WERNER OTTO STIFTUNG STIFTUNG DES BÜRGERLICHEN RECHTS Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin an der Universität Hamburg wird von der Werner Otto Stiftung seit 1997 einmal jährlich folgendes Stipendium vergeben: Werner Otto-Stipendium zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin an der Universität Hamburg Anforderungen Das Stipendium ist zur Förderung des besonders begabten wissenschaftlichen Nachwuchses vorgesehen. Es soll vergeben werden für zeitlich besonders aufwändige und wissenschaftlich anspruchsvolle Doktorarbeiten, die an einer Institution der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg oder an einer mit ihr assoziierten Institution angefertigt werden. Mit dem Stipendium soll der Anreiz für solche wissenschaftlichen Arbeiten, die eine Verlängerung der Promotionsdauer und entsprechende finanzielle Einbußen mit sich bringen, erheblich verstärkt werden. Dotierung Das Stipendium beträgt zurzeit monatlich € 900,-- und ist auf die Dauer von maximal zwei Jahren begrenzt. Auswahlverfahren Der Stipendienantrag ist über den jeweiligen Forschungsleiter - nicht von den Doktoranden direkt - an die Werner Otto Stiftung zu stellen. Über die Gewährung des Stipendiums entscheidet das Kuratorium der Werner Otto Stiftung nach freiem Ermessen nach einer Vorprüfung durch ein Expertengremium. Die Bewerbung für das Stipendium ist jeweils bis zum 15. Juli jeden Jahres bei der Werner Otto Stiftung, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg, einzureichen. Die Entscheidung des Kuratoriums erfolgt in der nachfolgenden Kuratoriumssitzung, die im November jeden Jahres stattfindet. Durch ihre Teilnahme am Auswahlverfahren erkennen die Bewerber die Entscheidung des Kuratoriums an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Vorstand Dr. Jürgen Bersuch Stand: Januar 2016 Weitere Informationen hierüber sowie über die Zielsetzungen und Leistungen der Werner Otto Stiftung finden Sie auf unserer Homepage www.werner-otto-stiftung.de
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