1. Aktuelle Informationen zu Äquivalenzabkommen 2. Neue

Viel Vergnügen mit der neuen Ausgabe der BNN informiert!
1. Aktuelle Informationen zu Äquivalenzabkommen
2. Neue Regelungen bei den Sortimentsrichtlinien
3. Personelle Verstärkung der BNN-Geschäftsstelle
4. Bewerben! Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung
1. Aktuelle Informationen zu Äquivalenzabkommen
Neues Äquivalenzabkommen Schweiz – USA
Die Schweiz und die USA haben das Bio-Recht des jeweils anderen Staates als dem eigenen äquivalent anerkannt. Das sogenannte
Äquivalenzabkommen gilt seit dem 10. Juli 2015. Damit kann US-Bio-Ware in der Schweiz als Bio gehandelt und verarbeitet werden, gleiches
gilt für Schweizer Bio-Ware in den USA. Das Äquivalenzabkommen zwischen der Schweiz und den USA schließt auch EU-Bio-Ware ein: So
können mit der neuen Vereinbarung beispielsweise EU-Bio-Waren in die Schweiz eingeführt, dort verarbeitet und dann in die USA exportiert
werden. Die Äquivalenzabkommen der EU mit der Schweiz und mit den USA lassen zu, dass beispielsweise nach US-amerikanischen BioRegeln erzeugte Ware in der Schweiz und von dort weiter in die EU gehandelt werden kann. Analoges gilt für Schweizer Bio-Waren, die über
die USA in die EU kommen können. Wie das Äquivalenzabkommen zwischen der EU und der USA umfasst auch das Äquivalenzabkommen
zwischen der Schweiz und den USA Einschränkungen hinsichtlich der Antibiotika-Gabe bei Tieren. Diese und weitere Details können Sie hier
nachlesen.
Äquivalenzabkommen EU – Republik Korea
Seit Februar 2015 besteht zwischen der EU und der Republik Korea ein Äquivalenzabkommen für die Einfuhr und gegenseitige Anerkennung von BioLebensmitteln. In Seoul fand am 1. und 2. Juni 2015 ein Seminar statt, bei dem über die jeweiligen Bio-Regelungen informiert worden ist. Korea stellte
dabei u.a. Marktzahlen und die Formular-Vorgaben für die Verzollung vor. Alle Vorträge des Seminars finden Sie hier. Zudem hat die EU-Kommission
weitere Informationen, beispielsweise Fragen und Antworten zur Kennzeichnung und zum Handel im Rahmen des Äquivalenzabkommens mit Korea
zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
2. Neue Regelungen bei den Sortimentsrichtlinien (SRL)
Im Lenkungsgremium Sortimentsrichtlinien sind folgende Beschlüsse gefasst worden:
Algen sind nach EU-Öko-Verordnung zertifizierbar. Erste zertifizierte Algensorten kommen im Laufe des Jahres 2015 auf den Markt. Nach wie vor sind
jedoch insbesondere Sorten außereuropäischer Herkunft nicht in ausreichender Menge und Qualität verfügbar. Um weitere Zertifizierungsprozesse zu
fördern, hat das Lenkungsgremium eine Verlängerung der Übergangsregelung für Algen bis Ende 2016 beschlossen.
Seit Anfang 2015 gibt es erste, nach Naturkosmetik-Standard zertifizierte, farbige Nagellacke, die von den Sortimentsrichtlinien anerkannt werden. Um
die Entwicklung weiterer zertifizierter Nagellacke zu fördern, wird die Übergangsregelung für nicht-zertifizierte Nagellacke bis Ende 2016 verlängert.
Pektin und Zitronensäure sind laut EU-Öko-VO zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe. Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen in Bio-Lebensmitteln
eingesetzt werden und besitzen aufgrund ihres Herstellungsweges keine Bio-Zertifizierung. Um Kunden im Naturkostfachhandel qualitativ
hochwertiges Pektin und Zitronensäure für die häusliche Zubereitung anbieten zu können, sind Übergangsregelungen für zwei Zusatzstoffe
beschlossen worden:
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Konventionelles Pektin darf als Monoprodukt übergangsweise bis Ende Juni 2018 gehandelt werden, sofern es sich um nicht-amidiertes Pektin handelt, das
nachweislich weder aus noch durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellt und nicht mit ionisierender Strahlung behandelt worden ist.
