an alle Kostenlos priv der Ge aten Haus ha meind e Salz lte atal AMTSBLATT der Gemeinde Salzatal mit den Ortschaften Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt, Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde, Schochwitz und Zappendorf Jahrgang 07 Samstag, 30. Januar 2016 Nummer 02 voraussichtlich nächste Ausgabe: Samstag, 13. Februar 2016 + Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Gemeinde Salzatal Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses .......... 2 Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses...... 2 Beschlusss des Haupt- und Finanzausschusses ..... 2 Beschlüsse des Gemeinderates .............................. 3 Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal ........................................... 3 Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal ........................................... 7 Impressum Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 Bis Ende Februar 2016 finden die Anmeldungen der Schulanfänger 2017 statt. Die Anmeldungen erfolgen in den jeweiligen Grundschulen. Die Termine sowie die dazugehörigen Einzugsbereiche der Grundschule „Nördliches Salzatal“ Beesenstedt, der Grundschule Bennstedt, der „Weinberggrundschule“ Höhnstedt und der Grundschule Salzmünde entnehmen Sie bitte der Übersicht auf Seite 8. Impressum ............................................................ 13 Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich am Samstag, den 13. Februar 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen Mittwoch, den 03. Februar 2016, 12:00 Uhr Gemeinde Salzatal -2- Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Salzatal Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am: in Montag, 15. Februar 2016 um: 18:00 Uhr OT Salzmünde, Schulstraße 3, Beratungsraum Ablauf: • Begrüßung und Eröffnung • Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit • Feststellung der Tagesordnung • Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12. November 2015 • Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 12. November 2015 sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Tagesordnung I. öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Beratung Haushaltsplan 2016 3. Beratung und Beschlussfassung zu Pachtzinsen Gemeinde Salzatal 4. Anfragen, Anregungen und Informationen II. nichtöffentlicher Teil: 5. Anfragen, Anregungen und Informationen Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 08. September 2015 Beschluss-Nr.: 119/48/2015 BA; Beratung und Beschlussfasung zur Vorzugsvariante „Ersatzneubau der Brücke über die Salza (Zigeunerbrücke)“ im OT Salzmünde Beschluss-Nr.: 120/49/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Vorzugsvariante „Ersatzneubau Brücke über den Beesenstedter Bach“ im OT Kloschwitz Beschluss-Nr.: 121/50/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung Leitungstrassenzustimmung OT Beesenstedt, Siedlung, Landrain, Schlossstraße MS- /NS_Sanierung Ersatz Freileitungssysteme durch Erdkabel, Errichtung Trafostation Beschluss-Nr.: 122/51/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses in Höhnstedt Beschluss-Nr.: 123/52/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Aufstockung eines Gebäudes in Zörnitz Beschluss-Nr.: 124/53/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Zappendorf Beschluss-Nr.: 125/54/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Schochwitz Beschluss-Nr.: 126/55/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Lieskau Nr. 02/16 Beschluss-Nr.: 127/56/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Lieskau, Granauer Straße Beschluss-Nr.: 128/57/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Leuchtwerbung Neubau der Sparkassenfiliale Salzmünde Beschluss-Nr.: 129/58/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Anbau an ein Wohnhaus in Salzmünde Beschluss-Nr.: 130/59/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau einer Garage und Umbau Carport in Kloschwitz Beschluss-Nr.: 131/60/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau einer Löschwasserzisterne in Schochwitz Beschluss-Nr.: 132/61/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Schochwitz Beschluss-Nr.: 133/62/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Anbau eines Wintergartens in Schochwitz Beschluss-Nr.: 134/63/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses in Höhnstedt Beschluss-Nr.: 135/64/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Aufstockung eines Dachgeschosses in Fienstedt Beschluss-Nr.: 136/65/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Nutzungsänderung einer Garage in eine Werkstatt in Höhnstedt Beschluss-Nr.: 137/66/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau Nebengebäude zu Wohnraum in Benkendorf Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 13. Oktober 2015 Beschluss-Nr.: 143/72/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in Lieskau Beschluss-Nr.: 144/73/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes in Zappendorf Beschluss-Nr.: 145/74/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung eines Zweifamilienhauses in Zappendorf Beschluss-Nr.: 146/75/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Umnutzung eines Nebengebäudes in Lieskau Beschluss-Nr.: 147/76/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Lieskau Beschluss-Nr.: 148/77/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Aufstockung eines Einfamilienhauses in Lieskau Beschluss-Nr.: 149/78/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Anbau eines Wintergartens in Bennstedt Beschluss-Nr.: 150/79/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Sanitärgebäudes Campingplatz Kloschwitz Beschluss-Nr.: 151/80/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Gartenhauses in Höhnstedt Beschluss-Nr.: 152/81/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Schochwitz Beschluss-Nr.: 153/82/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8WE in Lieskau Beschluss-Nr.: 154/83/2015 BA; Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer Aussichtplattform in Trebitz Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. November 2015 Beschluss-Nr.: 002/2015 HA; Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Salzatal -3- Nr. 02/16 Beschlüsse des Gemeinderates vom 09. Dezember 2015 Beschluss-Nr.: 103/034/2015; Beauftragung als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Fienstedt Beschluss-Nr.: 104/035/2015; Beschlussfassung der Friedhofsund Gebührensatzung der Gemeinde Salzatal Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal Auf der Grundlage der §§ 5, und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014) und den Vorschriften des Bestattungsgesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBl LSA S. 46), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal in seiner Sitzung am 09.12.2015 (Beschluss-Nr. 104/035/2015) folgende Friedhofssatzung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für die kommunalen Friedhöfe in den Ortsteilen - Beesenstedt - Benkendorf - Bennstedt - Fienstedt - Gödewitz - Höhnstedt - Kloschwitz - Köllme - Lieskau - Müllerdorf - Pfützthal - Quillschina - Rumpin - Salzmünde - Schiepzig - Schochwitz - Zappendorf - Zörnitz § 2 Friedhofszweck Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Salzatal. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner oder ehemalige Einwohner der Gemeinde Salzatal waren sowie ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht. (2) Die Gemeinde kann das Betreten der Friedhöfe aus besonderem Anlaß vorübergehend untersagen. § 4 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Gemeindeverwaltung sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofes a) Dienstleistungen oder störende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen auszuführen, b) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist, ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Steinmetzbetriebe und der Gemeindeverwaltung, c) Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten, d) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe störende Arbeiten auszuführen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Grabstätten, Anlagen und Rasenflächen unberechtigterweise zu betreten, f) kompostierbare Abfälle, wie Blumen und Kränze außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen, g) Blumen, Pflanzen, Sträucher, Steine und dergleichen widerrechtlich zu entfernen h) zu lärmen und zu spielen, i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. j) sonstige Abfälle, Restmüll und Wertstoffe, wie z. B. Plaste, Vasen, Papier, Glas u. ä. sind im eigenen Haushalt der Nutzungsberechtigten zu entsorgen. (1) (2) (3) II. Ordnungsvorschriften § 3 Öffnungszeiten (1) Die Friedhöfe sind während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten für den Besuch geöffnet. Gemeinde Salzatal (4) § 5 Dienstleistungserbringer Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen (insbesondere Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf Friedhöfen). Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen zu ermöglichen sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigen sicher zu stellen, ist der Gemeindeverwaltung die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände möglichst vor Beginn unter Angabe des beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme, spätestens jedoch mit dem Abschluss der Arbeiten (Name und Adresse des Gewerbebetriebes sowie des Auftraggebers, beabsichtigter Termin und Dauer, geplante/durchgeführte Arbeiten) mitzuteilen. Den Anordnungen der Gemeindeverwaltung ist Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann dem Dienstleistungserbringer durch die Gemeinde begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anordnungen der Gemeindeverwaltung im Einzel- oder Wiederholungsfall nicht nachkommt. Die Dienstleistungserbringer haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. Gemeinde Salzatal -4- (5) Unbeschadet § 4 Abs. 3 Buchst. c) dürfen Dienstleistungen auf den Friedhöfen nur während der von der Gemeindeverwaltung festgesetzten Zeiten erbracht werden. In den Fällen des § 3 Abs. 2 ist die Ausübung der Tätigkeit der Dienstleistungserbringer ganz untersagt. (6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lageplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Dienstleistungserbringer dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. III. Bestattungsvorschriften (1) (2) (3) (4) § 6 Allgemeines Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die Bestattungspflichtigen können auf dem Friedhof eine Grabstätte für Erd- oder Feuerbestattung erwerben. Für vorher erworbene Grabstätten ist das Nutzungsrecht nachzuweisen und ggf. zu verlängern. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich nur bei Eintritt eines Sterbefalls vergeben. Die Gemeindeverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Bestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Salzatal finden - in den Sommermonaten nach MESZ, montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr, - in den Wintermonaten finden die Bestattungen, montags bis freitags 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Samstag besteht die Möglichkeit, Trauerfeiern in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchzuführen. Die in Abs. 2 genannten Uhrzeiten gelten als spätester Beginn der Beerdigungen. An Sonn- und Feiertagen finden keine Beerdigungen statt. § 7 Beschaffenheit von Särgen (1) Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für die Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) erlaubt, die keine PVC-, PCP-, formaldehydabspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke und Zusätze enthalten. Entsprechendes gilt für Sargzubehör und -ausstattung. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen. Auch Überurnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen aus leicht abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeindeverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Für die Beisetzung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind. Nr. 02/16 § 8 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden von den Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder geschlossen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. § 9 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen beträgt 20 Jahre und für Aschen 15 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten ist zu beantragen. (1) (2) (3) (4) § 10 Umbettungen Die Umbettung von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Es müssen ein wichtiger Grund und die Zustimmung des Verfügungsberechtigten über die Grabstätte vorliegen. Die Kosten der Umbettung und der Ersatz von Schäden, die durch die Umbettung an benachbarten Grabstellen und Anlagen entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeindeverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. Der Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. Grabstätten § 11 Allgemeines (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Nutzungsrechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Wahlgrabstätten, b) Urnenwahlgrabstätten und c) anonyme Urnenreihengrabstätten (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. (1) (2) (3) (4) § 12 Wahlgrabstätten Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen und für Beisetzungen von Asche (Urne), an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Widererwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Je Stelle können bei einem Erdbestattungswahlgrab unter Beachtung der Ruhezeit bis zu 4 Urnen in einer Einzelgrabstätte und bis zu 8 Urnen in einer Doppelgrabstätte beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird durch Entrichtung der laut Gebührensatzung festgesetzten Gebühr erworben. Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben worden ist. Nr. 02/16 -5- (5) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Der Wechsel des Nutzungsrechtes auf eine andere Person sowie Wohnungswechsel des Inhabers sind der Friedhofsverwaltung schriftlich mitzuteilen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über, a) auf den überlebenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind, b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder, c) auf die Stiefkinder, d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, e) auf die Eltern, f) auf die vollbürtigen Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) bis h) wird der Älteste Nutzungsberechtigter. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn es keiner der Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten innerhalb eines Jahres seit der Beisetzung übernimmt. (6) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis des Abs. 5 Satz 3 übertragen; er bedarf dazu der vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. (7) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Abs. 5 gilt in den Fällen der Absätze 6 und 7 entsprechend. (9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (10) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. (11) Nach Ablauf der Ruhezeit und Erlöschen des Nutzungsrechtes verfügt die Gemeindeverwaltung über die Wahlgrabstätte, sofern das Nutzungsrecht nicht erneuert wird. § 13 Beisetzung von Aschen (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenwahlgrabstätten, b) anonymen Urnenreihengrabstätten, c) Wahlgrabstätten. (2) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. (3) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. (1) (2) (3) (4) Gemeinde Salzatal § 14 Urnengemeinschaftsanlagen Urnengemeinschaftsanlagen bestehen aus anonymen Urnenreihengrabstätten. Urnenkapseln müssen aus zersetzbarem Material sein. Das gilt auch für Überurnen, sofern es sich um eine unterirdische Bestattung handelt. Gestaltung und Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Umbettungen sind nicht möglich. V. Gestaltung der Grabstätten § 15 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist - unbeschadet der besonderen Anforderungen des § 16 - so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. VI. Grabmale § 16 Gestaltungsvorschriften (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung der Würde des Ortes entsprechen. (2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine (außer Findlinge), Holz, Schmiedeeisen sowie geschmiedete oder gegossene Bronze verwendet werden. (3) Nach näherer Bestimmung der Belegungspläne sind stehende oder liegende Grabmale zulässig. Stehende Grabmale sind allseitig gleichwertig zu entwickeln und sollen in Form und Größe unterschiedlich sein. Liegende Grabmale dürfen nur flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden. (4) Für Grabmale sind folgende Richthöhen (einschl. Sockel) einzuhalten: a) bei Erdgrabstätten 120 cm b) bei Urnengrabstätten 80 cm (5) Schlichte Kreuze, welche die Kreuzform in freiem Umriß klar zum Ausdruck bringen, können etwas höher sein, jedoch nicht höher als 1,50 m. Holzkreuze sind nur in Naturfarbe zulässig. (6) Die Sockel-Einfassung ist ein Teil des Grabmales, die freie Sockelhöhe soll nicht höher als 20 cm sein. Die Maße für die Einfassungen der Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortschaften Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt, Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde, Schochwitz und Zappendorf sollen: a) für Einzelgrabstätten 0,90 x 1,90 m b) für Doppelgrabstätten 2,20 x 1,90 m und c) für Urnengrabstätten 0,60 x 1,00 m (zwei Urnen) d) für Doppelurnengrabstätten 1,00 m x 1,00 m (vier Urnen) nur Ortschaft Bennstedt betragen. Die Maße für die Einfassungen an Urnengrabstätten auf den Friedhöfen der Ortschaft Höhnstedt und Lieskau sollen 0,60 m x 0,90 m betragen. Das Maß für die Einfassung einer Doppelgrabstätte auf dem Friedhof der Ortschaft Höhnstedt soll 2.40 m x 1,90 m betragen. (7) Die Grabmale müssen so aufgestellt werden, daß ihre Rückseite mit der hinteren Gräbergrenze in einer Flucht stehen. (8) Die Gemeindeverwaltung kann unter Berücksichtigung der Gestaltung des Friedhofes Ausnahmen von den Vorschriften der Abs. 2-7 und auch sonstiger Grabausstattungen zulassen. Gemeinde Salzatal (1) (2) (3) (4) -6- § 17 Zustimmungserfordernis Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Die Zustimmung soll bereits vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale eingeholt werden. Der Antrag zum Aufstellen von Grabmalen oder Veränderungen von Grabmalen ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts entfernt, so kann die Gemeindeverwaltung die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen selbst entfernen. Sofern Grabstätten von der Gemeindeverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verfügungsberechtigte/ Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen. VII. Herrichten und Pflege der Grabstätten (1) (2) § 18 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung) zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechen. § 19 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. (2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Gemeindeverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeindeverwaltung nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessene Frist beseitigt, ist die Gemeindeverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder Teile davon zu entfernen; die Gemeindeverwaltung ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen oder durch Abstürzen von Teilen davon verursacht wird. § 20 Entfernung (1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeindeverwaltung von der Grabstätte entfernt werden. Nr. 02/16 (3) (4) (5) (6) (7) (8) § 21 Allgemeines Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 15 hergerichtet und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen oder Behältern abzulagern. Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Das bezieht sich auf die Gestaltung der Grabfläche, Heckenpflanzungen, Grabmale und Einfassungen. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte verantwortlich. Verfügungsberechtigte ist bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes. Die Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten müssen binnen von sechs Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein. Das Auffüllen von Grus und Kies um die Grabstätte ist untersagt. Die Gemeindeverwaltung kann verlangen, dass der Verfügungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes abräumt. Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeindeverwaltung. Die Zuerkennung, das Anlegen und die Pflege von kulturhistorischen Grabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt ausschließlich der Gemeinde Salzatal. Die seitlichen Grababstände betragen 0,30 m. Der rechte und linke Zwischenraum und der Weg vor der Grabstätte (0,50 m) sind durch den Pächter der Grabstätte zu pflegen. § 22 Vernachlässigung (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte (§ 21 Abs. 3) auf schriftliche Aufforderung der Gemeindeverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten die Gemeindeverwaltung die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu -7- Nr. 02/16 bringen, ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat er noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte oder dem Grabfeld auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen der Sätze 3 und 4 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 hinzuweisen. (2) Für Grabschmuck gilt § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 entsprechend. VIII. Trauerfeiern § 23 Trauerfeiern (1) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle und am Grab abgehalten werden. (2) Die Aufbahrung des Verstorbenen kann untersagt werden, wenn der Verdacht besteht, dass der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. IX. Schlussvorschriften § 24 Haftung (1) Der Gemeindeverwaltung obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhut- und Überwachungspflichten. Die Gemeindeverwaltung haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtung, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ferner ist die Haftung bei Diebstahl und Grabschändung ausgeschlossen. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustandes der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeindeverwaltung von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 25 Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde Salzatal verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 26 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschriften des § 3 betritt, 2. sich als Besucher entgegen § 4 Abs. 1 nicht der Würde des Friedhofs entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt , 3. entgegen § 4 Abs. 3 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (z. B. Rollschuhen, Inlineskater), ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle sowie mit Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden befährt, b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, und gewerbliche Dienste anbietet, Gemeinde Salzatal c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten ausführt, d) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig fotografiert, e) Druckschriften verteilt, f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert, g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt, Einfriedungen und Hecken übersteigt und Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen betritt, h) lärmt und spielt, i) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenführhunde. 4. als Gewerbetreibender entgegen § 5 ohne vorherige Mitteilung tätig wird, außerhalb festgesetzten Zeiten Arbeiten durchführt sowie Werkzeuge und Materialien unzulässig lagert, 5. entgegen § 17 Abs. 1 und 3 ohne vorherige Zustimmung Grabmale oder bauliche Anlagen errichtet oder verändert, 6. Grabmale entgegen § 18 nicht fachgerecht befestigt und fundamentiert, 7. Grabmale entgegen § 19 Abs. 1 nicht in gutem verkehrssicherem Zustand hält, 8. Grabmale und bauliche Anlagen entgegen § 20 Abs. 1 ohne vorherige schriftliche Zustimmung entfernt, 9. Grabstätten entgegen § 22 vernachlässigt. (2) Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden. § 27 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die bisherigen Friedhofssatzungen der Ortschaften Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt, Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde, Schochwitz und Zappendorf außer Kraft. Salzatal, 10. Dezember 2015 - Dienstsiegel - gez. Grunwald stellv. Bürgermeisterin Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal Auf der Grundlage der §§ 5, und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014) und des Kommunalabgabengesetzes LSA vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 370), hat der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal in seiner Sitzung am 09.12.2015 (Beschluss-Nr.104/035/2015) folgende Gebührensatzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Für die Inanspruchnahme der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal und deren Einrichtungen sowie für Amtshandlungen und sonstige Leistungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung und des anliegenden Gebührenverzeichnisses erhoben, das Bestandteil dieser Satzung ist. -8- Gemeinde Salzatal § 2 Gebührenpflichtiger (l) Gebührenpflichtiger ist a) wer eine Leistung nach dieser Gebührensatzung in Anspruch nimmt, b) wer gesetzlich verpflichtet ist, für die Bestattung zu sorgen, c) wer ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben hat. (2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, so haften die Gesamtschuldner. § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld (l) Die Gebührenschuld entsteht a) mit Beginn der tatsächlichen Inanspruchnahme der Grabstätte für die gesamte Grabnutzungszeit, b) mit der Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen bzw. c) Leistungen und Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung. (2) Die Gebühren werden 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung an die Gemeinde Salzatal fällig. § 4 Erstattung von Gebühren (l) Wird auf das Nutzungsrecht vor Ablauf verzichtet (unter Einhaltung der Ruhefrist), werden die nicht verbrauchten Nutzungsgebühren nicht erstattet. (2) Wird das Nutzungsrecht wegen Vernachlässigung nach § 22 der jeweils gültigen Friedhofssatzung entzogen, werden die Nutzungsgebühren nicht erstattet. § 5 Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen Die Leistungen der Gemeindeverwaltung können davon abhängig gemacht werden, dass Gebühren voraus gezahlt oder für sie Sicherheiten geleistet werden. § 6 Sonderbestimmungen Führt die Gemeindeverwaltung nach § 20 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Salzatal Sicherungsmaßnahmen durch, werden diese nach tatsächlich entstandenen Kosten als Gebühr erhoben. § 7 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Salzatal, 10. Dezember 2015 Nr. 02/16 1.3. Urnenwahlgrab (15 Jahre) 300,00 Euro 1.4. anonyme Urnengrabstelle (15 Jahre) 350,00 Euro Für Beisetzungen nicht ortsansässiger Personen erhöhen sich die in Punkt 1.1., 1.2., 1.3., und 1.4. bezeichneten Gebühren um 100 %. Diese Gebühr erhöht sich nicht, für ehemalige ortsansässige Personen. 1.5. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes wird die Zeit der Nutzung vereinbart und die Gebühr nach Jahressätzen ermittelt. 2. Benutzungsgebühren 2. l. Die Benutzungsgebühr für die Trauerhallen der Ortschaften wird wie folgt festgesetzt: - Beesenstedt 50,00 Euro - Benkendorf 25,00 Euro - Bennstedt 50,00 Euro - Fienstedt 10,00 Euro - Gödewitz 25,00 Euro - Höhnstedt 50,00 Euro - Kloschwitz 25,00 Euro - Köllme 25,00 Euro - Lieskau 50,00 Euro - Müllerdorf 25,00 Euro - Pfützthal 25,00 Euro - Quillschina 25,00 Euro - Rumpin 25,00 Euro - Salzmünde 25,00 Euro - Schiepzig 25,00 Euro - Schochwitz 10,00 Euro - Zappendorf 25,00 Euro - Zörnitz 10,00 Euro 3. Gebühren für Einebnungen (nur wenn vom Friedhofsträger ausgeführt) 3.1. Einebnen eines Urnengrabes und Abräumen baulicher Anlagen nach Ablauf der Ruhefrist/Auflösung 90,00 Euro 3.2. Einebnen eines Einzelgrabes und Abräumen baulicher Anlagen nach Ablauf der Ruhefrist/Auflösung 150,00 Euro 3.3. Einebnen eines Doppelgrabes und Abräumen baulicher Anlagen nach Ablauf der Ruhefrist/Auflösung 220,00 Euro Ende der amtlichen Bekanntmachungen - Dienstsiegel - gez. Grunwald stellv. Bürgermeisterin Verschiedenes Anlage zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal vom 10. Dezember 2015 GEBÜHRENVERZEICHNIS Die nachstehenden Gebühren gelten für alle kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal 1. Gebühren für Grabnutzungsrechte 1.1. Einzelwahlgrab (20 Jahre) 1.2. Doppelwahlgrab (20 Jahre) 500,00 Euro 1000,00 Euro Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 Stichtag: 30. Juni 2017 Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2017 ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 schulpflichtig. Vorzeitige Einschulung Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. -9- Nr. 02/16 Was ist bei der Anmeldung mitzubringen? Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das anzumeldende Kind ist von den Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen (Ausnahme Grundschule Bennstedt). Anmeldung Bis Ende Februar 2016 finden die Anmeldungen der Schulanfänger 2017 statt. Die Anmeldungen erfolgen in den jeweiligen Grundschulen. Die Termine entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. Anmeldetermine für die Schulanfänger 2017/2018 Grundschule „Nördliches Salzatal“ Beesenstedt für die Ortsteile Beesenstedt, Fienstedt, Gorsleben, Johannashall, Kloschwitz, Krimpe, Naundorf, Räther, Rumpin, Schochwitz, Schwittersdorf, Trebitz, Wils und Zörnitz Grundschule Beesenstedt, Schloßstraße 1 b; Dienstag, 16. Februar 2016, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (telefonische Terminvergabe dienstags 02. Februar und 09. Februar 2016, 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter 034773/21710) Grundschule Bennstedt für die Ortsteile Bennstedt, Köllme, Müllerdorf, Schiepzig und Zappendorf Grundschule Bennstedt, Rüstergarten 24; Montag, 22. Februar 2016, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Grundschule Salzmünde für die Ortsteile Benkendorf, Gödewitz, Lieskau, Neuragoczy, Pfützthal, Quillschina und Salzmünde Grundschule Salzmünde, Schulstraße 11; Mittwoch, 17. Februar 2016 (telefonische Terminvergabe vom 01. Februar bis 15. Februar 2016, 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, jeweils montags und mittwochs unter 034609/20292 möglich) „Weinberggrundschule“ Höhnstedt für den Ortsteil Höhnstedt Grundschule Höhnstedt, Hauptstraße 12 a; Montag, 22. Februar 2016, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Kinder- und Jugendcamp in Zappendorf in Trägerschaft der Gemeinde Salzatal Am Steinbruch 16a 06198 Salzatal / OT Köllme Tel.: 034609 / 25466 E-Mail: [email protected] Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Einwohner, unser Camp ist nach den Winterferien wieder jeden Tag für alle Kinder und Jugendlichen nach der Schule geöffnet. Wir haben verschiedene Angebote für euch, wie kreatives Gestalten, Bewegungs- und Gesellschaftsspiele, Landschafts- und Naturerkundungen, gesundes Kochen und einiges mehr. Ihr seid gern eingeladen, um euch hier zu treffen, zu spielen und einen fröhlichen Nachmittag zu verbringen. Euer Team vom Kinder- und Jugendcamp Gemeinde Salzatal Nachruf Brandmeister a.D. Ralf Spatzig Am 12. Januar 2016 verstarb Kamerad Ralf Spatzig aus Beesenstedt im Alter von 77 Jahren nach langer schwerer Krankheit. Zuletzt als Mitglied in der Alters- und Ehrenabteilung der Ortsfeuerwehr Beesenstedt war er über 60 Jahre im Bereich Brandschutz tätig. 40 Jahre davon verrichtete er aktiv als ehrenamtlicher Feuerwehrmann und in der Funktion des Gruppenführers seinen Dienst am Nächsten in den Reihen seiner Kameraden. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. In dankbarer Anerkennung die Kameradinnen und Kameraden der Gemeindefeuerwehr Salzatal und Ortsfeuerwehr Beesenstedt sowie die Mitglieder des Feuerwehrverein Beesenstedt e. V. Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr. Jugend- und Friedfischfischerprüfung Kreisanglerverein Saalkreis e. V. Durch den Kreisanglerverein Saalkreis e. V. wird auf Grundlage des § 31 FischG und der aktuellen Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt bekanntgegeben, dass am 16. April 2016 eine Jugend- und Friedfischfischerprüfung stattfindet. Zugelassen für die Jugendfischerprüfung sind Kinder zwischen dem 8. und nicht vollendeten 17. Lebensjahr. Zugelassen für die Friedfischfischerprüfung sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. Anmeldungen zu dieser Prüfung werden beim Kreisanglerverein Saalkreis, Morlstraße 4 in 06193 Wettin-Löbejün, zu den Sprechzeiten dienstags 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr entgegen genommen. Die Prüfungsgebühr für den Jugendfischereischein beträgt 28,00 Euro. Die Prüfungsgebühr für den Friedfischfischereischein beträgt bis zum nicht vollendeten 17. Lebensjahr 28,00 Euro. Ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Prüfungsgebühr 56,00 Euro. Die Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten. Anmeldeschluss ist der 15. März 2016. Der Prüfungsort ist An der Seilbahn 2, 06193 Petersberg OT Morl, Anglerheim Brachwitz, Prüfungsbeginn 09:00 Uhr Jugendfischerprüfung und 12:00 Uhr Friedfischfischerprüfung. Rückfragen sind zu richten an Herrn Hoyer Tel. 0178-6961056. Schuhmann Vorsitzender KAV-Saalkreis e. V. Amtsblattverteilung Das Amtsblatt erscheint in der Regel im 14-tägigen Rhythmus und wird durch die Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH an alle Haushalte verteilt. Der genaue Erscheinungstermin wird auf der ersten Seite genannt. Sollten Sie mal kein Amtsblatt erhalten, können Sie sich unter der Servicenummer 0345 5652233 direkt an das Call-Center der Mitteldeutschen Zeitungszustell-Gesellschaft mbH wenden. Das Call-Center ist zu erreichen: Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 und Samstag von 06:00 bis 16:00 Uhr. Gemeinde Salzatal - 10 - Karneval mit der 1. Großen Karnevalsgesellschaft Salzatal Nr. 02/16 Ortschaft Beesenstedt Am 06. Februar 2016, dem Samstag vor Rosenmontag, lassen`s die Salzataler richtig krachen. Unter dem Motto „FF - wir sind dabei“ dreht sich bei der Karnevalsparty im Lieskauer Gasthof „Zur Deutschen Friedenseiche“ alles um Funk und Fernsehen. Alle Mitwirkenden haben sich akribisch vorbereitet und wollen ein Feuerwerk voller Witz und Esprit zünden. Unterstützt werden sie dabei von Party-DJ Steffen. Karten gibt es im Vorverkauf im Cafe Liesegang oder Frau Stielicke Tel. 0345 9772600 Fax 0345 9772666 oder [email protected] Wer Straßenkarneval mag, kann die Salzataler selbstverständlich auch zum Rosenmontagsumzug am 08. Februar in Halle erleben. Einladung Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Beesenstedt lade ich am 19. Februar 2016 um 18:00 Uhr in das Gerätehaus der Feuerwehr Beesenstedt ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 2015 3. Bericht Jugendwart 4. Ausblick für 2016 5. Ehrungen 6. Diskussion Ich bitte um Deine Teilnahme in Ausgangsuniform. Mit kameradschaftlichem Gruß gez. Berger, Wehrleiter Stellenausschreibungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis (Körperschaft öffentlichen Rechts) Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik Stellenbesetzung zum 01.09.2016 Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2016 Nähere Informationen unter www.wazv-saalkreis.de Eine große Bühne für ein großes Programm Da staunten nicht nur die Schüler und Lehrer der Grundschule „Nördliches Salzatal“ Beesenstedt, sondern auch die Eltern und die außerdem zahlreich erschienenen Beesenstedter und Gäste aus den umliegenden Ortschaften: Schlossherr Armin Mey nebst Ehefrau Anna und unzählige Handwerker hatten es geschafft, den Saal der lange leerstehenden ehemaligen Hopfenschänke für die Aufführung des alljährlichen Weihnachtsprogramms der Grundschule wieder herzurichten. Und während die Besucher noch in alten Erinnerungen schwelgten über diesen Saal und die dortigen Feiern, die Diskotheken und den - 11 - Nr. 02/16 Karneval, übernahmen die Schüler die Bühne. Diese war festlich geschmückt und bot nun das würdige Podium für die weihnachtlichen Stücke, Lieder und Gedichte der einzelnen Klassen. Gemeinde Salzatal Dann durften wir alles noch dekorieren. Wir bedanken uns bei Frau Klose, dass sie sich die Zeit dafür genommen hat, sowie bei unseren Eltern, die uns mit dieser tollen Idee überrascht haben. Im Namen der Klasse 4 und Frau Gehlmann Niklas Störmer Bücherei - Höhnstedt Wir sind für Sie da! Dass Teile des Programmes in englischer Sprache vorgetragen wurden, liegt an der Ausrichtung dieser Grundschule mit Englischunterricht ab Klasse 1. Höhepunkt war wie in jedem Jahr die Aufführung der Weihnachtsgeschichte durch Schüler der 4. Klasse. Der lang anhaltende Beifall nach jeder Darbietung zeigte, wie gut das Programm den Zuschauern gefiel und ich denke, auch in deren Namen kann nur ein RIESENDANKESCHÖN an die Grundschüler gesagt werden. Dienstag den 09. Februar 2016 23. Februar 2016 08. März 2016 22. März 2016 von 16:00-18:00 Uhr Im Touristikgebäude / Hauptstraße 38, 06198 Salzatal OT Höhnstedt Tel: 0162 6936103 - Jetzt auch bei Facebook! W.F. Lauber Ortschaft Bennstedt Der Dank geht besonders an das Pädagogenteam für das Einstudieren des Programmes und an die vielen fleißigen Helfer bei der Herstellung der Kostüme und Dekoration. Ein Dankeschön erhält auch an Ortsbürgermeister Michael Papendieck für seine Begrüßungsworte und natürlich Armin Mey sowie seine Unterstützer. Auf das nächste Bühnenprogramm der Grundschule, aber auch auf weitere Veranstaltungen in diesem Saal, können wir uns sicherlich jetzt schon freuen. Steffen Wendt Vorsitzender Schulelternrat GS „Nördliches Salzatal“ Beesenstedt www.schulebeesenstedt.de Ortschaft Höhnstedt Weihnachtsbäckerei