Studium und Stipendium Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Bern beantragt werden. Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Hinweis zur Anerkennung eines Stipendiums: Es muss sich um ein in Deutschland, aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium handeln (z.B. Erasmus). Ob ein Stipendium in Deutschland anerkannt ist, kann erst nach Vorlage der Nachweise entschieden werden. Allgemeine Informationen: Das Merkblatt (2. Seite) wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Achten Sie auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen, damit der Visumsantrag angenommen werden kann. Ihr Antrag wird i.d.R. sofort von der Botschaft an die für den geplanten Aufenthalt zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet. Das Visum kostet 60,- Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung bar in Schweizer Franken entrichtet werden. Zusätzlich können Auslagen in Höhe von 5,- Euro, z.B. für Telekommunikationskosten, verlangt werden. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten zu rechnen (ohne Gewähr). Vor Ablauf von 2 Monaten wird dringend gebeten, von Sachstandsabfragen Abstand zu nehmen. Unmittelbar nach Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde bei der Botschaft werden Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Antragstellung: www.bern.diplo.de/termine Bitte beachten Sie das Merkblatt auf der folgenden Seite WICHTIGER HINWEIS Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie vorgelegt werden. Durch die vollständige Vorlage der unten genannten Unterlagen entsteht kein Anspruch auf Visumserteilung. Zur Beantragung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Gültiger Reisepass 2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare im Original Schweizer Aufenthaltserlaubnis 2 eigenhändig unterschriebene Belehrung und Befragung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG 2 aktuelle, biometriefähige Passfotos Zulassungsbescheid der deutschen Universität - oder Studienplatzzusage - oder Nachweis über Austauschprogramm (z.B. ERASMUS) Lebenslauf und Nachweis bisheriger Schul-/Universitätsabschlüsse Einladungsschreiben oder sonstiger Nachweis einer Unterkunft/ Adresse Nachweis der gültige Kranken- und Unfallversicherung im Bundesgebiet (gültig im gesamten EU Raum, Mindestdeckungssumme von 30.00,- Euro, gültig ab Datum der Einreise) Finanzierungsnachweis (siehe „Merkblatt Finanzierungsnachweis“) Bei einem Stipendium legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor: Bestätigung der Organisation, die das Stipendium vergeben hat aus der folgendes hervorgeht: - Dauer des Stipendiums (von …. bis) - Höhe des Stipendiums und Angabe, ob Unterkunft gestellt wird - Hinweis, dass das Stipendium eine Krankenversicherung enthält (Datum des Versicherungsbeginns) Bei einem Teilstipendium (weniger als 670,- Euro mtl.) muss die Finanzierung des restlichen Lebensunterhalts nachgewiesen werden. Siehe auch „Informationen zu Finanzierungsnachweis“ Für mitreisende Familienmitglieder gelten die Merkblätter zur Familienzusammenführung.
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