Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 1016 Drucksache 6/ 03.09.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kießling (AfD) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Doppik - das Rechnungswesen der Zukunft, auch für Thüringen! Die Kleine Anfrage 426 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Kameralistik, wie sie auch der Freistaat Thüringen verwendet, hat Nachteile. Die kameralistische Rechnungslegung stellt die Belastung der Folgegenerationen durch heutige Entscheidungen unzureichend dar. Ausgabeentscheidungen mit ihren langfristigen Wirkungen und die Dimension der Generationenwirksamkeit werden in der Doppik klarer dargestellt. Thüringer Kommunen wenden daher die Doppik teilweise bereits an. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung die Einführung der Doppelten Buchführung, auch Doppik genannt, auf Landesebene? a) Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? b) Womit begründet die Landesregierung diese Entscheidung? 2. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Erfahrungen mit der Doppik auf Landesebene aus anderen Bundesländern vor? 3. Wie schätzt die Landesregierung die Einführung der Doppik in anderen Bundesländern ein? 4. Welche weiteren Reformen sind im Rechnungswesen des Landes, mit Blick auf die Kommunen, die bereits auf Doppik umgestellt haben, geplant? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung plant keine Einführung der staatlichen doppelten Buchführung auf Landesebene. a) Es besteht kein Zwang zur Umstellung auf die staatliche doppelte Buchführung nach den Standards staatlicher Buchführung (SSD). Nach § 1a Abs. 1 HGrG besteht ein Wahlrecht. Eine Umstellung wird aus verschiedenen Gründen nicht für sinnvoll erachtet. Die Vorteile einer doppelten Buchführung werden als nicht so maßgeblich erachtet, dass sie den enormen Umstellungsaufwand rechtfertigen könnten. Eine solche Buchführung liefert mehr Daten als die Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2015 Drucksache 6/ 1016 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode reine Kameralistik. Wichtige Kostenfaktoren für die Zukunft, wie z.B. Pensionsverpflichtungen, die sich nicht direkt aus einem kameralen System ableiten lassen, können jedoch auch in Nebenrechnungen erstellt werden, ohne dass die Gefahr besteht "Datenfriedhöfe" zu generieren. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass die Einführung der staatlichen doppelten Buchführung nicht automatisch zu Umsteuerungseffekten führt (siehe auch Fragen 2 und 3). Die oft angeführte "erhöhte Transparenz" führt nicht automatisch zu einer sparsameren und wirtschaftlicheren Haushaltsführung und somit zu einer möglichen Konsolidierung. Das Haushalts- und Rechnungswesen ist lediglich ein "Werkzeug", welches per se keine Einsparungen bietet. Es ist für sich gesehen keine Garantie für eine "bessere" Haushaltswirtschaft. Bislang ist nicht erkennbar, dass den Kosten für die Einführung und Nutzung eines doppischen Systems ein Effizienzgewinn mindestens in gleicher Höhe gegenübersteht. Darüber hinaus wäre eine Umstellung mit einem ganz erheblichen Aufwand verbunden. Es müssten u.a. vollständige (neue) Bewertungen durchgeführt, die bestehende IT-Landschaft angepasst und sämtliches Personal auf das neue System geschult werden. Ein Umstellungszeitraum von bis zu zehn Jahren ist anzunehmen. Die aus dem Umstellungsaufwand resultierende finanzielle Belastung wäre ganz erheblich. Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe sind nicht unrealistisch. b) Siehe Antwort zu Frage 1 a). Zu 2.: Derzeit haben die Länder Hessen und Hamburg von der Kameralistik auf die staatliche doppelte Buchführung umgestellt. Dies wurde mit einer Gliederung des Haushaltsplans in Produktstrukturen (Produkthaushalt) verbunden (doppischer Produkthaushalt). Bremen erstellt sowohl einen kameralen Haushalt als auch zusätzlich einen Produktgruppenhaushalt. Nach Kenntnis der Landesregierung hat die Umstellung von der Kameralistik auf die staatliche doppelte Buchführung in den Ländern erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen beansprucht. Angaben zur finanziellen Belastung variieren je nachdem, welche Ausgaben man als "direkt im Zusammenhang stehend" definiert. Beispielhaft spricht Hessen nach eigenen Angaben von einem finanziellen Aufwand von zirka 300 Millionen Euro. Zudem erforderte die Umstellung in den betroffenen Ländern erhebliche externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Darüber hinaus mussten bestehende IT-Verfahren angepasst oder neu beschafft und das mit der Rechnungsführung und -prüfung betraute Fachpersonal geschult werden. Der Umstellungsprozess nahm in Hessen einen Zeitraum von zirka elf Jahren in Anspruch. In Hamburg dauerte der Umstellungsprozess zirka zwölf Jahre. Zum Teil erfolgte in den Ländern über längere Zeit ein "Parallelbetrieb" bis zur vollständigen Umstellung. Hessen hat beispielsweise bisher noch keine Anpassung der Landeshaushaltsordnung vorgenommen. Bisher konnten die genannten Länder keinen Nachweis erbringen, dass das doppische basierte Rechnungswesen dazu beitragen kann, die finanzielle Lage des Landes positiv zu verändern. "Umsteuerungseffekte" sind nicht erkennbar. Zu 3.: Die Länder sind nach § 1a HGrG frei darin, ihr Wahlrecht dahin gehend auszuüben, auf die staatliche doppelte Buchführung umzustellen. Die jeweilige Entscheidung unterliegt nicht der Beurteilung durch die Thüringer Landesregierung. Zu 4.: Land und Kommunen sind in ihrer Haushaltsführung selbständig und voneinander unabhängig. Die Haushaltsführung des Landes richtet sich nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) während die Haushaltsführung der Kommunen in anderen Gesetzen geregelt ist (u.a. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Thüringer Gesetz über kommunale Doppik (ThürKDG), den Thüringer Gemeindehaushaltsverordnungen (ThürGemHV und ThürGemHV-Doppik). Ein "Gleichlauf" der Haushaltswirtschaft ist nicht erforderlich. Darüber hinaus besteht in Thüringen das sog. Optionsmodell, d.h. dass Kommunen zwischen dem Rechnungswesen der Kameralistik und der Doppik wählen können. Von den derzeit 935 Thüringer Kommunen 2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 1016 (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften) führen nur 34 ihre Haushaltswirtschaft nach den Regeln der kommunalen doppelten Buchführung. Das sind 3,6 Prozent der Thüringer Kommunen. Einige der Kommunen, die zunächst ihre Haushaltswirtschaft umgestellt hatten, sind sogar wieder zur Kameralistik gewechselt. Insofern wird auch mit Blick auf die Thüringer Kommunen kein Anlass für eine Umstrukturierung gesehen. Taubert Ministerin 3
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