Informationsübersicht über P5

Erste Informationen und Eindrücke
zu Sport als Prüfungsfach (P5)
Stand: 11.11.2015
Gliederung
1. Ablauf in der Einführungsphase
2. Voraussetzungen
3. Ablauf in der Qualifikationsphase
4. Ablauf Abiturprüfung
1. Ablauf in der Einführungsphase
Belegung des Theorie-Vorbereitungskurses in der Einführungsphase:
▫ zusätzlicher Kurs im zweiten Halbjahr des 10. Jahrgangs
▫ Schwerpunkt auf Theorie; gelegentliche Praxiseinheiten
▫ Ziel (laut KC): „Dieser [Kurs, d. V.] bereitet im Praxis-TheorieVerbund auf die Anforderungen im Prüfungsfach Sport vor
und führt in exemplarischer Weise in den Unterricht der
Sporttheorie ein.”
▫ Bewertung: zusätzliche Note auf dem Zeugnis (basierend auf
einer Klausur und Mitarbeit), die unabhängig der Praxis und
nicht versetzungsrelevant (vgl. § 9, Satz 2 der VO-GO) für die
Versetzung in die Qualifikationsphase ist.
2. Voraussetzungen
• Teilnahme am Vorbereitungskurs im 2. Halbjahr des
10. Jahrganges
• ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
bis zu Beginn der Qualifikationsphase (nicht älter als
ein halbes Jahr)
3. Ablauf in der Qualifikationsphase
Sporttheorie (2 Std.)
• übergeordnete Themenfelder sind:
▫ Sport und Bewegung (z.B. „Was ist Bewegung?”; „Wie
entsteht Bewegung? ”; Analyse von Bewegungen)
▫ Sport und Training (z.B. biologische Voraussetzungen für
Belastungen, Trainingsmethoden und –prinzipien)
▫ Sport und Gesellschaft (z.B. „Was ist Sport?”; politische
Rolle/Instrumentalisierung des Sports in Vergangenheit und
Gegenwart, Sport und Massenmedien)
• Bewertung des reinen Theorieteils: eine Klausur pro
Halbjahr (ca. 40%) und Mitarbeit (60%)
3. Ablauf in der Qualifikationsphase
Sportpraxis (2 Std.)
• übergeordnete Bewegungsfelder sind:
▫ Erfahrungs- und Lernfeld A (Individualsportarten): z.B.
Leichtathletik, Turnen, Duathlon
▫ Erfahrungs- und Lernfeld B (Partner-/Mannschaftssportarten):
z.B. Fußball, Basektball, Volleyball, Badminton, Tischtennis,
Faustball
• Thematisierung von voraussichtlich fünf Sportarten, wobei nach KC
gelten muss: „[..] zwei sportpraktische Inhalte aus dem Erfahrungsund Lernfeldbereich A sowie drei sportpraktische Inhalte aus dem
Erfahrungs- und Lernfeldbereich B, wobei ein Zielschuss- und ein
Rückschlagspiel enthalten sein müssen.”
• Festlegung wird sich weitestgehend nach Prüfungswünschen der
Schülerinnen und Schüler sowie unterrichtlicher Realisierbarkeit
richten.
3. Ablauf in der Qualifikationsphase
Sportpraxis (2 Std.)
• Sportarten der Prüfung müssen Bestandteil des
Unterrichtes sein.
• ggf. zusätzliche Teilnahme an Kursen der
Ergänzungsfächer für einen bestimmen Zeitraum
• Bewertung des reinen Praxisteils: abiturnahe
Bewertungssysteme (z.B. Wertetabellen)
3. Ablauf in der Qualifikationsphase
Theorie-Praxis-Verbund
• theoretische Betrachtung der erlebten Praxis
• Erprobung theoretischer Aspekte in der Praxis
Gesamtbewertung des Faches
• 50% praktische sowie 50% theoretische Teilnote
• Hinweis: Es ist ein Ersatzfach (für P5) festzulegen (für
langanhaltende Verletzung und folgliche Aufgabe des
Prüfungsfaches Sport); evtl. zusätzlicher Kurs
=> ggf. individuell mit Herrn Kratsch zu klären
4. Ablauf Abiturprüfung
Praktische Prüfung
• Prüfung in einer Individualsportart (Lernfeld
A) und einer Mannschaftsportart (Lernfeld B)
• nicht an einem Tag
Theoretische Prüfung
• mündliches Prüfungsgespräch mit
thematischem Semesterübergriff
• Rückbezug auf eigenes sportliches Treiben
4. Ablauf Abiturprüfung
Bewertung gemäß der Verordnung über die Abschlüsse
in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im
Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Anlage
1a ( zu § 4 Abs. 2 Satz 1 ):
3. Sport als fünftes Prüfungsfach
Berechnungsformel: E = (8p + 4m) : 3
E = Prüfungsergebnis;
p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung;
m = Punktzahl der mündlichen Prüfung
4. Ablauf Abiturprüfung
Hinweise:
I) Kann aus Verletzungsgründen keine sportpraktische Prüfung
erfolgen (auch nicht im Zuge einer Nachprüfung), wird
ausschließlich die Note der mündlichen Prüfung in die
Abiturnote eingehen.
II) Verordnung über Abschlüsse der Gymnasialen Oberstufe:
„Wenn im Fach Sport der schriftliche, sportpraktische oder
mündliche Teil der Prüfung mit der Note ,mangelhaft‘ oder
,ungenügend‘ bewertet worden ist, kann das Gesamtergebnis
bei der Bewertung eines Prüfungsteils mit der Note
,mangelhaft‘ nicht über 6 Punkte und bei der Bewertung eines
Prüfungsteils mit der Note ,ungenügend‘ nicht über 3 Punkte
hinausgehen.“
Relevante Informationsquellen
• Kerncurriculum für das Gymnasium – Gymnasiale Oberstufe; die Gesamtschule –
gymnasiale Oberstufe das Berufliche Gymnasium ; das Kolleg im Fach Sport
Quelle: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_sport_go_i_03-11.pdf
• Ergänzende Bestimmungen für die Abiturprüfung im Lande Niedersachsen – Sport
Quelle: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_eb_sport_neu02_09.pdf
• Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung – Sport
Quelle: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_sport.pdf
• Sämtliche Verordnung sind unter www.schure.de zu finden.
• Alle Angaben dieser Präsentation des DBG sind ohne rechtliche Gewähr.