Hotline aus Deutschland: 0180 202 33 22 www.tirolersparkasse.de Sparen Der Schutz für Ihr Geld. Einlagensicherung neu Aufgrund des neuen Gesetzes zur Einlagensicherung ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) sind Einlagen wie bisher bis zu 100.000 Euro pro KundIn und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar bis zu 500.000 Euro. Wir haben die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst: Welche Einlagen sind gesichert? Wie bisher sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro KundIn und Bank gesichert. Dieser Betrag gilt grundsätzlich auch bei Gemeinschaftskonten je KundIn. Neu: In besonderen Fällen (z.B. bei Auszahlung einer Abfertigung oder bei privaten Immobilienkäufen) gibt es eine auf 12 Monate limitierte erhöhte Einlagensicherung von bis zu 500.000 Euro. Neu: Es sind auch Einlagen in allen Fremdwährungen gesichert. Für wen gilt die Einlagensicherung? Wie bisher sind Einlagen von grundsätzlich allen KundInnen gesichert. Neu: Bei Kommerzkunden sind künftig grundsätzlich auch Einlagen von großen Kapitalgesellschaften (gemäß § 221 Absatz 3 UGB) gesichert. Für welche Konten gilt die Einlagensicherung? Die Einlagensicherung gilt wie bisher für Sparkonten und Sparbücher Zahlungsverkehrskonten Wertpapier-Verrechnungskonten Bausparkonten Welche Konten sind von der Einlagensicherung nicht betroffen? Nicht gesichert sind wie bisher Wertpapier-Depots: siehe „Sind meine Wertpapiere im Sicherungsfall gesichert? Die gesetzliche Anlegerentschädigung“ Einlagen von institutionellen Kunden, wie z.B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, Pensions- und Rentenfonds Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden Wann tritt ein Sicherungsfall ein? Die Einlagensicherung schützt Sie, wenn Ihr Erspartes von der Bank nicht mehr ausbezahlt wird, weil über das Geldinstitut der Konkurs eröffnet wurde, die Geschäftsaufsicht verhängt wurde, eine Zahlungseinstellung verfügt wurde oder Seite 1 von 2 die FMA festgestellt hat, dass ein Geldinstitut aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, die fälligen Einlagen zurückzuzahlen, und gegenwärtig keine Aussicht besteht, dass das Institut dazu zukünftig in der Lage sein wird. Wie erfolgt im Sicherungsfall die Auszahlung? Die Entschädigungszahlung erfolgt im Regelfall, ohne dass die Auszahlung beantragt werden muss. Für die Auszahlung stehen künftig neben weiteren Finanzierungsinstrumenten Fonds zur Verfügung. Die Banken zahlen in diese Fonds schrittweise bis 2024 ein. Die bisherige geteilte Haftung für die Einlagensicherung (je zur Hälfte die Republik Österreich und die jeweilige Bank) fällt weg. Aufgrund der vielfältigen Finanzierungsinstrumente ergibt sich insgesamt dennoch eine Stärkung des Systems. Die Frist für die Auszahlung wird schrittweise bis 2024 von 20 Arbeitstagen auf 7 Arbeitstage verkürzt. Gibt es weiterhin den Haftungsverbund der Sparkassen? Ja, den Haftungsverbund gibt es weiterhin unverändert zusätzlich zur Einlagensicherung. Erste Bank und Sparkassen garantieren im Rahmen von wechselseitigen Haftungsvereinbarungen für die Auszahlung der Kunden-Einlagen über die gesetzlich gesicherten Beträge hinaus. Unsere KundInnen haben somit eine über die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro hinausgehende zusätzliche Absicherung. In der Grundsatzvereinbarung zum Haftungsverbund, dem die österreichischen Sparkassen angehören, ist zudem ein Früherkennungssystem verankert, um rasch auf wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Sparkasse reagieren zu können. Sind meine Wertpapiere im Sicherungsfall gesichert? Die gesetzliche Anlegerentschädigung Grundsätzlich werden Wertpapiere, die auf einem Kundendepot liegen, von der Bank nur verwahrt. Sie sind Ihr Eigentum und müssen Ihnen jederzeit ausgezahlt oder auf ein anderes Depot übertragen werden – auch im Sicherungsfall. Sollte das wider Erwarten nicht möglich sein, so kommt die Anlegerentschädigung zu tragen. Dabei sind die betroffenen Wertpapiere bis zu maximal 20.000 Euro gesichert. Als juristische Personen erhalten Sie 90 % der Forderungen – aber ebenfalls höchstens 20.000 Euro. Guthaben, die sich auf Ihren Konten befinden, werden durch die Einlagensicherung abgedeckt, z. B. Guthaben von Ausschüttungen auf Wertpapier-Verrechnungskonten. Die richtige Beratung Sie haben weitere Fragen? Ihre Kundenbetreuerin, Ihr Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse informiert Sie gerne näher zur Einlagensicherung. Ergänzende Informationen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie im „Informationsbogen für den Einleger“ und auch online unter www.tirolersparkasse.at/einlagensicherung. Dort ist auch der vollständige Gesetzestext des ESAEG ersichtlich. Stand der Information: Dezember 2015 Diese Information basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Seite 2 von 2
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