2306 Thüringer Landtag Drucksache 6/ 17.06.2016 6. Wahlperiode Mündliche Anfrage der Abgeordneten Floßmann (CDU) Finanzhilfe für das Studentenwerk Thüringen Medienberichten des MDR vom 2. Mai 2016 zufolge sind mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze allein aufgrund der Namensänderung nach Angaben des Thüringer Rechnungshofs Kosten in Höhe von 200.000 Euro zu erwarten. Weiterhin soll die Finanzhilfe aus Landesmitteln für das Studentenwerk durch eine Ziel- und Leistungsvereinbarung neu geregelt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Bis zu welcher Höhe kann beziehungsweise will die Landesregierung aufgrund welcher Rechtsvorschrift die Ansätze zur Finanzhilfe für das Studentenwerk nach Titel 07 74 684 94 des bereits beschlossenen Landeshaushaltsplans 2016/2017 im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung überschreiten, wenn sie bereits bei Aufstellung des Haushaltsplans davon ausgegangen ist, dass dieser Betrag nicht ausreicht und an anderer Stelle in der Ausgabetitelgruppe 94 Vorsorge getroffen wurde? 2. Plant die Landesregierung, Deckung für Mehrausgaben bei der Finanzhilfe allein aus der im Jahr 2016 mit 6.700.000 Euro und im Jahr 2017 mit 7.000.000 Euro veranschlagten Summe der Ausgabentitelgruppe 94 bereitstellen zu können und eine Überschreitung dieser Summe durch Minderausgaben in welchen Titeln in welcher Höhe zu vermeiden? 3. Ist es haushaltsrechtlich nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung zulässig, dass Mehrausgaben bei Titel 07 74 684 94 (Zuschüsse für laufende Zwecke an das Studentenwerk Thüringen) durch eine Substitution von Ausgabemitteln des Titels 07 74 894 94 (Zuschüsse für investive Maßnahmen) aus Verstärkungstiteln gedeckt werden? 4. Welche im Rahmen der Haushaltsaufstellung zur Veranschlagung von Titel 07 74 894 94 geplanten Investitionen werden in den Jahren 2016 und 2017 nicht getätigt, welche davon werden aufgrund der notwendigen Deckung für die Finanzhilfe nach Titel 07 74 684 94 nicht getätigt? Floßmann Druck: Thüringer Landtag, 20. Juni 2016
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