Versetzung in die Einführungsphase

Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Kompetenzen
• Teamfähigkeit
• Selbständiges Lernen /
Selbstmanagement
• Einsatzbereitschaft
• Kommunikationsfähigkeit
• Verantwortungsbewusstsein /
Verlässlichkeit
• Analyse- und Entscheidungsfähigkeit
• Belastbarkeit
• Erfolgsorientierung / Leistungswille
MÜSSTE
SOLLTE
KÖNNTE
WÜRDE
HÄTTE
MACHEN!
Ich werde!
Ich kann!
Ich will!
Übergang und Aufnahme
• Versetzung in die Einführungsphase
• Mit mittlerem Abschluss:
– Befürwortung durch die Klassenkonferenz
– Durchschnittsnote besser als 3,0 in
• Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und einer
Naturwissenschaft
• In den übrigen Fächern gleichfalls im Durchschnitt
besser als 3,0
Gegebenenfalls muss mit einer neuen Fremdsprache begonnen werden.
Organisation der Einführungsphase
• Unterricht im Klassenverband
• Klassenbildung durch Wahl in ein
Schwerpunktfach:
» Fremdsprache (Englisch, Spanisch,
Französisch)
» Mathematik
» Naturwissenschaft (Biologie, Chemie,
Physik)
Beratung und Betreuung
• Klassenleitung / Fachlehrerinnen und
Fachlehrer:
• Selbstreflexion:
- Was kann ich?
- Was will ich?
• „Markt der Möglichkeiten“ 25.04.2016
• Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und
Schüler der Leistungskurse informieren und
beraten.
• Rücksprache mit Fachlehrerinnen und Fachlehrern
Verbindliche Veranstaltungen
in der Einführungsphase
Präsentationskurs
 Inhalt und
Strukturierung
 Verhalten während der
Präsentation
 Medien
Berufsorientierung
und
Coaching-Tag
Ich brauche  Ressourcen
Ich kann  Kompetenzen
Ich will  Präferenzen und Ziele
Aufbau der gymnasialen Oberstufe
2 LK 3 GK
Abiturprüfung
Zulassung
Qualifikationsphase
Q1 - Q4
Versetzung
Einführungsphase
E1 und E2
2 LK 2 GK
Präsentation
besondere
Lernleistung
Qualifikationsphase: je HJ
2 Leistungskurse
(5-stündig)
6-7 Grundkurse
(3-stündig)
Orientierung 10-12 GK
Angleichung
Leistungsbewertung und Zulassung zur
Qualifikationsphase
0
6
1
2
5
3
4
5
4
6
7
8
3
9 10 11 12 13 14 15
2
1
Zulassung: jedes verbindliche Fach mit mind. 5 Punkten
Ausgleich: - Mind. 10 Punkte in einem anderen oder mind. zweimal 7
Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern
- Deutsch, verpflichtende Fremdsprache und Mathematik nur
durch ein anderes Fach oder zwei andere dieser Fächergruppe
Keine Zulassung: - Ein verbindliches Fach mit 0 Punkten
- In zwei der Fächer D, Fsp., M weniger als 5 Punkte
- Drei oder mehr verbindliche Fächer unter 5 Punkten
Verweildauer, Rücktritt und Wiederholung
Rücktritt auf Antrag;
Konferenz entscheidet;
Verlust der Versetzung;
E1
E2
Q1
Wiederholung bei Nichtzulassung
oder bei Nichtbestehen der
Abiturprüfung
Q2
Q3
Q4
Abi
Notwendige oder freiwillige Wiederholung
Die Höchstverweildauer von 4 Jahren darf nicht überschritten
werden.
- Sonderregelung bei Nichtbestehen der Abiturprüfung -
Abschlüsse in der gymnasialen
Oberstufe
 Allgemeine Hochschulreife
(Abitur)
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
nach der Jahrgangsstufe Q2
Beratung und Information in der GOS
Verbindliche Informationen erhält
man durch:
Einzelberatung
 Tutor/in
 Fachbereichsleiter/in
Allg. Beratung
 Oberstufenleiter/in
Laufbahnkontrolle
 Informationsschrift
Teilnahmepflicht
Informationspflicht
 Schulleiter/in
 Verordnung – OAVO
[email protected]
 www.schuldorf.de
 www.kultusministerium.hessen.de