Stipendium Online - Studienbeihilfenbehörde

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BERATUNG
SERVICE
Stipendienstellen
Statusabfrage
Wien
Gudrunstraße 179a
1100 Wien
T 01/60 173-0
F 01/60 173-240
[email protected]
AntragstellerInnen auf Studienbeihilfe haben die
Möglichkeit, den Fortschritt ihres Antrages online
zu verfolgen.
graz
Metahofgasse 30
8020 Graz
T 0316/81 33 88-0
F 0316/81 33 88-20
[email protected]
Auf www.stipendium.at können Sie unter Angabe
Ihrer Matrikelnummer oder Personenkennzahl und Ihrer
Sozialversicherungsnummer den aktuellen Status
Ihres Antrages auf Studienbeihilfe überprüfen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Erfassung und
Bearbeitung Ihres Antrages einige Tage in Anspruch
nehmen kann.
Hinweis: Datenabfragen sowie die Erledigung Ihres
Antrages sind erst nach Beginn der Antragsfrist
möglich.
Weitere Informationen siehe
www.stipendium.at
IMPRESSUM
Studienbeihilfenbehörde – Öffentlichkeitsarbeit
Gudrunstraße 179, 1100 Wien
FL008 Rev. 01
Design: Judith Scheikl
www.stipendium.at
innsbruck
Andreas-Hofer-Straße 46
6020 Innsbruck
T 0512/57 33 70
F 0512/57 33 70-16
[email protected]
klagenfurt
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
T 0463/51 46 97
F 0463/51 46 97-19
[email protected]
linz
Ferihumerstraße 15
4040 Linz
T 0732/66 40 31
F 0732/66 40 31-10
[email protected]
salzburg
Paris Lodronstraße 2
5020 Salzburg
T 0662/84 24 39
F 0662/84 15 60
[email protected]
Stipendium Online
www.stipendium.at
STIPENDIEN
BERATUNG
Systemantrag
SERVICE
Online-Antragstellung
BERATUNG
...bedeutet, dass die neuerliche Antragstellung jährlich von
Ihrer Stipendienstelle übernommen wird.
Damit Ihr Antrag auf Studienbeihilfe bearbeitet werden
kann, müssen Sie und Ihre studierenden Geschwister den
Studien-/ÖH-Beitrag bezahlt haben.
Das Systemantragsverfahren ist auf alle Studierenden, denen
Studienbeihilfe/Studienzuschuss bewilligt wurde, anzuwenden. Studienbeihilfe/Studienzuschuss wird grundsätzlich für
zwei Semester zuerkannt.
Falls noch Unterlagen vorzulegen sind, werden Sie per
E-Mail verständigt.
Wichtig:
Änderungen (z.B. neue IBAN, neue Adresse, neue E-MailAdresse) müssen umgehend schriftlich der Stipendienstelle
gemeldet werden.
Bei Wechsel des Studiums sowie der Bildungseinrichtung
muss jedenfalls ein neuer Antrag gestellt werden!
Wenn der Anspruch auf Studienbeihilfe (vorübergehend)
erlischt, müssen Sie ebenfalls einen neuen Antrag stellen.
Sie können Ihren Antrag bequem von zu Hause und
unabhängig von Öffnungszeiten erledigen.
Nutzen Sie die Handy-Signatur und erleben Sie modernes
E-Government, indem Sie einen digital signierten OnlineAntrag über das Internet stellen.
Informationen und Aktivierung auf
www.handy-signatur.at
Eine Anpassung der Studienbeihilfe an die aktuelle
familiäre oder finanzielle Situation kann mittels eines
„Abänderungsantrages“ (Formblatt SB 1) geltend gemacht
werden.
Sie können dabei zwischen zwei Antragsarten wählen:
Die erforderlichen Datenabfragen starten mit
1. September bzw. mit 1. März und nehmen einige Tage
in Anspruch.
Die Bescheide ergehen sobald alle erforderlichen Daten
vorhanden sind.
Ihr Antrag kann erst nach erfolgter Inskription bzw.
Fortsetzungsmeldung erledigt werden.
Melden Sie eine zu erwartende Änderung Ihrer
Einkommenssituation mit dem Formblatt SB 6 längstens bis Ende Juli bzw. Ende Jänner, damit diese bei der
Neuberechnung berücksichtigt werden kann.
Bitte melden Sie jede Änderung Ihres Familienstandes
(z.B. Heirat) umgehend der Stipendienstelle.
Studienbeihilfe
Mobilitätsstipendium
Ein Mausklick zum Online-Antrag auf
www.stipendium.at.
Über etwaige Nachreichungen werden Sie von uns
schriftlich informiert.
www.stipendium.at