Gemeinde Schleusegrund 02.04.2015 Ehrenamtliche

Gemeinde Schleusegrund
02.04.2015
Ehrenamtliche Verwaltungsrichter gesucht
Vorbereitung der Wahl ehrenamtlicher Richter in der Thüringer Verwaltunsgerichtsbarkeit
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland bzw. im Freistaat Thüringen regelt maßgeblich
die Verwaltungsgerichtsordnung bzw. das Thüringer Gesetz zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung.
Danach wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung ehrenamtliche
Richter mit.
Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Thüringer
Verwaltungsgerichtsbarkeit endet im November 2015.
In Vorbereitung der Neuwahlen für diese Ehrenämter erfolgt die Aufstellung von
Vorschlagslisten durch die Landkreise und kreisfreien Städte, die durch die Kreistage bzw.
Stadträte beschlossen werden müssen.
Der Landkreis Hildburghausen hat in der aufzustellenden Liste 20 Vorschläge durch
Beschlussfassung mit dem erforderlichen Quorum zu bestätigten.
Im Vorfeld dessen, bittet der Landkreis um Vorschläge seitens der Gemeinde bis 30.04.2015.
Grundvoraussetzungen für dieses Ehrenamt sind:
 die deutsche Staatsbürgerschaft
 die Vollendung des 25. Lebensjahres
 der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes
Interessenten melden sich bitte während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung
Schleusegrund. Sie erhalten die Rechtsgrundlagen §§ 19 – 34 VwGO sowie einen
Personalbogen mit Anlage mit der Bitte um Rückgabe an die Gemeindeverwaltung bis
spätestens 24.04.2015.
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister