27. Juni 2015 Seite 5 Amtsblatt Wilsdruff Technischer Ausschuss

27. Juni 2015
Seite 5
Amtsblatt Wilsdruff
Aktuelle Informationen zum Thema Asyl
Die Stadt Wilsdruff hat den Landkreis mit
Schreiben vom 30. März 2015 aufgefordert,
ein Konzept zur möglichen Unterbringung
von Asylbewerbern in Kesselsdorf auszuarbeiten. Mit Schreiben vom 28. April 2015 teilte der Landkreis mit, dass das Objekt Kellner
KG in Kesselsdorf als geeignet einstuft wird.
Die Landkreisverwaltung legte dem Kreistag in
seiner Sitzung am 18. Mai 2015 ein Unterbringungs- und Kommunikationskonzept des
Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vor, das mehrheitlich beschlossen wurde.
Nach Erhöhung der Prognose für die Zahl der
Asylbewerber durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird für das Jahr
2015 davon ausgegangen, das auch für unseren Landkreis eine höhere Zuweisung als prognostiziert erfolgen wird. Damit ist auch eine
Korrektur der zu schaffenden Unterbringungsplätze je Kommune verbunden.
Die Unterbringung ankommender Asylbewerber im Landkreis Sächsische SchweizOsterzgebirge erfolgte bisher einerseits in
den beiden Gemeinschaftsunterkünften in
Langburkersdorf und in Schmiedeberg. Des
Weiteren wurden neben Wohnungsunterbringungen in 14 Kommunen des Landkreises
auch Hotels und Jugendherbergen als Notunterkünfte genutzt.
Dieses Vorgehen wurde vor allem notwendig,
weil nicht ausreichend Wohnungen in absehbarer Zeit belegbar zur Verfügung standen.
Auch die regelmäßige Einbindung der Kommunen und die Mitteilung, welche Anzahl an
Plätzen im Jahr 2015 in den jeweiligen Kommunen geschaffen werden müssen, hat diese
Situation nicht verhindert. Der Grundgedanke
war, dass die Kommunen jeweils quartalswei-
se ihre zu erbringenden Plätze zur Verfügung
stellen sollten. Letztlich hat die frühzeitige und
überdurchschnittlich hohe Zuweisung des
Freistaates Sachsen im 1. Quartal 2015 diese
Vorgehensweise konterkariert.
Um der aktuellen Asylsituation im Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Rechnung zu tragen, war es notwendig, das bisherige Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern des Landkreises Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge in wesentlichen
Punkten zu überarbeiten und anzupassen.
Dies ist mit Beschluss des Kreistages vom
18. Mai 2015 mehrheitlich erfolgt. Danach
bestätigte der Kreistag die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen als zu bevorzugende Unterbringungsart.
Demnach sind die Kommunen bis zum 30.
Juni 2015 aufgefordert, dem Landkreis verbindlich mitzuteilen, wie die nach dem Einwohnerschlüssel bereitzustellenden Plätze
realisiert werden. Für Wilsdruff ergibt sich
danach aus 2014 ein Soll von 52 und aus
2015 von 63, mithin insgesamt von 115 Plätzen (bisheriges Soll 107 Plätze). Bisher sind
19 Asylbewerber angenommen worden. Insofern sind noch 96 Plätze offen und dem
Landkreis gegenüber bereitzustellen.
