STIPENDIEN BERATUNG SERVICE Stipendienstellen Gut zu wissen: Die Antragsfristen für Studienbeihilfe sind im Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember im Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai Der einfachste Weg zur Studienbeihilfe führt über den Online-Antrag. Der Link zum Online-Antrag ist auf unserer Homepage zu finden. Informationen zur erforderlichen Handysignatur gibt es auf www.handy-signatur.at StudienbeihilfenbezieherInnen haben es gut: Durch den Systemantrag ist es nur mehr zu Studienbeginn notwendig, einen Antrag zu stellen. Folgeanträge sind nur mehr bei Änderungen notwendig z. B. neues Studium, geänderte Familien- oder Einkommenssituation. Arbeiten während des Studiums ist möglich. Die Zuverdienstgrenze für StudienbeihilfenbezieherInnen beträgt ¤ 10.000,– im Jahr. Weitere Informationen siehe www.stipendium.at wien Gudrunstraße 179a 1100 Wien T 01/60 173-0 F 01/60 173-240 [email protected] graz Metahofgasse 30 8020 Graz T 0316/81 33 88-0 F 0316/81 33 88-620 [email protected] innsbruck Andreas-Hofer-Straße 46 6020 Innsbruck T 0512/57 33 70 F 0512/57 33 70-516 [email protected] klagenfurt Nautilusweg 11 9020 Klagenfurt T 0463/51 46 97 F 0463/51 46 97-719 [email protected] linz Ferihumerstraße 15 4040 Linz T 0732/66 40 31 F 0732/66 40 31-310 [email protected] salzburg Paris Lodronstraße 2 5020 Salzburg T 0662/84 24 39 F 0662/84 24 39-430 [email protected] IMPRESSUM Studienbeihilfenbehörde – Öffentlichkeitsarbeit Gudrunstraße 179, 1100 Wien FL001 Rev. 07 Design: Judith Scheikl www.stipendium.at Wenn Sie noch nicht studieren, richtet sich die Zuständigkeit der Stipendienstellen nach dem Bundesland Ihres Hauptwohnsitzes. www.stipendium.at www.stipendium.at STIPENDIEN BERATUNG Wir über uns Unsere Förderungen Die Studienbeihilfenbehörde ist eine Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft untersteht. Sie ist überwiegend in der Hoheitsverwaltung tätig. Die Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme im Rahmen der staatlichen Studienförderung und soll Studierende bei der Finanzierung eines Studiums unterstützen. Voraussetzungen sind u. a. die finanzielle Förderungswürdigkeit und das Vorliegen eines günstigen Studienerfolges. Die rechtliche Grundlage für die Vergabe staatlicher Ausbildungsförderungen im tertiären Bereich bildet das Studienförderungsgesetz 1992. Es handelt sich dabei um direkte staatliche Studienförderung, die nach differenzierten sozialen Kriterien und nur bei Vorliegen eines günstigen Studienerfolgs vergeben wird. Die Stipendienstellen sind keine eigenen Behörden, sondern dezentrale Einrichtungen der Studienbeihilfenbehörde. Diese sind an den sechs Standorten Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien vertreten. Die Stipendienstellen unterstützen als Servicestellen Studierende auf ihrem Ausbildungsweg durch Information, Beratung und Förderung. Die Studienbeihilfenbehörde ist ISO-zertifiziert und wurde bereits zweimal mit dem CAF-Gütesiegel ausgezeichnet. Studierende werden von uns als Kundinnen und Kunden gesehen. Ihre Zufriedenheit ist eines unserer Qualitätsziele! Das SelbsterhalterInnenstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe für Studierende, die sich mindestens vier Jahre durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben. Der Studienzuschuss bietet die Möglichkeit, die Studiengebühren rückerstattet zu bekommen. Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit der Studienbeihilfe. Den Fahrtkostenzuschuss erhalten StudienbeihilfenbezieherInnen als Beitrag zur Finanzierung der notwendigen Fahrtkosten. Den Versicherungskostenbeitrag erhalten StudienbeihilfenbezieherInnen nach Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn eine studentische Selbstversicherung gemäß § 76 Abs. 1 ASVG besteht. Die Beihilfe für ein Auslandsstudium gibt es für StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Anspruch für maximal 20 Monate. Zusätzlich zur Auslandsbeihilfe gibt es einen Reisekostenzuschuss und die Möglichkeit eines Sprachstipendiums zur Finanzierung eines Sprachkurses. SERVICE Das Mobilitätsstipendium ist eine finanzielle Förderung für Studierende, die ein Bachelor-, Master- oder Diplomstudium zur Gänze in einem EWR-Staat oder in der Schweiz absolvieren. Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben und während des Studiums berufstätig waren. Der Kinderbetreuungskostenzuschuss kann von Studierenden in der Studienabschlussphase beantragt werden. Gefördert werden können österreichische StaatsbürgerInnen und diesen laut dem Studienförderungsgesetz gleichgestellte Studierende. Tipp: Antragstellen lohnt sich! Im Zweifelsfall empfehlen wir, unbedingt einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen. An den Studienbeihilfenbezug sind weitere Förderungen wie z. B. Fahrtkostenzuschuss oder Kinderbetreuungskostenzuschuss geknüpft. Weitere Informationen siehe www.stipendium.at www.stipendium.at
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