Am Montag, dem 07. Dezember 2015, kam Frau Klose in die Weinberggrundschule Höhnstedt. Sie hat mit uns Lebkuchen gebacken, die wir zu Weihnachtsmännern, Schneemännern und Tannenbäumen geformt haben. Für die Weihnachtsbäume haben wir verschieden große Plätzchen übereinander gestapelt und mit Zuckerguss zusammengeklebt. Gemeinde Salzatal - 12 - Ortschaft Kloschwitz Adventszeit 2015 in der Laurentiuskirche Trebitz Auch im vergangenen Advent war in der kleinen Kirche wieder reges Treiben zu verzeichnen. Bereits am 28. November 2015 erstrahlte die Kirche im festlichen Lichterglanz und der uralte Ofen verbreitete wohlige Wärme, denn das traditionelle Adventskonzert des Jagdhornbläserkorps Kloschwitz fand statt. Die Besucher aus nah und fern hörten zur Einführung einige Stücke aus der Hubertusmesse. In der Folge erklangen von unseren Jagdhornbläsern gespielte, bekannte und beliebte Weihnachtslieder, welche mitgesungen wurden. Frau Franke führte, wie jedes Jahr gekonnt durch das Programm und die vorgetragenen Gedichte regten zum Nachdenken über den eigentlichen Sinn des Weihnachtsfestes an. Der Trebitzer Michael Andreä erfreute die Anwesenden mit seiner wunderschönen Stimme. Er sang die Lieder „Weihnacht in Familie“ und „Ave Maria“. Nach den Klängen des wohl beliebtesten Weihnachtsliedes „Stille Nacht, heilige Nacht“ beendeten unsere immer wieder souverän spielenden Bläser eine auf die Adventszeit einstimmende Stunde. Bei Glühwein und Kerzenschein wurde anschließend die Gelegenheit wahrgenommen um mit Freunden, Bekannten und Nachbarn zu plaudern. Bereits zum 2. Mal zur Weihnachtszeit konnten wir den beliebten Salzmünder Frauenchor am 08. Dezember in unserer Kirche begrüßen. Die Salzmünder Frauen unter der Leitung von Clara Jäger begeisterten mit ihrem exzellenten Gesang die Besucher. Gekonnt wurde durch das Programm geführt und die vorgetragenen Gedichte brachten die vorweihnachtliche Stimmung auf den Höhepunkt. Auch nach dieser gelungenen Veranstaltung wurden ebenfalls bei Glühwein und Kerzenschein anregende Gespräche geführt. Auch im Advent 2015 erklang zum Heiligen Abend 16:00 Uhr die Glocke der Laurentiuskirche und rief zum gemeinsamen Singen. Wie bereits 2014 überraschten die Familien von Frau Consgar und Dr. Sylke Meier die Anwesenden mit einem anspruchsvoll dargebotenem weihnachtlichen Programm. Nr. 02/16 Zur Freude Aller, die nicht textsicher waren, konnten die Texte - dank moderner Technik (Beamer) - von der Kirchenwand abgelesen und mitgesungen werden. Die kleine Freyja und ihre Freundin sangen ohne Scheu „Schneeflöckchen, Weissröckchen...“ und wurden dafür mit spontanem Applaus belohnt. Wir wünschen sehr, dass die beiden Familien uns viele weitere Jahre eine so gelungene Einstimmung auf das Weihnachtsfest bereiten. Finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Veranstaltungen erhielten wir vom Heimat- und Kulturverein Kloschwitz e. V. Die von den Besuchern gegebenen Geldzuwendungen werden für die Anschaffung einer zweiten Glocke für unsere Kirche angespart. Die nunmehr bereits vorhandenen Mittel in einer Gesamthöhe von ca. 5.500,00 € bringen uns diesem Ziel erheblich näher. (Spendenkonto BLZ 800 550 08 Konto-Nr. 039 010 817 0 - Kirchspiel Friedeburg - Glocke Trebitz) Wir möchten uns sehr herzlich bei allen ungenannten Helfern und Glühweinspendern bedanken, die es ermöglicht haben diese Veranstaltungen durchzuführen. Besonderen Dank an unsere Jagdhornbläser, die Familien Franke, Seiler, Heske, Edner, an Celine Bergner, den Frauenchor Salzmünde und die Fam. Dr. S. Meier und Consgar. H. Busch / Gemeindekirchenälteste Kloschwitzer Weihnachtsmarkt im „Gut Trebitz“ Bereits seit 2010 findet der Kloschwitzer Weihnachtsmarkt in Trebitz statt. Routiniert organisierten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam mit dem Ortschaftsrat und den „Kloschwitzer Blüten“ dieses Winterfest. Den Besuchern präsentierte sich am 12. Dezember 2015 eine liebevoll geschmückte Scheune mit einem Riesenweihnachtsbaum und gemütlichen Sitzecken im hellen Lichterglanz. Unzählige Helfer haben kulinarische Leckereien, wie Pralinen, Waffeln, Kräppelchen, Christstollen, aber auch Fettschnittchen aus selbstgebackenem Brot, Glühwein und Speckkuchen bereitgestellt. Wem dies nicht ausreichte, der konnte sich am Stand des Hofcafes Trebitz mit Gegrilltem und ausreichend Getränken versorgen. Für die Kinder war der Weihnachtsmann die besondere Attraktion, zumal er kleine Geschenke verteilte. Die Verlosung der gesponserten Weihnachtspakete durch Ines und den Weihnachtsmann und das Auspacken bereitete allen Gewinnern und neugierigen Zuschauern großen Spaß. Unsere Kloschwitzer Jagdhornbläser erfreuten alle mit weihnachtlichen Weisen und bis zum späten Abend konnte auch das Tanzbein geschwungen werden. Vielen Dank an alle Organisatoren und Helfer. Ihr habt vielen Menschen durch Euer Wirken ein paar schöne Stunden bereitet. Seniorenweihnachtsfeier - Trotzdem Wie in jedem Jahr hat der Ortschaftsrat Kloschwitz im Vertrauen auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Salzatal für die älteren Bürger, welche ihren Anteil am gesellschaftlichen Leben lange erbracht haben, eine kleine Weihnachtsfeier vorbereitet. - 13 - Nr. 02/16 Gemeinde Salzatal Aus hinreichend bekannten Gründen (kein genehmigter Haushalt) ist aber in der Gemeinde kein Geld für freiwillige Aufgaben vorhanden und alles hätte abgesagt werden müssen. Dank der Spenden der Firma Röder, des Landgutes Trebitz (Th. Otto) zwei privaten Geldgebern und der Unterstützung des Heimat- und Kulturvereines Kloschwitz e. V. konnte der Ortschaftsrat diese Veranstaltung am 13. Dezember 2015 trotzdem durchführen. An der weihnachtlich geschmückten Tafel des Hofcafes Trebitz konnten sich unsere Senioren Kathrins selbstgebackenen Kuchen und das durch Christoph bereitete Abendmahl schmecken lassen. Natürlich haben die Jagdhornbläser, die Kloschwitzer Blüten und unser Sänger Michael unseren neuen Ortschaftsbürgermeister Dirk Papendieck tatkräftig unterstützt. Die Jagdhornbläser Kloschwitz (teilweise selbst im Rentenalter) boten, wie überall, auch unseren Senioren ihr perfektes Programm weihnachtlicher Klänge. Michael sang einige zu Herzen gehende Weihnachtslieder und die Superstars der Weihnachtsfeier Cindy und Bert (Annette u. Silko), die Wildecker Herzbuben (Andrea u. Kathrin) sowie Karel Gott, DC Ötzi und der Lichterengel (Gerhard, Jürgen u. Ines) brachten die Stimmung auf den Höhepunkt. Feuchte Augen einiger Senioren, viel Applaus und dankende Worte waren die Belohnung für die Akteure. Den Rest des Abends sorgte Disko Horst für Stimmung und Tanzmusik. Es ist wohltuend zu wissen, dass auch in unserer hektischen, gewinnorientierten und mit anderen Problemen beschäftigten Welt jüngere Kloschwitzer Bürger viel Engagement und Zeit aufbringen, um uns Senioren Freude zu bereiten. Dafür nochmal Danke. H. Busch i. A. Heimat- und Kulturverein Kloschwitz e. V. Ortschaft Lieskau Ortschaftsbüro geschlossen Werte Bürgerinnen und Bürger, das Ortschaftsbüro ist vom 03. Februar bis 05. Februar 2016 urlaubsbedingt geschlossen. Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters findet am 04. Februar 2016 von 16:00 - 18:00 Uhr statt. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen gez. Peter Strohmeyer Ortsbürgermeister Impressum: Herausgeber: Gemeinde Salzatal, Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde verantwortlich: Bürgermeisterin, Frau Juliane Sperling-Lippmann Ansprechpartner: Frau Hamm, E-Mail: [email protected] Gesamtauflage: 6350 Exemplare kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde Druck: Schäfer Druck & Verlag GmbH (SdV), Köchstedter Weg 3, 06179 Teutschenthal OT Langenbogen, Tel. 034601 25519, Fax: 25520, E-Mail: [email protected] verantwortlich für d. Anzeigenteil: Geschäftsführer SdV GmbH, Herr Jörg Schäfer Anzeigenannahme: - Hauptamt der Gemeinde, Herr Peter, Tel. 034609 28-103 - gewerbliche Anzeigen direkt bei der SdV GmbH Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 03 vom 01.01.2016. Verteilung: Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH, Delitzscher Straße 65, 06112 Halle, Tel. 0345 565-2622 Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, können Sie sich unter der Servicenummer 0345 5652233 direkt an das Call-Center der MZZ GmbH wenden. Für die Richtigkeit der Mitteilungen des nichtamtlichen Teiles zeichnen die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich Kürzungen und Angleichungen an redaktionelle Standards vor. Darüber hinaus erfolgt die Verteilung an die erreichbaren Salzataler Haushalte kostenlos. Diese ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise unterbleiben. Auf die kostenlose Verteilung besteht damit kein Rechtsanspruch sowie kein Anspruch auf Zustellung. Das Amtsblatt wird am Erscheinungstermin auf der Homepage der Gemeinde Salzatal unter Bürger & Verwaltung/Amtsblätter eingestellt und steht dort kostenlos zur Verfügung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Amtsblatt einzeln im Rathaus 31 zu erfragen oder einzeln oder im Abonnement kostenpflichtig zu beziehen (1,35 €/Expl. inkl. Versandkosten). Der Bezug erfolgt i. d. R. 10-14 Tage nach Erscheinungstermin. Gemeinde Salzatal - 14 - Ortschaft Salzmünde Weihnachten im Märchenwald An den letzten beiden Schultagen vor Weihnachten tauchten alle Schüler der Grundschule Salzmünde in die Welt von Hänsel und Gretel, Schneewittchen und Aschenputtel ein. Die fleißigen Mitarbeiter des Europa Hauses Querfurt haben das mit ihren Ideen möglich gemacht. An einzelnen Stationen wurde die Märchenwelt für die Kinder erlebbar. So konnten die größeren Schüler ein Hexenhaus aus Holz basteln, es anmalen und dekorieren. Beim Schleifen und Verzieren zeigten alle viel Geduld. Auf die Ergebnisse wäre jede Hexe neidisch geworden. An der nächsten Station konnten die Kinder eine kleine Tanne in einen Blumentopf einpflanzen, den die Mitarbeiter von BASE für jedes Kind mitgebracht haben. Als besonderer Schmuck wurden selbstgestaltete Plätzchen angehangen. Die Herstellung des Zuckergusses war gar nicht so einfach, aber am Ende konnte sich das Ergebnis sehen lassen. Auch bei Schneewittchen ging es märchenhaft weiter. Hier versuchten sich alle beim Theaterspielen. Durch die mitgebrachten Kostüme machte es besonders viel Spaß. Und so konnte Schneewittchen von ihrem Prinzen gerettet werden. Die 1. und zweiten Klassen bastelten wunderschöne Glitzerkugeln und tolle Kerzenhalter für Weihnachten. Am Ende kam das Spielen auch nicht zu kurz, denn beim Erbsensammeln kam viel Freude auf. Der Ausflug ins Märchenreich hat allen Schülern und Lehrern so gut gefallen, dass jeder froh und gut gelaunt in die Weihnachtsferien gehen konnte. Wir danken allen Mitarbeitern vom Europa Haus Querfurt für diese schönen Stunden und wünschen allen ein gesundes und glückliches neues Jahr! