Formale und praktische Hinweise zur Hausarbeit

Prof. Dr. Jens Kleinschmidt
Sommersemester 2016
LL.M. (Univ. California, Berkeley)
Übung für Anfänger im Zivilrecht
Formale und praktische Hinweise zur Hausarbeit
Formale Vorgaben
1.
Aufbau der Hausarbeit
Die Hausarbeit besteht aus mehreren Teilen (in dieser Reihenfolge):
- Deckblatt
- Sachverhalt mit Aufgabenstellung (Text aus der Datei übernehmen, die Sie auf der Lehrstuhlhomepage und auf Stud.IP finden)
- Gliederung
- Literaturverzeichnis
- Gutachten
Ein Abkürzungsverzeichnis ist nicht erforderlich. Abkürzungen, die weder allgemein noch
in der juristischen Fachsprache üblich sind, sollten Sie nicht gebrauchen.
Verwenden Sie folgende Seitenzahlen:
- Das Deckblatt trägt keine Seitenzahl.
- Der „Vorspann“ (Sachverhalt, Gliederung, Literaturverzeichnis) hat römische Seitenzahlen,
beginnend mit II (das Deckblatt hat die gedachte Seitenzahl I).
- Der Hauptteil (Gutachten) hat arabische Seitenzahlen, beginnend mit 1.
2.
Äußeres
Der Umfang des Gutachtens einschließlich Fußnoten (also aller Seiten mit arabischen Seitenzahlen) darf maximal 20 einseitig bedruckte DIN A4-Seiten betragen.
Im Gutachten ist folgende Formatierung zu verwenden:
- Schriftart Times New Roman, normale Zeichenbreite, normaler Zeichenabstand
- Haupttext: Schriftgröße 12 Punkt, 1,5-facher Zeilenabstand
- Fußnoten: Schriftgröße 10 Punkt, einfacher Zeilenabstand
- Seitenränder: links 6 cm; rechts, oben und unten jeweils 1,5 cm
Die Hausarbeit ist auf der letzten Seite zu unterschreiben. Eine ausdrückliche Versicherung,
dass Sie die Arbeit selbständig angefertigt haben, ist nicht nötig.
Sie ist in einem Schnellhefter mit transparentem vorderem Deckel abzugeben. Klemmhefter
sind nicht erwünscht, Spiralbindung ist nicht erforderlich.
Prof. Dr. Jens Kleinschmidt, Übung für Anfänger im Zivilrecht, Sommersemester 2016
Formale und praktische Hinweise zur Hausarbeit
2
Deckblatt
3.
Das Deckblatt enthält rechts oben Angaben zum Verfasser. In der Mitte der Seite stehen Angaben zur Hausarbeit und der Lehrveranstaltung, zu der sie gehört. Beispiel:
Name
Anschrift
E-Mail-Adresse
Matrikelnummer
Hausarbeit
Übung für Anfänger im Zivilrecht
Prof. Dr. Jens Kleinschmidt
Sommersemester 2016
Gliederung
4.
Das Gutachten wird durch Abschnitte mit nummerierten Überschriften strukturiert. Es wird
eine alphanumerische Gliederung empfohlen. Beispiel:
A.
Ansprüche von A gegen B .
.
I.
Anspruch aus § 985 BGB
.
1. Eigentum des A
.
a) Dingliche Einigung
aa) Angebot
bb) Annahme
b) Übergabe
.
usw.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
1
1
1
2
2
3
4
Eine dezimale Gliederung (1 – 1.1 – 1.1.1 – 1.1.1.1 usw.) ist in juristischen Texten dagegen
unüblich.
Es sollte nicht allzu kleinteilig gegliedert werden. Auf einer Gliederungsebene müssen stets
mindestens zwei Gliederungspunkte stehen; wenn es etwa einen Abschnitt „a)“ gibt, muss es
auch einen Abschnitt „b)“ geben („wer A sagt, muss auch B sagen“).
Achten Sie darauf, dass die Gliederung im Vorspann der Hausarbeit und die tatsächlich innerhalb des Gutachtens verwendeten Überschriften übereinstimmen. Die Gliederung im Vorspann
soll die Seitenzahlen enthalten, auf denen die jeweiligen Abschnitte im Gutachten beginnen
(siehe vorstehendes Beispiel).
Prof. Dr. Jens Kleinschmidt, Übung für Anfänger im Zivilrecht, Sommersemester 2016
Formale und praktische Hinweise zur Hausarbeit
5.
