Kleiner Knigge des Presserechts

Gerhardt | Steffen
Tillmanns
„Was Recht ist, steht in diesem Buch – und zwar ebenso akribisch wie gut lesbar.
Dieser kleine Knigge des Presserechts ist ein großes Vademecum: ein zuverlässiger
Begleiter durch die Fährnisse des journalistischen Alltags. (…) Aber Recht ist nicht
alles; es ist nur das ethische Minimum. Guter Journalismus ist nicht schon einer, der
an der Rechtsverletzung knapp vorbeischrammt. Guter Journalismus ist fairer
Journalismus: Er geht fair um mit Informanten, mit Beschuldigten, mit Opfern – kurz:
mit den Subjekten journalistischer Neugier. Wie Fairness geht? Auch das steht in
diesem Buch. Journalistische Ethik ist nämlich nicht nur eine Unterrichtseinheit an
der Journalistenschule. Sie ist Voraussetzung dafür, dass der Journalismus von den
Leuten ernst genommen wird.“
Heribert Prantl, zur 3. Auflage
Die Autoren
Dr. jur. Rudolf Gerhardt war Professor für Journalistik an der Johannes GutenbergUniversität in Mainz. Seit 1968 ist er Mitherausgeber der Zeitschrift für Rechtspolitik
und war Mitherausgeber der Zeitschrift Recht und Gesellschaft. Als Korrespondent
der ARD für Hörfunk und Fernsehen und die Allgemeine Zeitung berichtete er viele
Jahre lang „Aus der Residenz des Rechts“.
Dr. jur. Erich Steffen war von 1972 bis 1995 Richter im VI. Zivilsenat des BGH, zuletzt
elf Jahre lang Vorsitzender dieses Senats, der sich u.a. mit der Auslegung und
Fortbildung des Persönlichkeits- und Presserechts befasst. Er ist Mitglied des
Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit.
Rechtsanwalt Lutz Tillmanns, Jahrgang 1956, ist seit 1992 Geschäftsführer des
Deutschen Presse­rats, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien in Berlin. Bis
1991 war er Justiziar beim Auslandsrundfunk Deutsche Welle und davor beim WDR
tätig. Er ist Mitglied des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit, der
Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustiziare und des Netzwerkes Medienethik.
„Es ist nicht ganz einfach, darüber zu diskutieren, was Medien dürfen und was nicht.
(…) Irgendwer mußte das alles mal akribisch aufschreiben, und leicht faßlich natürlich – das Buch richtet sich schließlich an Journalisten. Jetzt haben wir wieder eine
Ausrede weniger, wenn wir uns das nächste Mal daneben benehmen.“
Kleiner Knigge des Presserechts
Rudolf Gerhardt | Erich Steffen | Lutz Tillmanns
Kleiner Knigge
des Presserechts
Wie weit Journalisten zu weit gehen dürfen
Mit einem Vorwort von Dieter Grimm
4. Auflage
Herbert Riehl-Heyse (1940–2003), zur 1. Auflage
ISBN 978-3-8487-1813-9
Nomos
BUC_Gerhardt_1813-9_120x185.indd 1
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Rudolf Gerhardt | Erich Steffen | Lutz Tillmanns
Kleiner Knigge
des Presserechts
Wie weit Journalisten zu weit gehen dürfen
Mit einem Vorwort von Dieter Grimm
4. vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage
BUT_Gerhardt_1813-9.indd 3
23.07.15 10:35
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN 978-3-8487-1813-9 (Print)
ISBN 978-3-8452-5811-9 (ePDF)
4. vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage 2015
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2015. Printed in Germany. Alle
Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen
Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungs­
beständigem Papier.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 4. Auflage
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Auftakt
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I. Kleiner Knigge des Presserechts
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1 Von der journalistischen Wahrheit
Oder: Die Sorgfaltspflicht der Journalisten
Was zur Recherche gehört
Vertrauen auf „Amtliches“
Der Quelle auf den Grund schauen
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2 Am Anfang war die Recherche
Oder: Auch die professionelle Neugier hat ihre
Grenzen
Erschlichene und erkaufte Einwilligungen
Die „nackte“ Recherche
Wenn das Tonband mitläuft
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3 Die Wahrheit hinter dem Rücken
Oder: Auch der Verdacht kann eine Tatsache sein
Der Verdacht als „Serum“
Der Verdacht auf der Goldwaage
Zweierlei Unschuldsvermutungen
Der Journalist als „Staatsanwalt“
Weder Opfer noch Freiwild
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4 Das Urteil vor dem Urteil
Oder: Wann Namen genannt werden dürfen
„Mörder“, die noch keine sind
Die Namen der „Namenlosen“
Die verräterischen Kürzel...
... und die Namen von Zeugen
Der „offizielle“ Verdacht
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Inhaltsverzeichnis
Der Journalist als zufälliger Zeuge
Eine Art von „Namenpranger“
5 Die Quelle im Verborgenen
Oder: Wenn der Journalist zum Zeugen wird
Das gespaltene Recht der Zeugnisverweigerung
Der Einbruch ins Redaktionsgeheimnis
„Die üblichen Verdächtigen“
Ein neues Gesetz erweitert das „Tabu“
6 Im magischen Dreieck der Schutzrechte
Oder: Zwischen Ehrenschutz, Meinungsfreiheit und
Kunst
Freiheit mit Grenzen
Die Schutzhaut der Persönlichkeit
Wer die Zeitgeschichte prägt
Der Blick durchs Schlüsselloch...