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Alle Schüler und Lehrer der Grundschule Salzmünde oren. Und letzteres gibt es natürlich auch in der Ortschaft Salzmünde in der Gemeinde Salzatal. Seit Jahren schon lädt der Ortsbürgermeister Herr Kalbitz „seine“ Senioren für ein paar besinnliche Stunden ein. Stunden, die gerade den Älteren Gelegenheit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen und auch das letzte Jahr Revue passieren zu lassen. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit sind solche Stunden wichtig für die soziale Infrastruktur. Dabei ist es wichtig, mit Kompetenz und Weitsicht die vorhandenen sozialen Strukturen zu erhalten und im Rahmen des Haushaltplanes auch finanziell zu unterstützen. Leider konnte so die bereits von vielen ehrenamtlichen Helfern vorbereitete Seniorenweihnachtsfeier am Nikolaustag nicht stattfinden. Denn ohne bestätigten Haushaltplan kann die Gemeinde Salzatal kein Geld für „freiwillige“ Leistungen - sprich Zuschuss zur Seniorenfeier - geben. Traurig, aber wahr und letztendlich musste die Veranstaltung zunächst abgesagt und bereits angemeldete Senioren wieder ausgeladen werden. Der Kindergarten aus Salzmünde hatte auch schon überlegt, wie man diese Weihnachtsfeier irgendwie noch retten kann. Aber - Weihnachten ist auch ein Fest für angenehme Überraschungen. Und so eine Überraschung konnten auch die Salzmünder Senioren erleben, denn die geplante Veranstaltung wurde komplett von der Zahnarztpraxis aus dem Seepark gesponsert. Eine anerkennenswerte und deshalb auch erwähnenswerte Geste. Auf diese Weise konnte die Weihnachtsfeier bei weihnachtlicher Musik, mit Kaffee und Weihnachtsgebäck doch noch durchgeführt werden. Als Mitstreiter dieser Veranstaltung wurde ich gebeten, diese doch nicht alltägliche Aktion auch in unserem Amtsblatt zu veröffentlichen. Die ca. 50 Teilnehmer möchten sich hiermit noch einmal ganz herzlich für die gesamte Durchführung, für die Darbietungen vom Kindergarten, für unseren über den Kreis hinaus bekannten Frauenchor Salzmünde und - last, but not least - bei dem Sponsor bedanken. Wir hoffen allerdings, dass wir im nächsten Jahr wieder einen genehmigten Kommunal-Haushalt in Salzatal haben, um regulär solche und ähnliche Veranstaltungen für alle unsere Bürger ob Groß ob Klein wieder durchführen zu können. Eva-Maria Krost Mitglied im Ortschaftsrat Salzmünde Senioren - Weihnachtsfeier in Salzmünde 2015 mit großem Fragezeichen ? ? ? ? Ja - wer glaubt denn noch an den Weihnachtsmann, das Christkindel oder den Nikolaus? Auf alle Fälle ist Weihnachten verbunden mit strahlenden Kinderaugen, mit Kerzenschein, mit Pfefferkuchen, Glühwein und zahlreichen Weihnachtsfeiern, mit Weihnachtsfeiern für Groß und Klein, für Familien, Firmen und natürlich auch für Seni- Nr. 02/16 Nr. 02/16 - 15 - Gemeinde Salzatal Mächtigkeitsspringen 1. Lars Krienitz - Destino - Schwittersdorf 2. Kathleen Tretschok - Flashlight - Salzmünde 3. Anne Krienitz - Cadiz - Schwittersdorf und Meggie Sadowski - Flick Flack - Schwittersdorf Der RFV Salzmünde freut sich auf das nächste Dreikönigsspringen 2017 - egal bei welchem Wetter. Vorher gibt es natürlich noch das traditionelle Turnier in der grünen Saison wie immer am ersten Septemberwochenende auf der schönen Turnieranlage an der Saale, dieses Jahr am 03. / 04. September 2016. A. Vetter Dreikönigs - Springen 2016 im Reitverein Salzmünde Nach wochenlangem Frühlingswetter hatte sich der Wettergott ausgerechnet vor dem alljährlichen Traditionsspringen am 6. Januar für einen Wintereinbruch entschieden. Und trotzdem, einige Unerschrockene wagten sich heraus und fanden auf unserem Hof vom Schnee geräumte und gestreute Verhältnisse vor und eine wie immer gut präparierte Halle. Bei minus 7 Grad gab es zum Glück auch wieder ausreichend warme Getränke und einen Imbiss im gut geheizten Reiterstübchen. Die drei Springen des Tages machten ab 10:00 Uhr die Reiter aus Schwittersdorf und unsere Salzmünder unter sich aus. Das E- und das A-Springen blieben in Salzmünder Hand. Aber das Mächtigkeitsspringen wurde dieses Jahr vom Schwittersdorfer Geschwisterpaar Krienitz bestimmt. Hier die Sieger und Platzierten: E-Springen 1. Christin Vetter - Rayhana - Salzmünde 2. Kathrin Tänzer - Sansierro - Salzmünde 3. Meggie Sadowski - Dundee - Schwittersdorf A-Springen 1. Anna Lotze - Cannizzaro - Salzmünde 2. Charlise Fleischlig - Levinio - Schwittersdorf 3. Harald Schick - Oranje - Schwittersdorf 4. Kathleen Tretschok - Flashlight - Salzmünde - 16 - Gemeinde Salzatal Nr. 02/16 Veranstaltungstermine in der Gemeinde Salzatal Datum Uhrzeit Ortschaft Wo? Was? 01.02.2016 17:30 Uhr Lieskau Gemeinderaum, Kirchstr. 7 04.02.2016 17:30 Uhr Lieskau Gemeinderaum, Kirchstr. 7 11.02.2016 11.02.2016 14:00 Uhr 19:30 Uhr Lieskau Lieskau Bürgerhaus Gemeinderaum, Kirchstr. 7 15.02.2016 17:30 Uhr Lieskau Gemeinderaum, Kirchstr. 7 18.02.2016 17:30 Uhr Lieskau Gemeinderaum, Kirchstr. 7 Lesen in Lieskau mit der ev. Kirchgemeinde Lieskau, Frau Anne Bach liest von Jojo Moyes „Ein Bild von dir” Bibel lesen und verstehen mit der ev. Kirchgemeinde Lieskau, Die Gleichnisse Jesu - Von den Arbeiten im Weinberg (Matthäus 20, 1-6) Faschingsfeier der Volkssolidarität Offener Gesprächsabend mit der ev. Kirchgemeinde Lieskau, „Reise durch Bolivien und Chile - Höhe(n)-Punkte zwischen Titicacasee und Atacama-Wüste, mit Detlef Weyrauch Bibel lesen und verstehen mit der ev. Kirchgemeinde Lieskau, Die Gleichnisse Jesu - Von den anvertrauten Pfunden (Matthäus 25, 14-30) Bibel lesen und verstehen mit der ev. Kirchgemeinde Lieskau, Die Gleichnisse Jesu - Das große Festmahl (Lukas 14, 15-24) Gaststätte „Friedenseiche“ Karnevalsveranstaltung des LCV Gasthof „Yachthafen“ 2. Abendveranstaltung des KV Salzmünde Gaststätte „Linde“ 2. Abendveranstaltung des ZCV „Weißes Haus“ 1. Abendveranstaltung des BCV Gasthof „Yachthafen“ Seniorenfasching des KV Salzmünde „Weißes Haus“ Kinderfasching des BCV Gaststätte „Linde“ Kinderfasching des ZCV Festsaal 1. Weiberfastnacht an der Weinstraße des HCC uns ZCV Gotthardscheune 1. Abendveranstaltung des SCC Festsaal Prinzenball des HCC Gasthof „Friedenseiche“ Karnevalsparty der 1. Großen KG Salzatal Gasthof „Yachthafen“ 3. Abendveranstaltung des KV Salzmünde Gaststätte „Linde“ 3. Abendveranstaltung des ZCV „Weißes Haus“ 2. Abendveranstaltung des BCV Gotthardscheune 2. Abendveranstaltung des SCC „Weißes Haus“ Rentnerfasching des BCV Festsaal Familiennachmittag des HCC Gotthardscheune Kinderkarneval des SCC Gaststätte „Linde“ Seniorenfasching des ZCV Gotthardscheune Rosenmontagsveranstaltung des SCC Festsaal Rosenmontagsball des HCC Gotthardscheune Jugendfasching des SCC Gotthardscheune Seniorenfasching des SCC Festsaal Spätlese des HCC Januar Karneval im Salzatal 30.01.2016 30.01.2016 30.01.2016 30.01.2016 31.01.2016 31.01.2016 31.01.2016 04.02.2016 19:19 Uhr 19:19 Uhr 19:30 Uhr 20:00 Uhr 15:00 Uhr 15:00 Uhr 15:30 Uhr 20:00 Uhr Lieskau Salzmünde Zappendorf Beesenstedt Salzmünde Beesenstedt Zappendorf Höhnstedt 05.02.2016 06.02.2016 06.02.2016 06.02.2016 06.02.2016 06.02.2016 06.02.2016 07.02.2016 07.02.2016 07.02.2016 07.02.2016 08.02.2016 08.02.2016 12.02.2016 13.02.2016 13.02.2016 20:00 Uhr 19:11 Uhr 19:19 Uhr 19:19 Uhr 19:30 Uhr 20:00 Uhr 20:00 Uhr 14:00 Uhr 14:00 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 19:00 Uhr 19:11 Uhr 20:00 Uhr 14:00 Uhr 19:11 Uhr Schochwitz Höhnstedt Lieskau Salzmünde Zappendorf Beesenstedt Schochwitz Beesenstedt Höhnstedt Schochwitz Zappendorf Schochwitz Höhnstedt Schochwitz Schochwitz Höhnstedt Fehlt eine gemeinnützige Veranstaltung? Wollen Sie eine gemeinnützige Veranstaltung für die nächsten Monate melden? Senden Sie Ihre Termine an: [email protected] - Ansprechpartnerin: Frau Liebing Schul-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Salzatal - 17 - Nr. 02/16 Gemeinde Salzatal L e id e r kön n Senio en wir nu r die re n a Se b name dem 65. L nior in ne n u nd ntlich e auffü bensjah r Jubilaren h re n Herzlichen Glückwunsch den vom 30. Januar 2016 bis zum 12. Februar 2016 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Salzatal sowie die