Gemeinde Schleusegrund 02.04.2015 Ehrenamtliche Verwaltungsrichter gesucht Vorbereitung der Wahl ehrenamtlicher Richter in der Thüringer Verwaltunsgerichtsbarkeit Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland bzw. im Freistaat Thüringen regelt maßgeblich die Verwaltungsgerichtsordnung bzw. das Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung. Danach wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung ehrenamtliche Richter mit. Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit endet im November 2015. In Vorbereitung der Neuwahlen für diese Ehrenämter erfolgt die Aufstellung von Vorschlagslisten durch die Landkreise und kreisfreien Städte, die durch die Kreistage bzw. Stadträte beschlossen werden müssen. Der Landkreis Hildburghausen hat in der aufzustellenden Liste 20 Vorschläge durch Beschlussfassung mit dem erforderlichen Quorum zu bestätigten. Im Vorfeld dessen, bittet der Landkreis um Vorschläge seitens der Gemeinde bis 30.04.2015. Grundvoraussetzungen für dieses Ehrenamt sind: die deutsche Staatsbürgerschaft die Vollendung des 25. Lebensjahres der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes Interessenten melden sich bitte während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Schleusegrund. Sie erhalten die Rechtsgrundlagen §§ 19 – 34 VwGO sowie einen Personalbogen mit Anlage mit der Bitte um Rückgabe an die Gemeindeverwaltung bis spätestens 24.04.2015. gez. Heiko Schilling Bürgermeister
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