Statement von Uwe Fröhlich, Präsident des BVR

Brüssel, 10. November 2015
Uwe Fröhlich,
Präsident des
Bundesverbandes der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR)
Statement
Glaubwürdiger Einlagenschutz verlangt
verlässliche EU-Politik
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken ● BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
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E-Mail: [email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr herzlich möchten Georg Fahrenschon, der Präsident
des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), und ich Sie zu unserer
gemeinsamen Pressekonferenz in Brüssel begrüßen. Wir kommen gerade aus einer
gemeinsamen Sitzung mit den Spitzen unserer beiden Verbände. Diese haben sich soeben
auf eine Erklärung verständigt zu den Vorschlägen der „Five Presidents“, die nationalen
Einlagensicherungen zu einem Europäischen Einlagensicherungssystem zu
vergemeinschaften. Diese soll ja den dritten Pfeiler einer vollen Bankenunion bilden. Die
Rede ist – wie Sie wissen – von den Präsidenten der Europäischen Kommission, der
Europäischen Zentralbank, des Europäischen Parlaments, des Rates und der Eurozone. Am
morgigen Mittwoch werden auch die EU-Kommissare zu diesem Thema eine
Orientierungsdebatte abhalten, heute beschäftigt sich der ECOFIN mit der
Einlagensicherung.
Meine Damen und Herren, die Deutschen Kreditwirtschaft spricht sich als Ganzes gegen die
angesprochene Vergemeinschaftung der Einlagensicherung aus. Der DSGV und der BVR
tun dies darüber hinaus noch einmal im Schulterschluss, um so auch hier in Brüssel unsere
besondere Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen. Die deutschen Genossenschaftsbanken
und die deutschen Sparkassen haben ähnliche Strukturen. Sie sind beide subsidiär
aufgestellt und haben beide leistungsstarke Institutssicherungssysteme. Über 80 Prozent der
Spareinlagen in Deutschland liegen entweder bei den genossenschaftlichen Banken oder
Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe.
Unsere Position ist ganz klar: Die Sparkassen-Finanzgruppe und die Genossenschaftliche
FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken sind nicht bereit, die zur Sicherung von
Kundengeldern über viele Jahre angesammelten Mittel für die Einlagensicherung in anderen
Ländern einzusetzen. Wir sind auch nicht bereit, über eine Rückversicherung für fremde
Einlagensicherungssysteme zu haften. Daher appellieren wir an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages dafür einzutreten, dass die jetzigen
Institutssicherungssysteme in keiner Weise beeinträchtigt werden. Der Deutsche Bundestag
hat dies in der letzten Woche bereits getan.
Warum tun wir das? Weil wir Fehlanreize in Europa vermeiden wollen. Gerade einmal die
Hälfte aller Länder hat die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umgesetzt, die bis Juli 2015 in
nationales Recht umzusetzen war. Wie Sie wissen, haben damit die Einleger gesetzlichen
Anspruch auf 100.000 Euro Entschädigung, die Systeme unterliegen strengen
Qualitätsstandards. Doch schon jetzt kommen wieder neue Vorschläge aus Brüssel. Das
wirkt sicherlich nicht anregend auf den Aufbau eigener Systeme in jenen Ländern, die
bislang noch keine haben – geschweige denn gefüllte Kassen. Europa sollte die
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Eigenverantwortung der Länder, der Banken und ihrer Sicherungssysteme stärken, statt
diese zu schwächen.
Außerdem ist eines klar: Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung kann die
Weiterentwicklung der Eurozone nicht ersetzen. Sie steht sogar im krassen Gegensatz zur
bislang fehlenden Bereitschaft der Länder der Eurozone, Fortschritte auf dem Weg zur
politischen Union zu erreichen. Wir erinnern uns: Auf eine politische Union konnten sich die
„Five Presidents“ nicht einigen.
Ob eine politische Union ein erstrebenswertes Ziel ist, mag dahingestellt bleiben. Klar ist
aber, dass ein engeres wirtschaftspolitisches Miteinander bitter nötig ist. Die Basis des
Euroregelwerks, der Maastrichter Vertrag, hat sich als eine Schönwetterwährungsverfassung
herausgestellt. Der Stabilitätspakt hat als Instrument zur Sicherung stabiler Staatsfinanzen
versagt. Trotz gravierender Defizite kam es nie zu Sanktionen. Für den Umgang mit Staaten
in finanziellen Schieflagen gab es bis zur Einführung der europäischen Rettungsschirme
keine wirksamen Mechanismen.
Ohne einen stärkeren Verzicht auf nationale Souveränität im Bereich der Wirtschaftspolitik
wird allerdings eine verbindlichere Wirtschaftspolitik der Staaten des Euroraums nicht
erreicht werden können. Das Prinzip der Subsidiarität ist dabei unbedingt zu beachten. Es
muss gelten: So viel Europa wie für die Stabilität des Euro nötig und so viel nationale
Eigenständigkeit wie möglich.
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