BAUEN OHNE ÄRGER Bauen ohne Ärger

20.11.2015
BAUEN OHNE ÄRGER
VIVO MITARBEITERSERVICE
11. NOVEMBER 2015
Mag. Michael Kronlachner
Abteilung Konsumentenschutz
Bauen ohne Ärger
Projektplanung
• Finanzielle Möglichkeiten vor Projektbeginn
ausloten
• Planungskosten bzw. Kostenrahmen für
Architekt/Planer schriftlich vereinbaren
Ø Plan/Entwurf ist nicht automatisch kostenlos!
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Bauen ohne Ärger
Angebote einholen
• Häufig bei privaten Wohnbauprojekten:
Einreichplan Basis für Angebotseinholung
Ø Unvollständiges Leistungsverzeichnis
Ø Eingeschränkte Vergleichsmöglichkeit
(scheinbar günstige Angebote können sich
als teuer erweisen)
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Bauen ohne Ärger
Angebote einholen
• Empfehlung: Beauftragen Sie Architekt,
planenden Baumeister oder sonstigen
Bauexperten mit der Erstellung eines detaillierten
Leistungskataloges und holen Sie auf Basis
dieser Ausschreibung mehrere Angebote ein.
Ø Kostenvergleich möglich
Ø Unerwartete Zusatzkosten unwahrscheinlich
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Bauen ohne Ärger
Angebot – Kostenvoranschlag – Pauschalpreis
• Angebot: Unternehmer bietet an, Arbeiten zu
den angegebenen Preisen auszuführen.
• Kostenvoranschlag: bloße Kalkulation der zu
erwartenden Kosten.
• Pauschalpreis: Unternehmer führt
Gesamtpreis an ohne Offenlegung der
Kalkulation.
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Bauen ohne Ärger
Kostenvoranschlag:
• Kostenlos, außer der Unternehmer weist vorher
auf die Entgeltlichkeit hin.
• Verbindlich, außer der Unternehmer weist auf die
Unverbindlichkeit hin (z. B. „Abrechnung nach
tatsächlichem Aufwand“, „Abrechnung in Regie“).
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Kostenvoranschlag:
• Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen:
Treten für den Unternehmer unvorhersehbare
Umstände ein, dürfen die Gesamtkosten um bis
ca.
15 % überschritten werden. Erkennt der
Unternehmer, dass eine höhere Überschreitung
unvermeidlich ist, muss er den Verbraucher
unverzüglich warnen, sonst verliert er den
Anspruch auf Abgeltung des Mehraufwandes.
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Bauen ohne Ärger
Pauschalpreis
• Überschreitung ist nicht erlaubt.
• Eventuelle Einsparungen des Unternehmers
müssen nicht an den Verbraucher
weitergegeben werden.
• Keine detaillierte Abrechnung erforderlich
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Bauen ohne Ärger
Auswahl der Vertragspartner
• Empfehlung: Informationen über mögliche Vertragspartner
einholen
Ø Gewerbeberechtigung (Wirtschaftskammer, BH oder
Magistrat)
Ø Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at)
Ø Referenzprojekte erfragen
Ø Wohnbauberater von Kreditinstituten
Ø Konsumentenschutz der AK OÖ bezüglich etwaiger
negativer Erfahrungen/Beschwerden nachfragen
Ø Gläubigerschutzverbände (zB KSV) über Bonität
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Bauen ohne Ärger
Auftragserteilung
• Üblicherweise Zuschlag an Billigstbieter
• Empfehlung: Vor Vertragsabschluss nochmals
Ø Leistungsverzeichnis durch Bauexperten prüfen
lassen
Ø Finanzierung (inkl. WBF) sicherstellen
Ø Baubewilligung mit Gemeinde abklären
Sonst drohen hohe Stornokosten (10 % und mehr).
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Bauen ohne Ärger
Vertragsbedingungen
• Empfehlung: genau durchlesen, im
Zweifelsfall nachfragen und Rechtsauskunft
einholen.
• Keine Vorauszahlungen leisten ohne
entsprechende Absicherung (bei
Bankgarantie auf Garantietext achten).
