STIPENDIEN BERATUNG SERVICE Stipendienstellen Statusabfrage Wien Gudrunstraße 179a 1100 Wien T 01/60 173-0 F 01/60 173-240 [email protected] AntragstellerInnen auf Studienbeihilfe haben die Möglichkeit, den Fortschritt ihres Antrages online zu verfolgen. graz Metahofgasse 30 8020 Graz T 0316/81 33 88-0 F 0316/81 33 88-20 [email protected] Auf www.stipendium.at können Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer oder Personenkennzahl und Ihrer Sozialversicherungsnummer den aktuellen Status Ihres Antrages auf Studienbeihilfe überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Erfassung und Bearbeitung Ihres Antrages einige Tage in Anspruch nehmen kann. Hinweis: Datenabfragen sowie die Erledigung Ihres Antrages sind erst nach Beginn der Antragsfrist möglich. Weitere Informationen siehe www.stipendium.at IMPRESSUM Studienbeihilfenbehörde – Öffentlichkeitsarbeit Gudrunstraße 179, 1100 Wien FL008 Rev. 01 Design: Judith Scheikl www.stipendium.at innsbruck Andreas-Hofer-Straße 46 6020 Innsbruck T 0512/57 33 70 F 0512/57 33 70-16 [email protected] klagenfurt Nautilusweg 11 9020 Klagenfurt T 0463/51 46 97 F 0463/51 46 97-19 [email protected] linz Ferihumerstraße 15 4040 Linz T 0732/66 40 31 F 0732/66 40 31-10 [email protected] salzburg Paris Lodronstraße 2 5020 Salzburg T 0662/84 24 39 F 0662/84 15 60 [email protected] Stipendium Online www.stipendium.at STIPENDIEN BERATUNG Systemantrag SERVICE Online-Antragstellung BERATUNG ...bedeutet, dass die neuerliche Antragstellung jährlich von Ihrer Stipendienstelle übernommen wird. Damit Ihr Antrag auf Studienbeihilfe bearbeitet werden kann, müssen Sie und Ihre studierenden Geschwister den Studien-/ÖH-Beitrag bezahlt haben. Das Systemantragsverfahren ist auf alle Studierenden, denen Studienbeihilfe/Studienzuschuss bewilligt wurde, anzuwenden. Studienbeihilfe/Studienzuschuss wird grundsätzlich für zwei Semester zuerkannt. Falls noch Unterlagen vorzulegen sind, werden Sie per E-Mail verständigt. Wichtig: Änderungen (z.B. neue IBAN, neue Adresse, neue E-MailAdresse) müssen umgehend schriftlich der Stipendienstelle gemeldet werden. Bei Wechsel des Studiums sowie der Bildungseinrichtung muss jedenfalls ein neuer Antrag gestellt werden! Wenn der Anspruch auf Studienbeihilfe (vorübergehend) erlischt, müssen Sie ebenfalls einen neuen Antrag stellen. Sie können Ihren Antrag bequem von zu Hause und unabhängig von Öffnungszeiten erledigen. Nutzen Sie die Handy-Signatur und erleben Sie modernes E-Government, indem Sie einen digital signierten OnlineAntrag über das Internet stellen. Informationen und Aktivierung auf www.handy-signatur.at Eine Anpassung der Studienbeihilfe an die aktuelle familiäre oder finanzielle Situation kann mittels eines „Abänderungsantrages“ (Formblatt SB 1) geltend gemacht werden. Sie können dabei zwischen zwei Antragsarten wählen: Die erforderlichen Datenabfragen starten mit 1. September bzw. mit 1. März und nehmen einige Tage in Anspruch. Die Bescheide ergehen sobald alle erforderlichen Daten vorhanden sind. Ihr Antrag kann erst nach erfolgter Inskription bzw. Fortsetzungsmeldung erledigt werden. Melden Sie eine zu erwartende Änderung Ihrer Einkommenssituation mit dem Formblatt SB 6 längstens bis Ende Juli bzw. Ende Jänner, damit diese bei der Neuberechnung berücksichtigt werden kann. Bitte melden Sie jede Änderung Ihres Familienstandes (z.B. Heirat) umgehend der Stipendienstelle. Studienbeihilfe Mobilitätsstipendium Ein Mausklick zum Online-Antrag auf www.stipendium.at. Über etwaige Nachreichungen werden Sie von uns schriftlich informiert. www.stipendium.at
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