3
Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis enthält alle – aber auch ausschließlich diejenigen – Quellen, die in
den Fußnoten (dazu unten) zitiert werden. Soweit möglich, ist Literatur in der jeweils neuesten
Auflage zu verwenden. Sollte diese nicht verfügbar sein, können Sie notfalls auf ältere Auflagen zurückgreifen, soweit sich die betreffenden Vorschriften nicht geändert haben. Geben Sie
im Literaturverzeichnis in jedem Fall diejenige Auflage an, die Sie tatsächlich benutzt haben.
Nicht aufzuführen sind Gerichtsentscheidungen sowie Vorschriften (Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien, …), Gesetzblätter, Gesetzgebungsmaterialien (Bundestags-Drucksachen, …) u. ä.
Das Literaturverzeichnis soll nicht nach Gattungen von Publikationen (Lehrbücher, Kommentare, Aufsätze, …) gegliedert werden. Vielmehr sind alle Werke alphabetisch nach Verfasserbzw. Herausgebernamen zu sortieren.
Generell müssen die Angaben im Literaturverzeichnis es erlauben, die Quelle zweifelsfrei aufzufinden. Im Einzelnen sind im Literaturverzeichnis typischerweise anzugeben:
-
Bei Monografien: Verfasser, Titel, Auflage (nur falls mehr als eine gibt), Verlagsort, Erscheinungsjahr.
Leipold, Dieter, BGB I. Einführung und Allgemeiner Teil, 8. Auflage, Tübingen 2015.
-
Bei Gesetzeskommentaren: Herausgeber, Titel, Auflage, Verlagsort, Erscheinungsjahr.
Wenn Kommentierungen aus mehreren Bänden eines Kommentars verwendet werden, sind
diese Bände einzeln zu nennen. Nicht ins Literaturverzeichnis gehören die Bearbeiter der
Kommentierungen der einzelnen Artikel.
Säcker, Franz Jürgen/Rixecker, Roland/Oetker, Hartmut/Limperg, Bettina (Hg.), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 7. Auflage,
Bd. 1, München 2015,
Bd. 2, München 2016.
-
Bei Aufsätzen in Zeitschriften: Verfasser, Titel, Name der Zeitschrift (in der Regel abgekürzt), Jahr, Anfangsseite. (Bei manchen Zeitschriften, insbesondere AcP, ist es üblich, neben dem Jahr auch die Bandnummer anzugeben.) Die Heftnummer innerhalb eines Jahres
ist nie anzugeben.
Staudenmayer, Dirk, Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zum Gemeinsamen
Europäischen Kaufrecht, NJW 2011, 3491.
Canaris, Claus-Wilhelm, Wandlungen des Schuldvertragsrechts – Tendenzen zu seiner
„Materialisierung“, AcP 200 (2000), 273.
-
Bei Aufsätzen in Sammelbänden (wie Festschriften): Aufsatzverfasser, -titel, Sammelbandherausgeber, -titel, Verlagsort, Erscheinungsjahr, Anfangsseite. Bei Festschriften ist
die Angabe des Herausgebers entbehrlich.
Nur der Aufsatz, nicht der Sammelband erhält einen Eintrag im Literaturverzeichnis.
Prof. Dr. Jens Kleinschmidt, Übung für Anfänger im Zivilrecht, Sommersemester 2016
Formale und praktische Hinweise zur Hausarbeit
4
Schmidt-Kessel, Martin, Europäisches Vertragsrecht, in: Riesenhuber, Karl (Hrsg.), Europäische Methodenlehre, 3. Auflage, Berlin 2015, 373.
Roth, Wulf-Henning, Informationspflichten über das anwendbare Recht, in: Festschrift für
Dieter Martiny zum 70. Geburtstag, Tübingen 2014, 543.
-
Insbesondere bei Kommentaren und bei Werken mit sperrigen Titeln kann es sich anbieten,
im Literaturverzeichnis einen Kurztitel zu definieren, den man in den Fußnoten verwendet.
… (zitiert: Bearbeiter, in: MüKoBGB).
… (zitiert: Roth, in: FS Martiny, 543).
Bei Zeitschriftenaufsätzen wird dagegen nie ein Kurztitel definiert. Bei Monografien ist ein
Kurztitel meist nicht erforderlich (insbesondere wenn nur ein einziges Werk des betreffenden Autos im Literaturverzeichnis erscheint).
-
Generell nicht anzugeben sind Titel und Berufsbezeichnungen der Verfasser und Herausgeber sowie Namen von Verlagen.
Zitieren der Quellen im Gutachten
6.
