NutzuNgsbediNguNgeN - Wiener Fahrradschau

Nutzungsbedingungen
WIENER FAHRRADSCHAU 2016
Die STATION 10963 Berlin Veranstaltungen GmbH (nachfolgend immer „Veranstalterin“ genannt) ist Veranstalterin der
WIENER FAHRRADSCHAU am 21., 22. und 23. Oktober 2016
auf dem Gelände der Marx Halle, Karl-Farkas-Gasse 19,
1030 Wien, Österreich.
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die Aussteller auf der WIENER FAHRRADSCHAU und hierbei insbesondere keine Haftung für die Fahrsicherheit und Belastbarkeit
der angebotenen Fahrräder und Produkte einschließlich
Prototypen und Testrädern.
Die Veranstalterin haftet Besuchern und Dritten gegenüber
ebenfalls nicht im Bereich ihrer Eigenverantwortlichkeit oder
sonst aus in der Sphäre der Besucher liegenden Umständen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die ausschließlich auf eigene Gefahr,
eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung erfolgende
Nutzung des Test-, Wettbewerb- und Probefahrbereichs,
Indoor und Outdoor, des Sport- und Wettbewerbsparcours.
Der Aufenthalt in den und die Benutzung der Teststrecken erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und
auf eigene Verantwortung. Für durch mitgebrachte Fahrräder,
sonstige Fahrzeuge, Geräte und Gegenstände verursachte
Schäden sowie auch für Schäden an diesen wird keine Haftung übernommen.
Jeder Benutzer der Teststrecken hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung Dritter führen könnte.
Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere
Benutzer oder mittelbar durch benutzte Gegenständen dieser gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich
entsprechende Vorsorge zu treffen.
Im Bereich der Teststrecken ist die Verwendung geeigneter
Schutzbekleidung (in jedem Fall eines Helmes und ggf. weiterer Protektoren) Pflicht!
Den Anweisungen und Auflagen der Veranstalterin und der
von ihm beauftragten Personen ist in jedem Fall Folge zu
leisten. Die Veranstalterin und von ihr beauftragte Personen
können nach eigenem Ermessen Besucher vom Zugang
und/oder von der Benutzung einzelner Anlagenteile und/
oder den Teststrecken-Gesamtanlagen ausschließen. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf Zugang zu und/oder Nutzung der Teststrecken.
Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines
Handelns sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Veranstalterin keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, sowie im Falle der schuldhaften
Verletzung einer wesentlichen Pflicht durch die Veranstalterin, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren
und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die
Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, wobei die
Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist.
Darüber hinaus ist jede Haftung der Veranstalterin ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch
zugunsten aller Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist
die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen. Dies gilt ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche
auf Ersatz von Sach- und sonstiger Vermögensschäden.
Minderjährige (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
bedürfen der Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zum Aufenthalt in den und zur Benutzung der
Teststrecken.
Im Übrigen gelten die AGBs und Nutzungsbedingungen der
Veranstalterin, die u.a. vor Ort und auf der Webseite
www.wienerfahrradschau.at eingesehen werden können.