AMTSBLATT - Gemeinde Salzatal

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AMTSBLATT
der Gemeinde Salzatal
mit den Ortschaften Beesenstedt, Bennstedt,
Fienstedt, Höhnstedt, Kloschwitz, Lieskau,
Salzmünde, Schochwitz und Zappendorf
Jahrgang 07
Samstag, 30. Januar 2016
Nummer 02
voraussichtlich nächste Ausgabe: Samstag, 13. Februar 2016
+
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
Gemeinde Salzatal
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses .......... 2
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses...... 2
Beschlusss des Haupt- und Finanzausschusses ..... 2
Beschlüsse des Gemeinderates .............................. 3
Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe
der Gemeinde Salzatal ........................................... 3
Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe
der Gemeinde Salzatal ........................................... 7
Impressum
Anmeldung der Schulanfänger
für das Schuljahr 2017/2018
Bis Ende Februar 2016 finden die Anmeldungen der Schulanfänger 2017
statt. Die Anmeldungen erfolgen in den jeweiligen Grundschulen. Die Termine sowie die dazugehörigen Einzugsbereiche der Grundschule „Nördliches Salzatal“ Beesenstedt, der Grundschule Bennstedt, der „Weinberggrundschule“ Höhnstedt und der Grundschule Salzmünde entnehmen Sie
bitte der Übersicht auf Seite 8.
Impressum ............................................................ 13
Die nächste Ausgabe erscheint
voraussichtlich am
Samstag, den 13. Februar 2016
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen
Mittwoch, den 03. Februar 2016,
12:00 Uhr
Gemeinde Salzatal
-2-
Öffentliche
Bekanntmachungen
der Gemeinde Salzatal
Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses
am:
in
Montag, 15. Februar 2016 um: 18:00 Uhr
OT Salzmünde, Schulstraße 3, Beratungsraum
Ablauf:
• Begrüßung und Eröffnung
• Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
• Feststellung der Tagesordnung
• Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
12. November 2015
• Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen
Teil der Sitzung vom 12. November 2015 sofern nicht
das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
Tagesordnung
I. öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
2. Beratung Haushaltsplan 2016
3. Beratung und Beschlussfassung zu Pachtzinsen Gemeinde Salzatal
4. Anfragen, Anregungen und Informationen
II. nichtöffentlicher Teil:
5. Anfragen, Anregungen und Informationen
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 08. September 2015
Beschluss-Nr.: 119/48/2015 BA; Beratung und Beschlussfasung zur Vorzugsvariante „Ersatzneubau der Brücke über die
Salza (Zigeunerbrücke)“ im OT Salzmünde
Beschluss-Nr.: 120/49/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Vorzugsvariante „Ersatzneubau Brücke über den Beesenstedter Bach“ im OT Kloschwitz
Beschluss-Nr.: 121/50/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung Leitungstrassenzustimmung OT Beesenstedt, Siedlung,
Landrain, Schlossstraße
MS- /NS_Sanierung Ersatz Freileitungssysteme durch Erdkabel, Errichtung Trafostation
Beschluss-Nr.: 122/51/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses in
Höhnstedt
Beschluss-Nr.: 123/52/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Aufstockung eines Gebäudes in Zörnitz
Beschluss-Nr.: 124/53/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Zappendorf
Beschluss-Nr.: 125/54/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Schochwitz
Beschluss-Nr.: 126/55/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Lieskau
Nr. 02/16
Beschluss-Nr.: 127/56/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Lieskau, Granauer Straße
Beschluss-Nr.: 128/57/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Leuchtwerbung Neubau der Sparkassenfiliale Salzmünde
Beschluss-Nr.: 129/58/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Anbau an ein Wohnhaus in Salzmünde
Beschluss-Nr.: 130/59/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau einer Garage und Umbau Carport in Kloschwitz
Beschluss-Nr.: 131/60/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau einer Löschwasserzisterne in Schochwitz
Beschluss-Nr.: 132/61/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Schochwitz
Beschluss-Nr.: 133/62/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Anbau eines Wintergartens in Schochwitz
Beschluss-Nr.: 134/63/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses in
Höhnstedt
Beschluss-Nr.: 135/64/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Aufstockung eines Dachgeschosses in Fienstedt
Beschluss-Nr.: 136/65/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Nutzungsänderung einer Garage in eine Werkstatt in
Höhnstedt
Beschluss-Nr.: 137/66/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau Nebengebäude zu Wohnraum in Benkendorf
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 13. Oktober 2015
Beschluss-Nr.: 143/72/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in Lieskau
Beschluss-Nr.: 144/73/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes in Zappendorf
Beschluss-Nr.: 145/74/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung eines Zweifamilienhauses in Zappendorf
Beschluss-Nr.: 146/75/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Umnutzung eines Nebengebäudes in Lieskau
Beschluss-Nr.: 147/76/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Lieskau
Beschluss-Nr.: 148/77/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Aufstockung eines Einfamilienhauses in Lieskau
Beschluss-Nr.: 149/78/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Anbau eines Wintergartens in Bennstedt
Beschluss-Nr.: 150/79/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Sanitärgebäudes Campingplatz Kloschwitz
Beschluss-Nr.: 151/80/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Gartenhauses in Höhnstedt
Beschluss-Nr.: 152/81/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Schochwitz
Beschluss-Nr.: 153/82/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8WE in Lieskau
Beschluss-Nr.: 154/83/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer Aussichtplattform in Trebitz
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. November 2015
Beschluss-Nr.: 002/2015 HA; Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Salzatal
-3-
Nr. 02/16
Beschlüsse des Gemeinderates
vom 09. Dezember 2015
Beschluss-Nr.: 103/034/2015; Beauftragung als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Fienstedt
Beschluss-Nr.: 104/035/2015; Beschlussfassung der Friedhofsund Gebührensatzung der Gemeinde Salzatal
Friedhofssatzung für die kommunalen
Friedhöfe der Gemeinde Salzatal
Auf der Grundlage der §§ 5, und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA Nr. 12/2014) und den Vorschriften des Bestattungsgesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBl LSA S. 46), in der zur Zeit gültigen Fassung,
hat der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal in seiner Sitzung
am 09.12.2015 (Beschluss-Nr. 104/035/2015) folgende Friedhofssatzung beschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Diese Friedhofssatzung gilt für die kommunalen Friedhöfe in
den Ortsteilen
- Beesenstedt
- Benkendorf
- Bennstedt
- Fienstedt
- Gödewitz
- Höhnstedt
- Kloschwitz
- Köllme
- Lieskau
- Müllerdorf
- Pfützthal
- Quillschina
- Rumpin
- Salzmünde
- Schiepzig
- Schochwitz
- Zappendorf
- Zörnitz
§ 2 Friedhofszweck
Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde
Salzatal. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner oder ehemalige Einwohner der Gemeinde Salzatal waren sowie ein Recht auf Beisetzung in einer
bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.
(2) Die Gemeinde kann das Betreten der Friedhöfe aus besonderem Anlaß vorübergehend untersagen.
§ 4 Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und
der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen
und Besuchern entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Gemeindeverwaltung sind zu befolgen.
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten.
(3) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofes
a) Dienstleistungen oder störende Arbeiten an Sonn- und
Feiertagen auszuführen,
b) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit
nicht besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist, ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Steinmetzbetriebe und der
Gemeindeverwaltung,
c) Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten,
d) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der
Nähe störende Arbeiten auszuführen,
e) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu
verunreinigen oder zu beschädigen sowie Grabstätten,
Anlagen und Rasenflächen unberechtigterweise zu betreten,
f) kompostierbare Abfälle, wie Blumen und Kränze außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,
g) Blumen, Pflanzen, Sträucher, Steine und dergleichen
widerrechtlich zu entfernen
h) zu lärmen und zu spielen,
i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
j) sonstige Abfälle, Restmüll und Wertstoffe, wie z. B.
Plaste, Vasen, Papier, Glas u. ä. sind im eigenen Haushalt der Nutzungsberechtigten zu entsorgen.
(1)
(2)
(3)
II. Ordnungsvorschriften
§ 3 Öffnungszeiten
(1) Die Friedhöfe sind während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten für den Besuch geöffnet.
Gemeinde Salzatal
(4)
§ 5 Dienstleistungserbringer
Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen (insbesondere Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und
sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf Friedhöfen).
Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen zu ermöglichen
sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigen sicher zu
stellen, ist der Gemeindeverwaltung die Erbringung von
Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände möglichst vor
Beginn unter Angabe des beabsichtigten Zeitpunktes der
Arbeitsaufnahme, spätestens jedoch mit dem Abschluss der
Arbeiten (Name und Adresse des Gewerbebetriebes sowie
des Auftraggebers, beabsichtigter Termin und Dauer, geplante/durchgeführte Arbeiten) mitzuteilen.
Den Anordnungen der Gemeindeverwaltung ist Folge zu
leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann dem Dienstleistungserbringer durch die Gemeinde begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer gegen die
Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anordnungen der Gemeindeverwaltung im Einzel- oder Wiederholungsfall nicht
nachkommt.
Die Dienstleistungserbringer haften für alle Schäden, die
sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.
Gemeinde Salzatal
-4-
(5) Unbeschadet § 4 Abs. 3 Buchst. c) dürfen Dienstleistungen
auf den Friedhöfen nur während der von der Gemeindeverwaltung festgesetzten Zeiten erbracht werden. In den Fällen
des § 3 Abs. 2 ist die Ausübung der Tätigkeit der Dienstleistungserbringer ganz untersagt.
(6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und nur
an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern.
Bei Beendigung oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit
sind die Arbeits- und Lageplätze wieder in den früheren
Zustand zu bringen. Die Dienstleistungserbringer dürfen
auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und
Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen
nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe
gereinigt werden.
III. Bestattungsvorschriften
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 6 Allgemeines
Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des
Sterbefalls bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Der
Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Die Bestattungspflichtigen können auf dem Friedhof eine
Grabstätte für Erd- oder Feuerbestattung erwerben. Für
vorher erworbene Grabstätten ist das Nutzungsrecht nachzuweisen und ggf. zu verlängern. Das Nutzungsrecht wird
grundsätzlich nur bei Eintritt eines Sterbefalls vergeben.
Die Gemeindeverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung
fest. Die Bestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde
Salzatal finden
- in den Sommermonaten nach MESZ, montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr,
- in den Wintermonaten finden die Bestattungen, montags bis freitags 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Samstag besteht die Möglichkeit, Trauerfeiern in der Zeit
von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchzuführen.
Die in Abs. 2 genannten Uhrzeiten gelten als spätester Beginn der Beerdigungen.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Beerdigungen statt.
§ 7 Beschaffenheit von Särgen
(1) Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für die
Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen
nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz)
erlaubt, die keine PVC-, PCP-, formaldehydabspaltenden,
nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden
Lacke und Zusätze enthalten. Entsprechendes gilt für Sargzubehör und -ausstattung. Die Kleidung der Leiche soll nur
aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen. Auch Überurnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen aus leicht
abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und
im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen
größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeindeverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.
(3) Für die Beisetzung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die
luftdicht verschlossen sind.
