Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen – Antragsverfahren Phase 1 Antragsteller Sachkundiger Antragstellung über das elektronische Formular BAFA Automatisierter Versand einer elektronischen Eingangsbestätigung an den Antragsteller mit Zugangsdaten für Sachkundigen Upload der Antragsunterlagen: •Handelsregisterauszug •Organigramm •Antragsdokument Mitteilung über Ende des Durchführungszeitraums Anlegen einer elektronischen Vorgangsakte mit Vorgangnummer Weitergabe der vom BAFA bereit gestellten Zugangsdaten an den Sachkundigen Erstellung des elektronischen Formblattes „Datenerhebung sowie Bewertung der Energieeffizienz“ und Übermittlung der IST- und PLAN-Daten an das BAFA (siehe Aufgaben eines Sachkundigen) Upload: •Formblatt „Bewertung der Energieeffizienz“ •Kurzdokumentation Energieeffizienzmaßnahmen •Fließbild Prüfung der Antragsberechtigung Vollständigkeitsprüfung: •Antragsdokument •Handelsregisterauszug •Ggf. Vollmacht Sachkundiger Technische Prüfung der Energieeffizienz („Datenerhebung sowie Bewertung der Energieeffizienz“) sowie des Rohrleitungs und Instrumentenfließbildes Versand des „Einstufungsschreibens“ (Sanierung/ Neuanlage) an den Antragsteller inkl. Hinweis auf Verwendungsnachweisverfahren Stand: 09.03.2016 Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen – Antragsverfahren Phase 2 Bau und Inbetriebnahme der Klima- oder Kälteanlage Wichtig: Die Anlage muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Förderantrages beim BAFA abgenommen werden (Durchführungszeitraum) Antragsteller Sachkundiger Verwendungsnachweis: Dokumente zum Verwendungsnachweis hochladen: •Verwendungsnachweis-Formular, Rechnung(en), De-minimisBescheinigung(en), Zuwendungsbescheid(e), Lieferungs- und Leistungsvertrag, Wartungsvertrag, Inbetriebnahmenachweis, Abnahmeprotokoll, Nachweis Einbau Energiezähler BAFA Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie Prüfung auf Einhaltung des Durchführungszeitraums, der Abnahmefrist, der Vorlagefrist der Förderhöchstgrenzen (De-minimis Förderungen, Kumulierung mit anderen Förderungen) Ggf. Rückfragen Ggf. Beantwortung der Rückfragen Technische Prüfung und Berechnung der förderfähigen Kosten Ggf. Beantwortung der Rückfragen Erteilung des Zuwendungsbescheides Auszahlung des Zuschusses (sobald Zuwendungsbescheid bestandskräftig) Stand: 09.03.2016
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