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BZB Oktober 16
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Praxis
BLZK
Info BWL/Steuer/Recht
Kurzmeldungen der Bayerischen Ärzte- und Zahnärzteberatung
Kaufpreisaufteilung ratsam
Wettbewerb unlauter bevorzugt. Strafbar ist außerdem
die Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
Wer mit einer Immobilie regelmäßige Einkünfte erzielt,
kann dafür Abschreibungen steuerlich geltend machen.
Darunter fallen zum Beispiel das Gebäude und die Außenanlagen, nicht aber das Grundstück. Nach einem
entsprechenden Urteil des Bundesfinanzhofes sollten
beispielsweise an Labors, wenn dies auf unlauteren Vorteilen basiert. Bei Verstößen gegen die neuen Rechtsnormen drohen Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Für besonders schwere Fälle sieht der Gesetzgeber
bis zu fünf Jahre Haft vor.
die Vertragsparteien bei einem Immobiliengeschäft eine
genaue Aufteilung des Kaufpreises vereinbaren.
BFH sorgt für Klarheit
Vorsicht, (Schenkungs-)Falle!
Wer eine Schenkung an seinen Ehepartner plant, sollte
darauf achten, dass der Betrag innerhalb eines Zeitraums
Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft sollten bei
der Vertragsgestaltung darauf achten, dass jeder Gesellschafter am Praxisgewinn und -verlust beteiligt ist. Nach
von zehn Jahren die Gesamtsumme von 500.000 Euro
nicht überschreitet. Sonst fällt der Mehrbetrag unter die
Schenkungssteuer.
einem Urteil des Bundesfinanzhofes reicht es nicht aus,
wenn der Gesellschafter prozentual an dem von ihm
erwirtschafteten Umsatz partizipiert (Az.: VIII R 63/13).
Fortbildung ist Pflicht
Stattdessen müssten die Ausgaben der Praxis Auswir-
Mediziner, die ihrer Fortbildungspflicht auch innerhalb
kungen auf seinen Gewinnanteil haben, so die Münch-
einer zweijährigen Nachfrist nicht nachkommen, müs-
ner Bundesrichter in der Urteilsbegründung.
sen mit dem Entzug ihrer Zulassung rechnen, stellte das
Bundessozialgericht klar (Az.: B 6 KA 36/15 B). Bei der
Erstmals Umsatzsteuererklärung
Fortbildungspflicht handelt es sich laut dem Gericht um
eine grundlegende vertragsärztliche Pflicht, die auch un-
Zahnärzte, die in Bayern praktizieren, müssen in diesem Jahr damit rechnen, dass die Finanzverwaltung sie
zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für 2015 auffordert. Nach Ansicht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes könne nicht mehr automatisch von einer
Umsatzsteuerbefreiung für sämtliche Tätigkeiten im Ge-
geachtet schwieriger persönlicher Lebensumstände gelte.
Nach § 95 d SGB V ist jeder Vertragsarzt und Vertragszahnarzt zur Fortbildung verpflichtet und muss den Nachweis
über die von ihm absolvierten Fortbildungen alle fünf
Jahre gegenüber der Kassenärztlichen beziehungsweise
Kassenzahnärztlichen Vereinigung erbringen.
sundheitswesen ausgegangen werden. Zahnarztpraxen,
die ein entsprechendes Anschreiben des Finanzamts erhalten, sollten ihren Steuerberater zu Rate ziehen.
Immer mehr Haftungsfälle
Seit der Einführung des Patientenrechtegesetzes steigt
Neue Strafvorschriften
die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe gegen (Zahn-)Ärzte. Obwohl längst nicht jedes Verfahren zur Haf-
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im
Gesundheitswesen“ hat der Bund zwei neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Unter
Strafe stehen nun die Gewährung und Annahme von
Vorteilen, die ein Angehöriger eines Heilberufs dafür er-
tung des Behandlers führt, haben Mediziner ein höheres Haftungsrisiko als früher. Welche Ansprüche den
Patienten zustehen und welche Schadenspositionen besonders teuer werden können, lesen Sie auf der Website der BLZK.
hält, dass er bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und
Hilfsmitteln oder Medizinprodukten einen Anbieter im
tas/Quelle: Kanzlei Fuchs & Martin, Würzburg/Volkach
Die ausführlichen Beiträge der Bayerischen Ärzte- und Zahnärzteberatung finden Sie im Internet: www.blzk.de/infobsr