Revision des Markenschutz- und des Wappenschutzgesetzes Grünes Licht für Swissness-Vorlage Der Nationalrat will die Swissness-Vorlage nicht auf die lange Bank schieben. Er lehnte eine Motion seiner Rechtskommission mit 108 zu 72 Stimmen ab, die das Inkrafttreten der SwissnessVorlage aufschieben wollte. Der Schweizerische Kosmetik- und Waschmittelverband SKW begrüsst diesen Entscheid und sieht dem Inkrafttreten 2017 positiv entgegen. Die Kosmetikindustrie legt hohen Wert auf eine umfangreiche und korrekte Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Alle im Verband organisierten Firmen befürworteten daher von Anfang an die Revision des Markenschutz- (MSchG) und des Wappenschutzgesetzes (WSchG). Sie schafft Klarheit beim Schutz der Herkunftsbezeichnung «Made in Switzerland» und der Verwendung des Schweizerkreuzes auf Produkten. Dies ist sowohl für den einheimischen als auch für ausländische Märkte von grosser Bedeutung. Regelung branchenspezifischer Anliegen Die branchenspezifischen Anliegen wie Herkunft der Rohstoffe oder Definition der Kosten und der Herstellungsschritte, die in der Schweiz anfallen müssen, hat die schweizerische Kosmetikindustrie in einer Branchenverordnung präzisiert. Diese Möglichkeit wäre allen Industriezweigen offen gestanden, wurde jedoch neben der Kosmetikindustrie lediglich noch von der Uhrenindustrie genutzt. Die dem Entwurf beiliegende Branchenverordnung «Kosmetik» schafft Transparenz. Sie schützt Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland vor Täuschungen und schafft darüber hinaus Arbeitsplätze in der Schweiz. Weg für Branchenverordnung geebnet Dieser Verordnungsentwurf kann allerdings nicht für sich allein, sondern nur zusammen mit allen anderen Verordnungen zur Swissness-Gesetzgebung in Kraft treten. Der SKW hatte daher kein Verständnis für Vorstösse im Parlament, welche die Swissness-Vorlage verwässern oder auf Eis legen wollten. Befürworter der entsprechenden Motion wollten den Bundesrat auffordern, die Swissness-Vorlage später als geplant in Kraft zu setzen und die Ausführungsverordnungen zu vereinfachen. «Als Industrieverband konnten wir diesen Vorstoss im Parlament nicht gutheissen. Die Verordnungen sind so einfach wie möglich gehalten, und die Übergangsfristen grosszügig bemessen, so dass den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen», sagt Dr. iur. Bernard Cloëtta, Direktor des SKW. Breiti ngerstrasse 35 Postfach, CH-8027 Züric h Telefon +41 (0)43 344 45 80 Telefax +41 (0)43 344 45 89 [email protected] www.skw-cds.ch Nun steht fest, dass auch der Nationalrat nichts von einer Verzögerung des Inkrafttretens der SwissnessVorlage hält. Mit 108 zu 72 Stimmen bei 8 Enthaltungen lehnte er die Motion seiner Rechtskommission ab. «Wir begrüssen diesen Entscheid sehr. Damit steht nun auch der Weg für die Inkraftsetzung der Branchenverordnung «Kosmetik» endlich offen», so Cloëtta. Über den SKW Der Schweizerische Kosmetik- und Waschmittelverband SKW ist der einzige repräsentative nationale Verband der Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittelindustrie. Er vertritt rund 40 internationale und 50 nationale Unternehmen mit einem Inlandumsatz von insgesamt ca. 4 Mia. und einem Exportvolumen von ca. 1 Mia.. Als Stimme der Branche und als Kompetenzzentrum ist der SKW ein unerlässliches Instrument zur Wahrung ihrer spezifischen Interessen. Weitere Informationen: www.skw-cds.ch Kontakt Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband SKW Dr.iur. Bernard Cloëtta, Direktor, Tel. +41 (0)43 344 45 80, [email protected] Zürich, 9. September 2015
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