Alle Aussagen im Gutachten, die Sie aus Rechtsprechung oder Literatur entnehmen, sind zu
belegen, soweit sie sich nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz ergeben oder sonst allgemein
bekannt sind. Bei unstrittigen Fragen genügt üblicherweise das Zitat einer grundlegenden Gerichtsentscheidung bzw. eines oder zweier gängiger Kommentare oder Lehrbücher mit einem
entsprechenden Hinweis (z. B. „unstreitig“ oder „allgemeine Meinung“). Bei strittigen Fragen
sind die verschiedenen Ansichten auszuführen und jede einzelne Ansicht zu belegen. Sofern
eine Ansicht nicht tatsächlich nur von einem Autor vertreten wird, sollte sie mit mehr als einem
Beleg versehen werden.
Auch wenn Sie Belege nennen, müssen Sie die Aussagen aus den Quellen in der Regel in Ihren
eigenen Worten wiedergeben. Nur wenn es ausnahmsweise auf eine konkrete Formulierung
ankommt, können Sie wörtlich zitieren; dann sind Anführungszeichen zu verwenden.
Alle Quellen, die Sie anführen, müssen Sie selbst gesichtet haben (keine „Blindzitate“).
Die Belege sind in Fußnoten (am Ende der jeweiligen Seite) zu platzieren, nicht in Endnoten
(am Ende des gesamten Textes) und nicht in Klammern im laufenden Text. Verweise auf Vorschriften („§ 433 BGB“) stehen dagegen in der Regel in Klammern im Text. Im Vergleich zum
Literaturverzeichnis ist in den Fußnoten eine deutlich knappere Zitierweise zu verwenden und
es ist die genaue Stelle innerhalb des Werks (falls vorhanden Randnummer, andernfalls Seitenzahl; bei Kommentaren Bearbeiter des jeweiligen Paragrafen) anzugeben:
1
Leipold, BGB I, § 1 Rn. 7.
Westermann, in: MüKoBGB, § 433 Rn. 1.
3
Staudenmayer, NJW 2011, 3491 (3492).
4
Roth, in: FS Martiny, 543 (547).
2
Prof. Dr. Jens Kleinschmidt, Übung für Anfänger im Zivilrecht, Sommersemester 2016
Formale und praktische Hinweise zur Hausarbeit
5
Die Missachtung formaler Vorgaben kann zu Punktabzügen führen.
Das Gutachten muss Ihre eigene gedankliche Leistung sein und selbständig formuliert werden.
Wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahmen ohne korrekte Kennzeichnung – ebenso wie
wörtliche oder nahezu wörtliche Übereinstimmungen mit der Hausarbeit eines anderen Studierenden – stellen in der Regel Plagiate und somit Täuschungsversuche dar. Arbeiten, die Täuschungsversuche aufweisen, sind mit null Punkten zu bewerten.
Abgabe der Hausarbeit
Die Bearbeitungszeit endet am Montag, 08.08.2016. Es ist sowohl eine gedruckte als auch
eine digitale Fassung abzugeben.
1.
Gedruckte Fassung
Die gedruckte Fassung können Sie auf folgenden Wegen einreichen:
-
2.
Persönliche Abgabe nur am 08.08.2016 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr im Lehrstuhlsekretariat (Zimmer C 262).
Einwurf bis spätestens 08.08.2016, 17:00 Uhr, in den Briefkasten „Prof. Dr. Jens
Kleinschmidt“ im Flur des Dekanats des FB V (C-Gebäude, Erdgeschoss).
Zusendung per Post mit lesbarem Poststempel spätestens vom 08.08.2016 (Empfänger:
Prof. Dr. Jens Kleinschmidt, Fachbereich V, Universität Trier, 54286 Trier).
Digitale Fassung
Aufgrund eines Beschlusses des Fachbereichsrats vom 06.07.2011 müssen alle Hausarbeiten
im Rahmen von Übungen zusätzlich elektronisch abgegeben werden, damit eine automatisierte Überprüfung auf Plagiate vorgenommen werden kann. Die elektronische Abgabe muss
bis 08.08.2016, 23:59 Uhr erfolgen.
a)
Erstellen einer PDF-Datei
Die PDF-Datei darf nur Deckblatt und Gutachten enthalten –
nicht Sachverhalt, Aufgabenstellung, Gliederung und Literaturverzeichnis!
Erstellen Sie eine PDF-Datei Ihrer Hausarbeit (z. B. in aktuellen Versionen von Microsoft
Word über „Datei“ → „Speichern unter“ → Dateityp: „PDF“).
