Einen Vermerk zur Einlagensicherung finden Sie hier.

Europäische Einlagensicherung
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Europäischen
Einlagensicherung
vom 24. November 2015
I. Hintergrund
Die europäische Einlagensicherung gilt als dritte Säule der Bankenunion und soll zu einer
stärkeren Krisensicherheit des europäischen Finanzsektors führen und verhindern, dass
Banken mit Steuermitteln unterstützt werden müssen. Die bisherigen Maßnahmen der
Bankenunion sind der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) und der einheitliche
Abwicklungsmechanismus (SRM). Beide Gesetze sind bereits in Kraft getreten. Eine
europäische Einlagensicherung scheiterte bereits in der letzten Legislaturperiode an den
Widerständen im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten.
Diese sind aber nach der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie verpflichtet, ein
nationales Einlagensicherungssystem mit einer versicherten Summe von 100.000 Euro
pro Kunde und Bank zu schaffen. Diese Vorgabe wurde bisher lediglich von der Hälfte der
Länder umgesetzt.
Am 22. Juni 2015 wurde der „Fünf-Präsidenten-Bericht“ zur Weiterentwicklung und
Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgestellt. Darin wird erneut eine
europäische Einlagensicherung zur Vollendung der Bankenunion gefordert. Einer der
Autoren des Berichts ist Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD), der sich damit für die
Zusammenführung der nationalen Systeme aussprach, obwohl seine Partei angeblich
gegen die Europäische Einlagensicherung ist. Zunächst plante die EU-Kommission eine
reine Rückversicherung. Dies erwies sich jedoch als unpraktikabel, da viele
Mitgliedstaaten gegen geltendes EU-Recht verstoßen und keine eigenen Systeme
eingerichtet haben. Daher hat die Kommission am 24. November 2015 ein dreistufiges
Verfahren vorgeschlagen.
II. Inhalt
Gemäß dem Kommissionsvorschlag soll die europäische Einlagensicherung auf dem
bestehenden System aufbauen, das sich aus den EU-rechtskonform eingerichteten
nationalen Einlagensicherungssystemen zusammensetzt. Sie soll schrittweise in 3 Stufen
entstehen. Bereits von Beginn an soll ein Einlagensicherungsfonds eingerichtet werden.
Dieser wird dann direkt durch Beiträge der Banken finanziert, die den Risiken
entsprechend angepasst werden sollen. Die Verwaltung der europäischen
Einlagensicherung inklusive Fonds soll dem bereits bestehenden SRB (Ausschuss für
einheitliche Abwicklung) übertragen werden.
Stufe 1: Rückversicherung → erste drei Jahre (2017 bis 2020)
In der ersten Phase soll der europäische Einlagensicherungsfonds nur greifen, wenn die
nationalen Systeme nachweislich ausgeschöpft sind. Er soll dann bis zu 20% des
Finanzbedarfs einer Bank abdecken. Länder, die kein eigenes nationales System haben,
sollen in dieser Phase nicht auf die Rückversicherung zugreifen können.
Stufe 2: Mitversicherung → ab 2020 schrittweise Vergemeinschaftung (bis 2024)
In dieser Phase sollen Banken parallel auf das nationale und das europäische System
zugreifen können. Zunächst kommt der europäische Einlagensicherungsfonds wieder für
20 % des Finanzbedarfs auf. Dieser Anteil soll ab 2021 jedes Jahr um 20 Prozentpunkte
erhöht werden, so dass die nationalen Einlagensicherungssysteme schrittweise von der
europäischen Einlagensicherung ersetzt werden.
Stufe 3: Vollversicherung → ab 2024
Die Stufe 2 läuft im Jahr 2024 automatisch aus, wenn der Risikoanteil des europäischen
Einlagensicherungsfonds 100 % erreicht und damit einen vollen Versicherungsschutz
bietet. Der Fonds hat eine Zielausstattung von 0,8 % der gedeckten Einlagen. Dieser
Anteil entspricht der Vorgabe aus der bereits bestehenden Einlagensicherungsrichtlinie.
III. Folgen
In Deutschland würden sich durch eine Umsetzung des Kommissionsvorschlags vor allem
für Sparkassen und Genossenschaftsbanken gravierende Einschnitte ergeben. Die sehr
erfolgreichen und bewährten Institutssicherungssysteme dieser Banken werden unter der
jetzigen Einlagensicherungsrichtlinie voll anerkannt. Dadurch wird das geringere
Ausfallrisiko berücksichtigt und die Mittel für den deutschen Einlagensicherungsfonds
fallen niedriger aus.
Nach dem vorliegenden Kommissionsvorschlag fallen alle Banken in die Haftung des
europäischen Einlagensicherungsfonds und müssen daher auch Beiträge für diesen
zahlen.
Die
Sparkassen
und
Genossenschaftsbanken
können
ihre
Institutssicherungssysteme jedoch behalten. Eine finanzielle Mehrbelastung soll es
angeblich nicht geben, da Beiträge in nationale Systeme angerechnet werden.
IV. Fazit
Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist nicht akzeptabel. Die CDU/CSU-Gruppe
hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode erfolgreich gegen eine europäische
Einlagensicherung eingesetzt und wird dies wieder entschieden tun. Die Kommission setzt
die falschen Prioritäten und Anreize und will Risiken, die nach wie vor stark national
geprägt sind, vergemeinschaften. Die Motivation der Banken, solide zu wirtschaften und
Risiken zu minimieren, wird hierdurch geschwächt. Daher erscheint es zweifelhaft, ob
durch den Vorschlag wirklich eine Stabilisierung des europäischen Bankensektors erreicht
werden kann.
2
Außerdem ist die bestehende Einlagensicherungsrichtlinie erst von der Hälfte der
Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Kommission sollte sich also besser um die
Umsetzung des bestehenden europäischen Rechts kümmern, statt in großer Eile einen
neuen und unausgegorenen Vorschlag vorzulegen. Wichtig ist in der Zukunft vor allem, die
realen Risiken im System zu minimieren und die richtigen wirtschaftlichen Anreize für die
Banken zu schaffen. Eine weitere Belastung der Sparkassen und genossenschaftlichen
Banken, die sich in der Vergangenheit als sehr stabil erwiesen haben, kommt für die
CDU/CSU hingegen nicht in Frage. Der Vorschlag der EU-Kommission würde den Einstieg
in eine europäische Schulden- und Transferunion zugunsten der Südeuropäer und zum
Nachteil der deutschen Sparer bedeuten. Deshalb lehnen wir die europäische
Einlagensicherung in dieser Form ab.
Trotz der substantiellen Bedenken, ist es momentan fraglich, ob es im Europäischen
Parlament und im Rat eine Mehrheit gegen die Vorlage der Kommission geben wird.
Dr. Werner Langen / Stefan Schmitz, 22.12.2015
3