27. Juni 2015 Seite 5 Amtsblatt Wilsdruff Aktuelle Informationen zum Thema Asyl Die Stadt Wilsdruff hat den Landkreis mit Schreiben vom 30. März 2015 aufgefordert, ein Konzept zur möglichen Unterbringung von Asylbewerbern in Kesselsdorf auszuarbeiten. Mit Schreiben vom 28. April 2015 teilte der Landkreis mit, dass das Objekt Kellner KG in Kesselsdorf als geeignet einstuft wird. Die Landkreisverwaltung legte dem Kreistag in seiner Sitzung am 18. Mai 2015 ein Unterbringungs- und Kommunikationskonzept des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vor, das mehrheitlich beschlossen wurde. Nach Erhöhung der Prognose für die Zahl der Asylbewerber durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird für das Jahr 2015 davon ausgegangen, das auch für unseren Landkreis eine höhere Zuweisung als prognostiziert erfolgen wird. Damit ist auch eine Korrektur der zu schaffenden Unterbringungsplätze je Kommune verbunden. Die Unterbringung ankommender Asylbewerber im Landkreis Sächsische SchweizOsterzgebirge erfolgte bisher einerseits in den beiden Gemeinschaftsunterkünften in Langburkersdorf und in Schmiedeberg. Des Weiteren wurden neben Wohnungsunterbringungen in 14 Kommunen des Landkreises auch Hotels und Jugendherbergen als Notunterkünfte genutzt. Dieses Vorgehen wurde vor allem notwendig, weil nicht ausreichend Wohnungen in absehbarer Zeit belegbar zur Verfügung standen. Auch die regelmäßige Einbindung der Kommunen und die Mitteilung, welche Anzahl an Plätzen im Jahr 2015 in den jeweiligen Kommunen geschaffen werden müssen, hat diese Situation nicht verhindert. Der Grundgedanke war, dass die Kommunen jeweils quartalswei- se ihre zu erbringenden Plätze zur Verfügung stellen sollten. Letztlich hat die frühzeitige und überdurchschnittlich hohe Zuweisung des Freistaates Sachsen im 1. Quartal 2015 diese Vorgehensweise konterkariert. Um der aktuellen Asylsituation im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Rechnung zu tragen, war es notwendig, das bisherige Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in wesentlichen Punkten zu überarbeiten und anzupassen. Dies ist mit Beschluss des Kreistages vom 18. Mai 2015 mehrheitlich erfolgt. Danach bestätigte der Kreistag die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen als zu bevorzugende Unterbringungsart. Demnach sind die Kommunen bis zum 30. Juni 2015 aufgefordert, dem Landkreis verbindlich mitzuteilen, wie die nach dem Einwohnerschlüssel bereitzustellenden Plätze realisiert werden. Für Wilsdruff ergibt sich danach aus 2014 ein Soll von 52 und aus 2015 von 63, mithin insgesamt von 115 Plätzen (bisheriges Soll 107 Plätze). Bisher sind 19 Asylbewerber angenommen worden. Insofern sind noch 96 Plätze offen und dem Landkreis gegenüber bereitzustellen. Insofern die erforderlichen Kapazitäten nicht bis zum 30. Juni 2015 gemeldet werden und bis Ende 2015 verfügbar gemacht werden können, soll ohne Mitwirkung der jeweiligen Kommune die Bedarfslücke ersatzweise im jeweiligen Gemeindegebiet vorrangig dezentral geschlossen werden. Ist eine dezentrale Unterbringung nicht möglich, so billigt der Kreistag u. a. auch neu zu errichtende teilzentrale Standorte und wird diese im Rahmen der Ge- setze schaffen. Diese Plätze sind auch dann einzurichten, wenn die Entscheidungsgremien in den Städten und Gemeinden nicht bereit sind, dies zu dulden. Das Unterbringungs- und Kommunikationskonzept des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Pirna unter http://www.landratsamt-pirna.de unter dem Link „Rats- und Bürgerinformationssystem“ und weiter Sitzung des Kreistages vom 18. Mai 2015. Derzeit ist seitens des Landkreises die Unterbringung in einer Immobilie im privaten Bestand (ehemals Kellner KG, Sachsenallee 24, Kesselsdorf) vorgesehen. Zu den mit diesem Vorhaben verbundenen Planungen des Landkreises richtet die Stadt Wilsdruff am Dienstag, den 7. Juli 2015, 19:00 Uhr in der Turnhalle Sporttreff Kesselsdorf, Zur Alten Poststraße 19, 01723 Kesselsdorf eine Einwohnerversammlung aus. Es ist uns gelungen, kompetente Verantwortliche des Landkreises, der Polizei und der Caritas als Ansprechpartner zu gewinnen. Mit der Veranstaltung möchte die Stadt Wilsdruff allen Interessierten Informationen zu der geplanten Wohnanlage für Asylbewerber zugänglich machen. Neben der Erläuterung des Unterbringungs- und Kommunikationskonzeptes wird der Landkreis u. a. die geplante Wohnanlage vorstellen. Zeit für Fragen und Diskussionen ist ebenfalls eingeplant. Technischer Ausschuss vom 21. Mai 2015 ■ Bauanträge aus Wilsdruff Für ein Grundstück am Birkenhainer Weg/Am Bahndamm lag ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses vor. Für das Grundstück An der Ratsmühle 6 lag ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses vor. ■ Bauanträge aus den Ortschaften Für das Grundstück Bahnhofsring 12 in Grumbach lag ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses verbunden mit dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan „Am Bahnhof“ für die Überschreitung der Traufhöhe um 0,6 m/auf 2 Vollgeschosse vor. C M Y K Für ein Grundstück an der Limbacher Straße in Grumbach lag ein Antrag auf Vor- bescheid für die Errichtung einer Bergehalle für landwirtschaftliche Zwecke vor. Für ein Grundstück an der Hauptstraße in Limbach lag ein Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses mit Satteldach, einer Dachneigung von 35° und 2 Vollgeschossen vor. Für das Grundstück Obere Dorfstraße 65 in Helbigsdorf lag ein Antrag auf Baugenehmigung für den Ersatzneubau des (alten) Wohngebäudes mit Schuppenbereich vor. Für die Sport-Spielfläche des Golfplatzes in Herzogswalde lag ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der bestehenden 9-Loch-Golfsportanlage um 9 Spielbahnen vor. Am Südhang in Mohorn lag ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Flachbauten vor. Ebenfalls am Südhang lag ein Antrag auf Vorbescheid für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage (Flachbau, Walmdach, nicht unterkellert) vor. Allen Bauvorhaben wurde zugestimmt. Die Zustimmungen der Ortschaftsräte lagen, soweit erforderlich, vor. In Einzelfällen wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Bedingungen oder Hinweisen erteilt. ■ Nachfolgendem Antrag wurde nicht zugestimmt: Für das Grundstück Am Erlenweg 22 lag ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 1 „Wilsdruff Süd“ für die Errichtung einer Zaunanlage incl. Tor/Tür vor.
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