Oeffentliches Verfahrensverzeichnis der Gebr. Heller

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der
Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH
Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH
Gebrüder-Heller-Straße 15, 72622 Nürtingen
Geschäftsführung
Geschäftsführung: Dieter Drechsler, Manfred Maier, Patrick Rimlinger, Dr. Jürgen Walz, Klaus Winkler
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Berndt Heller
Leiter der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle
Michael Wesoly, Leiter Corporate Information Management
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Maschinen, insbesondere von Werkzeugmaschinen, und
Steuerungssystemen.
Nebenzwecke sind begleitende oder unterstützende Funktionen wie im Wesentlichen die Personal-, Vermittler-,
Lieferanten- und Dienstleisterverwaltung.
Videoüberwachung erfolgt zur Sicherung des Betriebsgeländes und zur Sammlung von Beweismitteln bei
Vandalismus, Einbruch oder sonstigen Straftaten.
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene
Zwecke sowie eventuell im Auftrag und Namen von Konzerngesellschaften.
Beschreibung der betroffenen Personengruppen
Es werden zur Erfüllung der Zweckbestimmung im Wesentlichen personenbezogene Daten bzw.
Datenkategorien zu folgenden Gruppen erhoben, verarbeitet und genutzt:
a. Kunden, Interessenten, Nichtkunden
b. Bewerber
c. Beschäftigte, Beschäftigte von Konzerngesellschaften, Auszubildende, Praktikanten, Ruheständler,
frühere Beschäftigte, Unterhaltsberechtigte
d. Vertriebs- und Kooperationspartner
e. Lieferanten, Dienstleister
f.
Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen d) und e)
g. Gesellschafter
h. Kontaktpersonen bei Medien, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Stellen
Seite:
Version 1.4
1 von 2
Öffentliches Verfahrensverzeichnis der
Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
a.
b.
c.
d.
Interne Stellen oder Konzerngesellschaften, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse
beteiligt sind.
z.B.: Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Allgemeine Verwaltung,
Vertrieb, Telekommunikation und EDV.
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten.
z.B.: Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden.
Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG.
z.B. Dienstleistungsunternehmen.
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine
Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse zulässig ist.
z.B.: Kreditinstitute, andere Unternehmen
Regelfristen für die Löschung der Daten
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gelten für bestimmte Daten vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht.
Daten welche hiervon nicht berührt sind werden nach ihrer Zweckerfüllung gelöscht.
Datenübermittlung in Drittländer
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich im Wesentlichen im Rahmen der Vertragserfüllung,
erforderlicher Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung in Drittstaaten; eine solche ist auch nicht geplant.
Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH
Beauftragter für den Datenschutz
Nürtingen, den 1. Februar 2016
Seite:
Version 1.4
2 von 2