Bürgermeisterin, die Gemeinderatsmitglieder, die Ortsbürgermeister und die Mitglieder der Ortschaftsräte wünschen allen Jubilaren Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Ortschaft Beesenstedt Am 30.01. Frau Lindner, Waltraud Am 31.01. Frau Aust, Gertrud Am 31.01. Frau Ehlert, Annemarie Am 01.02. Frau Ernst, Renate Am 03.02. Frau Ebensing, Regina Am 04.02. Frau Zander, Ingeborg Am 05.02. Frau Semmler, Brigitte Am 08.02. Herr Müller, Karl Am 08.02. Herr Wolf, Reinhard Am 12.02. Frau Altmann, Rosemarie Am 12.02. Frau Hildebrandt, Petra Ortschaft Bennstedt Am 01.02. Herr Hoffmann, Volkmar Am 02.02. Frau Legler, Erika Am 02.02. Frau Schossee, Monika Am 03.02. Herr Heller, Reiner Am 06.02. Frau Bast, Melitta Am 06.02. Frau Butterling, Gisela Am 06.02. Herr Degner, Ernst Am 06.02. Frau Hennig, Rosemarie Am 06.02. Herr Käubler, Heinz Am 06.02. Frau Müller, Annegret Am 07.02. Frau Lorenz, Ruth Am 07.02. Frau Strauß, Magdalene Am 10.02. Herr Kupfer, Dieter Am 10.02. Frau Mauer, Gisela Am 10.02. Herr Schröter, Hartmut Am 11.02. Herr Jagdmann, Rolf Am 11.02. Frau Melzer, Bärbel Am 11.02. Herr Röber, Friedrich Am 11.02. Herr Schmidt, Manfred Am 12.02. Frau Bröker, Ilse Ortschaft Höhnstedt Am 30.01. Herr Fister, Horst Am 30.01. Herr Suchant, Horst Am 02.02. Herr Andreas, Erich Am 02.02. Frau Bittner, Anni Am 02.02. Frau Henn, Inge Am 02.02. Frau Thomas, Hilde Am 06.02. Frau Herboldt, Edelgard Am 07.02. Herr Burkhardt, Kurt Am 07.02. Frau Schwarz, Brigitte Am 08.02. Frau Schrodke, Rosemarie Am 09.02. Herr Stöhr, Hans Am 10.02. Frau Pawelec, Elisabeth Am 10.02. Herr Seifert, Wilfried Ortschaft Kloschwitz Am 31.01. Herr Kaßler, Gerhard Am 03.02. Herr Birnschein, Horst Am 03.02. Herr John, Heinz Ortschaft Lieskau Am 30.01. Frau Gerber, Brigitte Am 31.01. Frau Hüttenrauch, Gerlinde zum 68. zum 81. zum 86. zum 82. zum 69. zum 79. zum 78. zum 72. zum 65. zum 77. zum 72. zum 83. zum 73. zum 67. zum 81. zum 84. zum 73. zum 94. zum 90. zum 78. zum 79. zum 67. zum 80. zum 74. zum 82. zum 67. zum 65. zum 71. zum 81. zum 66. zum 83. zum 80. zum 69. zum 92. zum 78. zum 68. zum 84. zum 71. zum 68. zum 67. zum 65. zum 72. zum 66. zum 76. zum 86. zum 66. zum 81. zum 65. zum 71. Am 31.01. Am 01.02. Am 01.02. Am 03.02. Am 03.02. Am 04.02. Am 05.02. Am 05.02. Am 05.02. Am 06.02. Am 06.02. Am 07.02. Am 08.02. Am 09.02. Am 10.02. Am 10.02. Am 11.02. Am 11.02. Am 11.02. Am 11.02. Am 12.02. Am 12.02. Am 12.02. Herr Rauscher, Hartmut Frau Hubert, Monika Herr Ilgner, Hans-Dieter Herr Hertwig, Peter Herr Peucker, Joachim Frau Weishuhn, Ingrid Herr Gottbehüt, Reiner Herr Rosenkranz, Helmut Frau Schattmann, Irma Herr Prall, Joachim Frau Wiedemann, Irmgard Herr Bayer, Franz Herr Steinert, Klaus Frau Kirmas, Doris Herr Blumtritt, Klaus Frau Rau, Ottilie Herr Block, Günter Herr Haase, Rudi Frau Pelikan, Katharina Herr Dr. Stelzer, Helmut Frau Block, Helga Frau Schlegel, Marlen Herr Dr. Schöne, Hans-Dieter zum 79. zum 75. zum 71. zum 71. zum 76. zum 84. zum 65. zum 78. zum 86. zum 82. zum 85. zum 77. zum 72. zum 71. zum 73. zum 82. zum 74. zum 80. zum 87. zum 76. zum 73. zum 65. zum 70. Ortschaft Salzmünde Am 30.01. Frau Oelke, Sigrun Am 02.02. Herr Popp, Helmut Am 03.02. Frau Döring, Gudrun Am 04.02. Frau Dr. Mück, Gabriele Am 05.02. Frau Allester, Frieda Am 05.02. Herr Döring, Heinz Gerhard Am 07.02. Frau Seeger, Brigitta Am 08.02. Frau Ptasczynski, Roselore Am 08.02. Herr Recklies, Günther Am 12.02. Herr Dr. Appel, Fritz Am 12.02. Frau Hartig, Edda zum 74. zum 70. zum 65. zum 72. zum 85. zum 65. zum 90. zum 77. zum 66. zum 75. zum 77. Ortschaft Schochwitz Am 31.01. Herr Biegstraaten, Johannes Lambertus Theodo Am 02.02. Frau Sperling, Lona Am 03.02. Herr Birnschein, Horst Am 03.02. Frau Wolfram, Barbara Am 04.02. Herr Schöbel, Manfred Am 05.02. Frau Stamm, Uta Am 07.02. Frau Stumpp, Waltrud Am 10.02. Frau Angermann, Albit zum 68. zum 80. zum 66. zum 76. zum 66. zum 77. zum 86. zum 70. Ortschaft Zappendorf Am 31.01. Herr Schumann, Siegfried Am 04.02. Frau Detzner, Margit Am 05.02. Frau Wachtel, Ursula Am 08.02. Herr Mitsching, Franz Am 08.02. Frau Pfanne, Brigitte Am 12.02. Frau Kaschta, Gerda Am 12.02. Herr Kolbe, Johannes Am 12.02. Herr Dr. Nenning, Klaus zum 78. zum 83. zum 81. zum 81. zum 67. zum 79. zum 65. zum 73. - 18 - Gemeinde Salzatal Ortschaft Schochwitz Karneval im Laweketal Helau liebe Kinder, Junioren und Senioren es ist soweit, wir sind in Schochwitz wieder in der 5. Jahreszeit. Lasst uns Spaß haben, kommt alle herbei, an zwei Wochenenden ist für jedes Alter was dabei. Das bereits schon zum 58. Mal. Unter dem Motto: „Mir feiern hier im Saal, trotz Chaos in Salzatal“ Der SCC lädt in die Gotthardscheune ein, am: 05.02.2016 um 20:00 Uhr 1. Abendveranstaltung 06.02.2016 um 20:00 Uhr 2. Abendveranstaltung 07.02.2016 um 14:00 Uhr Kinderkarneval, gemeinsam mit den „Schochwitzer Tanzmäusen“ 08.02.2016 um 19:00 Uhr 3. Abendveranstaltung 12.02.2016 um 20:00 Uhr Jugendfasching 13.02.2016 um 14:00 Uhr Seniorenfasching, gemeinsam mit den „Schochwitzer Tanzmäusen“ Kartenvorverkauf ist am 30. Januar 2016 um 10:00 Uhr in der Gotthardscheune, An der Feuerwache 1 oder bei Familie Steffen Wagner Tel.: 034609 23753 oder 015732143269 Bis dahin, mit dreifach Schochwitz helau Nr. 02/16 Offene Projektwerkstatt für Jugendliche Termin: jeden Donnerstag Uhrzeit: 16:00 bis 19:00 Uhr Kosten: 3 € / Teilnehmer Töpferwerkstatt für Kinder Termine: jeden Freitag 14:30 bis 16:30 Uhr Kosten: 3 € / Teilnehmer Ton ist ein idealer Werkstoff für Kinderhände. Der Umgang mit dem Werkstoff Ton macht Spaß. Der Ton wird geknetet, gerollt, gedreht, gebogen, gewalzt, gedrückt, so dass sich Formen nach der realen Welt oder der Phantasie ergeben. Winterferien: Spielewerkstatt - spielend lernen In dieser Woche dreht sich alles um Spiele: Gruppenspiele, Memo, Geduldsspiele, Brettspiele, Quiz, Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und kein Ende. Wir möchten nicht nur bekannte Spiele spielen, sondern uns eigene ausdenken und vor allem bauen. Wir werden vor allem unsere Natur nutzen - als „Spielplatz“ und Materiallager. In unserer Werkstatt sollen dann mit viel Kreativität, Muskelkraft und Geschicklichkeit verschiedene Spiele entstehen, die entweder mit nach Hause genommen werden können oder der Naturwerkstatt zur Verfügung gestellt werden. Termin: 01.02. bis 10.02.2016 von 08:00 bis 15:00 Uhr Kosten: 3 € / Teilnehmer / Tag zzgl. 3 € Verpflegungspauschale / Tag Natur schafft Wissen gGmbH Ansprechpartnerin: Frau Hollweg Schlossplatz 2, 06198 Salzatal www.nsw-ggmbh.de Tel.: 0177 9647864 Ortschaft Zappendorf Ralf Marklein - Schochwitzer Carnevals Club 1955 e. V. Neuigkeiten aus dem Landwirtschaftsund Heimatmuseum in Zappendorf in Trägerschaft der Gemeinde Salzatal Natur- und Lernwerkstatt in Schochwitz Kurse Januar / Februar 2016 Offene Naturwerkstatt Termin: Dienstag und Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr Kosten: 3 € / Kind Beschreibung: Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 15 Jahre können bei uns spannende Stunden in und um Schochwitz erleben. In den nächsten Wochen werden wir Vogelhäuser und Nistkästen bauen und die Natur in ihrem Winterschlaf erleben. Salzatal entdeckt… Vortragsabend Heimatabend am Donnerstag, 11. Februar, 19:00 Uhr Das Landwirtschafts- und Heimatmuseum Zappendorf der Gemeinde Salzatal lädt wieder zu einem Vortragsabend aus der Rubrik „Salzatal entdeckt“ ein, das Thema lautet „Geschichte und Zukunft von Zappendorf“. Wir freuen uns auf das Kommen interessierter Gemeindebewohner und wünschen uns einen geselligen Abend! Sten Michelson Leiter des Landwirtschafts- und Heimatmuseum Zappendorf in Trägerschaft der Gemeinde Salzatal - 19 - Nr. 02/16 Schönes Winterfeuer der Feuerwehr Zappendorf Mit Beginn des neuen Jahres war es wieder Zeit den Weihnachtsbaum aus der Wohnung zu verabschieden. Die Freiwillige Feuerwehr Zappendorf sammelte diese mit Hilfe der Gemeindearbeiter ein und hatte alle Einwohner am 16. Januar 2016 zum traditionellen Winterfeuer am Gerätehaus eingeladen. Gegen 17:30 Uhr wurde das Winterfeuer entzündet. Die zahlreichen Gäste und Besucher hatten eine schöne Zeit am Feuer bei Bratwurst, Waffeln, Glühwein und mehr. Nach dem schönen Abend möchte sich die Feuerwehr Zappendorf bei allen Gästen bedanken die den Weg zu uns gefunden haben. Ein ganz besonderer Dank geht an die Bäckerei Fritz Heppner und an die Zappendorfer Wurst vom Bauernhof, welche uns seit Jahren unterstützen. Ebenfalls bedanken wir uns bei alle Kameraden und deren Familien, ohne deren Unterstützung es nicht möglich wäre solche schönen Veranstaltungen zu organisieren. Wir freuen uns auf das Osterfeuer und laden alle herzlich ein. Ihre Feuerwehr Zappendorf Katholische Kirche Katholische Gemeinde „St. Elisabeth“ Zappendorf Samstag, Samstag, Samstag, 4. Sonntag im Jahreskreis 30.01. 17:00 Uhr Heilige Messe in Zappendorf 5. Sonntag im Jahreskreis 06.02. 17:00 Uhr Heilige Messe in Zappendorf 1. Fastensonntag 13.02. 17:00 Uhr Heilige Messe in Zappendorf Vom 08. Dezember 2015 bis 20. November 2016 findet das von Papst Franziskus ausgerufene Heilige Jahr der Barmherzigkeit statt. „Das ist die Zeit der Barmherzigkeit“ verkündete der Papst. „Es ist wichtig, dass die Gläubigen sie leben und in alle Gesellschaftsschichten hineintragen.