1 / / FA C H B E I T R Ä G E / / A U S G A B E 0 3 - 1 5 / / SCHWELLENWERTE · UMSATZERLÖSDEFINITION · ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) verabschiedet Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das BilRUG beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf, den wir Ihnen in der Ausgabe 01-15 vorgestellt haben, haben sich noch wenige Änderungen ergeben. Diese Änderungen und die wichtigsten allgemeinen Neuerungen sollen im Folgenden dargestellt werden. Anhebung der Schwellenwerte und Änderung der Umsatzerlösdefinition Wichtigste Änderungen der größten HGB-Reform seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind die rückwirkend bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, anwendbaren erhöhten monetären Schwellenwerte für die Klassifikation der Größenklassen für Kapitalgesellschaften und die Befreiung der Konzernbilanzierung. Konkret werden die Werte für kleine Kapitalgesellschaften um fast ein Viertel erhöht, während die Werte für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht lediglich um knapp 4 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig wurde eine Änderung der Umsatzdefinition, die zu einer deutlichen Ausweitung der Umsatzerlöse führt, beschlossen. Es ist zu beachten, dass die erhöhten Schwellenwerte nur dann bereits rückwirkend Anwendung finden dürfen, wenn zugleich mit den erhöhten Werten auch die neue Umsatzerlösdefinition angewendet wird. Neuerungen im Anhang Dem gesetzten Ziel der Umsetzung von Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften folgend, wurden deutlich mehr Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bezüglich Anhangangaben umgesetzt. Hingegen kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Angabepflichten für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Änderung der Übergangsregelungen im EGHGB (Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch) Die Regelungen des BilRUG sind erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 be- ginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht möglich. Die Übergangsregelungen für die angehobenen Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften einschließlich der Neu-Definition der Umsatzerlöse wurden jedoch beibehalten. Diese Vorschriften dürfen bereits für das nach dem 31. Dezember 2013 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden. Wenn von der vorgezogenen Anwendung kein Gebrauch gemacht wird, sind diese Vorschriften ebenfalls erst für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Darüber hinaus ergaben sich auch im Bereich der Konzernrechnungslegung noch Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf. // FAZIT Über die wichtigsten für das Gesundheitsund Sozialwesen relevanten Änderungen und deren Bedeutung für Ihren Jahresabschluss informieren wir Sie ausführlich auf unseren Fachtagen Rechnungslegung im Zeitraum von Oktober bis November 2015 bundesweit an acht Standorten. Alexandra Gabriel Wirtschaftsprüferin/ Steuerberaterin [email protected] Auf unserer Homepage im Bereich „Themen & Trends“ finden Sie Informationen zu unseren Mandantenseminaren sowie Beiträge zu aktuellen Themen der Branche. Ferner haben Sie unter dem Punkt „Publikationen“ die Möglichkeit, alle Curacontact-Ausgaben als pdf herunterzuladen. www.curacon.de Christian Dreyer Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater [email protected]
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