Europäische Einlagensicherung Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Europäischen Einlagensicherung vom 24. November 2015 I. Hintergrund Die europäische Einlagensicherung gilt als dritte Säule der Bankenunion und soll zu einer stärkeren Krisensicherheit des europäischen Finanzsektors führen und verhindern, dass Banken mit Steuermitteln unterstützt werden müssen. Die bisherigen Maßnahmen der Bankenunion sind der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) und der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM). Beide Gesetze sind bereits in Kraft getreten. Eine europäische Einlagensicherung scheiterte bereits in der letzten Legislaturperiode an den Widerständen im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten. Diese sind aber nach der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie verpflichtet, ein nationales Einlagensicherungssystem mit einer versicherten Summe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank zu schaffen. Diese Vorgabe wurde bisher lediglich von der Hälfte der Länder umgesetzt. Am 22. Juni 2015 wurde der „Fünf-Präsidenten-Bericht“ zur Weiterentwicklung und Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgestellt. Darin wird erneut eine europäische Einlagensicherung zur Vollendung der Bankenunion gefordert. Einer der Autoren des Berichts ist Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD), der sich damit für die Zusammenführung der nationalen Systeme aussprach, obwohl seine Partei angeblich gegen die Europäische Einlagensicherung ist. Zunächst plante die EU-Kommission eine reine Rückversicherung. Dies erwies sich jedoch als unpraktikabel, da viele Mitgliedstaaten gegen geltendes EU-Recht verstoßen und keine eigenen Systeme eingerichtet haben. Daher hat die Kommission am 24. November 2015 ein dreistufiges Verfahren vorgeschlagen. II. Inhalt Gemäß dem Kommissionsvorschlag soll die europäische Einlagensicherung auf dem bestehenden System aufbauen, das sich aus den EU-rechtskonform eingerichteten nationalen Einlagensicherungssystemen zusammensetzt. Sie soll schrittweise in 3 Stufen entstehen. Bereits von Beginn an soll ein Einlagensicherungsfonds eingerichtet werden. Dieser wird dann direkt durch Beiträge der Banken finanziert, die den Risiken entsprechend angepasst werden sollen. Die Verwaltung der europäischen Einlagensicherung inklusive Fonds soll dem bereits bestehenden SRB (Ausschuss für einheitliche Abwicklung) übertragen werden. Stufe 1: Rückversicherung → erste drei Jahre (2017 bis 2020) In der ersten Phase soll der europäische Einlagensicherungsfonds nur greifen, wenn die nationalen Systeme nachweislich ausgeschöpft sind. Er soll dann bis zu 20% des Finanzbedarfs einer Bank abdecken. Länder, die kein eigenes nationales System haben, sollen in dieser Phase nicht auf die Rückversicherung zugreifen können. Stufe 2: Mitversicherung → ab 2020 schrittweise Vergemeinschaftung (bis 2024) In dieser Phase sollen Banken parallel auf das nationale und das europäische System zugreifen können. Zunächst kommt der europäische Einlagensicherungsfonds wieder für 20 % des Finanzbedarfs auf. Dieser Anteil soll ab 2021 jedes Jahr um 20 Prozentpunkte erhöht werden, so dass die nationalen Einlagensicherungssysteme schrittweise von der europäischen Einlagensicherung ersetzt werden. Stufe 3: Vollversicherung → ab 2024 Die Stufe 2 läuft im Jahr 2024 automatisch aus, wenn der Risikoanteil des europäischen Einlagensicherungsfonds 100 % erreicht und damit einen vollen Versicherungsschutz bietet. Der Fonds hat eine Zielausstattung von 0,8 % der gedeckten Einlagen. Dieser Anteil entspricht der Vorgabe aus der bereits bestehenden Einlagensicherungsrichtlinie. III. Folgen In Deutschland würden sich durch eine Umsetzung des Kommissionsvorschlags vor allem für Sparkassen und Genossenschaftsbanken gravierende Einschnitte ergeben. Die sehr erfolgreichen und bewährten Institutssicherungssysteme dieser Banken werden unter der jetzigen Einlagensicherungsrichtlinie voll anerkannt. Dadurch wird das geringere Ausfallrisiko berücksichtigt und die Mittel für den deutschen Einlagensicherungsfonds fallen niedriger aus. Nach dem vorliegenden Kommissionsvorschlag fallen alle Banken in die Haftung des europäischen Einlagensicherungsfonds und müssen daher auch Beiträge für diesen zahlen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken können ihre Institutssicherungssysteme jedoch behalten. Eine finanzielle Mehrbelastung soll es angeblich nicht geben, da Beiträge in nationale Systeme angerechnet werden. IV. Fazit Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist nicht akzeptabel. Die CDU/CSU-Gruppe hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode erfolgreich gegen eine europäische Einlagensicherung eingesetzt und wird dies wieder entschieden tun. Die Kommission setzt die falschen Prioritäten und Anreize und will Risiken, die nach wie vor stark national geprägt sind, vergemeinschaften. Die Motivation der Banken, solide zu wirtschaften und Risiken zu minimieren, wird hierdurch geschwächt. Daher erscheint es zweifelhaft, ob durch den Vorschlag wirklich eine Stabilisierung des europäischen Bankensektors erreicht werden kann. 2 Außerdem ist die bestehende Einlagensicherungsrichtlinie erst von der Hälfte der Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Kommission sollte sich also besser um die Umsetzung des bestehenden europäischen Rechts kümmern, statt in großer Eile einen neuen und unausgegorenen Vorschlag vorzulegen. Wichtig ist in der Zukunft vor allem, die realen Risiken im System zu minimieren und die richtigen wirtschaftlichen Anreize für die Banken zu schaffen. Eine weitere Belastung der Sparkassen und genossenschaftlichen Banken, die sich in der Vergangenheit als sehr stabil erwiesen haben, kommt für die CDU/CSU hingegen nicht in Frage. Der Vorschlag der EU-Kommission würde den Einstieg in eine europäische Schulden- und Transferunion zugunsten der Südeuropäer und zum Nachteil der deutschen Sparer bedeuten. Deshalb lehnen wir die europäische Einlagensicherung in dieser Form ab. Trotz der substantiellen Bedenken, ist es momentan fraglich, ob es im Europäischen Parlament und im Rat eine Mehrheit gegen die Vorlage der Kommission geben wird. Dr. Werner Langen / Stefan Schmitz, 22.12.2015 3
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