Schulbegleitung/Schulassistenz Widersinnig: Schulassistenten kommen in die Schulen – Schüler bleiben zu Hause Schulassistenten sollen einen verlässlichen Schulbesuch von Kindern mit Behinderung oder Förderbedarf sicherstellen. Doch jetzt, wo die Schulassistenten kommen, müssen in einigen Kreisen die Kinder mit Behinderung zu Hause bleiben. So lässt sich derzeit das Szenario an den Schulen in Schleswig-Holstein ab dem 1. Februar mit Beginn des neuen Schulhalbjahres beschreiben. Hintergrund für die düstere Vorhersage ist die derzeitige Praxis vieler Kreise und kreisfreier Städte, keine Schulbegleitungen mehr zu bewilligen. Eltern, Lehrer und die Träger der Schulbegleitung wissen nicht, wie es weitergehen soll. Eltern werden ihre Kinder mit individuellem Hilfe- und Unterstützungsbedarf zu Hause lassen müssen. Schulen und Lehrkräfte werden Kinder mit individuellem Bedarf vom Unterricht befreien müssen, weil keine Schulbegleitungen in den Klassen die Kinder unterstützen. Und die Träger der Schulbegleitung werden in den nächsten Tagen ihren erfahrenen Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen müssen. Im Kreis Schleswig-Flensburg gibt es zwischen dem größten Träger der Schulbegleitung, dem freigemeinnützigen Träger Adelby1, und dem zuständigen Referat in der Kreisbehörde seit Anfang Dezember keine Kommunikation mehr, so der Geschäftsführer von Adelby1, Heiko Frost. Viele der 210 Schulbegleiter werden mit einer Kündigung rechnen müssen. Auch im Kreis Ostholstein werden aktuell kaum noch Leistungen zur Schulbegleitung gewährt. Im Kastanienhof in Oldenburg sieht man die Situation äußerst kritisch: „Wenn ein schwer verhaltensauffälliges Kind bisher 25 Stunden individuelle Betreuung pro Woche benötigte, um die Schule besuchen zu können, dann können jetzt 5 Stunden und eine Schulassistenz, die für eine ganze Schule zuständig ist, diese Leistung nicht erbringen. Der Unterricht wird leiden und die Kinder,“ so Thomas Bauer, Leiter des Kastanienhof. Besonders betroffen sind Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. Hier reduzieren viele Kreise ihre Leistungen dramatisch – oder streichen sie ganz. Immer mit dem Hinweis, dass die Schulassistenz die Leistung zu übernehmen habe. „Oft werden Bewilligungen zur Schulbegleitung nur vorbehaltlich gewährt, weil man zunächst schauen will, ob die Schulassistenz nicht die Schulbegleitung ersetzen kann. Dies führt bei Eltern nicht nur zu einer unsäglichen Verunsicherung, sondern zeugt von nach wie vor in den Verwaltungen fehlendem Wissen zu Aufgaben von Schulassistenz und Schulbegleitung,“ so Bärbel Brüning, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V. „Die Schulassistenten ändern nichts an den individuellen Bedarfen der Kinder,“ so die Fachreferentin Alexandra Arnold vom PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein. „Willkürlich gestrichene Schulbegleitungen werden alle Bemühungen um eine inklusive Beschulung in SchleswigHolstein konterkarieren. Viele Schüler werden nicht mehr am Unterricht teilnehmen können. Viele Mitarbeiter in der Schulbegleitung werden in den nächsten Tagen ihre Kündigung erhalten. Dramatisch ist aber auch die Situation für viele Familien, die von ihren Kreisen ‚hängen gelassen‘ werden. Wenn das Kind nicht verlässlich in die Schule gehen kann, werden einige Eltern ihren Job aufgeben müssen.“ Widersinnig ist die Situation auch in den Augen von Günter Ernst-Basten, Vorstand des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein: „Da engagiert sich das Bildungsministerium und stellt 13,2 Millionen Euro zur Verfügung, damit Kinder mit Behinderung verlässlich die Schule besuchen können und am Ende geschieht in den Kreisen genau das Gegenteil. Der individuelle Anspruch auf Schulbegleitung muss jetzt schnellstens bis zu den Sommerferien bewilligt werden.“ Kiel, 13. Dezember 2016 Verantwortlich: Jan Dreckmann Sozialpolitik & Kommunikation [email protected] Tel. 0431 5602-13 PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Zum Brook 4, 24143 Kiel www.paritaet-sh.org
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