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§ 8 Ausheben der Gräber
(1) Die Gräber werden von den Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder geschlossen.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis Oberkante des Sarges mindestens
0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
§ 9 Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen beträgt 20 Jahre und für Aschen
15 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten ist zu beantragen.
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 10 Umbettungen
Die Umbettung von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Es müssen
ein wichtiger Grund und die Zustimmung des Verfügungsberechtigten über die Grabstätte vorliegen.
Die Kosten der Umbettung und der Ersatz von Schäden, die
durch die Umbettung an benachbarten Grabstellen und Anlagen entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder
Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der
Gemeindeverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet
werden.
Der Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
IV. Grabstätten
§ 11 Allgemeines
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen
können Nutzungsrechte nur nach dieser Satzung erworben
werden.
(2) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten
zur Verfügung gestellt:
a) Wahlgrabstätten,
b) Urnenwahlgrabstätten und
c) anonyme Urnenreihengrabstätten
(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. Grüfte und Grabgebäude sind nicht
zugelassen.
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 12 Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen und
für Beisetzungen von Asche (Urne), an denen auf Antrag
ein Nutzungsrecht verliehen und deren Lage im Benehmen
mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Widererwerb eines
Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte
Wahlgrabstätte möglich.
Je Stelle können bei einem Erdbestattungswahlgrab unter
Beachtung der Ruhezeit bis zu 4 Urnen in einer Einzelgrabstätte und bis zu 8 Urnen in einer Doppelgrabstätte beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht wird durch Entrichtung der laut Gebührensatzung festgesetzten Gebühr erworben.
Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die
Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder
erworben worden ist.
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(5) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2
genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen
Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des
Übertragenden wirksam wird. Der Wechsel des Nutzungsrechtes auf eine andere Person sowie Wohnungswechsel des
Inhabers sind der Friedhofsverwaltung schriftlich mitzuteilen.
Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über,
a) auf den überlebenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind,
b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,
c) auf die Stiefkinder,
d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer
Väter oder Mütter,
e) auf die Eltern,
f) auf die vollbürtigen Geschwister,
g) auf die Stiefgeschwister,
h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) bis h)
wird der Älteste Nutzungsberechtigter. Das Nutzungsrecht
erlischt, wenn es keiner der Angehörigen des verstorbenen
Nutzungsberechtigten innerhalb eines Jahres seit der Beisetzung übernimmt.
(6) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht
nur auf eine Person aus dem Kreis des Abs. 5 Satz 3 übertragen; er bedarf dazu der vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung.
(7) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
(8) Abs. 5 gilt in den Fällen der Absätze 6 und 7 entsprechend.
(9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der
Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das
Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und
über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte
zu entscheiden.
(10) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage
und zur Pflege der Grabstätte.
(11) Nach Ablauf der Ruhezeit und Erlöschen des Nutzungsrechtes verfügt die Gemeindeverwaltung über die Wahlgrabstätte, sofern das Nutzungsrecht nicht erneuert wird.
§ 13 Beisetzung von Aschen
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in
a) Urnenwahlgrabstätten,
b) anonymen Urnenreihengrabstätten,
c) Wahlgrabstätten.
(2) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen
auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren
(Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit
dem Erwerber bestimmt wird.
(3) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes
ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.
(1)
(2)
(3)
(4)
Gemeinde Salzatal
§ 14 Urnengemeinschaftsanlagen
Urnengemeinschaftsanlagen bestehen aus anonymen Urnenreihengrabstätten.
Urnenkapseln müssen aus zersetzbarem Material sein. Das
gilt auch für Überurnen, sofern es sich um eine unterirdische Bestattung handelt.
Gestaltung und Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung.
Umbettungen sind nicht möglich.
V. Gestaltung der Grabstätten
§ 15 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Jede Grabstätte ist - unbeschadet der besonderen Anforderungen des § 16 - so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen
und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
VI. Grabmale
§ 16 Gestaltungsvorschriften
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen in ihrer
Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung der Würde des
Ortes entsprechen.
(2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine (außer Findlinge),
Holz, Schmiedeeisen sowie geschmiedete oder gegossene
Bronze verwendet werden.
(3) Nach näherer Bestimmung der Belegungspläne sind stehende oder liegende Grabmale zulässig. Stehende Grabmale
sind allseitig gleichwertig zu entwickeln und sollen in Form
und Größe unterschiedlich sein. Liegende Grabmale dürfen
nur flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden.
(4) Für Grabmale sind folgende Richthöhen (einschl. Sockel)
einzuhalten:
a) bei Erdgrabstätten 120 cm
b) bei Urnengrabstätten
80 cm
(5) Schlichte Kreuze, welche die Kreuzform in freiem Umriß
klar zum Ausdruck bringen, können etwas höher sein, jedoch nicht höher als 1,50 m. Holzkreuze sind nur in Naturfarbe zulässig.
(6) Die Sockel-Einfassung ist ein Teil des Grabmales, die freie
Sockelhöhe soll nicht höher als 20 cm sein.
Die Maße für die Einfassungen der Grabstätten auf den
Friedhöfen der Ortschaften Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt, Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde,
Schochwitz und Zappendorf sollen:
a) für Einzelgrabstätten
0,90 x 1,90 m
b) für Doppelgrabstätten
2,20 x 1,90 m und
c) für Urnengrabstätten
0,60 x 1,00 m (zwei Urnen)
d) für Doppelurnengrabstätten 1,00 m x 1,00 m (vier Urnen) nur Ortschaft Bennstedt
betragen.
Die Maße für die Einfassungen an Urnengrabstätten auf
den Friedhöfen der Ortschaft Höhnstedt und Lieskau sollen
0,60 m x 0,90 m betragen.
Das Maß für die Einfassung einer Doppelgrabstätte auf
dem Friedhof der Ortschaft Höhnstedt soll 2.40 m x 1,90 m
betragen.
(7) Die Grabmale müssen so aufgestellt werden, daß ihre Rückseite mit der hinteren Gräbergrenze in einer Flucht stehen.
(8) Die Gemeindeverwaltung kann unter Berücksichtigung der
Gestaltung des Friedhofes Ausnahmen von den Vorschriften der Abs. 2-7 und auch sonstiger Grabausstattungen zulassen.
Gemeinde Salzatal
(1)
(2)
(3)
(4)
-6-
§ 17 Zustimmungserfordernis
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Die Zustimmung soll bereits vor der
Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale eingeholt
werden.
Der Antrag zum Aufstellen von Grabmalen oder Veränderungen von Grabmalen ist bei der Gemeindeverwaltung
einzureichen, dabei ist das zu verwendende Material, seine
Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der
Ornamente und der Symbole sowie die Fundamentierung
anzugeben.
Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Abs. 1 und 2
gelten entsprechend.
Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert die Grabmale
und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Sind die
Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb
von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts entfernt, so kann die Gemeindeverwaltung die
Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen selbst entfernen. Sofern Grabstätten von der Gemeindeverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verfügungsberechtigte/
Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.
VII. Herrichten und Pflege der Grabstätten
(1)
(2)
§ 18 Standsicherheit der Grabmale
Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien des
Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und
Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung) zu
fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht
umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige
bauliche Anlagen entsprechen.
§ 19 Unterhaltung
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind
dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen.
(2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für
die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die
Gemeindeverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen,
Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand
trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeindeverwaltung
nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessene
Frist beseitigt, ist die Gemeindeverwaltung berechtigt, dies
auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen
Anhörung das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder
Teile davon zu entfernen; die Gemeindeverwaltung ist nicht
verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Die Verantwortlichen
sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von
Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen oder durch
Abstürzen von Teilen davon verursacht wird.
§ 20 Entfernung
(1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf
der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Gemeindeverwaltung von
der Grabstätte entfernt werden.
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(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
§ 21 Allgemeines
Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des
§ 15 hergerichtet und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür
vorgesehenen Plätzen oder Behältern abzulagern.
Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs und der
unmittelbaren Umgebung anzupassen. Das bezieht sich auf
die Gestaltung der Grabfläche, Heckenpflanzungen, Grabmale und Einfassungen.
Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte verantwortlich. Verfügungsberechtigte
ist bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Verpflichtung erlischt erst mit
dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes.
Die Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten müssen binnen
von sechs Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts
hergerichtet sein.
Das Auffüllen von Grus und Kies um die Grabstätte ist untersagt.
Die Gemeindeverwaltung kann verlangen, dass der Verfügungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit
oder des Nutzungsrechtes abräumt.
Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung
der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeindeverwaltung.
Die Zuerkennung, das Anlegen und die Pflege von kulturhistorischen Grabstätten (einzeln oder in geschlossenen
Feldern) obliegt ausschließlich der Gemeinde Salzatal.
Die seitlichen Grababstände betragen 0,30 m. Der rechte
und linke Zwischenraum und der Weg vor der Grabstätte
(0,50 m) sind durch den Pächter der Grabstätte zu pflegen.
§ 22 Vernachlässigung
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet
oder gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte (§ 21 Abs.
3) auf schriftliche Aufforderung der Gemeindeverwaltung
die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres
zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und
ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten die Gemeindeverwaltung die Grabstätten
auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist
der jeweilige Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich
aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu
-7-
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bringen, ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, hat er noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender vierwöchiger
Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen
innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte
ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen
Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte oder
dem Grabfeld auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen
der Sätze 3 und 4 und in dem Entziehungsbescheid auf die
Rechtsfolgen des § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 hinzuweisen.
(2) Für Grabschmuck gilt § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 entsprechend.
VIII. Trauerfeiern
§ 23 Trauerfeiern
(1) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle und am Grab
abgehalten werden.
(2) Die Aufbahrung des Verstorbenen kann untersagt werden,
wenn der Verdacht besteht, dass der Verstorbene an einer
meldepflichtigen Krankheit gelitten hat oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.
IX. Schlussvorschriften
§ 24 Haftung
(1) Der Gemeindeverwaltung obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhut- und Überwachungspflichten. Die Gemeindeverwaltung haftet nicht
für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung
der Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtung, durch
dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ferner ist die
Haftung bei Diebstahl und Grabschändung ausgeschlossen.
(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für
die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung
widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustandes der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeindeverwaltung von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die
wegen solcher Schäden geltend gemacht werden.
§ 25 Gebühren
Für die Benutzung der von der Gemeinde Salzatal verwalteten
Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Friedhof entgegen der Vorschriften des § 3 betritt,
2. sich als Besucher entgegen § 4 Abs. 1 nicht der Würde
des Friedhofs entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ,
3. entgegen § 4 Abs. 3
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (z. B. Rollschuhen, Inlineskater), ausgenommen
Kinderwagen und Rollstühle sowie mit Fahrzeugen
der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden befährt,
b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen,
und gewerbliche Dienste anbietet,
Gemeinde Salzatal
c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten ausführt,
d) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig fotografiert,
e) Druckschriften verteilt,
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert,
g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt, Einfriedungen
und Hecken übersteigt und Rasenflächen (soweit sie
nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen betritt,
h) lärmt und spielt,
i) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenführhunde.
