Prof. Dr. C. W. Hergenröder SS 2016 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Hausarbeit Agilolf (A) fährt leidenschaftlich Mountainbike und Rennrad. Da sein Rennrad in die Jahre gekommen ist, kauft er bei Fahrradhändler Vladek (V) im April 2015 ein neues zum Preis von 2.500,00 €. A kann allerdings vorerst nur eine Anzahlung in Höhe von 500,00 € leisten. Den Restbetrag stundet ihm V bis zum Mai 2016 und behält sich das Eigentum an dem Rennrad bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Als Ehrenmänner verzichten sie auf jegliche Dokumentation des Vorgangs. Zwei Wochen später stürzt A bei einer Bergabfahrt mit seinem Mountainbike. Dabei erleidet er starke Kopfverletzungen, denen er noch am Unfallort erliegt. Alleinerbin des A ist seine an chronischem Geldmangel leidende Tochter Telseke (T). Als ihr Kontostand wieder einmal ins Soll zu rutschen droht, lässt sie sich von ihrer Nachbarin Yagmur (Y) ein Darlehen in Höhe von 1.250,00 € gewähren. Als Sicherheit überlässt sie Y das Rennrad, von dem sie glaubt, dass es im Eigentum des A stand. Eine Verzinsung wird nicht vereinbart. Im September 2015 verlangt Privatier Pellegrino (P) von T die Rückzahlung eines Darlehens, das er T einige Monate zuvor gewährt hatte. Die offene Summe beträgt 1.750,00 €. Auf die dringende Bitte der T lässt sich P noch einmal zu einem Zahlungsaufschub bis November 2015 erweichen. Er fordert aber eine Sicherheit. T erblickt daraufhin das Rennrad, das im Garten ihrer Nachbarin Y an der Garage lehnt. Kurzerhand holt sie es aus deren Garten, wovon P nichts bemerkt, weil er währenddessen im Haus der T einem natürlichen Bedürfnis nachgeht. T übergibt P das Rennrad als die von ihm gewünschte Sicherheit. Natürlich kann T auch im November 2015 nicht ihre Schulden bei P begleichen. P lässt das Rennrad daraufhin ordnungsgemäß versteigern. Dabei wird ein Erlös von 2.750,00 € erzielt. Dieser vom Ersteigerer in bar beglichene Betrag wird dem bei der Auktion anwesenden P umgehend ausgehändigt. P gibt der T sogleich die nach Abzug der offenen Darlehenssumme verbleibenden 1.000,00 €, die sie in einem Tresor in ihrem Haus verwahrt. Den restlichen Versteigerungserlös in Höhe von 1.750,00 € bewahrt P von seinen sonstigen Barmitteln getrennt auf und verwendet später das Geld zur Sanierung undichter Stellen am Dach seines Hauses. Er übergibt den Betrag dementsprechend im Februar 2016 in bar an den Bauunternehmer, der die Sanierung durchgeführt hat. Als Y von den Geschehnissen erfährt, ist sie wenig erfreut und kündigt umgehend den mit T geschlossenen Darlehensvertrag, um das Geld so schnell wie möglich zurückzuerhalten. Welche Ansprüche haben Y und V jeweils gegen P und T? 1 Hinweise zur Bearbeitung: 1. In einem Gutachten sind alle aufgeworfenen Rechtsfragen – gegebenenfalls hilfsgutachtlich – zu klären. 2. Das Gutachten (einschließlich der Fußnoten, aber ohne Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis) darf einen Gesamtfang von 25 Seiten nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieser Seitenzahl ist mit Punktabzug zu rechnen. 3. Zudem sind folgende Formatierungsvorgaben zu beachten: Schriftart Times New Roman, Schriftgröße 12, 1,5 -facher Zeilenabstand, normaler Zeichenabstand, Seitenränder: links mindestens 7 cm, rechts, oben und unten jeweils mindestens 1 cm; Fußnoten: Schriftgröße 10 bei einfachem Zeilenabstand und normalem Zeichenabstand. Abweichungen von diesen Vorgaben führen zu Punktabzug. 4. Dem Gutachten ist der Sachverhalt, ein Literaturverzeichnis sowie eine Gliederung voranzustellen. Die Arbeit ist mit einem Deckblatt zu versehen, auf dem Name und Matrikelnummer sowie Semesterzahl (bezogen auf das Sommersemester 2016) anzugeben sind. Auf dem Deckblatt ist ferner anzugeben, ob die Hausarbeit als zweite Hausarbeit für das Wintersemester 2015/16 oder als erste Hausarbeit für das Sommersemester 2016 gewertet werden soll. 5. Die Hausarbeit muss in Papierform spätestens am 19.04.2016 um 12:00 Uhr beim Pedell des FB 03 eingegangen sein. Auch beim postalischen Versand ist der Zeitpunkt des Zugangs und nicht das Datum des Poststempels maßgeblich. Verspätet eingehende Arbeiten werden nicht bewertet. 6. Die Hausarbeit ist zusätzlich in elektronischer Form einzureichen. Dies dient dem elektronischen Textvergleich zur Aufdeckung von Plagiaten. Zu diesem Zweck ist eine PDF-Datei zu erstellen, die ausschließlich das Gutachten (also ohne Deckblatt, Sachverhalt, Literaturverzeichnis und Gliederung) enthält. Diese ist nach folgendem Muster zu benennen: „GroßeHASS16-Nachname-Vorname-Matrikelnummer.pdf“. Die Datei ist per E-Mail an die Adresse [email protected] zu senden. Auch die EMail muss die Frist, die unter 5. genannt wurde, wahren. Arbeiten, die nicht oder nicht fristgerecht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht korrigiert. 7. Etwaige Rückfragen organisatorischer Art sind an [email protected] zu richten. Fragen, die sich auf die Lösung des Falles beziehen, werden selbstverständlich nicht beantwortet! Viel Erfolg! 2
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