Rheinische Friedrich-Wilhelms

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Institut für Öffentliches Recht
Professor Dr. Christian Hillgruber
Nachhausarbeit
zur Vorlesung „Staatsrecht II (Grundrechte)“ im Wintersemester 2015/16
A.
AUFGABENSTELLUNG
I.
Sachverhalt: „Tod und Hass dem FVB“
Der FVB, ein mäßig erfolgreicher Bonner Fußballverein, hat ein Heimspiel. Eine Gruppe von ungefähr 400 Fans der gegnerischen Mannschaft reist mit der Bahn an und nutzt die Zeit zwischen Ankunft und Anpfiff für einen unangemeldeten und ungenehmigten „Fanmarsch“ durch die Bonner
Fußgängerzone, die an diesem Tag sehr belebt ist. Die dunkel gekleideten Fans brüllen lautstark
Parolen wie „Tod und Hass dem FVB!“, „Bonner – Hurensöhne!“, „Was machen wir mit den Bonnerschweinen? Wir hauen ihnen auf die Schnauze!“, „Wollt ihr Verlängerung? Nein! Wollt ihr Elfmeterschießen? Nein! Was wollt ihr denn? Bonnerblut! Bonnerblut!“ Zahlreiche, insbesondere
ältere Passanten am Ort des Geschehens fühlen sich hierdurch verunsichert und rufen die Polizei.
Fan F wird vom zuständigen Amtsgericht für die Teilnahme an dem „Fanmarsch“ wegen eines Verstoßes gegen § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu einer Geldbuße von
100,00 € verurteilt. Obwohl er gewusst habe, dass der „Fanmarsch“ weder angemeldet noch genehmigt gewesen sei, habe er daran teilgenommen und billigend in Kauf genommen, dass dadurch
Passanten erschreckt und verängstigt worden seien. Auf seine Versammlungs- oder seine Meinungsfreiheit könne sich F nicht berufen, da das Brüllen von Hassparolen nicht als grundrechtlich
geschützte Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gelten könne.
F ist empört. Nach ordnungsgemäßer, aber erfolgloser Erschöpfung des Rechtswegs erhebt er
form- und fristgerecht Verfassungsbeschwerde und rügt eine Verletzung seiner Meinungs- und
seiner Versammlungsfreiheit durch die Gerichtsentscheidungen. In der Begründung seiner Verfassungsbeschwerde legt er ausführlich dar, dass § 118 OWiG „viel zu unbestimmt“ und daher verfassungswidrig sei und dass die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der genannten Grundrechte
bei ihrer Entscheidung verkannt hätten.
II.
Aufgabe
Bitte prüfen Sie in einem ausführlichen Gutachten, ob die Verfassungsbeschwerde des F zulässig
und begründet ist. F ist deutscher Staatsbürger. Das Annahmeverfahren ist nicht zu prüfen.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) finden Sie im Internet unter der Adresse
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/. Gehen Sie bitte davon aus, dass das Verhalten
des F nicht nach anderen Vorschriften als der genannten (§ 118 OWiG) geahndet werden konnte.
Die Aufgabenstellung ist für eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen konzipiert, die innerhalb des
Bearbeitungszeitraums frei gewählt werden kann.
B.
HINWEISE ZUR ANFERTIGUNG VON HAUSARBEITEN
I.
Aufbau und Inhalt der Hausarbeit
Die Hausarbeit besteht – in dieser Reihenfolge – aus Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, dem am Ende unterschriebenen Gutachten und der Kopie eines Nachweises über die re-
–2–
gelmäßige Teilnahme an einer öffentlich-rechtlichen Arbeitsgemeinschaft. Sollten Sie eine Vorkorrektur benötigen, fügen Sie bitte ganz am Ende einen entsprechenden Antrag mit Begründung an.
Der Sachverhalt ist weder abzutippen noch beizufügen.
Auf dem Deckblatt werden Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer, Studiengang, Fachsemester, Matrikelnummer, Titel der Lehrveranstaltung, Hausarbeit, Semester, Dozent und das Datum der Abgabe vermerkt. Sollten Sie eine Vorkorrektur benötigen, vermerken Sie es bitte zusätzlich deutlich auf dem Deckblatt. Das Inhaltsverzeichnis führt in übersichtlicher Form sämtliche im
Text verwendeten Überschriften und die Seitenzahl auf, auf der der jeweilige Abschnitt beginnt.