4. als Gewerbetreibender entgegen § 5 ohne vorherige
Mitteilung tätig wird, außerhalb festgesetzten Zeiten
Arbeiten durchführt sowie Werkzeuge und Materialien
unzulässig lagert,
5. entgegen § 17 Abs. 1 und 3 ohne vorherige Zustimmung
Grabmale oder bauliche Anlagen errichtet oder verändert,
6. Grabmale entgegen § 18 nicht fachgerecht befestigt und
fundamentiert,
7. Grabmale entgegen § 19 Abs. 1 nicht in gutem verkehrssicherem Zustand hält,
8. Grabmale und bauliche Anlagen entgegen § 20 Abs. 1
ohne vorherige schriftliche Zustimmung entfernt,
9. Grabstätten entgegen § 22 vernachlässigt.
(2) Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
2.500,00 Euro geahndet werden.
§ 27 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in
Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die bisherigen Friedhofssatzungen der
Ortschaften Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt,
Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde, Schochwitz und Zappendorf außer Kraft.
Salzatal, 10. Dezember 2015
- Dienstsiegel -
gez. Grunwald
stellv. Bürgermeisterin
Gebührensatzung
für die kommunalen Friedhöfe
der Gemeinde Salzatal
Auf der Grundlage der §§ 5, und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA Nr. 12/2014) und des Kommunalabgabengesetzes
LSA vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 370), hat der Gemeinderat
der Gemeinde Salzatal in seiner Sitzung am 09.12.2015 (Beschluss-Nr.104/035/2015) folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme der kommunalen Friedhöfe der
Gemeinde Salzatal und deren Einrichtungen sowie für Amtshandlungen und sonstige Leistungen werden Gebühren nach
Maßgabe dieser Gebührensatzung und des anliegenden Gebührenverzeichnisses erhoben, das Bestandteil dieser Satzung ist.
-8-
Gemeinde Salzatal
§ 2 Gebührenpflichtiger
(l) Gebührenpflichtiger ist
a) wer eine Leistung nach dieser Gebührensatzung in Anspruch nimmt,
b) wer gesetzlich verpflichtet ist, für die Bestattung zu sorgen,
c) wer ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben
hat.
(2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, so haften die Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
(l) Die Gebührenschuld entsteht
a) mit Beginn der tatsächlichen Inanspruchnahme der
Grabstätte für die gesamte Grabnutzungszeit,
b) mit der Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen
bzw.
c) Leistungen und Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung.
(2) Die Gebühren werden 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung an die Gemeinde Salzatal
fällig.
§ 4 Erstattung von Gebühren
(l) Wird auf das Nutzungsrecht vor Ablauf verzichtet (unter
Einhaltung der Ruhefrist), werden die nicht verbrauchten
Nutzungsgebühren nicht erstattet.
(2) Wird das Nutzungsrecht wegen Vernachlässigung nach
§ 22 der jeweils gültigen Friedhofssatzung entzogen, werden die Nutzungsgebühren nicht erstattet.
§ 5 Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen
Die Leistungen der Gemeindeverwaltung können davon abhängig gemacht werden, dass Gebühren voraus gezahlt oder für sie
Sicherheiten geleistet werden.
§ 6 Sonderbestimmungen
Führt die Gemeindeverwaltung nach § 20 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Salzatal Sicherungsmaßnahmen durch,
werden diese nach tatsächlich entstandenen Kosten als Gebühr
erhoben.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Salzatal, 10. Dezember 2015
Nr. 02/16
1.3. Urnenwahlgrab (15 Jahre)
300,00 Euro
1.4. anonyme Urnengrabstelle (15 Jahre)
350,00 Euro
Für Beisetzungen nicht ortsansässiger Personen erhöhen sich
die in Punkt 1.1., 1.2., 1.3., und 1.4. bezeichneten Gebühren um
100 %. Diese Gebühr erhöht sich nicht, für ehemalige ortsansässige Personen.
1.5. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes wird die Zeit der
Nutzung vereinbart und die Gebühr nach Jahressätzen ermittelt.
2. Benutzungsgebühren
2. l. Die Benutzungsgebühr für die Trauerhallen der Ortschaften wird wie folgt festgesetzt:
- Beesenstedt
50,00 Euro
- Benkendorf
25,00 Euro
- Bennstedt
50,00 Euro
- Fienstedt
10,00 Euro
- Gödewitz
25,00 Euro
- Höhnstedt
50,00 Euro
- Kloschwitz
25,00 Euro
- Köllme
25,00 Euro
- Lieskau
50,00 Euro
- Müllerdorf
25,00 Euro
- Pfützthal
25,00 Euro
- Quillschina
25,00 Euro
- Rumpin
25,00 Euro
- Salzmünde
25,00 Euro
- Schiepzig
25,00 Euro
- Schochwitz
10,00 Euro
- Zappendorf
25,00 Euro
- Zörnitz
10,00 Euro
3. Gebühren für Einebnungen
(nur wenn vom Friedhofsträger ausgeführt)
3.1. Einebnen eines Urnengrabes und Abräumen
baulicher Anlagen nach Ablauf der Ruhefrist/Auflösung
90,00 Euro
3.2. Einebnen eines Einzelgrabes und Abräumen
baulicher Anlagen nach Ablauf der Ruhefrist/Auflösung
150,00 Euro
3.3. Einebnen eines Doppelgrabes und Abräumen
baulicher Anlagen nach Ablauf der Ruhefrist/Auflösung
220,00 Euro
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
- Dienstsiegel -
gez. Grunwald
stellv. Bürgermeisterin
Verschiedenes
Anlage zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal vom 10. Dezember 2015
GEBÜHRENVERZEICHNIS
Die nachstehenden Gebühren gelten für alle kommunalen
Friedhöfe der Gemeinde Salzatal
1. Gebühren für Grabnutzungsrechte
1.1. Einzelwahlgrab (20 Jahre)
1.2. Doppelwahlgrab (20 Jahre)
500,00 Euro
1000,00 Euro
Anmeldung der Schulanfänger für das
Schuljahr 2017/2018
Stichtag: 30. Juni 2017
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2017 ihr sechstes Lebensjahr
vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2017/2018
schulpflichtig.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das fünfte
Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
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Nr. 02/16
Was ist bei der Anmeldung mitzubringen?
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das
Familienstammbuch vorzulegen.
Das anzumeldende Kind ist von den Erziehungsberechtigten
persönlich vorzustellen (Ausnahme Grundschule Bennstedt).
Anmeldung
Bis Ende Februar 2016 finden die Anmeldungen der Schulanfänger 2017 statt. Die Anmeldungen erfolgen in den jeweiligen
Grundschulen. Die Termine entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Anmeldetermine für die Schulanfänger 2017/2018
Grundschule „Nördliches Salzatal“ Beesenstedt
für die Ortsteile Beesenstedt, Fienstedt, Gorsleben, Johannashall, Kloschwitz, Krimpe, Naundorf, Räther, Rumpin,
Schochwitz, Schwittersdorf, Trebitz, Wils und Zörnitz
Grundschule Beesenstedt, Schloßstraße 1 b; Dienstag, 16. Februar 2016, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (telefonische Terminvergabe dienstags 02. Februar und 09. Februar 2016, 07:00 Uhr bis
15:00 Uhr unter 034773/21710)
Grundschule Bennstedt
für die Ortsteile Bennstedt, Köllme, Müllerdorf, Schiepzig
und Zappendorf
Grundschule Bennstedt, Rüstergarten 24; Montag, 22. Februar 2016, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Grundschule Salzmünde
für die Ortsteile Benkendorf, Gödewitz, Lieskau, Neuragoczy, Pfützthal, Quillschina und Salzmünde
Grundschule Salzmünde, Schulstraße 11; Mittwoch, 17. Februar 2016 (telefonische Terminvergabe vom 01. Februar bis
15. Februar 2016, 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, jeweils montags und
mittwochs unter 034609/20292 möglich)
„Weinberggrundschule“ Höhnstedt
für den Ortsteil Höhnstedt
Grundschule Höhnstedt, Hauptstraße 12 a; Montag, 22. Februar 2016, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kinder- und Jugendcamp in Zappendorf
in Trägerschaft der Gemeinde Salzatal
Am Steinbruch 16a
06198 Salzatal / OT Köllme
Tel.: 034609 / 25466
E-Mail: [email protected]
Liebe Kinder und Jugendliche,
liebe Einwohner,
unser Camp ist nach den Winterferien wieder jeden Tag für alle
Kinder und Jugendlichen nach der Schule geöffnet.
Wir haben verschiedene Angebote für euch, wie kreatives Gestalten, Bewegungs- und Gesellschaftsspiele, Landschafts- und
Naturerkundungen, gesundes Kochen und einiges mehr.
Ihr seid gern eingeladen, um euch hier zu treffen, zu spielen
und einen fröhlichen Nachmittag zu verbringen.
Euer Team vom Kinder- und Jugendcamp
Gemeinde Salzatal
Nachruf
Brandmeister a.D. Ralf Spatzig
Am 12. Januar 2016 verstarb Kamerad Ralf Spatzig aus
Beesenstedt im Alter von 77 Jahren nach
langer schwerer Krankheit.
Zuletzt als Mitglied in der Alters- und Ehrenabteilung der
Ortsfeuerwehr Beesenstedt war er über 60 Jahre im Bereich
Brandschutz tätig. 40 Jahre davon verrichtete er aktiv als
ehrenamtlicher Feuerwehrmann und in der Funktion des
Gruppenführers seinen Dienst am Nächsten in den Reihen
seiner Kameraden.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
In dankbarer Anerkennung
die Kameradinnen und Kameraden der
Gemeindefeuerwehr Salzatal und Ortsfeuerwehr
Beesenstedt sowie die Mitglieder des Feuerwehrverein Beesenstedt e. V.
Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr.
Jugend- und Friedfischfischerprüfung
Kreisanglerverein Saalkreis e. V.
Durch den Kreisanglerverein Saalkreis e. V. wird auf Grundlage des § 31 FischG und der aktuellen Fischerprüfungsordnung
des Landes Sachsen-Anhalt bekanntgegeben, dass am 16. April 2016 eine Jugend- und Friedfischfischerprüfung stattfindet.
Zugelassen für die Jugendfischerprüfung sind Kinder zwischen
dem 8. und nicht vollendeten 17. Lebensjahr.
Zugelassen für die Friedfischfischerprüfung sind Personen ab
dem 14. Lebensjahr.
Anmeldungen zu dieser Prüfung werden beim Kreisanglerverein Saalkreis, Morlstraße 4 in 06193 Wettin-Löbejün, zu den
Sprechzeiten dienstags 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr entgegen genommen.
Die Prüfungsgebühr für den Jugendfischereischein beträgt
28,00 Euro. Die Prüfungsgebühr für den Friedfischfischereischein beträgt bis zum nicht vollendeten 17. Lebensjahr
28,00 Euro. Ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Prüfungsgebühr
56,00 Euro. Die Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Anmeldeschluss ist der 15. März 2016.
Der Prüfungsort ist An der Seilbahn 2, 06193 Petersberg OT
Morl, Anglerheim Brachwitz, Prüfungsbeginn 09:00 Uhr Jugendfischerprüfung und 12:00 Uhr Friedfischfischerprüfung.
Rückfragen sind zu richten an Herrn Hoyer Tel. 0178-6961056.
