werner otto stiftung

WERNER OTTO STIFTUNG
STIFTUNG DES BÜRGERLICHEN RECHTS
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin an der Universität
Hamburg wird von der Werner Otto Stiftung seit 1997 einmal jährlich folgendes Stipendium
vergeben:
Werner Otto-Stipendium
zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin
an der Universität Hamburg
Anforderungen
Das Stipendium ist zur Förderung des besonders begabten wissenschaftlichen
Nachwuchses vorgesehen. Es soll vergeben werden für zeitlich besonders aufwändige und
wissenschaftlich anspruchsvolle Doktorarbeiten, die an einer Institution der Medizinischen
Fakultät der Universität Hamburg oder an einer mit ihr assoziierten Institution angefertigt
werden. Mit dem Stipendium soll der Anreiz für solche wissenschaftlichen Arbeiten, die eine
Verlängerung der Promotionsdauer und entsprechende finanzielle Einbußen mit sich
bringen, erheblich verstärkt werden.
Dotierung
Das Stipendium beträgt zurzeit monatlich € 900,-- und ist auf die Dauer von maximal zwei
Jahren begrenzt.
Auswahlverfahren
Der Stipendienantrag ist über den jeweiligen Forschungsleiter - nicht von den Doktoranden
direkt - an die Werner Otto Stiftung zu stellen.
Über die Gewährung des Stipendiums entscheidet das Kuratorium der Werner Otto Stiftung
nach freiem Ermessen nach einer Vorprüfung durch ein Expertengremium.
Die Bewerbung für das Stipendium ist jeweils bis zum 15. Juli jeden Jahres bei der Werner
Otto Stiftung, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg, einzureichen. Die Entscheidung des
Kuratoriums erfolgt in der nachfolgenden Kuratoriumssitzung, die im November jeden Jahres
stattfindet.
Durch ihre Teilnahme am Auswahlverfahren erkennen die Bewerber die Entscheidung des
Kuratoriums an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Vorstand
Dr. Jürgen Bersuch
Stand: Januar 2016
Weitere Informationen hierüber sowie über die Zielsetzungen und Leistungen der Werner Otto Stiftung finden Sie auf unserer
Homepage www.werner-otto-stiftung.de