Das Literaturverzeichnis führt sämtliche in den Fußnoten des Gutachtens nachgewiesene Literatur
alphabetisch nach Verfassernamen geordnet auf, ohne nach Literaturgattungen zu unterscheiden.
Im Gutachten wird die gestellte Aufgabe umfassend und gründlich bearbeitet, wobei die einschlägige Rechtsprechung und Literatur herangezogen wird, eine Auseinandersetzung mit den dort vorgebrachten Argumenten erfolgt und der eigene Standpunkt präzis formuliert und sorgfältig begründet wird. Ein „Hilfsgutachten“ sollte angefertigt werden, wenn sonst nicht alle Probleme des
Sachverhalts behandelt werden können. Als Vorbild für die Art und Weise der Darstellung können
veröffentlichte Falllösungen dienen, die Sie in den bekannten Ausbildungszeitschriften und zahlreichen Fallbüchern finden. Die Nutzung von Suchmaschinen und Datenbanken kann bei der Suche
nach einschlägiger Rechtsprechung und Literatur hilfreich sein.
Die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens sind zu beachten. Insbesondere gilt: Sämtliche
fremden Gedanken sind durch Belege in den Fußnoten nachzuweisen. Fremde Gedanken sind in
der Regel in eigene Worte zu fassen. Sofern ausnahmsweise Originalzitate verwendet und Formulierungen übernommen werden, ist dies durch Anführungszeichen kenntlich zu machen.
II.
Gestaltungsrichtlinien
Bitte formatieren Sie Ihre Hausarbeit möglichst lesefreundlich und halten Sie dabei folgende Vorgaben ein: DIN A4, einseitig beschrieben, Schriftart „Times New Roman“, Haupttext 12-pt-Schrift 1
½-zeilig, Fußnoten 10-pt-Schrift 1-zeilig, normale Laufweite, Blocksatz, links mindestens 7 cm,
rechts, oben und unten mindestens 1 cm Rand. Für die Gliederung des Gutachtens sollte das
Schema „A. I. 1. a) aa)“ etc. verwendet werden; tiefere Untergliederungen sind in aller Regel nicht
erforderlich. Bitte beachten Sie: „Wer ‚a‘ sagt, muss auch ‚b‘ sagen“.
Die Fußnoten werden fortlaufend arabisch durchgezählt. Sie stehen am Fuß derselben Seite wie
der Text mit der Anmerkungsziffer und sind vom vorangehenden Text durch mindestens eine Leerzeile und den Fußnotenstrich abzugrenzen. Wenn sich die Fußnote auf den ganzen Satz bezieht,
steht die Ziffer im Text nach dem schließenden Satzzeichen; wenn sich die Fußnote nur auf das
unmittelbar vorangehende Wort oder die unmittelbar vorangehende Wortgruppe bezieht, steht
die Ziffer vor dem schließenden Satzzeichen. Achten Sie auf die Einheitlichkeit der von Ihnen gewählten Zitierweise. Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem
Punkt.
Hinsichtlich Seitenzahlen und Umfang gilt: Das Deckblatt trägt keine Seitenzahl. Literaturverzeichnis und Inhaltsverzeichnis werden mit fortlaufenden römischen Seitenzahlen nummeriert (beginnend bei II, da das Deckblatt die erste Seite der Arbeit ist). Das Gutachten trägt arabische Seitenzahlen (beginnend bei 1). Das Gutachten darf einen Umfang von 15 Seiten in der vorgegebenen
Formatierung nicht überschreiten.
–3–
III.
Abgabe
Die Hausarbeit ist spätestens am Montag, den 11. April 2016, 12:00 Uhr, in schriftlicher und elektronischer Fassung abzugeben. Bei Einsendung der schriftlichen Fassung per Post gilt der 11. April
2016 als letztes fristwahrendes Datum des Poststempels. Freistempler ohne zusätzlichen Annahmevermerk einer Postfiliale werden nicht akzeptiert. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht möglich;
Einsendungen per Fax sind unzulässig.
