FAQ Zentralisierung der Liegenschaftsverwaltung

Zentralisierung der Liegenschaftsverwaltung
Es wird geprüft, ob die Liegenschaftsverwaltung an einer zentralen Stelle im Erzbistum gebündelt werden soll. Bislang
findet die Liegenschaftsverwaltung, die unter anderem Erbbaurechte und Pachtverträge bearbeitet, in den Rendanturen
statt. Darüber hinaus sollen die Bearbeitungsweisen vereinheitlicht und damit Standards geschaffen werden. Nicht zuletzt
sollen die Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Zu 1.
Warum wird geprüft, die Liegenschaftsverwaltung zu zentralisieren?
Die Verwaltung von Erbbaurechten und Pachtverträgen ist eine Tätigkeit, die sehr gut gebündelt werden kann. Denn in
einer größeren Organisationseinheit kann ein breites und tieferes Dienstleistungsspektrum mit mehr Fachkompetenz
angeboten werden. Außerdem sind Vertretungsregelungen möglich, die Bearbeitungszeiten verkürzen können. Generell
kann eine gebündelte Verwaltung wirtschaftlicher arbeiten. Und sie kann eine einheitliche Steuerung und verbindliche
Bearbeitungsstandards sicherstellen.
Zu 2.
Was wurde bislang erreicht?
Die Entwicklung von Konzeptvorschlägen steht kurz vor dem Abschluss. Der Vorschlag, eine zentralisierte Liegenschaftsverwaltung als Diözesanstelle im Erzbistum Köln auszugliedern und an einem Standort zusammenzuführen, steht derzeit
zur Entscheidung. Dabei soll auch die Debitorenbuchhaltung für den Bereich in die Zentrale Liegenschaftsverwaltung
integriert werden: Wer die Verträge verwaltet, soll sich auch um die Zahlungseingänge kümmern. Die Koordination der
Abläufe soll dem Konzept zufolge zukünftig bei der Zentralen Liegenschaftsverwaltung liegen. Kirchenvorstände erhalten
dann die aufbereiteten Dokumente und Auswertungen direkt von dort.
Zu 3.
Was würde sich für die Kirchenvorstände bei einer Zentralisierung ändern?
Der Ansprechpartner würde wechseln. Bei Fragen zur Liegenschaftsverwaltung könnten sich Kirchenvorstände und Pächter direkt an die Zentrale Liegenschaftsverwaltung wenden und müssten ihr Anliegen nicht mehr indirekt über den Verwaltungsreferenten vorbringen. In jedem Fall behält der Kirchenvorstand die Entscheidungs- und Steuerungshoheit.
Zuletzt aktualisiert: 1. September 2015
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