Deckblatt und Gutachten müssen eine einzige PDF-Datei bilden. Der Text muss computerlesbar sein, es darf sich also insbesondere nicht um einen eingescannten Ausdruck Ihrer Arbeit
handeln. Die digitale Fassung muss mit der gedruckten Fassung identisch sein.
Prof. Dr. Jens Kleinschmidt, Übung für Anfänger im Zivilrecht, Sommersemester 2016
Formale und praktische Hinweise zur Hausarbeit
6
Geben Sie der Datei einen Namen nach dem Schema „Hausarbeit-Nachname-Vorname“, also
z. B. „Hausarbeit-Mustermann-Max.pdf“.
b)
Einloggen bei Stud.IP
Loggen Sie sich in Stud.IP (https://studip.uni-trier.de) mit Ihrer ZIMK-Nutzerkennung ein.
c)
Eintragung für die Anfängerübung in Stud.IP
Sollten Sie in Stud.IP noch nicht für die Veranstaltung „Übung für Anfänger im Zivilrecht“
bei Prof. Dr. Jens Kleinschmidt eingetragen sein, müssen Sie das nachholen:
-
d)
Klicken Sie in der rechten Spalte „Schnellzugriff“ auf „Veranstaltung hinzufügen“.
In der Suchmaske geben Sie nun die Nummer „15203374“ ein und wählen die Optionen
„Schnellsuche: Nummer“ und „Semester: SS 2016“.
Klicken Sie auf den Button „Suchen“.
Klicken Sie auf den Titel der Veranstaltung „Übung: Übung für Anfänger im Zivilrecht“.
Es werden Informationen zur Veranstaltung angezeigt. Klicken Sie nun in der linken Spalte
unter „Aktionen“ auf „Zugang zur Veranstaltung“.
Nun erscheint ein Fenster zur „Anmeldung mit Passwort“. Geben Sie das Passwort
„Weinversteigerung“ ein. Klicken Sie auf „OK“ und dann auf „Zur Veranstaltung“.
Hochladen der Datei
Nun folgt das eigentliche Hochladen der Datei.
Sie dürfen Ihre Hausarbeit nur einmal hochladen. Sollten Sie mehrere Dateien hochladen,
wird die zuerst abgegebene berücksichtigt. Eine hochgeladene Datei können Sie nicht mehr
löschen oder bearbeiten.
-
Klicken Sie oben den Reiter „Dateien“ an.
Klicken Sie den Ordner „Hausarbeiten“ an.
Klicken Sie den Button „Hochladen“ an.
Es wird eine Information zur Plagiatserkennungssoftware „Ephorus“ angezeigt. Kreuzen
Sie das Kästchen zur Einverständniserklärung an und klicken Sie auf „Weiter“.
Klicken Sie auf den Button „Durchsuchen“ und wählen Sie die Datei Ihrer Hausarbeit aus.
Wählen Sie den Punkt „Ja, dieses Dokument ist frei von Rechten Dritter“ aus. Füllen Sie
die Felder „Name“ und „Beschreibung“ nicht aus. Klicken Sie auf „Absenden“.
Es wird die Bestätigung „Die Datei wurde erfolgreich auf den Server übertragen!“ angezeigt.
Prof. Dr. Jens Kleinschmidt, Übung für Anfänger im Zivilrecht, Sommersemester 2016
Formale und praktische Hinweise zur Hausarbeit
7
Bekanntgabe der Ergebnisse
Rückgabe und Besprechung der Hausarbeit erfolgen an einem Sondertermin zu Beginn der
Vorlesungszeit des WS 2016/17 (also ab dem 24.10.2016). Sobald der genaue Termin feststeht,
wird er über die Lehrstuhlhomepage www.ipr.uni-trier.de (unter „Aktuelles“) sowie als Ankündigung in der „Übung für Anfänger im Zivilrecht“ in Stud.IP bekanntgegeben.
Die Noten werden bereits während der Semesterferien veröffentlicht. Hierzu wird am Dienstag, 27.09.2016, etwa um 12 Uhr eine Liste mit Matrikelnummern und Punktzahlen unter den
Dateien zur „Übung für Anfänger im Zivilrecht“ in Stud.IP bereitgestellt.
Wer nicht damit einverstanden ist, dass seine Note in dieser Form in Stud.IP bekanntgegeben wird, muss auf dem Deckblatt seiner Hausarbeit gut sichtbar den Vermerk „Note
nicht veröffentlichen“ anbringen.