Konventionelle Zitronensäure darf bis auf weiteres als Monoprodukt gehandelt werden, sofern sie nachweislich weder aus noch durch GVO hergestellt und
nicht mit ionisierender Strahlung behandelt worden ist.
Durch den intensiven Austausch des BNN mit Experten auf dem Gebiet der Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel (WPR) sowie mit Standardgebern,
Herstellern und Mitgliedern des Lenkungsgremiums ist die Arbeit an der Richtlinie für WPR in den letzten Wochen deutlich fortgeschritten. Fest steht,
dass sich die neue Richtlinie auf bereits bestehende strenge Standards aus dem Bereich der WPR beziehen wird. Die Richtlinie wird voraussichtlich
Ende September 2015 final abgestimmt sein und Anfang 2016 in Kraft treten können.
Eine detaillierte Fassung aller Änderungen und Ergänzungen mit Hinweisen zu den Identifikationskürzeln finden Sie im Anhang der SRL, die Sie hier
einsehen können.
3. Personelle Verstärkung der BNN-Geschäftsstelle
Ab August 2015 wird das BNN-Team Qualitätsarbeit in Teilzeit von Ulrike Schaal unterstützt werden. Außerdem übernimmt sie die Organisation der
Seminare für Hersteller und Großhändler. Nach ihrem Studium „Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement“ an der Hochschule für Wirtschaft und
Recht (HWR) Berlin war Ulrike Schaal u.a. als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) tätig.
Durch ihre Mitarbeit in einem Berliner Bioladen ist ihr der Arbeitsalltag im Naturkosteinzelhandel vertraut.
BNN-Kontakt (ab dem 3. August 2015): [email protected], Tel: 030/ 847 12 24 46
Seit dem 15. Juni 2015 verstärkt Matthias Mundt das BNN-Team in den Bereichen Gremienarbeit und Datenpool. Der studierte Volkswirt (mit
„grünen“ Studienschwerpunkten wie Überfischung, Nullwachstum, Peak Oil u.a.) ist neben seiner Teilzeittätigkeit beim BNN (30 Wochenstunden) auch
weiterhin als Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin im Bereich Makroökonomie tätig.
BNN-Kontakt: [email protected], Tel: 030/ 847 12 24 22
4. Bewerben! Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung
Jährlich werden in Deutschland rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel von Industrie, Großverbrauchern, Handel und Privathaushalten weggeworfen.
So gehen nicht nur wertvolle Lebensmittel verloren, es werden auch Ressourcen verschwendet, die für ihre Erzeugung, ihren Transport und ihre
Lagerung nötig waren. Zu gut für die Tonne, eine Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), ruft nun zu einem
bundesweiten Wettbewerb auf. Er richtet sind an Unternehmen, Menschen und Initiativen in Deutschland, die sich gegen die Verschwendung von
Lebensmitteln einsetzen – ob ehrenamtlich, in Aktionsgruppen, mit ungewöhnlichen Produkt- und Geschäftsideen, in der Forschung und vielem mehr.
Ausgezeichnet mit dem neu ins Leben gerufenen Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung werden Projekte aus den
unterschiedlichsten Bereichen entlang der gesamten Produktionskette bis hin zur Verwertung der Lebensmittel in Gastronomie und
Privathaushalten.
Alle Informationen zum Wettbewerb sowie das Teilnahmeformular finden Sie hier. Teilnahmeschluss ist der 31. Oktober 2015. Über die Gewinner
entscheidet eine Jury unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. Klaus Töpfer. Die ausgezeichneten Projekte werden Anfang 2016 prämiert. Unter den
Bewerbern wird zusätzlich ein Förderpreis vergeben, der mit 3.000 Euro dotiert ist.
BNN informiert ist ein Infoservice für Unternehmen und Organisationen der Bio-Branche, die nicht im BNN organisiert sind. Mitgliedsunternehmen im
Verband erhalten zweiwöchentlich die BNN-Mail mit zusätzlichen und ausführlicheren aktuellen Informationen zu branchenrelevanten Themen sowie
BNN-Serviceleistungen. Diesmal u.a. mit Beiträgen zu:
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Wissenschaftlicher Beirat: Aktualisiertes Factsheet zu Kaliumphosphonat
BNN-Monitoring: Treffen und Seminar
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