Schuhmann
Vorsitzender KAV-Saalkreis e. V.
Amtsblattverteilung
Das Amtsblatt erscheint in der Regel im 14-tägigen Rhythmus und wird
durch die Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH an alle Haushalte verteilt. Der genaue Erscheinungstermin wird auf der ersten Seite genannt.
Sollten Sie mal kein Amtsblatt erhalten, können Sie sich unter der Servicenummer 0345 5652233 direkt an das Call-Center der Mitteldeutschen
Zeitungszustell-Gesellschaft mbH wenden.
Das Call-Center ist zu erreichen:
Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 und Samstag von 06:00 bis 16:00 Uhr.
Gemeinde Salzatal
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Karneval mit der 1. Großen Karnevalsgesellschaft Salzatal
Nr. 02/16
Ortschaft Beesenstedt
Am 06. Februar 2016, dem Samstag vor Rosenmontag, lassen`s
die Salzataler richtig krachen. Unter dem Motto „FF - wir sind
dabei“ dreht sich bei der Karnevalsparty im Lieskauer Gasthof
„Zur Deutschen Friedenseiche“ alles um Funk und Fernsehen.
Alle Mitwirkenden haben sich akribisch vorbereitet und wollen ein Feuerwerk voller Witz und Esprit zünden. Unterstützt
werden sie dabei von Party-DJ Steffen. Karten gibt es im Vorverkauf
im Cafe Liesegang oder
Frau Stielicke Tel.
0345 9772600
Fax
0345 9772666 oder
[email protected]
Wer Straßenkarneval mag, kann die Salzataler selbstverständlich auch zum Rosenmontagsumzug am 08. Februar in Halle
erleben.
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Beesenstedt lade ich am 19. Februar 2016 um 18:00 Uhr in das
Gerätehaus der Feuerwehr Beesenstedt ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht 2015
3. Bericht Jugendwart
4. Ausblick für 2016
5. Ehrungen
6. Diskussion
Ich bitte um Deine Teilnahme in Ausgangsuniform.
Mit kameradschaftlichem Gruß
gez. Berger, Wehrleiter
Stellenausschreibungen
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis
(Körperschaft öffentlichen Rechts)
Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik
Stellenbesetzung zum 01.09.2016
Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2016
Nähere Informationen unter www.wazv-saalkreis.de
Eine große Bühne
für ein großes Programm
Da staunten nicht nur die Schüler und Lehrer der Grundschule „Nördliches Salzatal“ Beesenstedt, sondern auch die Eltern
und die außerdem zahlreich erschienenen Beesenstedter und
Gäste aus den umliegenden Ortschaften: Schlossherr Armin
Mey nebst Ehefrau Anna und unzählige Handwerker hatten es
geschafft, den Saal der lange leerstehenden ehemaligen Hopfenschänke für die Aufführung des alljährlichen Weihnachtsprogramms der Grundschule wieder herzurichten. Und während die Besucher noch in alten Erinnerungen schwelgten über
diesen Saal und die dortigen Feiern, die Diskotheken und den
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Nr. 02/16
Karneval, übernahmen die Schüler die Bühne. Diese war festlich geschmückt und bot nun das würdige Podium für die weihnachtlichen Stücke, Lieder und Gedichte der einzelnen Klassen.
Gemeinde Salzatal
Dann durften wir alles noch dekorieren. Wir bedanken uns bei
Frau Klose, dass sie sich die Zeit dafür genommen hat, sowie
bei unseren Eltern, die uns mit dieser tollen Idee überrascht haben.
Im Namen der Klasse 4 und Frau Gehlmann
Niklas Störmer
Bücherei - Höhnstedt
Wir sind für Sie da!
Dass Teile des Programmes in englischer Sprache vorgetragen
wurden, liegt an der Ausrichtung dieser Grundschule mit Englischunterricht ab Klasse 1.
Höhepunkt war wie in jedem Jahr die Aufführung der Weihnachtsgeschichte durch Schüler der 4. Klasse. Der lang anhaltende Beifall nach jeder Darbietung zeigte, wie gut das Programm den Zuschauern gefiel und ich denke, auch in deren
Namen kann nur ein RIESENDANKESCHÖN an die Grundschüler gesagt werden.
Dienstag den
09. Februar 2016
23. Februar 2016
08. März 2016
22. März 2016
von 16:00-18:00 Uhr
Im Touristikgebäude / Hauptstraße 38,
06198 Salzatal OT Höhnstedt
Tel: 0162 6936103 - Jetzt auch bei Facebook!
W.F. Lauber
Ortschaft Bennstedt
Der Dank geht besonders an das Pädagogenteam für das Einstudieren des Programmes und an die vielen fleißigen Helfer bei
der Herstellung der Kostüme und Dekoration. Ein Dankeschön
erhält auch an Ortsbürgermeister Michael Papendieck für seine
Begrüßungsworte und natürlich Armin Mey sowie seine Unterstützer.
Auf das nächste Bühnenprogramm der Grundschule, aber auch
auf weitere Veranstaltungen in diesem Saal, können wir uns
sicherlich jetzt schon freuen.
Steffen Wendt
Vorsitzender Schulelternrat
GS „Nördliches Salzatal“ Beesenstedt
www.schulebeesenstedt.de
Ortschaft Höhnstedt
Weihnachtsbäckerei
Am Montag, dem 07. Dezember 2015, kam Frau Klose in die
Weinberggrundschule Höhnstedt. Sie hat mit uns Lebkuchen
gebacken, die wir zu Weihnachtsmännern, Schneemännern
und Tannenbäumen geformt haben. Für die Weihnachtsbäume
haben wir verschieden große Plätzchen übereinander gestapelt
und mit Zuckerguss zusammengeklebt.
Gemeinde Salzatal
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Ortschaft Kloschwitz
Adventszeit 2015 in der
Laurentiuskirche Trebitz
Auch im vergangenen Advent war in der kleinen Kirche wieder
reges Treiben zu verzeichnen.
Bereits am 28. November 2015 erstrahlte die Kirche im festlichen Lichterglanz und der uralte Ofen verbreitete wohlige Wärme, denn das traditionelle Adventskonzert des Jagdhornbläserkorps Kloschwitz fand statt.
Die Besucher aus nah und fern hörten zur Einführung einige
Stücke aus der Hubertusmesse.
In der Folge erklangen von unseren Jagdhornbläsern gespielte,
bekannte und beliebte Weihnachtslieder, welche mitgesungen
wurden.
Frau Franke führte, wie jedes Jahr gekonnt durch das Programm
und die vorgetragenen Gedichte regten zum Nachdenken über
den eigentlichen Sinn des Weihnachtsfestes an.
Der Trebitzer Michael Andreä erfreute die Anwesenden mit
seiner wunderschönen Stimme.
Er sang die Lieder „Weihnacht in Familie“ und „Ave Maria“.
Nach den Klängen des wohl beliebtesten Weihnachtsliedes
„Stille Nacht, heilige Nacht“ beendeten unsere immer wieder
souverän spielenden Bläser eine auf die Adventszeit einstimmende Stunde.
Bei Glühwein und Kerzenschein wurde anschließend die Gelegenheit wahrgenommen um mit Freunden, Bekannten und
Nachbarn zu plaudern.
Bereits zum 2. Mal zur Weihnachtszeit konnten wir den beliebten Salzmünder Frauenchor am 08. Dezember in unserer
Kirche begrüßen.
Die Salzmünder Frauen unter der Leitung von Clara Jäger begeisterten mit ihrem exzellenten Gesang die Besucher.
Gekonnt wurde durch das Programm geführt und die vorgetragenen Gedichte brachten die vorweihnachtliche Stimmung auf
den Höhepunkt.
Auch nach dieser gelungenen Veranstaltung wurden ebenfalls
bei Glühwein und Kerzenschein anregende Gespräche geführt.
Auch im Advent 2015 erklang zum Heiligen Abend 16:00 Uhr
die Glocke der Laurentiuskirche und rief zum gemeinsamen
Singen.
Wie bereits 2014 überraschten die Familien von Frau Consgar
und Dr. Sylke Meier die Anwesenden mit einem anspruchsvoll
dargebotenem weihnachtlichen Programm.
Nr. 02/16
Zur Freude Aller, die nicht textsicher waren, konnten die Texte - dank moderner Technik (Beamer) - von der Kirchenwand
abgelesen und mitgesungen werden. Die kleine Freyja und ihre
Freundin sangen ohne Scheu „Schneeflöckchen, Weissröckchen...“ und wurden dafür mit spontanem Applaus belohnt.
Wir wünschen sehr, dass die beiden Familien uns viele weitere
Jahre eine so gelungene Einstimmung auf das Weihnachtsfest
bereiten.
Finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Veranstaltungen erhielten wir vom Heimat- und Kulturverein
Kloschwitz e. V.
Die von den Besuchern gegebenen Geldzuwendungen
werden für die Anschaffung einer zweiten Glocke für unsere
Kirche angespart.
Die nunmehr bereits vorhandenen Mittel in einer Gesamthöhe
von ca. 5.500,00 € bringen uns diesem Ziel erheblich näher.
(Spendenkonto BLZ 800 550 08 Konto-Nr. 039 010 817 0
- Kirchspiel Friedeburg - Glocke Trebitz)
Wir möchten uns sehr herzlich bei allen ungenannten Helfern
und Glühweinspendern bedanken, die es ermöglicht haben diese Veranstaltungen durchzuführen.
Besonderen Dank an unsere Jagdhornbläser, die Familien Franke, Seiler, Heske, Edner, an Celine Bergner, den Frauenchor
Salzmünde und die Fam. Dr. S. Meier und Consgar.
H. Busch / Gemeindekirchenälteste
Kloschwitzer Weihnachtsmarkt im
„Gut Trebitz“
Bereits seit 2010 findet der Kloschwitzer Weihnachtsmarkt in
Trebitz statt.
Routiniert organisierten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam mit dem Ortschaftsrat und den „Kloschwitzer
Blüten“ dieses Winterfest.
Den Besuchern präsentierte sich am 12. Dezember 2015 eine
liebevoll geschmückte Scheune mit einem Riesenweihnachtsbaum und gemütlichen Sitzecken im hellen Lichterglanz.
Unzählige Helfer haben kulinarische Leckereien, wie Pralinen,
Waffeln, Kräppelchen, Christstollen, aber auch Fettschnittchen
aus selbstgebackenem Brot, Glühwein und Speckkuchen bereitgestellt.
Wem dies nicht ausreichte, der konnte sich am Stand des Hofcafes Trebitz mit Gegrilltem und ausreichend Getränken versorgen.
Für die Kinder war der Weihnachtsmann die besondere Attraktion, zumal er kleine Geschenke verteilte. Die Verlosung
der gesponserten Weihnachtspakete durch Ines und den Weihnachtsmann und das Auspacken bereitete allen Gewinnern und
neugierigen Zuschauern großen Spaß.
Unsere Kloschwitzer Jagdhornbläser erfreuten alle mit weihnachtlichen Weisen und bis zum späten Abend konnte auch das
Tanzbein geschwungen werden.
Vielen Dank an alle Organisatoren und Helfer.
