TOP-Chart des Monats Juli

TOP-Chart des Monats Juli
Anteil Grüner Rezepte an Gesamtverordnungen und an
OTC-Verordnungen
29 % der Verordnungen rezeptfreier Produkte erfolgen über das Grüne Rezept
Anteil an Verordnungen in % 2004 - 2014 und 12-Monatswert April 2014 bis März 2015
28,7
28,1
28,1
25,4
19,0
18,7
21,6
19,9
22,6
21,6
43 Mio.
Verordnungen
im 12-Monatswert
endend März 2015
11,1
1,2
3,4
2004
4,4
3,4
2005
2006
4,5
2007
4,6
2008
5,0
2009
Anteil Verordnungen über Grünes Rezept
an Verordnungen gesamt
Quelle: IMS VIP®
Im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes wurden
2004 OTC-Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmefälle von
der Verordnungsfähigkeit auf GKV-Rezept ausgeschlossen
mit dem Ziel, die Arzneimittelausgaben der GKV zu senken.
Auch bei OTC-Arzneimitteln ist jedoch eine Empfehlung
des Arztes für den Patienten oft hilfreich. Um dem Arzt
diese Empfehlung und dem Apotheker eine ergänzende
Beratung zu erleichtern, haben der Deutsche Apothekerverband, der Bundesverband der Arzneimittelhersteller und der
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie 2004 das
Grüne Rezept eingeführt. Die Zeitreihenbetrachtung zeigt,
wie sehr sich das Grüne Rezept bei Ärzten und Patienten
etabliert hat.
Einen Schub erfuhren die Verordnungen auf Grünem Rezept
nach der 2012 mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes etablierten Regelung, nach der die gesetzlichen
2010
6,4
5,7
5,0
4,8
2011
2012
2013
6,2
6,1
2014
MAT
03/2015*
Anteil Verordnungen über Grünes Rezept
an Verordnungen rezeptfreier Produkte
*MAT 03/2015 = 12-Monatswert endend März 2015
Krankenkassen OTC-Arzneimittel im Rahmen von
Satzungsleistungen erstatten können. Mit 43 Millionen Verordnungen auf Grünem Rezept im 12-Monatszeitraum April
2014 bis März 2015 ist der Anteil an den OTC-Verordnungen
in den Folgejahren um rund 6 Prozentpunkte auf 29 % gestiegen – gegenüber 23 % im Jahr 2011.
Ab Juli 2015 steht auf dem Grünen Rezept ein Hinweis, dass
viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die
Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel als Satzungsleistung zurückerstatten. Patienten können damit je nach
Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro im Jahr sparen.
In erster Linie werden pflanzliche, homöopathische und
anthroposophische Arzneimittel erstattet.
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