Sonderthema April 2016

Sonderthema
April 2016
 EU-Austritt Großbritanniens dürfte deutsche Wirtschaft kaum belasten
Aktuelle Unsicherheit wird sich nur bei EU-Verbleib schnell auflösen
(Un)Beschränkter Zugang zum Europäischen Binnenmarkt?
Brexit belastet deutschen Außenbeitrag 2020 mit 5 Mrd. Euro
Brexit? Don‘t panic!
Postbank Research
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Team Postbank Research
Dr. Marco Bargel
Chefvolkswirt
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Heinrich Bayer
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Dr. Lucas Kramer
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Heinz-Gerd Sonnenschein
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Redaktionsschluss: 30. März 2016
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EU-Austritt Großbritanniens dürfte deutsche
Wirtschaft kaum belasten
Spätestens seit dem letzten EU-Gipfel steht
die Diskussion über einen möglichen Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit)
wieder ganz oben auf der politischen
Agenda in Europa. Wie schon in der Vergangenheit – Britenrabatt, Opt-Out von
Teilen der europäischen Gesetzgebung und
-regulierung, keine währungspolitische Integration – konnte Premierminister David
Cameron auf dem Gipfeltreffen vom 18.
bis 20. Februar dieses Jahres wieder einmal
weitreichende Zugeständnisse und Sonderregelungen, diesmal für den Fall eines Verbleibs seines Landes in der EU, aushandeln.
So sollen beispielsweise zugewanderte Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten in
Großbritannien zukünftig erst nach vier
Jahren Anspruch auf volle Sozialleistungen
haben sowie Kindergeldzahlungen an die
Leistungshöhe im Herkunftsland angepasst
werden. Zudem wurde vereinbart, dass
sich Großbritannien nicht vollumfänglich
an den weiteren Prozessen zur Schaffung
einer „ever closer union“ beteiligen muss.
Während London mehr Mitspracherechte
bei für das Land relevanten Entscheidungen der Eurozone erhält, wird es aber auch
weiterhin kein diesbezügliches Vetorecht
geben. Angesichts dieses jüngsten Verhandlungserfolgs sah Premierminister
Cameron sich nachfolgend in der Lage, im
Vorfeld des für den 23. Juni 2016 geplanten Referendums bei der britischen Bevölkerung aktiv für ein „Ja“ zu einem Verbleib des Landes in der EU zu werben.
Aktuelle Unsicherheit dürfte sich nur
bei EU-Verbleib schnell auflösen
Die aktuelle Berichterstattung sowie die
zahlreichen Meinungsumfragen lassen
aber bislang keine eindeutige Tendenz hinsichtlich des zu erwartenden Abstimmungsergebnisses erkennen, zumal auch
das Lager der EU-Skeptiker nach dem EUGipfel unter anderem mit Boris Johnson,
Bürgermeister Londons und parteiinterner
Rivale Camerons, prominenten Zulauf erhalten hat. Zudem hat die Führung in den
Meinungsumfragen wie schon in der Ver-
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Meinungsumfragen lassen keine klare
Tendenz für das Referendum erkennen
Prozent
50
50
45
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40
40
35
35
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201 3
201 4
Bleiben
201 5
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30
Verl assen
Quelle: YouGov
gangenheit auch in den letzten Monaten
noch mehrfach zwischen den Lagern der
Befürworter und Gegner eines EU-Verbleibs gewechselt. Ein deutliches Ergebnis
des Referendums ist vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten. Vielmehr gehen
wir davon aus, dass die Volksabstimmung
letztlich einen knappen Sieg der Befürworter des EU-Verbleibs zeigen wird.
In diesem Fall sollte sich die Unsicherheit,
die sich zuletzt noch einmal verstärkt an
den Finanzmärkten – und hier insbesondere am Devisenmarkt, wo das Pfund gegenüber den weltweit wichtigsten Währungen
auf breiter Front abwertete – bemerkbar
gemacht hat, schnell auflösen. Auch in den
vergangenen Monaten zurückgehaltene
(ausländische) Investitionen dürften kurzfristig nachgeholt werden, so dass eine
nachhaltige Schädigung der britischen
Konjunktur nicht zu befürchten ist. Für den
Fall, dass die Briten mehrheitlich gegen einen Verbleib ihres Landes in der EU stimmen, sind hingegen negative Wachstumseffekte in Großbritannien zu erwarten, die
sich aufgrund der starken außenwirtschaftlichen Verflechtung auch auf andere EUMitgliedsstaaten auswirken dürften. Dies
gilt in besonderem Maße für die exportorientierte deutsche Wirtschaft, für die Großbritannien die drittwichtigste Exportdestination ist. Für eine Abschätzung der
Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft
müssen dabei aber zunächst Annahmen
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über die konkrete Ausgestaltung eines EUAustritts Großbritanniens getroffen werden, wobei insbesondere der zukünftige
Zugang des Landes zum Europäischen Binnenmarkt relevant ist.