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Bauen ohne Ärger
Vertragsbedingungen
• Baustellenkoordinator: erforderlich, wenn Mitarbeiter
von mindestens 2 Unternehmen auf Baustelle tätig
sind
Ø ist für Beachtung der Sicherheitsvorschriften und
reibungslose Koordination zuständig
Ø ist von Bauherr beizustellen
• Empfehlung: schriftlich vereinbaren, dass diese
Funktion von Bauunternehmen oder Architekt ohne
zusätzliche Kosten übernommen wird.
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Bauen ohne Ärger
Vertragsbedingungen
• Vereinbaren Sie die Ausführung nach dem Stand der
Technik, mindestens aber nach den geltenden ÖNormen
• Baubeginn und Fertigstellungstermin als Datum
schriftlich fixieren.
• Pönale (Vertragsstrafe für verspätete Fertigstellung)
muss schriftlich vereinbart werden.
• Vorsicht bei Klausel „Abrechnung erfolgt nach
tatsächlichem Aufwand“ – Kosten können sich erheblich
erhöhen.
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Bauen ohne Ärger
Vertragsbedingungen
• Keine Indexklauseln - Fixpreis bis zur Fertigstellung
• Skontoabzug muss schriftlich vereinbart werden.
• Bei Regiearbeiten muss der Inhalt des vorgelegten
Arbeitsnachweises vor Unterschrift überprüft werden.
• Haftrücklass: ist Sicherstellung für Mängel, die nach
Übergabe und Zahlung auftreten und muss schriftlich
vereinbart werden.
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Bauen ohne Ärger
Liefer- und Leistungsverzug
• Bauherr kann wahlweise auf Leistung
bestehen oder unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
• Bei verschuldetem Verzug Anspruch auf
Schadenersatz.
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Bauen ohne Ärger
Übernahme des Objektes
• Preis- und Leistungsgefahr geht auf Erwerber
über, wenn Übergabe ohne Vorbehalt erfolgt.
• (Rest-)Zahlung wird fällig
• Empfehlung: Bestehen Sie auf einer formellen
Übergabe mit gemeinsamer schriftlicher
Feststellung eventueller Mängel
• Mängel: Recht offene Zahlungen zurückzuhalten
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Gewährleistung
• Bewegliche Sachen:
Ø 2 Jahre Frist für Mängel, die bei
Übernahme
bestanden haben und nicht offensichtlich
waren.
Ø Verschulden ist nicht erforderlich.
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Gewährleistung
• Unbewegliche Sachen (z.B. Bauarbeiten):
Ø 3 Jahre Frist für Mängel, die bei
Übernahme
bestanden haben und nicht offensichtlich
waren.
Ø Empfehlung: Haftrücklass vereinbaren
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Schadenersatz
• Setzt Verschulden des Unternehmers oder
seiner Erfüllungsgehilfen voraus
• Haftung besteht (theoretisch) 30 Jahre lang
• Ab Kenntnis von Schaden und Schädiger ist
eine Klage nur innerhalb von 3 Jahren
möglich.
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Bauen ohne Ärger
Zusammenfassung
• Keine überstürzten Entscheidungen
• Künstlich erzeugter Zeitdruck Hinweis auf unseriöse
Verkaufsmethode
• Finanzielle Möglichkeiten im vorhinein abklären
• Schriftliche Vereinbarungen in jedem Projektstadium
• Erst unterschreiben, wenn Leistungsumfang,
Zahlungsmodalitäten, Finanzierung, Förderung und
Baubewilligung feststehen
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Bauen ohne Ärger
Zusammenfassung
• Keine ungesicherten (hohen) Vorauszahlungen
• Bauexperten beiziehen für Ausschreibung und
Überwachung Baustelle (besonders bei Übernahme)
• Haftrücklass vereinbaren
• Eventuelle Mängel schriftlich reklamieren
(eingeschrieben)
• Rechtzeitig Rechtsberatung einholen
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Viel Erfolg
für Ihr Bau-Projekt!
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Kontakt
Mag. Michael Kronlachner
Abteilung Konsumentenschutz
Kammer für Arbeiter und Angestellte
für Oberösterreich
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
TEL
FAX
E-MAIL
WWW
+43 (0)732 6906-2
+43 (0)730 6906-3880
[email protected]
ooe.konsumentenschutz.at
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