...kann auch erlaubt sein
Wenn jemand sich selbst „vermarktet“
Eine neue Sportart namens „Outing“
Der Moderator als Anwalt
Die Ausleuchtung der Privatsphäre
Vom Alkohol und anderen kleinen Schwächen
Der Seitenblick auf die Familie...
... und der Blick in die „Leibschüssel“
Im hellen Licht der Öffentlichkeit
7 Vom Meinungskampf um die Meinungsfreiheit
Oder: „Falsche“ Tatsachen und „richtige“ Meinungen
Der „kleine“ Unterschied: Tatsachen und
Meinungen
„Verwilderung der Sitten, Verrohung der Sprache“
Kritik, die „fertigmacht“
Gekränkte „Künstler“...
... und Künstler...
...und andere Ehrenfragen
Die „Untat eines Ochsenfroschs“...
... und die eines „Würgers“
„Faschisten“ und „Neonazis“
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Inhaltsverzeichnis
„Schmäh“ im Ausland
Die Satire darf fast alles
Die Zügel der Kunstfreiheit
Kunst an der „Schmuddelgrenze“
Prozesse sind riskant, aber nicht aussichtslos
Journalisten als „bissige Hunde“?
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8 Wenn jemand andere „beleidigen läßt“
Oder: Auch für fremde Äußerungen muß man
geradestehen
Feuer frei im Parlament
Der SPIEGEL und seine „Mitläufer“
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9 Das Spiel von Fragen und Antworten
Oder: Ein Interview ist ein Vertrag
Die sinnwahrende Kürzung...
... und das Gemetzel am Schneidetisch
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10 Der Rechtsstaat war doch kein Misthaufen
Oder: Zitate sind beim Wort zu nehmen
Schwierigkeiten bei der Beweisführung
Freie Hand beim „Schmuckzitat“
Ein 13-Millionen-Dollar-Missverständnis
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11 Das Lohengrin-Syndrom
Oder: Der Auskunftsanspruch der Medien
Wann Schweigen erlaubt ist
Auskunft in der „Mediensprache“
Bei „Privaten“ ist auch die Auskunft „Privatsache“
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12 Mehr Recht als schlecht
Oder: Fußangeln beim Gerichtsbericht
Namen, die „tabu“ sind
Gerichtsberichte aus zweiter Hand
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13 Ein Poller klagt an
Oder: Wenn das Bild zum Streitfall wird
Das Hausrecht muß beachtet werden
„Spaß“ mit verdeckter Kamera
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Inhaltsverzeichnis
14 Ohrfeige oder Amüsierstück
Oder: Die Gegendarstellung soll Waffengleichheit
ermöglichen
Die Waffe ist schärfer geworden
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15 Die Wahrheit im Schleiertanz
Oder: Unterlassung, Widerruf, Schadenersatz – oder
gar nichts
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II. Recht im Bild
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1. Wenn wir uns ein Bild machen
Oder: Die Geburt des Persönlichkeitsrechts
Am Anfang war das Bild
Mein Gesicht gehört mir
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2. Wellen und Korken
Oder: Die Zeitgeschichte in Person
Auch Prominente haben ihre Tabuzonen
Dokumente des Schreckens
Wenn Kinder zu Opfern werden
Bilder vom Töten
Wann Bilder vom Freitod tabu sind
Katastrophen-Bilder und Bild-Katastrophen
Bilder, die aufrütteln
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3. Der unbewachte Augenblick
Oder: Wann man allein sein darf
Der peinliche Augenblick
Lachen und Weinen
Bilder im Gerichtssaal
Selbstdarstellung ist Geschmackssache
Bildsatiren und „der böse Blick“
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236
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4. Mensch unter Menschen
Oder: Versammlungen und Landschaften
Wenn Demos aus dem Ruder laufen
Die Idylle und ihre Tücken
Im Lichte der „Promis“
Als die Bilder Lügen lernten
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Inhaltsverzeichnis
Menschen im Verfall
Die Kunst des Wegsehens
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5. Im Kreuzfeuer der Paparazzi
Oder: Kein Herz und keine Krone
Freispruch für die Skalpjäger?
Die Kinder der „Promis“
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6. Wer die Grenzen überschreitet
Oder: Wie man sich gegen Bilder wehren kann
Ein kleiner Blick ins Ausland
Zum Schluss
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279
III. Medienethik und Medienrecht
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1. Schutz der Persönlichkeit
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2. Schutz der Persönlichkeit durch
Unschuldsvermutung, Ziffer 13 Pressekodex
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3. Schutz der Ehre nach Ziffer 9 Pressekodex
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4. Indirekter Schutz der Persönlichkeit durch andere
Kodexregelungen
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5. Aus der Spruchpraxis des Presserats zum Schutz der
Privatsphäre
5.1 Schutz von Anonymität und Privatheit
5.2 Kriminalitätsberichterstattung
5.3 Kriminalitätsopfer und andere
verfahrensbefangene Personen in der
Berichterstattung
5.4 Schutz der Ehre
5.5 Schutz der persönlichen Identität durch
wahrhaftige Berichterstattung
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312
Literaturverzeichnis
315
Stichwortverzeichnis
319
Personenverzeichnis
325