(Un)Beschränkter Zugang zum
Europäischen Binnenmarkt?
Im Gegensatz zur EWU (vergleiche die
Grexit-Diskussionen) ist in den EU-Verträgen der Austritt eines Mitgliedsstaates explizit vorgesehen und ein konkretes Verfahren hierfür festgelegt. Sollten die Briten
mehrheitlich gegen einen Verbleib ihres
Landes in der EU stimmen, müsste die britische Regierung beim Europäischen Rat –
dem Gremium der Staats- und Regierungschefs der EU – nach Artikel 50 des Lissabon-Vertrags einen Austrittsantrag stellen.
Hierdurch werden Austrittsverhandlungen
zwischen Großbritannien und der EU – vertreten durch die Europäische Kommission –
in Gang gesetzt, die in einem Austrittsabkommen münden sollen, welches vom
Europäischen Rat und vom Europäischen
Parlament ratifiziert werden muss und spätestens nach Ablauf von zwei Jahren in
Kraft tritt.
Während Großbritannien für die Dauer
dieser Verhandlungsphase vollwertiges EUMitglied bleibt, werden die Auswirkungen
des Austritts im Folgenden wesentlich davon abhängen, wie die Beziehungen zur
EU konkret ausgestaltet sind. Ziel der britischen Regierung in den Verhandlungen
dürfte es dabei sein, einen möglichst umVerschiedene Szenarien für den EUAustritt Großbritanniens denkbar
Freihandelszone und
eingeschränkter Zugang
zum Europäischen
Binnenmarkt
Integrationsgrad
Vollkommen
unabhängig
BIPAbschlag
GB 2020
3%
Ähnlich EUVollmitglied
1%
0,5%
Quelle: Postbank
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fassenden Zugang zum Europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Allerdings ist die
aus britischer Sicht überbordende EU-Regulierung das wesentliche Argument für
einen Austritt, so dass London diesbezüglich eine weitreichende Unabhängigkeit
anstreben wird. Die EU sieht sich in den
Verhandlungen wiederum ihrerseits einem
Zielkonflikt ausgesetzt. Einerseits möchte
sie die Handelsbeziehungen zu Großbritannien nicht zu stark beschränken, weil dadurch ein wichtiger Exportmarkt für zahlreiche europäische Unternehmen an Attraktivität verlöre. Andererseits will sie in
den Austrittsverhandlungen ein klares Signal in Richtung anderer Mitgliedsstaaten
aussenden, dass ein EU-Austritt nicht kostenlos zu haben ist.
Somit sind als Ergebnis der Verhandlungen
unterschiedliche Szenarien denkbar. Diese
bewegen sich hinsichtlich des Integrationsgrads mit der EU zwischen dem Status eines vollkommen unabhängigen Drittlands
ohne jedwede Privilegien auf der einen
und einem Vollmitglied-ähnlichen Status –
vollständiger Zugang zum Binnenmarkt,
aber keine Mitspracherechte und Sonderregelungen, vergleichbar mit Norwegen –
auf der anderen Seite, wobei nach unserer
Einschätzung beide Extremszenarien gleichermaßen unwahrscheinlich sind. Wir gehen davon aus, dass sich Großbritannien
und die EU zumindest auf eine gemeinsame Freihandelszone einigen werden, so
dass keine neuen Zollschranken aufgebaut
werden. Dies schließt aber nicht-tarifäre
Handelshemmnisse keinesfalls aus, die beispielsweise aus unterschiedlichen Standards für Güter im internationalen Warenhandel resultieren können, wenn Großbritannien Teile der in nationales Recht umgesetzten EU-Gesetzgebung nach seinem
Austritt rückgängig macht. Zu erwarten ist
aus unserer Sicht auch, dass ein Freihandelsabkommen um einen eingeschränkten
Zugang zum EU-Binnenmarkt in Form einzelner Verträge – vergleichbar mit der
Schweiz – ergänzt wird. So könnte Großbritannien einerseits den freien Kapitalund Zahlungsverkehr mit der EU beibehalten, um die Attraktivität des Finanzplatzes
London nicht zu gefährden. Andererseits
könnte die aus Sicht vieler britischer Bürger
besorgniserregende Migration vor dem
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Hintergrund der Flüchtlingskrise durch eine
weitere Einschränkung der Personenfreizügigkeit nach eigener Vorstellung gesteuert
werden. Im Falle verschiedener derartiger
Nebenabsprachen zu einem Freihandelsabkommen würde die EU aber voraussichtlich
zumindest auf einer Verknüpfung der einzelnen Verträge bestehen („GuillotineKlausel“), um ein einseitiges Rosinenpicken
durch Großbritannien zu verhindern.
