Nutzungsbedingungen WIENER FAHRRADSCHAU 2016 Die STATION 10963 Berlin Veranstaltungen GmbH (nachfolgend immer „Veranstalterin“ genannt) ist Veranstalterin der WIENER FAHRRADSCHAU am 21., 22. und 23. Oktober 2016 auf dem Gelände der Marx Halle, Karl-Farkas-Gasse 19, 1030 Wien, Österreich. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die Aussteller auf der WIENER FAHRRADSCHAU und hierbei insbesondere keine Haftung für die Fahrsicherheit und Belastbarkeit der angebotenen Fahrräder und Produkte einschließlich Prototypen und Testrädern. Die Veranstalterin haftet Besuchern und Dritten gegenüber ebenfalls nicht im Bereich ihrer Eigenverantwortlichkeit oder sonst aus in der Sphäre der Besucher liegenden Umständen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung erfolgende Nutzung des Test-, Wettbewerb- und Probefahrbereichs, Indoor und Outdoor, des Sport- und Wettbewerbsparcours. Der Aufenthalt in den und die Benutzung der Teststrecken erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Für durch mitgebrachte Fahrräder, sonstige Fahrzeuge, Geräte und Gegenstände verursachte Schäden sowie auch für Schäden an diesen wird keine Haftung übernommen. Jeder Benutzer der Teststrecken hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung Dritter führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder mittelbar durch benutzte Gegenständen dieser gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Im Bereich der Teststrecken ist die Verwendung geeigneter Schutzbekleidung (in jedem Fall eines Helmes und ggf. weiterer Protektoren) Pflicht! Den Anweisungen und Auflagen der Veranstalterin und der von ihm beauftragten Personen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Die Veranstalterin und von ihr beauftragte Personen können nach eigenem Ermessen Besucher vom Zugang und/oder von der Benutzung einzelner Anlagenteile und/ oder den Teststrecken-Gesamtanlagen ausschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zugang zu und/oder Nutzung der Teststrecken. Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines Handelns sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Veranstalterin keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, sowie im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Pflicht durch die Veranstalterin, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, wobei die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist. Darüber hinaus ist jede Haftung der Veranstalterin ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten aller Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- und sonstiger Vermögensschäden. Minderjährige (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) bedürfen der Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zum Aufenthalt in den und zur Benutzung der Teststrecken. Im Übrigen gelten die AGBs und Nutzungsbedingungen der Veranstalterin, die u.a. vor Ort und auf der Webseite www.wienerfahrradschau.at eingesehen werden können.
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