Neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren ab 01.01.2016

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Frau Merkel
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LAZ67-0304
München
29.12.2015
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Neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren ab 01.01.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer Reihe von Verordnungen hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für
EU-weite Vergabeverfahren angepasst.
Telefon: 089 2192-01
E-Mail: [email protected]
Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de
Odeonsplatz 3 80539 München
U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)
-2-
Damit gelten ab dem 01.01.2016 folgende Werte:
•
Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich
(bisher 414.000 €):
418.000 €
•
Sonstige öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(bisher 207.000 €)
209.000 €
•
Öffentliche Bauaufträge
(bisher 5.186.000 €)
5.225.000 €
Aufgrund der bestehenden dynamischen Verweisungen sind die Schwellenwerte
ab 01.01.2016 unmittelbar anzuwenden.
Wir bitten, die neuen Schwellenwerte bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren
zu beachten. Die Landratsämter werden gebeten, die kreisangehörigen Gemeinden zu informieren.
Dieses Rundschreiben wird auch auf der Internetseite des Staatsministeriums des
Innern, für Bau und Verkehr unter
www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/kom
munalerbereich/index.php
eingestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Merkel
Regierungsrätin