16.04.2015 Drucksache 6/492 6. Wahlperiode Wird das

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
492
Drucksache 6/
16.04.2015
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Zippel (CDU)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales
Wird das demokratiegefährdende Potenzial des Linksextremismus ignoriert?
Die Kleine Anfrage 189 vom 27. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut:
Eine am 23. Februar 2015 vorgestellte empirische Studie der Freien Universität Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass linksextreme Einstellungen in Deutschland weit verbreitet seien, insbesondere in den neuen
Bundesländern. So hätten 28 Prozent der Bevölkerung in Ostdeutschland eine linksradikale bzw. linksextreme Grundhaltung. 60 Prozent der Be­fragten in Ostdeutschland hielten den Sozialismus bzw. Kommunismus für eine gute Idee, die bisher nur schlecht ausgeführt worden sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Studie "Gegen Staat und Kapital - für die Revolution" der Freien Universität Berlin, insbesondere im Hinblick auf den Anstieg politisch motivierter Gewalt
im Bereich Linksextremismus?
2. Welchen Stellenwert besitzt der Kampf gegen den Linksextremismus für die Landesregierung, auch im
Hinblick darauf, dass der Begriff "Linksextremismus" in dem zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geschlossenen Koalitionsvertrag keine Erwähnung findet?
3. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte plant die Landesregierung, um dem demokratiegefährdenden Potential linksextremer Einstellung in Thüringen entgegenzuwirken?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass 60 Prozent der Ostdeutschen - laut der oben
genannten Studie - der Auffassung sind, der Sozialismus sei eine gute Idee, die bisher nur schlecht
ausgeführt worden sei, und wie schätzt die Lan­desregierung die hieraus resultierende Gefahr für die
Demokratie in Thüringen ein?
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­
gierung mit Schreiben vom 15. April 2015 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, eine von Wissenschaftlern der Freien Universität Berlin präsentierte Studie zu bewerten.
Druck: Thüringer Landtag, 29. April 2015
Drucksache 6/
492
Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
Zu 2.:
Die im Thüringer Verfassungsschutzgesetz festgelegte gesetzliche Aufgabe des Amtes für Verfassungsschutz besteht darin, es den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen
zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sammelt das Amt für Verfassungsschutz Informationen über extremistische Bestrebungen und wertet diese aus (§§ 1, 4 Thüringer Verfassungsschutzgesetz - ThürVerfSchG -). Der gesetzlich normierte Beobachtungsauftrag schließt auch den
Phänomenbereich des Linksextremismus ein.
Zu 3.:
Die Landesregierung wird das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit fortschreiben. Sie wird die Initiativen und Projekte in diesem Bereich weiter unterstützen. Darüber hinaus sind
die Neuausrichtung der Förderung von Projekten und Maßnahmen im Schulbereich sowie die Förderung
von Präventionsprojekten im Bereich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geplant. Auch das Amt für
Verfassungsschutz tritt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages durch geeignete Informations- und Öffentlichkeitsarbeit den verschiedenen Erscheinungsformen des politischen Extremismus entgegen (§ 5 Abs.
1 ThürVerfSchG). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Zu 4.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Dr. Poppenhäger
Minister
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