Faktenblatt Kennzahlen

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Kommunikation und Kampagnen
Faktenblatt
24. September 2015
Datum:
Kennzahlen
Anzahl Versicherer
Die Anzahl Versicherer hat seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) abgenommen.
Diese Marktkonzentration zeigt sich auch in der folgenden Darstellung:
Anzahl OKP-Versicherer
120
100
80
60
40
20
0
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
In den Jahren 2013 und 2014 wurde die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) jeweils von
61 Versicherern angeboten. Auf 2015 sank die Zahl der OKP-Versicherer auf 59. Im Jahr 2016 wird die
Zahl der Versicherer weiter auf 57 zurückgehen.
Alle OKP-Versicherer sind verpflichtet, auch die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG anzubieten.
Daneben gibt es zurzeit sechs reine Taggeldversicherer, welche die freiwillige Taggeldversicherung
nach KVG, nicht aber die OKP anbieten.
Grösse der Krankenversicherer
Die Versicherer, welche die OKP anbieten, unterscheiden sich stark hinsichtlich ihrer Grösse. Neben
meist nur lokal tätigen Versicherern mit unter 1000 Versicherten gab es im Jahr 2014 fünf Versicherer,
die über 500‘000 Personen versicherten.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Kommunikation und Kampagnen, Sektion Kommunikation, [email protected]
www.bag.admin.ch
Diese Publikation erscheint ebenfalls in französischer und italienischer Sprache.
1/2
Versichertenbestand
0 – 1000
1001 – 10‘000
10‘001 – 50‘000
50‘001 – 100‘000
100‘001 – 500‘000
500‘001 und mehr
Anzahl Versicherer
5
18
10
5
18
5
Mitarbeiter der Krankenversicherer
Die Krankenversicherer beschäftigten im Jahr 2014 in der Schweiz 13‘149 Personen (dies entspricht
10‘906 Vollzeitstellen).
Angebot Grund- und Zusatzversicherungen
Die soziale Krankenversicherung (OKP und freiwillige Taggeldversicherung) kann sowohl durch
Krankenkassen wie auch durch private Versicherungsunternehmen nach Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG) betrieben werden. Sie müssen über eine Bewilligung des EDI verfügen. Es betreiben jedoch nur
Krankenkassen die soziale Krankenversicherung. Es steht den Krankenkassen frei, neben der sozialen
Krankenversicherung auch Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
anzubieten. Unter gewissen Bedingungen ist es ihnen auch möglich, weitere Versicherungsarten wie
zum Beispiel die kurzfristigen Leistungen der Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG)
anzubieten. Aktuell bieten rund ein Viertel der OKP-Versicherer die Zusatzversicherung in derselben
rechtlichen Einheit an. Es gibt aber auch Versicherergruppen, in denen Gesellschaften, welche die OKP
betreiben und Gesellschaften, die andere Versicherungszweige anbieten, zusammengeschlossen sind.
Reserven der Krankenversicherer
Seit 1. Januar 2012 werden die benötigten Reserven in Abhängigkeit der von einem Versicherer
eingegangenen Risiken bestimmt. Es handelt sich dabei um versicherungstechnische Risiken,
Marktrisiken und Kreditrisiken, die im sogenannten KVG-Solvenztest berücksichtigt werden. Die
Risikofähigkeit der Versicherer zeigt sich anhand der Solvenzquote der Versicherer. Diese drückt das
Verhältnis zwischen vorhandenen Reserven und Mindestreserven des Versicherers aus. Zwei
Versicherer haben den KVG-Solvenztest 2015 nicht erfüllt. Bei vier Versicherern beinhalten die im KVGSolvenztest ausgewiesenen vorhandenen Reserven Einschüsse, die vom BAG beanstandet worden
sind.
Das KVG hält fest, dass die Reserven dazu dienen, die langfristige Zahlungsfähigkeit der
Krankenversicherer zu gewährleisten. Die langfristige Zahlungsfähigkeit ist dann gesichert, wenn der
Krankenversicherer genügend Reserven hat, um die Risiken abzudecken, die mit seinem Geschäft
zusammenhängen.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Kommunikation und Kampagnen, Sektion Kommunikation, [email protected]
www.bag.admin.ch
Diese Publikation erscheint ebenfalls in französischer und italienischer Sprache.
2/2