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Im April 2016
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Unterneukirchen
Ordentliche Hauptversammlung am 10.05.2016
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir empfehlen Ihnen, die Hauptversammlung selbst zu besuchen und Ihr Stimmrecht unmittelbar
auszuüben. Sie können Ihre Rechte auch durch einen eigenen Bevollmächtigten, z. B. eine
Aktionärsvereinigung, wahrnehmen lassen. Wenn Sie dies beabsichtigen, bitten wir Sie, bei der
Gesellschaft umgehend eine Eintrittskarte mit dem Ihnen von dort zugesandten Formular anzufordern.
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären müssen von der Gesellschaft nicht mehr in
gedruckter Form an alle Aktionäre versandt werden. Mitteilungspflichtige Anträge, die bis zwei
Wochen vor der Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt werden, müssen den Aktionären nur
zugänglich gemacht werden und können daher insbesondere auf der Webseite der Gesellschaft
veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen daher im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung zu prüfen,
ob Anträge angekündigt wurden oder noch angekündigt werden. Sollten uns Gegenanträge von
Gesellschaften mitgeteilt werden, unterrichten wir Sie darüber auch auf unserer Homepage im
Internet: www.deutsche-bank.de/stimmrechtsvorschlaege.
Wir weisen im Besonderen auf den Punkt 2 der Tagesordnung hin, unter dem der Vorstand der
Hauptversammlung anzeigt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG besteht.
Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Beschlusspunkten bitten wir der Tagesordnung zu entnehmen.
Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 hat sowohl für den Konzernabschluss als auch für
den Jahresabschluss der AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Er weist jedoch,
ohne seine Beurteilungen einzuschränken, in seinen beiden Testaten auf die Ausführungen des
Vorstands in Abschnitt 1.4 „Langfristige Sicherung der Fremdfinanzierung des SKW Metallurgie
Konzerns derzeit in Verhandlung“ sowie im Rahmen der Chancen- und Risikoberichterstattung sowie
der Prognoseberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht in Bezug auf die bestehenden
Finanzierungsrisiken der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und des SKW Metallurgie Konzerns hin.
Dort wird ausgeführt, dass durch den mehrfachen Financial-Covenants-Bruch des im Januar 2015
abgeschlossenen Konsortialkreditvertrags den kreditgebenden Banken ein vertragliches
Sonderkündigungsrecht erwachsen ist. Deswegen hat der Vorstand mit den beteiligten Banken einen
temporären entgeltlichen Kündigungsverzicht bis zum 31. Mai 2016 vereinbart. Der Vorstand befindet
sich in laufenden Verhandlungen mit den finanzierenden Kreditinstituten mit dem Ziel der Fortführung
des bestehenden Kreditvertrags für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2016 unter erleichterten
Bedingungen. Wie der Vorstand darstellt, ist die Unternehmensfortführung damit für die Jahre 2016
und 2017 vom erfolgreichen Abschluss der vorgenannten Verhandlungen abhängig. Der Vorstand
geht nach derzeitigem Stand der Verhandlungen davon aus, dass die Verhandlungen mit den
Kreditgebern bis zum 31. Mai 2016 erfolgreich abgeschlossen werden und somit die Finanzierung der
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG mindestens bis Anfang 2018 (Laufzeit des ursprünglichen
Vertrags) gewährleistet wird. Sofern die Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden
können, wären die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und der SKW Metallurgie Konzern konkret im
Bestand gefährdet. Der Vorstand weist im Lagebericht ferner darauf hin, dass ein Abweichen von den
der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Prämissen signifikante Auswirkungen auf die Fähigkeit
der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit haben könnte.
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Weitere Einzelheiten hierzu bitten wir dem Geschäftsbericht bzw. dem Einzelabschluss der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG für das Geschäftsjahr 2015 zu entnehmen, die die Gesellschaft auf Ihrer
Internetseite unter www.skw-steel.com (Rubrik „Investor Relations“ und dort unter
„Hauptversammlung“) zur Einsicht bereitgestellt hat, bzw. die Sie direkt bei der Gesellschaft anfordern
können.
Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft sowie die Lage und Zukunftsaussichten des
Unternehmens dürften in der bevorstehenden Hauptversammlung eingehend erörtert werden. Wir
empfehlen Ihnen daher, die Versammlung selbst zu besuchen, damit Sie sich persönlich ein Urteil
bilden und Ihr Stimmrecht unmittelbar ausüben können.
Falls Sie es wünschen, dass Ihre Aktien von uns vertreten werden, sind wir hierzu selbstverständlich
bereit. Für diesen Fall bitten wir Sie, das Ihnen von der Gesellschaft übersandte Anmeldeformular
entsprechend anzukreuzen, zu unterschreiben und baldmöglichst zurückzusenden. Eine Vertretung ist
uns jedoch nur möglich, sofern Sie uns für die Stimmrechtsausübung ausdrückliche Weisungen zu
den Beschlusspunkten der Tagesordnung erteilen und - sofern uns keine Stimmrechtsvollmacht von
Ihnen vorliegt - zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Sollten wir bis zum letzten
Anmeldetag für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine Weisungen von Ihnen erhalten haben,
werden wir von einer uns vorliegenden Stimmrechtsvollmacht keinen Gebrauch machen und Ihre bei
uns verbuchten Aktien in der Hauptversammlung nicht vertreten.
Wir bitten Sie eventuelle Stimmrechtsverbote, z. B. aus Organmitgliedschaften oder nach dem
Wertpapierhandelsgesetz, bei der Erteilung Ihrer Weisungen zu beachten.
Letzter Anmeldetag zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 03.05.2016.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bank AG /
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG