44 | BZB Oktober 16 | Praxis BLZK Info BWL/Steuer/Recht Kurzmeldungen der Bayerischen Ärzte- und Zahnärzteberatung Kaufpreisaufteilung ratsam Wettbewerb unlauter bevorzugt. Strafbar ist außerdem die Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial Wer mit einer Immobilie regelmäßige Einkünfte erzielt, kann dafür Abschreibungen steuerlich geltend machen. Darunter fallen zum Beispiel das Gebäude und die Außenanlagen, nicht aber das Grundstück. Nach einem entsprechenden Urteil des Bundesfinanzhofes sollten beispielsweise an Labors, wenn dies auf unlauteren Vorteilen basiert. Bei Verstößen gegen die neuen Rechtsnormen drohen Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Für besonders schwere Fälle sieht der Gesetzgeber bis zu fünf Jahre Haft vor. die Vertragsparteien bei einem Immobiliengeschäft eine genaue Aufteilung des Kaufpreises vereinbaren. BFH sorgt für Klarheit Vorsicht, (Schenkungs-)Falle! Wer eine Schenkung an seinen Ehepartner plant, sollte darauf achten, dass der Betrag innerhalb eines Zeitraums Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft sollten bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass jeder Gesellschafter am Praxisgewinn und -verlust beteiligt ist. Nach von zehn Jahren die Gesamtsumme von 500.000 Euro nicht überschreitet. Sonst fällt der Mehrbetrag unter die Schenkungssteuer. einem Urteil des Bundesfinanzhofes reicht es nicht aus, wenn der Gesellschafter prozentual an dem von ihm erwirtschafteten Umsatz partizipiert (Az.: VIII R 63/13). Fortbildung ist Pflicht Stattdessen müssten die Ausgaben der Praxis Auswir- Mediziner, die ihrer Fortbildungspflicht auch innerhalb kungen auf seinen Gewinnanteil haben, so die Münch- einer zweijährigen Nachfrist nicht nachkommen, müs- ner Bundesrichter in der Urteilsbegründung. sen mit dem Entzug ihrer Zulassung rechnen, stellte das Bundessozialgericht klar (Az.: B 6 KA 36/15 B). Bei der Erstmals Umsatzsteuererklärung Fortbildungspflicht handelt es sich laut dem Gericht um eine grundlegende vertragsärztliche Pflicht, die auch un- Zahnärzte, die in Bayern praktizieren, müssen in diesem Jahr damit rechnen, dass die Finanzverwaltung sie zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für 2015 auffordert. Nach Ansicht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes könne nicht mehr automatisch von einer Umsatzsteuerbefreiung für sämtliche Tätigkeiten im Ge- geachtet schwieriger persönlicher Lebensumstände gelte. Nach § 95 d SGB V ist jeder Vertragsarzt und Vertragszahnarzt zur Fortbildung verpflichtet und muss den Nachweis über die von ihm absolvierten Fortbildungen alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigung erbringen. sundheitswesen ausgegangen werden. Zahnarztpraxen, die ein entsprechendes Anschreiben des Finanzamts erhalten, sollten ihren Steuerberater zu Rate ziehen. Immer mehr Haftungsfälle Seit der Einführung des Patientenrechtegesetzes steigt Neue Strafvorschriften die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe gegen (Zahn-)Ärzte. Obwohl längst nicht jedes Verfahren zur Haf- Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ hat der Bund zwei neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Unter Strafe stehen nun die Gewährung und Annahme von Vorteilen, die ein Angehöriger eines Heilberufs dafür er- tung des Behandlers führt, haben Mediziner ein höheres Haftungsrisiko als früher. Welche Ansprüche den Patienten zustehen und welche Schadenspositionen besonders teuer werden können, lesen Sie auf der Website der BLZK. hält, dass er bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten einen Anbieter im tas/Quelle: Kanzlei Fuchs & Martin, Würzburg/Volkach Die ausführlichen Beiträge der Bayerischen Ärzte- und Zahnärzteberatung finden Sie im Internet: www.blzk.de/infobsr
© Copyright 2024 ExpyDoc