Erste Informationen und Eindrücke zu Sport als Prüfungsfach (P5) Stand: 11.11.2015 Gliederung 1. Ablauf in der Einführungsphase 2. Voraussetzungen 3. Ablauf in der Qualifikationsphase 4. Ablauf Abiturprüfung 1. Ablauf in der Einführungsphase Belegung des Theorie-Vorbereitungskurses in der Einführungsphase: ▫ zusätzlicher Kurs im zweiten Halbjahr des 10. Jahrgangs ▫ Schwerpunkt auf Theorie; gelegentliche Praxiseinheiten ▫ Ziel (laut KC): „Dieser [Kurs, d. V.] bereitet im Praxis-TheorieVerbund auf die Anforderungen im Prüfungsfach Sport vor und führt in exemplarischer Weise in den Unterricht der Sporttheorie ein.” ▫ Bewertung: zusätzliche Note auf dem Zeugnis (basierend auf einer Klausur und Mitarbeit), die unabhängig der Praxis und nicht versetzungsrelevant (vgl. § 9, Satz 2 der VO-GO) für die Versetzung in die Qualifikationsphase ist. 2. Voraussetzungen • Teilnahme am Vorbereitungskurs im 2. Halbjahr des 10. Jahrganges • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zu Beginn der Qualifikationsphase (nicht älter als ein halbes Jahr) 3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sporttheorie (2 Std.) • übergeordnete Themenfelder sind: ▫ Sport und Bewegung (z.B. „Was ist Bewegung?”; „Wie entsteht Bewegung? ”; Analyse von Bewegungen) ▫ Sport und Training (z.B. biologische Voraussetzungen für Belastungen, Trainingsmethoden und –prinzipien) ▫ Sport und Gesellschaft (z.B. „Was ist Sport?”; politische Rolle/Instrumentalisierung des Sports in Vergangenheit und Gegenwart, Sport und Massenmedien) • Bewertung des reinen Theorieteils: eine Klausur pro Halbjahr (ca. 40%) und Mitarbeit (60%) 3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sportpraxis (2 Std.) • übergeordnete Bewegungsfelder sind: ▫ Erfahrungs- und Lernfeld A (Individualsportarten): z.B. Leichtathletik, Turnen, Duathlon ▫ Erfahrungs- und Lernfeld B (Partner-/Mannschaftssportarten): z.B. Fußball, Basektball, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Faustball • Thematisierung von voraussichtlich fünf Sportarten, wobei nach KC gelten muss: „[..] zwei sportpraktische Inhalte aus dem Erfahrungsund Lernfeldbereich A sowie drei sportpraktische Inhalte aus dem Erfahrungs- und Lernfeldbereich B, wobei ein Zielschuss- und ein Rückschlagspiel enthalten sein müssen.” • Festlegung wird sich weitestgehend nach Prüfungswünschen der Schülerinnen und Schüler sowie unterrichtlicher Realisierbarkeit richten. 3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sportpraxis (2 Std.) • Sportarten der Prüfung müssen Bestandteil des Unterrichtes sein. • ggf. zusätzliche Teilnahme an Kursen der Ergänzungsfächer für einen bestimmen Zeitraum • Bewertung des reinen Praxisteils: abiturnahe Bewertungssysteme (z.B. Wertetabellen) 3. Ablauf in der Qualifikationsphase Theorie-Praxis-Verbund • theoretische Betrachtung der erlebten Praxis • Erprobung theoretischer Aspekte in der Praxis Gesamtbewertung des Faches • 50% praktische sowie 50% theoretische Teilnote • Hinweis: Es ist ein Ersatzfach (für P5) festzulegen (für langanhaltende Verletzung und folgliche Aufgabe des Prüfungsfaches Sport); evtl. zusätzlicher Kurs => ggf. individuell mit Herrn Kratsch zu klären 4. Ablauf Abiturprüfung Praktische Prüfung • Prüfung in einer Individualsportart (Lernfeld A) und einer Mannschaftsportart (Lernfeld B) • nicht an einem Tag Theoretische Prüfung • mündliches Prüfungsgespräch mit thematischem Semesterübergriff • Rückbezug auf eigenes sportliches Treiben 4. Ablauf Abiturprüfung Bewertung gemäß der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Anlage 1a ( zu § 4 Abs. 2 Satz 1 ): 3. Sport als fünftes Prüfungsfach Berechnungsformel: E = (8p + 4m) : 3 E = Prüfungsergebnis; p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung 4. Ablauf Abiturprüfung Hinweise: I) Kann aus Verletzungsgründen keine sportpraktische Prüfung erfolgen (auch nicht im Zuge einer Nachprüfung), wird ausschließlich die Note der mündlichen Prüfung in die Abiturnote eingehen. II) Verordnung über Abschlüsse der Gymnasialen Oberstufe: „Wenn im Fach Sport der schriftliche, sportpraktische oder mündliche Teil der Prüfung mit der Note ,mangelhaft‘ oder ,ungenügend‘ bewertet worden ist, kann das Gesamtergebnis bei der Bewertung eines Prüfungsteils mit der Note ,mangelhaft‘ nicht über 6 Punkte und bei der Bewertung eines Prüfungsteils mit der Note ,ungenügend‘ nicht über 3 Punkte hinausgehen.“ Relevante Informationsquellen • Kerncurriculum für das Gymnasium – Gymnasiale Oberstufe; die Gesamtschule – gymnasiale Oberstufe das Berufliche Gymnasium ; das Kolleg im Fach Sport Quelle: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_sport_go_i_03-11.pdf • Ergänzende Bestimmungen für die Abiturprüfung im Lande Niedersachsen – Sport Quelle: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_eb_sport_neu02_09.pdf • Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung – Sport Quelle: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_sport.pdf • Sämtliche Verordnung sind unter www.schure.de zu finden. • Alle Angaben dieser Präsentation des DBG sind ohne rechtliche Gewähr.
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