INFORMATIONSBLATT ZUM AUSWEISSYSTEM 1. Ein Beitragsjahr dauert immer vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres. Dafür wird der jährliche Beitrag bezahlt. 2. Antragsformulare sollen bei der Ortsgruppe vorrätig sein, sie können auch jederzeit von der Diözesanstelle angefordert werden. 3. Die Ortsverantwortlichen verteilen die Anträge und geben sie gesammelt und unterschrieben an die Diözesanstelle weiter. Blatt 1: kommt an die Diözesanstelle Blatt 2: bleibt bei der Ortsgruppe Blatt 3: bleibt bei der/dem Antragsteller/in Gleichzeitig mit den Anträgen sollte die Ortsgruppe auch die Mitgliedsbeiträge kassieren (siehe Antragsformular und Punkt 8.). 4. Bitte schickt die Anträge immer baldmöglichst an die Diözesanstelle! 5. Nachmeldungen sind auch jederzeit möglich, allerdings bitten wir Euch, das Beitrittsjahr nicht zu vergessen (vor allem, wenn erst im Herbst nachgemeldet wird). 6. Ein Rundschreiben an die Verantwortlichen (1.m/1.w Vorstand) mit dem Hinweis auf die Kündigungsfrist und dem aktuellen Mitgliederstand kommt im Sommer eines jeden Jahres. 7. Die Kündigung erfolgt schriftlich an die Diözesanstelle. Sie muss am 31. Oktober des jeweiligen Jahres vorliegen! Die Ortsverantwortlichen werden mit dem Weihnachtsversand über die Kündigungen und den neu gemeldeten Mitgliederstand fürs Folgejahr informiert. 8. Laut Mitgliedsantrag ist der Betrag für das kommende Jahr zwischen November und Dezember des laufenden Jahres fällig. Deshalb empfehlen wir Euch als Ortsverantwortliche, bereits im November und Dezember die Mitgliedsbeiträge zu kassieren bzw. über das Bankeinzugsverfahren (auf Antragsformular enthalten) abzubuchen. 9. Immer vor Weihnachten verschickt die Diözesanstelle auf der Grundlage der bis dahin angemeldeten Mitglieder die neuen Ausweise, die Mitgliedsmarken und die entsprechende Rechnung. Das heißt Neuanmeldungen, die bis dahin an der Diözesanstelle eingehen, werden beim Ausweisversand bereits mit berücksichtigt. Wenn Nachmeldungen an der Diözesanstelle eingehen, wird Euch mit den neuen Ausweisen auch eine aktuelle Liste der Mitglieder mitgeschickt. Darauf stehen dann jeweils auch noch die Mitglieder, die gekündigt wurden! 10. Bitte gebt die Adressen der neugewählten Vorstände (Adressenliste der Ortsvorstandschaft) immer bei Änderungen schnellstmöglich an die Diözesanstelle weiter! Die Anträge und Adressenlisten findet ihr auch auf unserer Homepage unter „Service“! Bei Fragen oder Problemen könnt ihr euch an die Diözesanstelle wenden! Tel.: 0941/597-2260 oder email: [email protected], www.kljb-regensburg.de
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