AGB - Das ist SHEP

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Grundlage aller mit dem Veranstalter geschlossenen Verträge sind diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2. Jeder Teilnehmer ist für sich im vollen Umfang selbst verantwortlich. Er übernimmt die Verantwortung
für das, was er bei der Veranstaltung erlebt, hört, sieht, fühlt, und welche Schlüsse er daraus zieht.
3. Aus rechtlichen Gründen können während der Veranstaltung keine Heilungen irgendwelcher Art
durchgeführt werden. Vermittelt wird dagegen Hilfe zur Selbsthilfe. Es besteht daher auch kein
Anspruch auf Heilung, Therapie oder sonstigen Erfolg.
4. Die Trainerin ist weder Arzt noch Heilpraktikerin, und die Veranstaltungen stellen keine Therapie oder
Psychotherapie dar. Vielmehr geht es um persönlichen Wachstum und Selbsterfahrung. Der
Teilnehmer nimmt an allen Übungen und Aktivitäten freiwillig teil, da es sein eigener Entschluss ist.
5. Die Teilnahme erfolgt immer auf eigene Gefahr und Verantwortung, unter anderem bei
schwerwiegenden Krankheiten wie Asthma, Epilepsie, Herzinsuffizienzen, Diabetes, Psychosen oder
sonstige psychische Erkrankungen. Derartige Erkrankungen sind der Trainerin noch vor
Vertragsabschluss, bzw. unverzüglich nach Auftreten der Krankheit zu melden. Die Trainerin
entscheidet über die Teilnahmemöglichkeit nur im Zusammenhang mit einer Einverständniserklärung
des ärztlichen Betreuers, bzw. einer dem Klient abgestellten Begleitperson.
6. Der Kunde ist berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 50% der Veranstaltung Gebühr
ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Rücktritt außerhalb eines
gesetzlichen Rücktrittsrechtes erfolgt. Erfolgt ein Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor dem
Veranstaltungsbeginn, so ist der gesamte Veranstaltungsbetrag zu bezahlen. Ist die Stornogebühr
übermäßig hoch, so unterliegt sie dem richterlichen Mäßigungsrecht. Besucht der Teilnehmer einen
Teil der Veranstaltung nicht, so ist die Veranstaltungsgebühr vollständig zu bezahlen.
7. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung aus wichtigen Gründen
auszuschließen, insbesondere wenn die Veranstaltung besonders gestört oder verletzt wird. Der
Veranstalter behält sich weiters vor, Teilnehmer aus Grund einer Krankheit, bzw. mangelnder
Gesundheit nicht teilnehmen zu lassen oder auch aus der bereits begonnenen Teilnahme
auszuschließen. Erfolgt ein Ausschluss eines Teilnehmers nach Beginn der Veranstaltung aufgrund
einer besonderen Verletzung/Störung oder mangelnder Gesundheit des Teilnehmers, so bleibt der
Entgeltanspruch des Veranstalters in vollem Umfang aufrecht. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer
genannt werden, der von der Veranstalterin akzeptiert werden muss.
8. Wir weisen darauf hin, dass die Veranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn die in den
einzelnen Veranstaltungsbedingungen vorgebebene erforderliche Teilnehmerzahl erreicht ist. Falls die
Veranstaltung nicht stattfinden kann, wird jeder Teilnehmer rechtzeitig in Kenntnis gesetzte und
sämtliche bereits getätigte Zahlungen werden zurückerstattet. Dies gilt auch dann, wenn die
Veranstaltung durch höhere Gewalt nicht stattfinden kann.
9. Leistungsänderung: sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen können von der
Veranstalterin vorgenommen werden.
10. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für
Personenschäden.
11. Sämtliche bestehende Urheberrechte verbleiben bei den Trainerinnen.
12. Die Teilnehmer verpflichten sich, all von den anderen Teilnehmern erhaltene Informationen streng
vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
13. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, außer es ist strengeres ausländisches Recht anzuwenden.