Brexit belastet deutschen
Außenbeitrag 2020 mit 5 Mrd. Euro
Die deutsche Wirtschaft ist in hohem Maße
von der Ausfuhr abhängig und exportierte
2015 Waren im Gegenwert von knapp
1.200 Mrd. Euro. In den letzten fünf Jahren sind die deutschen Exporte nach Großbritannien dabei annähernd doppelt so
schnell gewachsen wie die gesamte deutsche Ausfuhr. Sie beliefen sich 2015 auf
rund 89 Mrd. Euro, womit Großbritannien
mit einem Anteil von 7,5% aktuell die
drittwichtigste Exportdestination deutscher
Unternehmen ist. Hinsichtlich der Warenstruktur entfiel knapp ein Drittel der Exporte nach Großbritannien alleine auf die
Autoindustrie. Für die deutschen Autobauer und Zulieferer ist das Land mit einem
Anteil von 13% (29 Mrd. Euro) knapp hinter den USA sogar der zweitwichtigste Exportmarkt weltweit.
Im Rahmen unseres Basisszenarios – Freihandelszone und eingeschränkter Zugang
zum Europäischen Binnenmarkt – dürfte
das reale britische BIP in den kommenden
fünf Jahren durchschnittlich nur noch mit
2,1% statt 2,3% pro Jahr wachsen. Im
Vergleich zum Fortbestand der EU-Mitgliedschaft entspricht dies einer BIP-Einbuße von 1,0% im Jahr 2020. Da Großbritannien während der Verhandlungsphase zunächst vollwertiges EU-Mitglied bleibt,
dürften die negativen Wachstumseffekte
in den Jahren 2016 bis 2018 primär auf die
erhöhte Unsicherheit zurückzuführen sein,
welche insbesondere über eine rückläufige
Investitionsdynamik das BIP-Wachstum belasten sollte. Nach erfolgtem Austritt dürften dann auch leichte Beschränkungen des
Außenhandels das Wirtschaftswachstum
verringern, da auch im Rahmen einer Frei-
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handelszone nicht-tarifäre Handelshemmnisse – beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Regulierung – auftreten können. Unter der Annahme, dass die deutschen Exporte nach Großbritannien in den
kommenden Jahren wie in der Vergangenheit durchschnittlich 2,5-mal so stark
wachsen wie das britische BIP, werden diese im Jahr 2020 nach unseren Berechnungen um lediglich knapp 2,5 Mrd. Euro niedriger ausfallen als bei einem Verbleib
Großbritanniens in der EU. Insgesamt gehen den deutschen Exporteuren aufgrund
der geringeren britischen Wachstumsdynamik damit von 2016 bis 2020 Erlöse in Höhe von knapp 7 Mrd. Euro verloren. Sollte
es – auch wenn wir hiervon nicht ausgehen – doch zu einem weitgehenden Bruch
mit der EU kommen, könnte das britische
BIP im Jahr 2020 um 3,0% und die deutschen Exporte damit um rund 7 Mrd. Euro
niedriger ausfallen. Im besten Fall – Großbritannien erhält weitgehenden Zugang
zum Gemeinsamen Markt – rechnen wir
mit einem BIP-Abschlag von lediglich 0,5%
und damit nur mit einem geringen Minus
bei den deutschen Exporten von 1,2 Mrd.
Euro im Jahr 2020.
Neben dem direkten Effekt verringerter Exporte nach Großbritannien auf das deutsche BIP-Wachstum werden aber zusätzlich
indirekte Effekte zum Tragen kommen.
