Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Abteilung Kommunikation und Kampagnen Faktenblatt 2016 26. September 2016 Datum: Kennzahlen Anzahl Versicherer Die Anzahl Versicherer hat seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996 abgenommen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde im Jahr 1996 noch von 145 Versicherern angeboten; bis auf 2016 sank die Zahl der Versicherer auf 57. Auf 2017 wird die Zahl der OKP Versicherer infolge von Fusionen weiter zurückgehen. Fusionen zwischen folgenden Versicherern: Helsana und Avanex Progrès und Sansan Sanitas und Wincare ÖKK und kmu Insgesamt 1.8 Millionen Personen sind bei einer Krankenkasse versichert, die an einer Fusion per 1. Januar 2017 beteiligt ist. Im Jahr 2017 werden noch 53 Versicherer die OKP anbieten. Alle OKP-Versicherer sind verpflichtet, auch die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG anzubieten. Daneben gibt es zurzeit sechs reine Taggeldversicherer, welche nur die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG, nicht aber die OKP anbieten. Grösse der Krankenversicherer Die Versicherer, welche die OKP anbieten, unterscheiden sich stark hinsichtlich ihrer Grösse. Neben meist nur lokal tätigen Versicherern mit unter 1000 Versicherten gab es im Jahr 2016 fünf Versicherer, die über 500‘000 Personen versicherten. Versichertenbestand 0 – 1000 1001 – 10‘000 10‘001 – 50‘000 50‘001 – 100‘000 100‘001 – 500‘000 500‘001 und mehr Anzahl Versicherer 4 13 13 4 18 5 Weitere Informationen: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Kommunikation und Kampagnen, Sektion Kommunikation, [email protected] www.bag.admin.ch Diese Publikation erscheint ebenfalls in französischer und italienischer Sprache. 1/2 Mitarbeiter der Krankenversicherer Die Krankenversicherer beschäftigten im Jahr 2015 in der Schweiz 12'721 Personen (dies entspricht 10‘492 Vollzeitstellen). Reserven der Krankenversicherer Seit 1. Januar 2012 werden die benötigten Reserven in Abhängigkeit der Risiken bestimmt, die von einem Versicherer eingegangen werden. Es handelt sich dabei um versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken und Kreditrisiken, die im sogenannten KVG-Solvenztest berücksichtigt werden. Die Risikofähigkeit der Versicherer zeigt sich anhand der Solvenzquote der Versicherer. Diese drückt das Verhältnis zwischen vorhandenen Reserven und Mindestreserven des Versicherers aus. 14 Versicherer haben den KVG-Solvenztest 2016 nicht erfüllt und weisen eine Solvenzquote von unter 100 Prozent aus. Um die Reserven aufzubauen, müssen sie die Prämien entsprechend erhöhen. Es ist zu beachten, dass bei fünf Versicherern die im KVG-Solvenztest ausgewiesenen vorhandenen Reserven Einschüsse beinhalten, die vom BAG beanstandet worden sind. Die hohen Verluste, welche die Branche im Jahr 2015 erlitten hatte, widerspiegeln sich in der verschlechterten Reservesituation. Im Vorjahr hatten nur zwei Versicherer ungenügende Solvenzquoten. Das KVG hält fest, dass die Reserven dazu dienen, die langfristige Zahlungsfähigkeit der Krankenversicherer zu gewährleisten. Die langfristige Zahlungsfähigkeit ist dann gesichert, wenn der Krankenversicherer genügend Reserven hat, um die Risiken abzudecken, die mit seinem Geschäft zusammenhängen. Verwaltungskosten Die Krankenversicherer verbuchten im Jahr 2015 Verwaltungskosten ohne Abschreibungen im Betrag von 1‘287 Mio. Franken. Damit haben sich die Verwaltungskosten ohne Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr um 2.1 Prozent erhöht. Der Betrag pro versicherte Person und Jahr stieg von 155 Franken auf 156 Franken. Der Anteil der Verwaltungskosten ohne Abschreibungen an den Nettoprämien (Prämien und Risikoausgleich) ging jedoch – aufgrund des Prämienanstiegs - leicht von 4.9% im Jahr 2014 auf 4.8% im Jahr 2015 zurück. Weitere Informationen: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Kommunikation und Kampagnen, Sektion Kommunikation, [email protected] www.bag.admin.ch Diese Publikation erscheint ebenfalls in französischer und italienischer Sprache. 2/2
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