Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH Gebrüder-Heller-Straße 15, 72622 Nürtingen Geschäftsführung Geschäftsführung: Dieter Drechsler, Manfred Maier, Patrick Rimlinger, Dr. Jürgen Walz, Klaus Winkler Vorsitzender des Aufsichtsrats: Berndt Heller Leiter der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle Michael Wesoly, Leiter Corporate Information Management Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Maschinen, insbesondere von Werkzeugmaschinen, und Steuerungssystemen. Nebenzwecke sind begleitende oder unterstützende Funktionen wie im Wesentlichen die Personal-, Vermittler-, Lieferanten- und Dienstleisterverwaltung. Videoüberwachung erfolgt zur Sicherung des Betriebsgeländes und zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch oder sonstigen Straftaten. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke sowie eventuell im Auftrag und Namen von Konzerngesellschaften. Beschreibung der betroffenen Personengruppen Es werden zur Erfüllung der Zweckbestimmung im Wesentlichen personenbezogene Daten bzw. Datenkategorien zu folgenden Gruppen erhoben, verarbeitet und genutzt: a. Kunden, Interessenten, Nichtkunden b. Bewerber c. Beschäftigte, Beschäftigte von Konzerngesellschaften, Auszubildende, Praktikanten, Ruheständler, frühere Beschäftigte, Unterhaltsberechtigte d. Vertriebs- und Kooperationspartner e. Lieferanten, Dienstleister f. Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen d) und e) g. Gesellschafter h. Kontaktpersonen bei Medien, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Stellen Seite: Version 1.4 1 von 2 Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten a. b. c. d. Interne Stellen oder Konzerngesellschaften, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind. z.B.: Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Allgemeine Verwaltung, Vertrieb, Telekommunikation und EDV. Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten. z.B.: Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden. Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG. z.B. Dienstleistungsunternehmen. Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse zulässig ist. z.B.: Kreditinstitute, andere Unternehmen Regelfristen für die Löschung der Daten Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gelten für bestimmte Daten vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Daten welche hiervon nicht berührt sind werden nach ihrer Zweckerfüllung gelöscht. Datenübermittlung in Drittländer Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich im Wesentlichen im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlicher Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen. Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung in Drittstaaten; eine solche ist auch nicht geplant. Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH Beauftragter für den Datenschutz Nürtingen, den 1. Februar 2016 Seite: Version 1.4 2 von 2
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