www.stipendium.at - Studienbeihilfenbehörde

STIPENDIEN
BERATUNG
SERVICE
Stipendienstellen
Gut zu wissen:
Die Antragsfristen für Studienbeihilfe sind
im Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember
im Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai
Der einfachste Weg zur Studienbeihilfe führt über
den Online-Antrag. Der Link zum Online-Antrag
ist auf unserer Homepage zu finden. Informationen
zur erforderlichen Handysignatur gibt es auf
www.handy-signatur.at
StudienbeihilfenbezieherInnen haben es gut: Durch
den Systemantrag ist es nur mehr zu Studienbeginn
notwendig, einen Antrag zu stellen. Folgeanträge
sind nur mehr bei Änderungen notwendig z. B. neues
Studium, geänderte Familien- oder Einkommenssituation.
Arbeiten während des Studiums ist möglich. Die
Zuverdienstgrenze für StudienbeihilfenbezieherInnen
beträgt ¤ 10.000,– im Jahr.
Weitere Informationen siehe
www.stipendium.at
wien
Gudrunstraße 179a
1100 Wien
T 01/60 173-0
F 01/60 173-240
[email protected]
graz
Metahofgasse 30
8020 Graz
T 0316/81 33 88-0
F 0316/81 33 88-620
[email protected]
innsbruck
Andreas-Hofer-Straße 46
6020 Innsbruck
T 0512/57 33 70
F 0512/57 33 70-516
[email protected]
klagenfurt
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
T 0463/51 46 97
F 0463/51 46 97-719
[email protected]
linz
Ferihumerstraße 15
4040 Linz
T 0732/66 40 31
F 0732/66 40 31-310
[email protected]
salzburg
Paris Lodronstraße 2
5020 Salzburg
T 0662/84 24 39
F 0662/84 24 39-430
[email protected]
IMPRESSUM
Studienbeihilfenbehörde – Öffentlichkeitsarbeit
Gudrunstraße 179, 1100 Wien
FL001 Rev. 07
Design: Judith Scheikl
www.stipendium.at
Wenn Sie noch nicht studieren, richtet sich die Zuständigkeit der
Stipendienstellen nach dem Bundesland Ihres Hauptwohnsitzes.
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STIPENDIEN
BERATUNG
Wir über uns
Unsere Förderungen
Die Studienbeihilfenbehörde ist eine Bundesbehörde, die
dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung
und Wirtschaft untersteht. Sie ist überwiegend in der
Hoheitsverwaltung tätig.
Die Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme im Rahmen
der staatlichen Studienförderung und soll Studierende bei der
Finanzierung eines Studiums unterstützen. Voraussetzungen
sind u. a. die finanzielle Förderungswürdigkeit und das
Vorliegen eines günstigen Studienerfolges.
Die rechtliche Grundlage für die Vergabe staatlicher
Ausbildungsförderungen im tertiären Bereich bildet das
Studienförderungsgesetz 1992. Es handelt sich dabei um
direkte staatliche Studienförderung, die nach differenzierten sozialen Kriterien und nur bei Vorliegen eines günstigen
Studienerfolgs vergeben wird.
Die Stipendienstellen sind keine eigenen Behörden, sondern
dezentrale Einrichtungen der Studienbeihilfenbehörde. Diese
sind an den sechs Standorten Graz, Innsbruck, Klagenfurt,
Linz, Salzburg und Wien vertreten.
Die Stipendienstellen unterstützen als Servicestellen
Studierende auf ihrem Ausbildungsweg durch Information,
Beratung und Förderung.
Die Studienbeihilfenbehörde ist ISO-zertifiziert und wurde
bereits zweimal mit dem CAF-Gütesiegel ausgezeichnet.
Studierende werden von uns als Kundinnen und Kunden
gesehen. Ihre Zufriedenheit ist eines unserer Qualitätsziele!
Das SelbsterhalterInnenstipendium ist eine Sonderform
der Studien­beihilfe für Studierende, die sich mindestens vier
Jahre durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben.
Der Studienzuschuss bietet die Möglichkeit, die Studiengebühren rückerstattet zu bekommen. Die Beantragung
erfolgt gemeinsam mit der Studienbeihilfe.
Den Fahrtkostenzuschuss erhalten StudienbeihilfenbezieherInnen als Beitrag zur Finanzierung der notwendigen
Fahrtkosten.
Den Versicherungs­kostenbeitrag erhalten StudienbeihilfenbezieherInnen nach Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn
eine studentische Selbstversicherung gemäß § 76 Abs. 1 ASVG
besteht.
Die Beihilfe für ein Auslandsstudium gibt es für StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Teil ihres Studiums im
Ausland absolvieren. Unter bestimmten Voraussetzungen
besteht der Anspruch für maximal 20 Monate. Zusätzlich zur
Auslandsbeihilfe gibt es einen Reisekostenzuschuss und die
Möglichkeit eines Sprachstipendiums zur Finanzierung eines
Sprachkurses.
SERVICE
Das Mobilitätsstipendium ist eine finanzielle Förderung
für Studierende, die ein Bachelor-, Master- oder Diplomstudium zur Gänze in einem EWR-Staat oder in der Schweiz
absolvieren.
Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an
Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben und
während des Studiums berufstätig waren.
Der Kinderbetreuungskostenzuschuss kann von
Studierenden in der Studienabschlussphase beantragt
werden.
Gefördert werden können österreichische StaatsbürgerInnen und diesen laut dem Studienförderungsgesetz
gleichgestellte Studierende.
Tipp: Antragstellen lohnt sich! Im Zweifelsfall empfehlen
wir, unbedingt einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen.
An den Studienbeihilfenbezug sind weitere Förderungen
wie z. B. Fahrtkostenzuschuss oder Kinderbetreuungskostenzuschuss geknüpft.
Weitere Informationen siehe
www.stipendium.at
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