Brüssel, 10. November 2015 Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Statement Glaubwürdiger Einlagenschutz verlangt verlässliche EU-Politik Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ● BVR Pressesprecherin: Melanie Schmergal Schellingstraße 4 10785 Berlin Telefon: (030) 20 21-13 00 Telefax: (030) 20 21-19 05 Internet: www.bvr.de E-Mail: [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr herzlich möchten Georg Fahrenschon, der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), und ich Sie zu unserer gemeinsamen Pressekonferenz in Brüssel begrüßen. Wir kommen gerade aus einer gemeinsamen Sitzung mit den Spitzen unserer beiden Verbände. Diese haben sich soeben auf eine Erklärung verständigt zu den Vorschlägen der „Five Presidents“, die nationalen Einlagensicherungen zu einem Europäischen Einlagensicherungssystem zu vergemeinschaften. Diese soll ja den dritten Pfeiler einer vollen Bankenunion bilden. Die Rede ist – wie Sie wissen – von den Präsidenten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Parlaments, des Rates und der Eurozone. Am morgigen Mittwoch werden auch die EU-Kommissare zu diesem Thema eine Orientierungsdebatte abhalten, heute beschäftigt sich der ECOFIN mit der Einlagensicherung. Meine Damen und Herren, die Deutschen Kreditwirtschaft spricht sich als Ganzes gegen die angesprochene Vergemeinschaftung der Einlagensicherung aus. Der DSGV und der BVR tun dies darüber hinaus noch einmal im Schulterschluss, um so auch hier in Brüssel unsere besondere Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen. Die deutschen Genossenschaftsbanken und die deutschen Sparkassen haben ähnliche Strukturen. Sie sind beide subsidiär aufgestellt und haben beide leistungsstarke Institutssicherungssysteme. Über 80 Prozent der Spareinlagen in Deutschland liegen entweder bei den genossenschaftlichen Banken oder Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Unsere Position ist ganz klar: Die Sparkassen-Finanzgruppe und die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken sind nicht bereit, die zur Sicherung von Kundengeldern über viele Jahre angesammelten Mittel für die Einlagensicherung in anderen Ländern einzusetzen. Wir sind auch nicht bereit, über eine Rückversicherung für fremde Einlagensicherungssysteme zu haften. Daher appellieren wir an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages dafür einzutreten, dass die jetzigen Institutssicherungssysteme in keiner Weise beeinträchtigt werden. Der Deutsche Bundestag hat dies in der letzten Woche bereits getan. Warum tun wir das? Weil wir Fehlanreize in Europa vermeiden wollen. Gerade einmal die Hälfte aller Länder hat die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umgesetzt, die bis Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen war. Wie Sie wissen, haben damit die Einleger gesetzlichen Anspruch auf 100.000 Euro Entschädigung, die Systeme unterliegen strengen Qualitätsstandards. Doch schon jetzt kommen wieder neue Vorschläge aus Brüssel. Das wirkt sicherlich nicht anregend auf den Aufbau eigener Systeme in jenen Ländern, die bislang noch keine haben – geschweige denn gefüllte Kassen. Europa sollte die 2 Eigenverantwortung der Länder, der Banken und ihrer Sicherungssysteme stärken, statt diese zu schwächen. Außerdem ist eines klar: Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung kann die Weiterentwicklung der Eurozone nicht ersetzen. Sie steht sogar im krassen Gegensatz zur bislang fehlenden Bereitschaft der Länder der Eurozone, Fortschritte auf dem Weg zur politischen Union zu erreichen. Wir erinnern uns: Auf eine politische Union konnten sich die „Five Presidents“ nicht einigen. Ob eine politische Union ein erstrebenswertes Ziel ist, mag dahingestellt bleiben. Klar ist aber, dass ein engeres wirtschaftspolitisches Miteinander bitter nötig ist. Die Basis des Euroregelwerks, der Maastrichter Vertrag, hat sich als eine Schönwetterwährungsverfassung herausgestellt. Der Stabilitätspakt hat als Instrument zur Sicherung stabiler Staatsfinanzen versagt. Trotz gravierender Defizite kam es nie zu Sanktionen. Für den Umgang mit Staaten in finanziellen Schieflagen gab es bis zur Einführung der europäischen Rettungsschirme keine wirksamen Mechanismen. Ohne einen stärkeren Verzicht auf nationale Souveränität im Bereich der Wirtschaftspolitik wird allerdings eine verbindlichere Wirtschaftspolitik der Staaten des Euroraums nicht erreicht werden können. Das Prinzip der Subsidiarität ist dabei unbedingt zu beachten. Es muss gelten: So viel Europa wie für die Stabilität des Euro nötig und so viel nationale Eigenständigkeit wie möglich. 3
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