Ihr habt vielen Menschen durch Euer Wirken ein paar schöne
Stunden bereitet.
Seniorenweihnachtsfeier - Trotzdem
Wie in jedem Jahr hat der Ortschaftsrat Kloschwitz im Vertrauen auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Salzatal
für die älteren Bürger, welche ihren Anteil am gesellschaftlichen Leben lange erbracht haben, eine kleine Weihnachtsfeier
vorbereitet.
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Nr. 02/16
Gemeinde Salzatal
Aus hinreichend bekannten Gründen (kein genehmigter Haushalt) ist aber in der Gemeinde kein Geld für freiwillige Aufgaben vorhanden und alles hätte abgesagt werden müssen.
Dank der Spenden der Firma Röder, des Landgutes Trebitz
(Th. Otto) zwei privaten Geldgebern und der Unterstützung des
Heimat- und Kulturvereines Kloschwitz e. V. konnte der Ortschaftsrat diese Veranstaltung am 13. Dezember 2015 trotzdem
durchführen.
An der weihnachtlich geschmückten Tafel des Hofcafes Trebitz
konnten sich unsere Senioren Kathrins selbstgebackenen Kuchen und das durch Christoph bereitete Abendmahl schmecken
lassen.
Natürlich haben die Jagdhornbläser, die Kloschwitzer Blüten
und unser Sänger Michael unseren neuen Ortschaftsbürgermeister Dirk Papendieck tatkräftig unterstützt.
Die Jagdhornbläser Kloschwitz (teilweise selbst im Rentenalter) boten, wie überall, auch unseren Senioren ihr perfektes
Programm weihnachtlicher Klänge.
Michael sang einige zu Herzen gehende Weihnachtslieder und
die Superstars der Weihnachtsfeier Cindy und Bert (Annette u.
Silko), die Wildecker Herzbuben (Andrea u. Kathrin) sowie Karel Gott, DC Ötzi und der Lichterengel (Gerhard, Jürgen u. Ines)
brachten die Stimmung auf den Höhepunkt.
Feuchte Augen einiger Senioren, viel Applaus und dankende
Worte waren die Belohnung für die Akteure.
Den Rest des Abends sorgte Disko Horst für Stimmung und
Tanzmusik.
Es ist wohltuend zu wissen, dass auch in unserer hektischen,
gewinnorientierten und mit anderen Problemen beschäftigten
Welt jüngere Kloschwitzer Bürger viel Engagement und Zeit
aufbringen, um uns Senioren Freude zu bereiten. Dafür nochmal Danke.
H. Busch
i. A. Heimat- und Kulturverein Kloschwitz e. V.
Ortschaft Lieskau
Ortschaftsbüro geschlossen
Werte Bürgerinnen und Bürger,
das Ortschaftsbüro ist vom
03. Februar bis 05. Februar 2016
urlaubsbedingt geschlossen.
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters findet am 04. Februar 2016 von 16:00 - 18:00 Uhr statt.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Peter Strohmeyer
Ortsbürgermeister
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Salzatal,
Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde
verantwortlich:
Bürgermeisterin,
Frau Juliane Sperling-Lippmann
Ansprechpartner: Frau Hamm, E-Mail: [email protected]
Gesamtauflage:
6350 Exemplare
kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde
Druck:
Schäfer Druck & Verlag GmbH (SdV),
Köchstedter Weg 3, 06179 Teutschenthal OT Langenbogen, Tel. 034601 25519, Fax: 25520,
E-Mail: [email protected]
verantwortlich
für d. Anzeigenteil: Geschäftsführer SdV GmbH, Herr Jörg Schäfer
Anzeigenannahme: - Hauptamt der Gemeinde, Herr Peter,
Tel. 034609 28-103
- gewerbliche Anzeigen direkt bei der SdV GmbH
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 03 vom 01.01.2016.
Verteilung:
Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH,
Delitzscher Straße 65, 06112 Halle, Tel. 0345 565-2622
Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, können Sie sich unter der Servicenummer
0345 5652233 direkt an das Call-Center der MZZ GmbH wenden.
Für die Richtigkeit der Mitteilungen des nichtamtlichen Teiles zeichnen die
jeweiligen Verfasser verantwortlich.
Die Redaktion behält sich Kürzungen und Angleichungen an redaktionelle
Standards vor.
Darüber hinaus erfolgt die Verteilung an die erreichbaren Salzataler Haushalte kostenlos. Diese ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von
Gründen ganz oder teilweise unterbleiben. Auf die kostenlose Verteilung
besteht damit kein Rechtsanspruch sowie kein Anspruch auf Zustellung.
Das Amtsblatt wird am Erscheinungstermin auf der Homepage der Gemeinde Salzatal unter Bürger & Verwaltung/Amtsblätter eingestellt und steht
dort kostenlos zur Verfügung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das
Amtsblatt einzeln im Rathaus 31 zu erfragen oder einzeln oder im Abonnement kostenpflichtig zu beziehen (1,35 €/Expl. inkl. Versandkosten). Der
Bezug erfolgt i. d. R. 10-14 Tage nach Erscheinungstermin.
Gemeinde Salzatal
- 14 -
Ortschaft Salzmünde
Weihnachten im Märchenwald
An den letzten beiden Schultagen vor Weihnachten tauchten
alle Schüler der Grundschule Salzmünde in die Welt von Hänsel
und Gretel, Schneewittchen und Aschenputtel ein. Die fleißigen
Mitarbeiter des Europa Hauses Querfurt haben das mit ihren
Ideen möglich gemacht. An einzelnen Stationen wurde die
Märchenwelt für die Kinder erlebbar. So konnten die größeren
Schüler ein Hexenhaus aus Holz basteln, es anmalen und dekorieren. Beim Schleifen und Verzieren zeigten alle viel Geduld.
Auf die Ergebnisse wäre jede Hexe neidisch geworden. An der
nächsten Station konnten die Kinder eine kleine Tanne in einen Blumentopf einpflanzen, den die Mitarbeiter von BASE für
jedes Kind mitgebracht haben. Als besonderer Schmuck wurden selbstgestaltete Plätzchen angehangen. Die Herstellung des
Zuckergusses war gar nicht so einfach, aber am Ende konnte
sich das Ergebnis sehen lassen. Auch bei Schneewittchen ging
es märchenhaft weiter. Hier versuchten sich alle beim Theaterspielen. Durch die mitgebrachten Kostüme machte es besonders
viel Spaß. Und so konnte Schneewittchen von ihrem Prinzen
gerettet werden. Die 1. und zweiten Klassen bastelten wunderschöne Glitzerkugeln und tolle Kerzenhalter für Weihnachten.
Am Ende kam das Spielen auch nicht zu kurz, denn beim Erbsensammeln kam viel Freude auf. Der Ausflug ins Märchenreich hat allen Schülern und Lehrern so gut gefallen, dass jeder
froh und gut gelaunt in die Weihnachtsferien gehen konnte.
Wir danken allen Mitarbeitern vom Europa Haus Querfurt für
diese schönen Stunden und wünschen allen ein gesundes und
glückliches neues Jahr!
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!
Alle Schüler und Lehrer der Grundschule Salzmünde
oren.
Und letzteres gibt es natürlich auch in der Ortschaft Salzmünde
in der Gemeinde Salzatal. Seit Jahren schon lädt der Ortsbürgermeister Herr Kalbitz „seine“ Senioren für ein paar besinnliche Stunden ein. Stunden, die gerade den Älteren Gelegenheit
geben, miteinander ins Gespräch zu kommen und auch das letzte Jahr Revue passieren zu lassen. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit sind solche Stunden wichtig für die soziale Infrastruktur. Dabei ist es wichtig, mit Kompetenz und Weitsicht die
vorhandenen sozialen Strukturen zu erhalten und im Rahmen
des Haushaltplanes auch finanziell zu unterstützen.
Leider konnte so die bereits von vielen ehrenamtlichen Helfern
vorbereitete Seniorenweihnachtsfeier am Nikolaustag nicht
stattfinden.
Denn ohne bestätigten Haushaltplan kann die Gemeinde
Salzatal kein Geld für „freiwillige“ Leistungen - sprich Zuschuss zur Seniorenfeier - geben.
Traurig, aber wahr und letztendlich musste die Veranstaltung
zunächst abgesagt und bereits angemeldete Senioren wieder
ausgeladen werden.
Der Kindergarten aus Salzmünde hatte auch schon überlegt,
wie man diese Weihnachtsfeier irgendwie noch retten kann.
Aber - Weihnachten ist auch ein Fest für angenehme Überraschungen.
Und so eine Überraschung konnten auch die Salzmünder Senioren erleben, denn die geplante Veranstaltung wurde komplett
von der Zahnarztpraxis aus dem Seepark gesponsert.
Eine anerkennenswerte und deshalb auch erwähnenswerte Geste.
Auf diese Weise konnte die Weihnachtsfeier bei weihnachtlicher Musik, mit Kaffee und Weihnachtsgebäck doch noch
durchgeführt werden.
Als Mitstreiter dieser Veranstaltung wurde ich gebeten, diese
doch nicht alltägliche Aktion auch in unserem Amtsblatt zu
veröffentlichen.
Die ca. 50 Teilnehmer möchten sich hiermit noch einmal ganz
herzlich für die gesamte Durchführung, für die Darbietungen
vom Kindergarten, für unseren über den Kreis hinaus bekannten Frauenchor Salzmünde und - last, but not least - bei dem
Sponsor bedanken.
Wir hoffen allerdings, dass wir im nächsten Jahr wieder einen
genehmigten Kommunal-Haushalt in Salzatal haben, um regulär solche und ähnliche Veranstaltungen für alle unsere Bürger
ob Groß ob Klein wieder durchführen zu können.
Eva-Maria Krost
Mitglied im Ortschaftsrat Salzmünde
Senioren - Weihnachtsfeier
in Salzmünde
2015 mit großem Fragezeichen ? ? ? ?
Ja - wer glaubt denn noch an den Weihnachtsmann, das Christkindel oder den Nikolaus?
Auf alle Fälle ist Weihnachten verbunden mit strahlenden Kinderaugen, mit Kerzenschein, mit Pfefferkuchen, Glühwein und
zahlreichen Weihnachtsfeiern, mit Weihnachtsfeiern für Groß
und Klein, für Familien, Firmen und natürlich auch für Seni-
Nr. 02/16
Nr. 02/16
- 15 -
Gemeinde Salzatal
Mächtigkeitsspringen
1. Lars Krienitz - Destino - Schwittersdorf
2. Kathleen Tretschok - Flashlight - Salzmünde
3. Anne Krienitz - Cadiz - Schwittersdorf und
Meggie Sadowski - Flick Flack - Schwittersdorf
Der RFV Salzmünde freut sich auf das nächste Dreikönigsspringen 2017 - egal bei welchem Wetter. Vorher gibt es natürlich
noch das traditionelle Turnier in der grünen Saison wie immer
am ersten Septemberwochenende auf der schönen Turnieranlage an der Saale, dieses Jahr am 03. / 04. September 2016.