Insofern die erforderlichen Kapazitäten nicht
bis zum 30. Juni 2015 gemeldet werden und
bis Ende 2015 verfügbar gemacht werden
können, soll ohne Mitwirkung der jeweiligen
Kommune die Bedarfslücke ersatzweise im jeweiligen Gemeindegebiet vorrangig dezentral
geschlossen werden. Ist eine dezentrale Unterbringung nicht möglich, so billigt der Kreistag u. a. auch neu zu errichtende teilzentrale
Standorte und wird diese im Rahmen der Ge-
setze schaffen. Diese Plätze sind auch dann
einzurichten, wenn die Entscheidungsgremien
in den Städten und Gemeinden nicht bereit
sind, dies zu dulden. Das Unterbringungs- und
Kommunikationskonzept des Landkreises
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden Sie
auf der Seite des Landratsamtes Pirna unter
http://www.landratsamt-pirna.de unter dem
Link „Rats- und Bürgerinformationssystem“
und weiter Sitzung des Kreistages vom 18. Mai
2015. Derzeit ist seitens des Landkreises die
Unterbringung in einer Immobilie im privaten
Bestand (ehemals Kellner KG, Sachsenallee
24, Kesselsdorf) vorgesehen. Zu den mit diesem Vorhaben verbundenen Planungen des
Landkreises richtet die Stadt Wilsdruff am
Dienstag, den 7. Juli 2015,
19:00 Uhr in der
Turnhalle Sporttreff Kesselsdorf,
Zur Alten Poststraße 19,
01723 Kesselsdorf
eine Einwohnerversammlung aus. Es ist uns
gelungen, kompetente Verantwortliche des
Landkreises, der Polizei und der Caritas als
Ansprechpartner zu gewinnen. Mit der Veranstaltung möchte die Stadt Wilsdruff allen
Interessierten Informationen zu der geplanten Wohnanlage für Asylbewerber zugänglich machen. Neben der Erläuterung des Unterbringungs- und Kommunikationskonzeptes wird der Landkreis u. a. die geplante
Wohnanlage vorstellen. Zeit für Fragen und
Diskussionen ist ebenfalls eingeplant.
Technischer Ausschuss vom 21. Mai 2015
■ Bauanträge aus Wilsdruff
Für ein Grundstück am Birkenhainer
Weg/Am Bahndamm lag ein Antrag auf
Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses vor.
Für das Grundstück An der Ratsmühle 6
lag ein Antrag auf Baugenehmigung für den
Neubau eines Einfamilienhauses vor.
■ Bauanträge aus den Ortschaften
Für das Grundstück Bahnhofsring 12 in
Grumbach lag ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses verbunden mit dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan „Am Bahnhof“
für die Überschreitung der Traufhöhe um
0,6 m/auf 2 Vollgeschosse vor.
C
M
Y
K
Für ein Grundstück an der Limbacher
Straße in Grumbach lag ein Antrag auf Vor-
bescheid für die Errichtung einer Bergehalle
für landwirtschaftliche Zwecke vor.
Für ein Grundstück an der Hauptstraße in
Limbach lag ein Antrag auf Vorbescheid für
den Bau eines Einfamilienhauses mit Satteldach, einer Dachneigung von 35° und 2
Vollgeschossen vor.
Für das Grundstück Obere Dorfstraße 65
in Helbigsdorf lag ein Antrag auf Baugenehmigung für den Ersatzneubau des (alten)
Wohngebäudes mit Schuppenbereich vor.
Für die Sport-Spielfläche des Golfplatzes
in Herzogswalde lag ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der bestehenden 9-Loch-Golfsportanlage um 9 Spielbahnen vor.
Am Südhang in Mohorn lag ein Antrag auf
Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Flachbauten vor.
Ebenfalls am Südhang lag ein Antrag auf
Vorbescheid für ein Einfamilienhaus mit
Doppelgarage (Flachbau, Walmdach, nicht
unterkellert) vor.
Allen Bauvorhaben wurde zugestimmt. Die Zustimmungen der Ortschaftsräte lagen, soweit erforderlich, vor. In Einzelfällen wurde das
gemeindliche Einvernehmen mit Bedingungen oder Hinweisen erteilt.
■ Nachfolgendem Antrag wurde
nicht zugestimmt:
Für das Grundstück Am Erlenweg 22 lag
ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 1 „Wilsdruff Süd“ für die Errichtung
einer Zaunanlage incl. Tor/Tür vor.