Schwellenwerte im Bund und den Kantonen

[Massgebend für Schwellenwerte:
Verordnung des WBF über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2014 und 2015 vom 3. Dezember 2013 sowie
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Dezember 1995 (Stand: 1. April 2015)]
Schwellenwerte im Bund: Staatsvertragsbereich
Auftraggeberin / Auftraggeber
Auftragswert in CHF
Bauleistung
Lieferung
Dienstleistung
Bundesstellen (Art. 6 Abs. 1 lit. a – c
BöB + Art. 1 Vo des WBF über die
Anpassung der Schwellenwerte […])
8‘700‘000
230‘000
230‘000
Lieferungen und Dienstleistungen im
Auftrag einer Auftraggeberin nach Art. 2
Abs. 2 BöB sowie Aufträge, welche die
Automobildienste der Schweizerischen
Post zur Durchführung ihrer in der
Schweiz ausgeübten Tätigkeit im
Bereich
des
Personentransports
vergeben (Art. 6 Abs. 1 lit. d BöB + Art.
1 Vo des WBF über die Anpassung der
Schwellenwerte […])
8‘700‘000
700’000
700’000
Elektrizität (Art. 2a Abs. 3 lit. c
und lit. e VöB)
9’575’000
766’000
766’000
Telekom (Art.
und lit. d VöB)
8’000’000
960’000
960’000
8’000’000
640’000
640’000
2a
Abs.
3
lit.
a
Eisenbahn (Art. 2a Abs. 3 lit. b
und lit. d)
[Massgebend für Schwellenwerte:
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Dezember 1995 (Stand: 1. April 2015)]
Schwellenwerte im Bund: Nicht-Staatsvertragsbereich
Verfahrensart
Freihändige Vergabe (Art. 36 VöB)
Einladungsverfahren (Art. 35 VöB)
Planungs- und Gesamtleistungswettbewerbe (Art. 43 VöB): Diese
sind im offenen oder selektiven
Verfahren auszuschreiben, sofern
ihr Wert den massgebenden
Schwellenwert nach Art. 6 Abs. 1
BöB oder, bei Gesamtleistungswettbewerben im Baubereich,
den Wert von 2 Millionen Franken
erreicht.
Auftragswert in CHF
Bauleistung
Lieferung
Dienstleistung
unter 150’000
unter 50‘000
unter 150’000
zwischen 150’000 und 2’000’000
zwischen 50'000 und jeweiligem
Schwellenwert (vgl. oben)
zwischen 150'000 und jeweiligem
Schwellenwert (vgl. oben)
Jeweiliger Schwellenwert (vgl. oben)
Jeweiliger Schwellenwert (vgl. oben)
2’000’000
[Massgebend für Schwellenwerte:
Mitteilung der INÖB vom 20. Dezember 2013 betreffend die Schwellenwerte IVöB für die Jahre 2015 / 2015 gestützt auf Art. 4 Abs. 2 lit. c IVöB]
Schwellenwerte im Kanton: Staatsvertragsbereich
a) Goverment Procurement Agreement GPA (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen)
Auftraggeberin /
Auftraggeber
Auftragswert in CHF
Bauarbeiten
Lieferungen
Dienstleistungen
Kantone
8‘700‘000
350'000
350'000
Behörden
und
öffentliche
Unternehmen in den Sektoren
Wasser, Energie, Verkehr und
Telekommunikation
8‘700‘000
700'000
700'000
[Massgebend für Schwellenwerte:
Mitteilung der INÖB vom 20. Dezember 2013 betreffend die Schwellenwerte IVöB für die Jahre 2015 / 2015 gestützt auf Art. 4 Abs. 2 lit. c IVöB]
b) Gemäss Bilateralem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind auch folgende
Auftraggeberinnen und Auftraggeber dem Staatsvertragsbereich unterstellt
Auftraggeberin /
Auftraggeber
Auftragswert in CHF
Bauarbeiten
Lieferungen
Dienstleistungen
Gemeinden / Bezirke
8‘700‘000
350'000
350'000
Private
Unternehmen
mit
ausschliesslichen oder besonderen
Rechten in den Sektoren Wasser,
Energie und Verkehr
8‘700‘000
700'000
700'000
Öffentliche sowie aufgrund eines
besonderen oder ausschliesslichen
Rechts tätige private Unternehmen
im Bereich des Schienenverkehrs und
der Gas- und Wärmeversorgung
8‘000‘000
640‘000
640‘000
Öffentliche sowie aufgrund eines
besonderen oder ausschliesslichen
Rechts tätige private Unternehmen
im Bereich der Telekommunikation
8’000'000
960'000
960'000
[Massgebend für Schwellenwerte:
Mitteilung der INÖB vom 20. Dezember 2013 betreffend die Schwellenwerte IVöB für die Jahre 2015 / 2015 gestützt auf Art. 4 Abs. 2 lit. c IVöB]
Schwellenwerte im Kanton: Nicht-Staatsvertragsbereich
Verfahrensart
Auftragswert in CHF
Bauarbeiten
Lieferungen
Dienstleistungen
Baunebengewerbe
Bauhauptgewerbe
Freihändige Vergabe
unter 150’000
unter 300’000
unter 100’000
unter 150’000
Einladungsverfahren
unter 250'000
unter 500’000
unter 250’000
unter 250’000
ab 250’000
ab 500’000
ab 250’000
ab 250’000
Offenes / selektives Verfahren