A. Vetter
Dreikönigs - Springen 2016
im Reitverein Salzmünde
Nach wochenlangem Frühlingswetter hatte sich der Wettergott ausgerechnet vor dem alljährlichen Traditionsspringen am
6. Januar für einen Wintereinbruch entschieden. Und trotzdem,
einige Unerschrockene wagten sich heraus und fanden auf
unserem Hof vom Schnee geräumte und gestreute Verhältnisse vor und eine wie immer gut präparierte Halle. Bei minus
7 Grad gab es zum Glück auch wieder ausreichend warme
Getränke und einen Imbiss im gut geheizten Reiterstübchen.
Die drei Springen des Tages machten ab 10:00 Uhr die Reiter
aus Schwittersdorf und unsere Salzmünder unter sich aus. Das
E- und das A-Springen blieben in Salzmünder Hand. Aber das
Mächtigkeitsspringen wurde dieses Jahr vom Schwittersdorfer
Geschwisterpaar Krienitz bestimmt.
Hier die Sieger und Platzierten:
E-Springen
1. Christin Vetter - Rayhana - Salzmünde
2. Kathrin Tänzer - Sansierro - Salzmünde
3. Meggie Sadowski - Dundee - Schwittersdorf
A-Springen
1. Anna Lotze - Cannizzaro - Salzmünde
2. Charlise Fleischlig - Levinio - Schwittersdorf
3. Harald Schick - Oranje - Schwittersdorf
4. Kathleen Tretschok - Flashlight - Salzmünde
- 16 -
Gemeinde Salzatal
Nr. 02/16
Veranstaltungstermine in der Gemeinde Salzatal
Datum
Uhrzeit
Ortschaft
Wo?
Was?
01.02.2016
17:30 Uhr
Lieskau
Gemeinderaum,
Kirchstr. 7
04.02.2016
17:30 Uhr
Lieskau
Gemeinderaum,
Kirchstr. 7
11.02.2016
11.02.2016
14:00 Uhr
19:30 Uhr
Lieskau
Lieskau
Bürgerhaus
Gemeinderaum,
Kirchstr. 7
15.02.2016
17:30 Uhr
Lieskau
Gemeinderaum,
Kirchstr. 7
18.02.2016
17:30 Uhr
Lieskau
Gemeinderaum,
Kirchstr. 7
Lesen in Lieskau mit der ev. Kirchgemeinde Lieskau, Frau Anne Bach liest von Jojo
Moyes „Ein Bild von dir”
Bibel lesen und verstehen mit der ev.
Kirchgemeinde Lieskau, Die Gleichnisse
Jesu - Von den Arbeiten im Weinberg
(Matthäus 20, 1-6)
Faschingsfeier der Volkssolidarität
Offener Gesprächsabend mit der ev. Kirchgemeinde Lieskau, „Reise durch Bolivien
und Chile - Höhe(n)-Punkte zwischen
Titicacasee und Atacama-Wüste, mit Detlef Weyrauch
Bibel lesen und verstehen mit der ev.
Kirchgemeinde Lieskau, Die Gleichnisse
Jesu - Von den anvertrauten Pfunden
(Matthäus 25, 14-30)
Bibel lesen und verstehen mit der ev.
Kirchgemeinde Lieskau, Die Gleichnisse
Jesu - Das große Festmahl (Lukas 14, 15-24)
Gaststätte „Friedenseiche“ Karnevalsveranstaltung des LCV
Gasthof „Yachthafen“
2. Abendveranstaltung des KV Salzmünde
Gaststätte „Linde“
2. Abendveranstaltung des ZCV
„Weißes Haus“
1. Abendveranstaltung des BCV
Gasthof „Yachthafen“
Seniorenfasching des KV Salzmünde
„Weißes Haus“
Kinderfasching des BCV
Gaststätte „Linde“
Kinderfasching des ZCV
Festsaal
1. Weiberfastnacht an der Weinstraße des
HCC uns ZCV
Gotthardscheune
1. Abendveranstaltung des SCC
Festsaal
Prinzenball des HCC
Gasthof „Friedenseiche“ Karnevalsparty der 1. Großen KG Salzatal
Gasthof „Yachthafen“
3. Abendveranstaltung des KV Salzmünde
Gaststätte „Linde“
3. Abendveranstaltung des ZCV
„Weißes Haus“
2. Abendveranstaltung des BCV
Gotthardscheune
2. Abendveranstaltung des SCC
„Weißes Haus“
Rentnerfasching des BCV
Festsaal
Familiennachmittag des HCC
Gotthardscheune
Kinderkarneval des SCC
Gaststätte „Linde“
Seniorenfasching des ZCV
Gotthardscheune
Rosenmontagsveranstaltung des SCC
Festsaal
Rosenmontagsball des HCC
Gotthardscheune
Jugendfasching des SCC
Gotthardscheune
Seniorenfasching des SCC
Festsaal
Spätlese des HCC
Januar
Karneval im Salzatal
30.01.2016
30.01.2016
30.01.2016
30.01.2016
31.01.2016
31.01.2016
31.01.2016
04.02.2016
19:19 Uhr
19:19 Uhr
19:30 Uhr
20:00 Uhr
15:00 Uhr
15:00 Uhr
15:30 Uhr
20:00 Uhr
Lieskau
Salzmünde
Zappendorf
Beesenstedt
Salzmünde
Beesenstedt
Zappendorf
Höhnstedt
05.02.2016
06.02.2016
06.02.2016
06.02.2016
06.02.2016
06.02.2016
06.02.2016
07.02.2016
07.02.2016
07.02.2016
07.02.2016
08.02.2016
08.02.2016
12.02.2016
13.02.2016
13.02.2016
20:00 Uhr
19:11 Uhr
19:19 Uhr
19:19 Uhr
19:30 Uhr
20:00 Uhr
20:00 Uhr
14:00 Uhr
14:00 Uhr
14:00 Uhr
14:30 Uhr
19:00 Uhr
19:11 Uhr
20:00 Uhr
14:00 Uhr
19:11 Uhr
Schochwitz
Höhnstedt
Lieskau
Salzmünde
Zappendorf
Beesenstedt
Schochwitz
Beesenstedt
Höhnstedt
Schochwitz
Zappendorf
Schochwitz
Höhnstedt
Schochwitz
Schochwitz
Höhnstedt
Fehlt eine gemeinnützige Veranstaltung? Wollen Sie eine gemeinnützige Veranstaltung für die nächsten Monate melden? Senden Sie Ihre Termine an: [email protected] - Ansprechpartnerin: Frau Liebing
Schul-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Salzatal
- 17 -
Nr. 02/16
Gemeinde Salzatal
L e id e
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Jubilaren
h re n
Herzlichen Glückwunsch den
vom 30. Januar 2016 bis zum 12. Februar 2016
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Salzatal sowie die Bürgermeisterin, die Gemeinderatsmitglieder, die
Ortsbürgermeister und die Mitglieder der Ortschaftsräte wünschen allen Jubilaren Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
Ortschaft Beesenstedt
Am 30.01. Frau Lindner, Waltraud
Am 31.01.
Frau Aust, Gertrud
Am 31.01.
Frau Ehlert, Annemarie
Am 01.02. Frau Ernst, Renate
Am 03.02. Frau Ebensing, Regina
Am 04.02. Frau Zander, Ingeborg
Am 05.02. Frau Semmler, Brigitte
Am 08.02. Herr Müller, Karl
Am 08.02. Herr Wolf, Reinhard
Am 12.02. Frau Altmann, Rosemarie
Am 12.02. Frau Hildebrandt, Petra
Ortschaft Bennstedt
Am 01.02. Herr Hoffmann, Volkmar
Am 02.02. Frau Legler, Erika
Am 02.02. Frau Schossee, Monika
Am 03.02. Herr Heller, Reiner
Am 06.02. Frau Bast, Melitta
Am 06.02. Frau Butterling, Gisela
Am 06.02. Herr Degner, Ernst
Am 06.02. Frau Hennig, Rosemarie
Am 06.02. Herr Käubler, Heinz
Am 06.02. Frau Müller, Annegret
Am 07.02. Frau Lorenz, Ruth
Am 07.02. Frau Strauß, Magdalene
Am 10.02. Herr Kupfer, Dieter
Am 10.02. Frau Mauer, Gisela
Am 10.02. Herr Schröter, Hartmut
Am 11.02. Herr Jagdmann, Rolf
Am 11.02. Frau Melzer, Bärbel
Am 11.02. Herr Röber, Friedrich
Am 11.02. Herr Schmidt, Manfred
Am 12.02. Frau Bröker, Ilse
Ortschaft Höhnstedt
Am 30.01. Herr Fister, Horst
Am 30.01. Herr Suchant, Horst
Am 02.02. Herr Andreas, Erich
Am 02.02. Frau Bittner, Anni
Am 02.02. Frau Henn, Inge
Am 02.02. Frau Thomas, Hilde
Am 06.02. Frau Herboldt, Edelgard
Am 07.02. Herr Burkhardt, Kurt
Am 07.02. Frau Schwarz, Brigitte
Am 08.02. Frau Schrodke, Rosemarie
Am 09.02. Herr Stöhr, Hans
Am 10.02. Frau Pawelec, Elisabeth
Am 10.02. Herr Seifert, Wilfried
Ortschaft Kloschwitz
Am 31.01.
Herr Kaßler, Gerhard
Am 03.02. Herr Birnschein, Horst
Am 03.02. Herr John, Heinz
Ortschaft Lieskau
Am 30.01. Frau Gerber, Brigitte
Am 31.01.
Frau Hüttenrauch, Gerlinde
zum 68.
zum 81.
zum 86.
zum 82.
zum 69.
zum 79.
zum 78.
zum 72.
zum 65.
zum 77.
zum 72.
zum 83.
zum 73.
zum 67.
zum 81.
zum 84.
zum 73.
zum 94.
zum 90.
zum 78.
zum 79.
zum 67.
zum 80.
zum 74.
zum 82.
zum 67.
zum 65.
zum 71.
zum 81.
zum 66.
zum 83.
zum 80.
zum 69.
zum 92.
zum 78.
zum 68.
zum 84.
zum 71.
zum 68.
zum 67.
zum 65.
zum 72.
zum 66.
zum 76.
zum 86.
zum 66.
zum 81.
zum 65.
zum 71.
Am 31.01.
Am 01.02.
Am 01.02.
Am 03.02.
Am 03.02.
Am 04.02.
Am 05.02.
Am 05.02.
Am 05.02.
Am 06.02.
Am 06.02.
Am 07.02.
Am 08.02.
Am 09.02.
Am 10.02.
Am 10.02.
Am 11.02.
Am 11.02.
Am 11.02.
Am 11.02.
Am 12.02.
Am 12.02.
Am 12.02.