“ Die Tradition des Heiligen Jahres ist hebräischen Ursprungs: Das „Jubeljahr“ oder „Jubiläum“ war ein besonderes Heiliges Jahr, das alle 50 Jahre begangen wurde. Es sollte die Gleichheit zwischen allen Töchtern und Söhnen Israels wiederherstellen, indem es den Sippen, die ihren Besitz und sogar die persönliche Freiheit verloren hatten, Möglichkeiten zum Neubeginn eröffnete. Im Jahr 1300 griff Papst Bonifatius VIII. die Tradition des Jubeljahres auf. Ursprünglich sollte es alle hundert Jahre gefeiert werden. 1475 legte man jedoch einen Rhythmus von 25 Jahren fest, um jeder Generation zumindest ein Jubiläumsjahr zu ermöglichen. Bis heute wurde insgesamt 26 Mal ein ordentliches Heiliges Jahr gefeiert. Das letzte war das große Jubiläum im Jahr 2000. Das jetzige Heilige Jahr ist ein außerordentliches Heiliges Jahr. „Die Barmherzigkeit Gottes entspringt seiner Verantwortung für uns. Er fühlt sich verantwortlich, das heißt Er will unser Wohl, und Er will uns glücklich sehen, voller Freude und Gelassenheit.“ Begleitend zum Heiligen Jahr 2016 finden auch in den deutschen Bistümern zahlreiche Veranstaltungen statt. Pfarrer Johannes Werner Dr. Hans-Litten-Straße 5, 06128 Halle (Saale), Telefon 0345 5504629, [email protected] Gemeinde Salzatal Evangelische Kirche Die evangelischen Kirchen laden herzlich ein. Termine des Pfarrbereichs Teutschenthal Bennstedt Sonntag, 07.02. 10:30 Uhr Gottesdienst (Pf. Rösiger) Dienstag, 09.02. 14:30 Uhr Frauenkreis Kindertreff 1. bis 6. Klasse montags 15:00 Uhr in der Sozialstation Bennstedt (Alte Hallesche Str. 1) GKR-Vors.: Regina Jäger Lindenweg 8, 06198 Salzatal OT Bennstedt Tel.: 034601 26078 Ev. Kirchengemeinde St. Lucia und Ottilie Höhnstedt Gottesdienst Samstag, 13.02. 15:00 Uhr Sonntag, 21.02. 09:00 Uhr Gebetskreis samstags, 19:30 Uhr Kirchenchor mittwochs, 18:30 Uhr Ev. Landeskirchliche Gemeinschaft Höhnstedt Bibelstunde: mittwochs, 18:30 Uhr Gebetsstunde: sonntags, 13:00 Uhr Evangelisationsstunde: sonntags, 14:00 Uhr Ev. Kirchengemeinde St. Petrus Müllerdorf Sonntag, 14.02. 10:30 Uhr Gottesdienst Ev. Kirchengemeinde St. Marien Köllme Donnerstag, 11.02. 14:30 Uhr Gesprächskreis Ev. Kirchengemeinde Salzmünde Samstag, 13.02. 17:00 Uhr Gottesdienst Pfarrer Martin Bröker, Ev. Pfarramt Müllerdorf Am Brunnen 8, 06198 Salzatal OT Müllerdorf Telefon/Fax: 034609 20424 Termine des Pfarrbereiches Schochwitz Ev. Kirchengemeinde Beesenstedt Donnerstag, 11.02. 14:30 Uhr Gesprächskreis Sonntag, 14.02. 10:30 Uhr Gottesdienst (Prädikant Matthias Weiske) Ev. Kirchengemeinde Fienstedt Mittwoch, 10.02. 14:30 Uhr Gesprächskreis Sonntag, 14.02. 09:00 Uhr Gottesdienst (Prädikant Matthias Weiske) Ev. Kirchengemeindeverband Krimpe-Schochwitz Sonntag, 14.02. 14:00 Uhr Gottesdienst in Krimpe (Pfr. Peter Kästner) - 20 - Gemeinde Salzatal Konfirmandenunterricht für Jugendliche der 7. Klasse gemeinsam mit den Pfarrbereichen Müllerdorf und Halle-Neustadt/Nietleben mit Angersdorf und Zscherben im Gemeindezentrum Halle-Neustadt (06124 Halle, Schulplatz 4) Samstag, 13.02. 10:00 - 14:00 Uhr Christenlehre 1.-6. Klasse montags 17:00 Uhr im Pfarrhaus Schochwitz (Schlossplatz 4) dienstags 14:30 Uhr im Pfarrhaus Beesenstedt (Kirchplatz 1) Pfarrer Heiner Urmoneit Schlossplatz 4, 06198 Salzatal OT Schochwitz Tel.: 034609 21371, [email protected] Homepage: www.kirchenkreis-halle-saalkreis.de Evangelische Kirchengemeinde Lieskau Montag, 01.02. 17:30 Uhr Lesen in Lieskau, Gemeindehaus Kirchstr. 7, aus Krankheitsgründen Veränderung: Frau Anne Bach liest von Jojo Moyes „Ein Bild von dir” Donnerstag, 04.02. 17:30 Uhr Bibel lesen und verstehen, Gemeindehaus Kirchstr. 7, Die Gleichnisse Jesu: Von den Arbeitern im Weinberg (Matthäus 20,1-16) Donnerstag, 11.02. 19:30 Uhr Offener Gesprächsabend, Gemeindehaus Kirchstr. 7, mit Herrn Detlef Weyrauch: Reise durch Bolivien und Chile. Höhe(n)-Punkte zwischen Titicacasee und Atacama-Wüste Sonntag, 14.02. 11:00 Uhr Gottesdienst Kirche Lieskau, Pfarrer Eichner Regelmäßig findet statt: Bibliothek: Die Öffnungszeit der Bibliothek in Lieskau, Kirchstr. 7 ist mittwochs von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Lesecafé und kostenlose Ausleihe. Christenlehre für Schuljahr 1 bis 4: donnerstags 15:30 Uhr bis 16:45 Uhr in Lieskau, Kirchstr. 7 Alle Kinder sind eingeladen! Krabbelgruppe im Gemeindehaus, Kirchstr. 7 donnerstags 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr Anzeigen Nr. 02/16 - 21 - Nr. 02/16 Gemeinde Salzatal Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde Verwaltungsgebäude: Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde Zentrale 034609 28-0 Fax Zentrale 28-100 Hauptamt 28-102 /-103 /-104 /-105 Kämmerei/Kasse 28-202 /-203 /-206 Vollstreckung 28-202 / 274-515 Steuern 28-206 Liegenschaften 28-204 /-205 Verwaltungsgebäude: Am Rathaus 31, 06198 Salzatal OT Salzmünde Zentrale 034609 28-0 Fax Einwohner/Gewerbe/Standesamt 28-200 Einwohnermeldebehörde 28-109 /-110 Gewerbe 28-110 Standesamt 28-108 Verwaltungsgebäude: Schulstraße 3, 06198 Salzatal OT Salzmünde Zentrale 034609 Fax Sachgebiet Bau Fax Sachgebiet Ordnungsaufgaben Ordnungsaufgaben Wohnungswesen/Bewirtschaftungskosten Bauleitplanung Hochbau Tiefbau, Straßenbau, Grünflächen Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge Gewässerumlage Bauhof 274-0 274-522 274-555 274-509 /-510 /-511 274-506 274-503 /-516 274-507 /-513 274-505 /-508 274-504 274-521 274-523 Sprechzeiten: dienstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Termine mit der Bürgermeisterin nach Vereinbarung möglich Internet: E-Mail: www.gemeinde-salzatal.de [email protected] Gemeinde Salzatal Ortsbürgermeister/Ansprechpartner der Ortschaften Bereitschaftsdienste für den Notfall Beesenstedt Ortsbürgermeister: Herr Dr. Papendieck Tel./Fax: 034773 20236 erster und letzter Mittwoch im Monat 16:00 - 18:00 Uhr Bennstedt Ortsbürgermeister: Herr Uhlmann jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat Ansprechpartnerin: Frau Uhlmann-Böse Internet: www.bennstedt.de E-Mail: [email protected] Fienstedt Ortsbürgermeister: Herr Zorn Tel.: 034609 20786 / 0172 3619049 jeden 2. Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr Bei dringenden Angelegenheiten nach Absprache. Höhnstedt Ortsbürgermeister: Herr Scheffler Tel.: 034601 22427 Fax: 034601 23265 16:00 - 18:00 Uhr dienstags Ansprechpartnerin: Frau Schrodke Internet: www.weindorf-hoehnstedt.de E-Mail: [email protected] oder [email protected] Kloschwitz Ortsbürgermeister: Herr Papendieck jeden 1. Donnerstag im Monat Internet: www.kloschwitz.de Tel.: 034607 20209 Fax: 034607 34195 16:30 - 18:00 Uhr Lieskau Ortsbürgermeister: Herr Strohmeyer Kontoverbindungen der Gemeinde Salzatal Kto-Nr. 385 30 20 10 BLZ 800 537 62 Saalesparkasse IBAN: DE31 8005 3762 0385 3020 10 BIC: NOLADE21HAL Kto-Nr. 11 00 300 BLZ 800 937 84 Volksbank Halle (Saale) eG IBAN: DE26 8009 3784 0001 1003 00 BIC: GENODEF1HAL jeden 1. Donnerstag im Monat Ansprechpartnerin: Frau Herrmann Internet: www.ortschaft-lieskau.de Tel.: 0345 5504473 (Anrufbeantworter vorhanden) Fax: 0345 5400522 16:00 - 18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: [email protected] Salzmünde Schiedsstelle 1. Dienstag im Monat 18:00 - 19:00 Uhr Ort: Ortschaftsverwaltung Zappendorf, Lawekestraße 1 Tel.: 034609 20917 (zu o. g. Sprechzeiten) Tel.: 034609 28-0 (außerhalb der Sprechzeiten) Freiwillige Feuerwehren Gemeindewehrleiter Stephan Ossig Ortschaft Beesenstedt Bernd Berger Ortschaft Bennstedt Mirko Stoller Ortschaft Fienstedt Andreas Kamenka Ortschaft Höhnstedt Hans-Werner Rost Ortschaft Kloschwitz Karl Hammermann Ortschaft Lieskau Frank Kittel Ortschaft Salzmünde GWL Stephan Ossig Ortschaft Schochwitz Hans-Jochen Rost Ortschaft Zappendorf Mirko Werge Tel.: 034601 22222 Fax: 034601 39455 14:30 - 17:00 Uhr Ortsbürgermeister: Herr Kalbitz Tel.: 034609 21117 jeden 2. und 4. Dienstag im Monat 16:00 - 18:00 Uhr Internet: www.salzmuende.de Fax: 034609 22212 E-Mail: [email protected] Schochwitz Ortsbürgermeister: Herr Bernas 0173 034773 0170 0174 0175 0162 0345 0173 034609 0172 8614676 20449 5278479 3161939 1601175 4770366 5504228 8614676 21262 3650895 Abwasserentsorgung für die Gemeinde Salzatal Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis) Anschrift: Sennewitzer Straße 7, 06193 Petersberg OT Gutenberg Telefon: 034606 360-0 Telefax: 034606 360-299 E-Mail: [email protected] Internet: www.wazv-saalkreis.de Sprechzeiten: dienstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr bzw. nach telefonischer Absprache (für die Ortschaft Höhnstedt - hier nur Niederschlagswasser) Abwasserzweckverband „Eisleben - Süßer See“ Anschrift: Landwehr 9, 06295 Lutherstadt Eisleben Telefon: 03475 667780 Havarietelefon: 03475 6769115 (für die Ortschaft Höhnstedt - hier nur Schmutzwasser) Tel.: 0172 6216587 Fax: 034609 21340 E-Mail: steff[email protected] Termine können telefonisch oder per Fax vereinbart werden. Zappendorf Ortsbürgermeisterin: Frau Zimmermann Tel.: 034609 20254 Fax: 034609 20492 jeden 1. Dienstag im Monat 16:00 - 18:00 Uhr Internet: www.zappendorf.de E-Mail: [email protected] Bereitschaftsdienst für den Notfall Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 Polizei 110 Kassenärztlicher Notdienst 0345 envia Mitteldeutsche Energie AG 0800 Stadtwerke Halle GmbH Störungsmeldung Erdgas 0345 Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis Störungsmeldung Trinkwasser 0800 Störungsmeldung Abwasser 01511 MITGAS Störungsmeldungen 0800 TELEKOM Entstörungsdienst 0800 Polizeirevier nördl. Saalekreis 0345 Krankenhaus Dölau 0345 kostenfrei kostenfrei kostenfrei 681000 2305070 581-1444 6647003 4122795 2200922 3302000 52540295 559-1684
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