Im April 2016 SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen Ordentliche Hauptversammlung am 10.05.2016 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir empfehlen Ihnen, die Hauptversammlung selbst zu besuchen und Ihr Stimmrecht unmittelbar auszuüben. Sie können Ihre Rechte auch durch einen eigenen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung, wahrnehmen lassen. Wenn Sie dies beabsichtigen, bitten wir Sie, bei der Gesellschaft umgehend eine Eintrittskarte mit dem Ihnen von dort zugesandten Formular anzufordern. Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären müssen von der Gesellschaft nicht mehr in gedruckter Form an alle Aktionäre versandt werden. Mitteilungspflichtige Anträge, die bis zwei Wochen vor der Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt werden, müssen den Aktionären nur zugänglich gemacht werden und können daher insbesondere auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen daher im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung zu prüfen, ob Anträge angekündigt wurden oder noch angekündigt werden. Sollten uns Gegenanträge von Gesellschaften mitgeteilt werden, unterrichten wir Sie darüber auch auf unserer Homepage im Internet: www.deutsche-bank.de/stimmrechtsvorschlaege. Wir weisen im Besonderen auf den Punkt 2 der Tagesordnung hin, unter dem der Vorstand der Hauptversammlung anzeigt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG besteht. Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Beschlusspunkten bitten wir der Tagesordnung zu entnehmen. Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 hat sowohl für den Konzernabschluss als auch für den Jahresabschluss der AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Er weist jedoch, ohne seine Beurteilungen einzuschränken, in seinen beiden Testaten auf die Ausführungen des Vorstands in Abschnitt 1.4 „Langfristige Sicherung der Fremdfinanzierung des SKW Metallurgie Konzerns derzeit in Verhandlung“ sowie im Rahmen der Chancen- und Risikoberichterstattung sowie der Prognoseberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht in Bezug auf die bestehenden Finanzierungsrisiken der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und des SKW Metallurgie Konzerns hin. Dort wird ausgeführt, dass durch den mehrfachen Financial-Covenants-Bruch des im Januar 2015 abgeschlossenen Konsortialkreditvertrags den kreditgebenden Banken ein vertragliches Sonderkündigungsrecht erwachsen ist. Deswegen hat der Vorstand mit den beteiligten Banken einen temporären entgeltlichen Kündigungsverzicht bis zum 31. Mai 2016 vereinbart. Der Vorstand befindet sich in laufenden Verhandlungen mit den finanzierenden Kreditinstituten mit dem Ziel der Fortführung des bestehenden Kreditvertrags für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2016 unter erleichterten Bedingungen. Wie der Vorstand darstellt, ist die Unternehmensfortführung damit für die Jahre 2016 und 2017 vom erfolgreichen Abschluss der vorgenannten Verhandlungen abhängig. Der Vorstand geht nach derzeitigem Stand der Verhandlungen davon aus, dass die Verhandlungen mit den Kreditgebern bis zum 31. Mai 2016 erfolgreich abgeschlossen werden und somit die Finanzierung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG mindestens bis Anfang 2018 (Laufzeit des ursprünglichen Vertrags) gewährleistet wird. Sofern die Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, wären die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und der SKW Metallurgie Konzern konkret im Bestand gefährdet. Der Vorstand weist im Lagebericht ferner darauf hin, dass ein Abweichen von den der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Prämissen signifikante Auswirkungen auf die Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit haben könnte. ..2 Weitere Einzelheiten hierzu bitten wir dem Geschäftsbericht bzw. dem Einzelabschluss der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG für das Geschäftsjahr 2015 zu entnehmen, die die Gesellschaft auf Ihrer Internetseite unter www.skw-steel.com (Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“) zur Einsicht bereitgestellt hat, bzw. die Sie direkt bei der Gesellschaft anfordern können. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft sowie die Lage und Zukunftsaussichten des Unternehmens dürften in der bevorstehenden Hauptversammlung eingehend erörtert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Versammlung selbst zu besuchen, damit Sie sich persönlich ein Urteil bilden und Ihr Stimmrecht unmittelbar ausüben können. Falls Sie es wünschen, dass Ihre Aktien von uns vertreten werden, sind wir hierzu selbstverständlich bereit. Für diesen Fall bitten wir Sie, das Ihnen von der Gesellschaft übersandte Anmeldeformular entsprechend anzukreuzen, zu unterschreiben und baldmöglichst zurückzusenden. Eine Vertretung ist uns jedoch nur möglich, sofern Sie uns für die Stimmrechtsausübung ausdrückliche Weisungen zu den Beschlusspunkten der Tagesordnung erteilen und - sofern uns keine Stimmrechtsvollmacht von Ihnen vorliegt - zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Sollten wir bis zum letzten Anmeldetag für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine Weisungen von Ihnen erhalten haben, werden wir von einer uns vorliegenden Stimmrechtsvollmacht keinen Gebrauch machen und Ihre bei uns verbuchten Aktien in der Hauptversammlung nicht vertreten. Wir bitten Sie eventuelle Stimmrechtsverbote, z. B. aus Organmitgliedschaften oder nach dem Wertpapierhandelsgesetz, bei der Erteilung Ihrer Weisungen zu beachten. Letzter Anmeldetag zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 03.05.2016. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bank AG / Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
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