Herr Rauscher, Hartmut
Frau Hubert, Monika
Herr Ilgner, Hans-Dieter
Herr Hertwig, Peter
Herr Peucker, Joachim
Frau Weishuhn, Ingrid
Herr Gottbehüt, Reiner
Herr Rosenkranz, Helmut
Frau Schattmann, Irma
Herr Prall, Joachim
Frau Wiedemann, Irmgard
Herr Bayer, Franz
Herr Steinert, Klaus
Frau Kirmas, Doris
Herr Blumtritt, Klaus
Frau Rau, Ottilie
Herr Block, Günter
Herr Haase, Rudi
Frau Pelikan, Katharina
Herr Dr. Stelzer, Helmut
Frau Block, Helga
Frau Schlegel, Marlen
Herr Dr. Schöne, Hans-Dieter
zum 79.
zum 75.
zum 71.
zum 71.
zum 76.
zum 84.
zum 65.
zum 78.
zum 86.
zum 82.
zum 85.
zum 77.
zum 72.
zum 71.
zum 73.
zum 82.
zum 74.
zum 80.
zum 87.
zum 76.
zum 73.
zum 65.
zum 70.
Ortschaft Salzmünde
Am 30.01. Frau Oelke, Sigrun
Am 02.02. Herr Popp, Helmut
Am 03.02. Frau Döring, Gudrun
Am 04.02. Frau Dr. Mück, Gabriele
Am 05.02. Frau Allester, Frieda
Am 05.02. Herr Döring, Heinz Gerhard
Am 07.02. Frau Seeger, Brigitta
Am 08.02. Frau Ptasczynski, Roselore
Am 08.02. Herr Recklies, Günther
Am 12.02. Herr Dr. Appel, Fritz
Am 12.02. Frau Hartig, Edda
zum 74.
zum 70.
zum 65.
zum 72.
zum 85.
zum 65.
zum 90.
zum 77.
zum 66.
zum 75.
zum 77.
Ortschaft Schochwitz
Am 31.01.
Herr Biegstraaten,
Johannes Lambertus Theodo
Am 02.02. Frau Sperling, Lona
Am 03.02. Herr Birnschein, Horst
Am 03.02. Frau Wolfram, Barbara
Am 04.02. Herr Schöbel, Manfred
Am 05.02. Frau Stamm, Uta
Am 07.02. Frau Stumpp, Waltrud
Am 10.02. Frau Angermann, Albit
zum 68.
zum 80.
zum 66.
zum 76.
zum 66.
zum 77.
zum 86.
zum 70.
Ortschaft Zappendorf
Am 31.01.
Herr Schumann, Siegfried
Am 04.02. Frau Detzner, Margit
Am 05.02. Frau Wachtel, Ursula
Am 08.02. Herr Mitsching, Franz
Am 08.02. Frau Pfanne, Brigitte
Am 12.02. Frau Kaschta, Gerda
Am 12.02. Herr Kolbe, Johannes
Am 12.02. Herr Dr. Nenning, Klaus
zum 78.
zum 83.
zum 81.
zum 81.
zum 67.
zum 79.
zum 65.
zum 73.
- 18 -
Gemeinde Salzatal
Ortschaft Schochwitz
Karneval im Laweketal
Helau liebe Kinder, Junioren und Senioren es ist soweit,
wir sind in Schochwitz wieder in der 5. Jahreszeit.
Lasst uns Spaß haben, kommt alle herbei, an zwei Wochenenden ist für jedes Alter was dabei.
Das bereits schon zum 58. Mal. Unter dem Motto: „Mir feiern
hier im Saal, trotz Chaos in Salzatal“
Der SCC lädt in die Gotthardscheune ein, am:
05.02.2016 um 20:00 Uhr 1. Abendveranstaltung
06.02.2016 um 20:00 Uhr 2. Abendveranstaltung
07.02.2016 um 14:00 Uhr Kinderkarneval, gemeinsam mit
den „Schochwitzer Tanzmäusen“
08.02.2016 um 19:00 Uhr 3. Abendveranstaltung
12.02.2016 um 20:00 Uhr Jugendfasching
13.02.2016 um 14:00 Uhr Seniorenfasching, gemeinsam mit
den „Schochwitzer Tanzmäusen“
Kartenvorverkauf ist am 30. Januar 2016 um 10:00 Uhr in der
Gotthardscheune, An der Feuerwache 1 oder bei Familie Steffen Wagner Tel.: 034609 23753 oder 015732143269
Bis dahin, mit dreifach Schochwitz helau
Nr. 02/16
Offene Projektwerkstatt für Jugendliche
Termin:
jeden Donnerstag
Uhrzeit:
16:00 bis 19:00 Uhr
Kosten:
3 € / Teilnehmer
Töpferwerkstatt für Kinder
Termine:
jeden Freitag 14:30 bis 16:30 Uhr
Kosten:
3 € / Teilnehmer
Ton ist ein idealer Werkstoff für Kinderhände. Der Umgang mit
dem Werkstoff Ton macht Spaß. Der Ton wird geknetet, gerollt,
gedreht, gebogen, gewalzt, gedrückt, so dass sich Formen nach
der realen Welt oder der Phantasie ergeben.
Winterferien: Spielewerkstatt - spielend lernen
In dieser Woche dreht sich alles um Spiele: Gruppenspiele,
Memo, Geduldsspiele, Brettspiele, Quiz, Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und kein Ende. Wir möchten nicht nur bekannte Spiele spielen, sondern uns eigene ausdenken und vor allem
bauen.
Wir werden vor allem unsere Natur nutzen - als „Spielplatz“
und Materiallager. In unserer Werkstatt sollen dann mit viel
Kreativität, Muskelkraft und Geschicklichkeit verschiedene Spiele entstehen, die entweder mit nach Hause genommen
werden können oder der Naturwerkstatt zur Verfügung gestellt
werden.
Termin:
01.02. bis 10.02.2016 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Kosten:
3 € / Teilnehmer / Tag
zzgl. 3 € Verpflegungspauschale / Tag
Natur schafft Wissen gGmbH
Ansprechpartnerin: Frau Hollweg
Schlossplatz 2, 06198 Salzatal
www.nsw-ggmbh.de
Tel.: 0177 9647864
Ortschaft Zappendorf
Ralf Marklein - Schochwitzer Carnevals Club 1955 e. V.
Neuigkeiten aus dem Landwirtschaftsund Heimatmuseum in Zappendorf
in Trägerschaft der Gemeinde Salzatal
Natur- und Lernwerkstatt
in Schochwitz
Kurse Januar / Februar 2016
Offene Naturwerkstatt
Termin:
Dienstag und Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr
Kosten:
3 € / Kind
Beschreibung: Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 15
Jahre können bei uns spannende Stunden in und um Schochwitz erleben. In den nächsten Wochen werden wir Vogelhäuser
und Nistkästen bauen und die Natur in ihrem Winterschlaf erleben.
Salzatal entdeckt…
Vortragsabend
Heimatabend am Donnerstag, 11. Februar, 19:00 Uhr
Das Landwirtschafts- und Heimatmuseum Zappendorf der Gemeinde Salzatal lädt wieder zu einem Vortragsabend aus der
Rubrik „Salzatal entdeckt“ ein, das Thema lautet „Geschichte
und Zukunft von Zappendorf“.
Wir freuen uns auf das Kommen interessierter Gemeindebewohner und wünschen uns einen geselligen Abend!
Sten Michelson
Leiter des Landwirtschafts- und
Heimatmuseum Zappendorf in Trägerschaft
der Gemeinde Salzatal
- 19 -
Nr. 02/16
Schönes Winterfeuer der
Feuerwehr Zappendorf
Mit Beginn des neuen Jahres war es wieder Zeit den Weihnachtsbaum aus der
Wohnung zu verabschieden. Die Freiwillige Feuerwehr Zappendorf sammelte diese
mit Hilfe der Gemeindearbeiter ein und hatte alle Einwohner
am 16. Januar 2016 zum traditionellen Winterfeuer am Gerätehaus eingeladen.
Gegen 17:30 Uhr wurde das Winterfeuer entzündet.
Die zahlreichen Gäste und Besucher hatten eine schöne Zeit am
Feuer bei Bratwurst, Waffeln, Glühwein und mehr.
Nach dem schönen Abend möchte sich die Feuerwehr Zappendorf bei allen Gästen bedanken die den Weg zu uns gefunden
haben.
Ein ganz besonderer Dank geht an die Bäckerei Fritz Heppner
und an die Zappendorfer Wurst vom Bauernhof, welche uns seit
Jahren unterstützen.
Ebenfalls bedanken wir uns bei alle Kameraden und deren Familien, ohne deren Unterstützung es nicht möglich wäre solche
schönen Veranstaltungen zu organisieren.
Wir freuen uns auf das Osterfeuer und laden alle herzlich ein.
Ihre Feuerwehr Zappendorf
Katholische Kirche
Katholische Gemeinde „St. Elisabeth“ Zappendorf
Samstag,
Samstag,
Samstag,
4. Sonntag im Jahreskreis
30.01. 17:00 Uhr Heilige Messe in Zappendorf
5. Sonntag im Jahreskreis
06.02. 17:00 Uhr Heilige Messe in Zappendorf
1. Fastensonntag
13.02. 17:00 Uhr Heilige Messe in Zappendorf
Vom 08. Dezember 2015 bis 20. November 2016 findet das von
Papst Franziskus ausgerufene Heilige Jahr der Barmherzigkeit
statt. „Das ist die Zeit der Barmherzigkeit“ verkündete der
Papst. „Es ist wichtig, dass die Gläubigen sie leben und in alle
Gesellschaftsschichten hineintragen.“ Die Tradition des Heiligen Jahres ist hebräischen Ursprungs: Das „Jubeljahr“ oder
„Jubiläum“ war ein besonderes Heiliges Jahr, das alle 50 Jahre
begangen wurde. Es sollte die Gleichheit zwischen allen Töchtern und Söhnen Israels wiederherstellen, indem es den Sippen,
die ihren Besitz und sogar die persönliche Freiheit verloren
hatten, Möglichkeiten zum Neubeginn eröffnete. Im Jahr 1300
griff Papst Bonifatius VIII. die Tradition des Jubeljahres auf.
Ursprünglich sollte es alle hundert Jahre gefeiert werden. 1475
legte man jedoch einen Rhythmus von 25 Jahren fest, um jeder
Generation zumindest ein Jubiläumsjahr zu ermöglichen. Bis
heute wurde insgesamt 26 Mal ein ordentliches Heiliges Jahr
gefeiert. Das letzte war das große Jubiläum im Jahr 2000. Das
jetzige Heilige Jahr ist ein außerordentliches Heiliges Jahr. „Die
Barmherzigkeit Gottes entspringt seiner Verantwortung für
uns. Er fühlt sich verantwortlich, das heißt Er will unser Wohl,
und Er will uns glücklich sehen, voller Freude und Gelassenheit.“ Begleitend zum Heiligen Jahr 2016 finden auch in den
deutschen Bistümern zahlreiche Veranstaltungen statt.
Pfarrer Johannes Werner
Dr. Hans-Litten-Straße 5, 06128 Halle (Saale),
Telefon 0345 5504629, [email protected]
Gemeinde Salzatal
Evangelische Kirche
Die evangelischen Kirchen laden
herzlich ein.
Termine des Pfarrbereichs Teutschenthal
Bennstedt
Sonntag,
07.02. 10:30 Uhr Gottesdienst (Pf. Rösiger)
Dienstag, 09.02. 14:30 Uhr Frauenkreis
Kindertreff 1. bis 6. Klasse
montags 15:00 Uhr in der Sozialstation Bennstedt (Alte Hallesche Str. 1)
GKR-Vors.: Regina Jäger
Lindenweg 8, 06198 Salzatal OT Bennstedt
Tel.: 034601 26078
Ev. Kirchengemeinde St. Lucia und Ottilie Höhnstedt
Gottesdienst
Samstag, 13.02. 15:00 Uhr
Sonntag,
21.02. 09:00 Uhr
Gebetskreis
samstags,
19:30 Uhr
Kirchenchor
mittwochs,
18:30 Uhr
Ev. Landeskirchliche Gemeinschaft Höhnstedt
Bibelstunde:
mittwochs, 18:30 Uhr
Gebetsstunde:
sonntags,
13:00 Uhr
Evangelisationsstunde: sonntags,
14:00 Uhr
Ev. Kirchengemeinde St. Petrus Müllerdorf
Sonntag,
14.02. 10:30 Uhr Gottesdienst
Ev. Kirchengemeinde St. Marien Köllme
Donnerstag, 11.02. 14:30 Uhr Gesprächskreis
Ev. Kirchengemeinde Salzmünde
Samstag, 13.02. 17:00 Uhr Gottesdienst
Pfarrer Martin Bröker, Ev. Pfarramt Müllerdorf
Am Brunnen 8, 06198 Salzatal OT Müllerdorf
Telefon/Fax: 034609 20424
Termine des Pfarrbereiches Schochwitz
Ev. Kirchengemeinde Beesenstedt
Donnerstag, 11.02. 14:30 Uhr
Gesprächskreis
Sonntag,
14.02. 10:30 Uhr
Gottesdienst
(Prädikant Matthias Weiske)
Ev. Kirchengemeinde Fienstedt
Mittwoch, 10.02. 14:30 Uhr
Gesprächskreis
Sonntag,
14.02. 09:00 Uhr
Gottesdienst
(Prädikant Matthias Weiske)
Ev. Kirchengemeindeverband Krimpe-Schochwitz
Sonntag,
14.02. 14:00 Uhr
Gottesdienst in Krimpe
(Pfr. Peter Kästner)
- 20 -
Gemeinde Salzatal
Konfirmandenunterricht
für Jugendliche der 7. Klasse gemeinsam mit den Pfarrbereichen
Müllerdorf und Halle-Neustadt/Nietleben mit Angersdorf und
Zscherben im Gemeindezentrum Halle-Neustadt (06124 Halle,
Schulplatz 4)
Samstag, 13.02.
10:00 - 14:00 Uhr
Christenlehre 1.-6. Klasse
montags 17:00 Uhr im Pfarrhaus Schochwitz (Schlossplatz 4)
dienstags 14:30 Uhr im Pfarrhaus Beesenstedt (Kirchplatz 1)
Pfarrer Heiner Urmoneit
Schlossplatz 4, 06198 Salzatal OT Schochwitz
Tel.: 034609 21371, [email protected]
Homepage: www.kirchenkreis-halle-saalkreis.de
Evangelische Kirchengemeinde Lieskau
Montag,
01.02. 17:30 Uhr Lesen in Lieskau, Gemeindehaus Kirchstr. 7, aus Krankheitsgründen Veränderung:
Frau Anne Bach liest von Jojo
Moyes „Ein Bild von dir”
Donnerstag, 04.02. 17:30 Uhr Bibel lesen und verstehen,
Gemeindehaus Kirchstr. 7,
Die Gleichnisse Jesu: Von den
Arbeitern im Weinberg (Matthäus 20,1-16)
Donnerstag, 11.02. 19:30 Uhr Offener Gesprächsabend,
Gemeindehaus Kirchstr. 7,
mit Herrn Detlef Weyrauch:
Reise durch Bolivien und Chile.
Höhe(n)-Punkte zwischen
Titicacasee und Atacama-Wüste
Sonntag,
14.02. 11:00 Uhr Gottesdienst Kirche Lieskau,
Pfarrer Eichner
Regelmäßig findet statt:
Bibliothek:
Die Öffnungszeit der Bibliothek in Lieskau, Kirchstr. 7 ist
mittwochs von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Lesecafé und kostenlose Ausleihe.
Christenlehre für Schuljahr 1 bis 4:
donnerstags 15:30 Uhr bis 16:45 Uhr in Lieskau, Kirchstr. 7
Alle Kinder sind eingeladen!
Krabbelgruppe im Gemeindehaus, Kirchstr. 7
donnerstags 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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Nr. 02/16
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Nr. 02/16
Gemeinde Salzatal
Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde
Verwaltungsgebäude: Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde
Zentrale
034609 28-0
Fax Zentrale
28-100
Hauptamt
28-102 /-103 /-104 /-105
Kämmerei/Kasse
28-202 /-203 /-206
Vollstreckung
28-202 / 274-515
Steuern
28-206
Liegenschaften
28-204 /-205
Verwaltungsgebäude: Am Rathaus 31, 06198 Salzatal OT Salzmünde
Zentrale
034609 28-0
Fax Einwohner/Gewerbe/Standesamt
28-200
Einwohnermeldebehörde
28-109 /-110
Gewerbe
28-110
Standesamt
28-108
Verwaltungsgebäude: Schulstraße 3, 06198 Salzatal OT Salzmünde
Zentrale
034609
Fax Sachgebiet Bau
Fax Sachgebiet Ordnungsaufgaben
Ordnungsaufgaben
Wohnungswesen/Bewirtschaftungskosten
Bauleitplanung
Hochbau
Tiefbau, Straßenbau, Grünflächen
Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge
Gewässerumlage
Bauhof
274-0
274-522
274-555
274-509 /-510 /-511
274-506
274-503 /-516
274-507 /-513
274-505 /-508
274-504
274-521
274-523
Sprechzeiten: dienstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Termine mit der Bürgermeisterin nach Vereinbarung möglich
Internet:
E-Mail:
www.gemeinde-salzatal.de
[email protected]
Gemeinde Salzatal
Ortsbürgermeister/Ansprechpartner der Ortschaften
Bereitschaftsdienste für den Notfall
Beesenstedt
Ortsbürgermeister: Herr Dr. Papendieck Tel./Fax: 034773 20236
erster und letzter Mittwoch im Monat
16:00 - 18:00 Uhr
Bennstedt
Ortsbürgermeister: Herr Uhlmann
jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
Ansprechpartnerin: Frau Uhlmann-Böse
Internet: www.bennstedt.de
E-Mail: [email protected]
Fienstedt
Ortsbürgermeister: Herr Zorn
Tel.: 034609 20786 / 0172 3619049
jeden 2. Dienstag
17:30 - 18:30 Uhr
Bei dringenden Angelegenheiten nach Absprache.
Höhnstedt
Ortsbürgermeister: Herr Scheffler
Tel.: 034601 22427
Fax: 034601 23265
16:00 - 18:00 Uhr
dienstags
Ansprechpartnerin: Frau Schrodke
Internet: www.weindorf-hoehnstedt.de
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
Kloschwitz
Ortsbürgermeister: Herr Papendieck
jeden 1. Donnerstag im Monat
Internet: www.kloschwitz.de
Tel.: 034607 20209
Fax: 034607 34195
16:30 - 18:00 Uhr
Lieskau
Ortsbürgermeister: Herr Strohmeyer
Kontoverbindungen der Gemeinde Salzatal
Kto-Nr.
385 30 20 10
BLZ
800 537 62
Saalesparkasse
IBAN: DE31 8005 3762 0385 3020 10
BIC: NOLADE21HAL
Kto-Nr.
11 00 300
BLZ
800 937 84
Volksbank Halle (Saale) eG
IBAN: DE26 8009 3784 0001 1003 00
BIC: GENODEF1HAL
jeden 1. Donnerstag im Monat
Ansprechpartnerin: Frau Herrmann
Internet: www.ortschaft-lieskau.de
Tel.: 0345 5504473
(Anrufbeantworter vorhanden)
Fax: 0345 5400522
16:00 - 18:00 Uhr und nach
telefonischer Vereinbarung
E-Mail: [email protected]
Salzmünde
Schiedsstelle
1. Dienstag im Monat
18:00 - 19:00 Uhr
Ort:
Ortschaftsverwaltung Zappendorf, Lawekestraße 1
Tel.:
034609 20917 (zu o. g. Sprechzeiten)
Tel.:
034609 28-0 (außerhalb der Sprechzeiten)
Freiwillige Feuerwehren
Gemeindewehrleiter
Stephan Ossig
Ortschaft Beesenstedt
Bernd Berger
Ortschaft Bennstedt
Mirko Stoller
Ortschaft Fienstedt
Andreas Kamenka
Ortschaft Höhnstedt
Hans-Werner Rost
Ortschaft Kloschwitz
Karl Hammermann
Ortschaft Lieskau
Frank Kittel
Ortschaft Salzmünde
GWL Stephan Ossig
Ortschaft Schochwitz
Hans-Jochen Rost
Ortschaft Zappendorf
Mirko Werge
Tel.: 034601 22222
Fax: 034601 39455
14:30 - 17:00 Uhr
Ortsbürgermeister: Herr Kalbitz
Tel.: 034609 21117
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
16:00 - 18:00 Uhr
Internet: www.salzmuende.de
Fax: 034609 22212
E-Mail: [email protected]
Schochwitz
Ortsbürgermeister: Herr Bernas
0173
034773
0170
0174
0175
0162
0345
0173
034609
0172
8614676
20449
5278479
3161939
1601175
4770366
5504228
8614676
21262
3650895
Abwasserentsorgung für die Gemeinde Salzatal
Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis)
Anschrift:
Sennewitzer Straße 7, 06193 Petersberg OT Gutenberg
Telefon:
034606 360-0
Telefax: 034606 360-299
E-Mail:
[email protected] Internet: www.wazv-saalkreis.de
Sprechzeiten: dienstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Absprache
(für die Ortschaft Höhnstedt - hier nur Niederschlagswasser)
Abwasserzweckverband „Eisleben - Süßer See“
Anschrift:
Landwehr 9, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:
03475 667780
Havarietelefon: 03475 6769115
(für die Ortschaft Höhnstedt - hier nur Schmutzwasser)
Tel.: 0172 6216587
Fax: 034609 21340
E-Mail: steff[email protected]
Termine können telefonisch oder per Fax vereinbart werden.
Zappendorf
Ortsbürgermeisterin: Frau Zimmermann Tel.: 034609 20254
Fax: 034609 20492
jeden 1. Dienstag im Monat
16:00 - 18:00 Uhr
Internet: www.zappendorf.de
E-Mail: [email protected]
Bereitschaftsdienst für den Notfall
Feuerwehr
112
Rettungsdienst
112
Polizei
110
Kassenärztlicher Notdienst
0345
envia Mitteldeutsche Energie AG
0800
Stadtwerke Halle GmbH
Störungsmeldung Erdgas
0345
Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis
Störungsmeldung Trinkwasser
0800
Störungsmeldung Abwasser
01511
MITGAS Störungsmeldungen
0800
TELEKOM Entstörungsdienst
0800
Polizeirevier nördl. Saalekreis
0345
Krankenhaus
Dölau
0345
kostenfrei
kostenfrei
kostenfrei
681000
2305070
581-1444
6647003
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3302000
52540295
559-1684