Die schriftliche Fassung enthält sämtliche oben genannten Bestandteile der Hausarbeit in der vorgegebenen Reihenfolge, auf DIN A4-Papier einseitig ausgedruckt und am Ende des Gutachtens
unterschrieben, alle Seiten einschließlich der Kopie des AG-Scheins (und ggf. des VorkorrekturAntrags) gelocht, in einem normalen Schnellhefter. Die schriftliche Fassung können Sie entweder
persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls abgeben, in den Briefkasten des Lehrstuhls werfen oder
per Post einsenden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:



Das Sekretariat des Lehrstuhls befindet sich in der Adenauerallee 18–22 (1. OG). Eine Abgabe ist nur zu den Öffnungszeiten des Sekretariats möglich. Bitte entnehmen Sie diese –
und etwaige urlaubsbedingte Einschränkungen – der Lehrstuhlhomepage
(http://www.jura.uni-bonn.de/hillgruber).
Der Briefkasten des Lehrstuhls befindet sich im Untergeschoss des Westturms des Juridicums gegenüber dem Dekanat. Die Verwendung des Hausbriefkastens in der Adenauerallee 18–22 ist nicht zulässig.
Die Postanschrift des Lehrstuhls lautet: Lehrstuhl Prof. Dr. Christian Hillgruber, Institut für
Öffentliches Recht, Adenauerallee 24–42, 53113 Bonn. Die Verwendung anderer Adressen
ist unzulässig.
Die elektronische Fassung besteht aus einer (!) mit der schriftlichen Fassung textidentischen pdfDatei (ohne Unterschrift und AG-Schein). Andere Dateiformate oder Hausarbeiten, die aus mehreren Dateien bestehen, werden nicht akzeptiert.




C.
Die elektronische Fassung laden Sie bitte auf der Plagiatskontrollplattform Ephorus hoch.
Die Internetseite lautet: http://student.ephorus.com. Bitte geben Sie dort den AbgabeCode und die angeforderten Daten ein.
Der Abgabe-Code für die Nachhausarbeit zur Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) lautet:
Hausarbeit-Grundrechte-2016
Bitte benennen Sie das pdf-Dokument nach folgendem Muster: „Ihre Matrikelnummer_Nachhausarbeit_WS20152016.pdf“. Bitte verwenden Sie für die Einreichung ausschließlich das Ephorus-Portal. Die Zusendung per E-Mail ist unzulässig.
Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Die Datei wird anschließend zur computergestützten Plagiatskontrolle verwendet.
KORREKTUR UND RÜCKGABE
Vorkorrekturen sind nur in besonders begründeten Einzelfällen möglich. Bitte fügen Sie Ihrer
Hausarbeit ggf. einen begründeten Antrag bei und vermerken Sie „Vorkorrektur“ auf dem Deckblatt.
Die Noten werden vom Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss – verschlüsselt nach Matrikelnummern – in der üblichen Form offiziell bekannt gemacht. Die Rückgabe der Hausarbeit wird
im Rahmen einer kurzen Besprechung erfolgen; Zeit und Ort werden wir rechtzeitig auf der Lehrstuhlhomepage und per eCampus bekanntgeben. Anschließend können die Hausarbeiten auch im
Sekretariat des Lehrstuhls zu den üblichen Bürozeiten abgeholt werden.
–4–
Einwände gegen die Bewertung können binnen zwei Wochen nach offizieller Bekanntgabe der
Ergebnisse unter erneuter Vorlage der korrigierten und bewerteten Hausarbeit schriftlich und begründet beim Aufgabensteller erhoben werden. Sobald die Entscheidung vorliegt, werden Sie benachrichtigt. Bitte teilen Sie uns in Ihrem Remonstrationsschreiben mit, wie wir Sie erreichen können (aktuelle Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
D.
FRAGEN
Eventuelle Fragen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an Herrn Dr. Goos ([email protected]). Gegebenenfalls erforderliche klarstellende Hinweise zum Sachverhalt und zur Aufgabenstellung werden aus Gleichbehandlungsgründen nicht individuell gegeben, sondern ausschließlich
auf der Lehrstuhlhomepage – https://www.jura.uni-bonn.de/lehrstuhl-prof-dr-hillgruber/ – unter
„Aktuelles“ veröffentlicht.
Viel Spaß und Erfolg bei der Bearbeitung!