Zum einen wird sich auch die Nachfrage
der Briten nach Warenexporten anderer
Handelspartner neben Deutschland schwächer entwickeln. Da in der Produktion der
Exporte anderer Länder wiederum deutsche Produktionsanlagen und Vorerzeugnisse zum Einsatz kommen, dürfte das
deutsche Exportwachstum zusätzlich belastet werden. Dieser negative Effekt auf den
Außenbeitrag wird aber unseres Erachtens
– zumindest weitestgehend – dadurch
kompensiert, dass aufgrund des schwächeren deutschen Exportwachstums sich auch
die deutsche Nachfrage nach importierten
Vorprodukten schwächer entwickelt.
Weitere Wirkungen werden zudem von
der zu erwartenden Abwertung des britischen Pfunds im Fall eines EU-Austritts ausgehen, die potenziell die Preiswettbewerbsfähigkeit britischer Exporte auf dem
Weltmarkt erhöht. Eine wesentliche
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Belastung der deutschen Exporte in Drittstaaten durch eine verstärkte Konkurrenz
seitens Großbritanniens halten wir aber für
unwahrscheinlich. Gerade bei den deutschen Exportschlagern – Autos, Produktionsanlagen und Maschinen – kann die
britische Industrie nur in Einzelfällen ernsthafte Konkurrenzprodukte vorweisen.
Gleichwohl dürfte aber aufgrund des Preisvorteils in Deutschland eine Substitution
zwischen in Deutschland produzierten und
aus Großbritannien importierten Produkten
einsetzen, die zu einem Anstieg der deutschen Importe und damit zu einer weiteren
Belastung des BIP-Wachstums durch einen
geringeren Außenbeitrag führt.
Unter Berücksichtigung der genannten Effekte wird der Außenbeitrag zum deutschen BIP in unserem Basisszenario im Vergleich zu einem Verbleib Großbritanniens
in der EU im Jahr 2020 rund 5 Mrd. Euro
geringer ausfallen. Ein Austritt des Landes
aus der EU hat damit nur einen vergleichsweise geringen Abschlag auf das deutsche
BIP in Höhe von 0,2% im Jahr 2020 zur
Folge.
Eine weitere Belastung für Deutschland ergibt sich aber daraus, dass im Falle eines
EU-Austritts mit Großbritannien der drittgrößte Nettozahler zum EU-Budget mit einem Nettobeitrag in Höhe von gut 4 Mrd.
Euro entfällt. Wird der Fehlbetrag gemäß
der bisherigen Budgetanteile auf die verbleibenden EU-Mitgliedsstaaten verteilt, ergibt sich für Deutschland eine zusätzliche
Zahlungsverpflichtung in Höhe von rund
1,0 Mrd. Euro. Hinzu kommt, dass der
Großbritannien aktuell drittgrößter
Nettozahler zum EU-Budget
DE
FR
GB
NL
IT
SE
AT
FI
DK
deutsche Staatshaushalt durch die leichte
Dämpfung der Konjunktur infolge des Brexits durch Mehrausgaben für Sozialleistungen und Steuermindereinnahmen zusätzlich belastet wird. Insgesamt gehen wir im
Falle eines Brexits in unserem Basisszenario
von einem moderaten Aufschlag auf die
am BIP gemessene deutsche Defizitquote
in Höhe von rund 0,1 Prozentpunkten im
Jahr 2020 aus.
Brexit? Don‘t panic!
Letztlich stellt sich die Frage, inwieweit die
in London ansässigen Banken nach einem
Austritt weiter ihre Finanzdienstleistungen
im Europäischen Binnenmarkt anbieten
können, wobei wir aber von einer entsprechenden Sonderregelung ausgehen, die
dies ermöglichen wird. Sollte eine Einigung
hierüber in den Verhandlungen jedoch wider Erwarten nicht gelingen, haben zahlreiche, in London vertretene internationale
Großbanken und Finanzdienstleister bereits
angekündigt, ihr Europageschäft möglicherweise nach Frankfurt – dem nach London größten Finanzplatz in der EU – oder
Paris verlagern zu wollen, so dass hieraus
letztlich sogar positive Effekte für den
Standort Deutschland resultieren könnten.
Auch wenn wir weiterhin davon ausgehen,
dass das Referendum am 23. Juni dieses
Jahres ohnehin eine knappe Mehrheit für
einen Verbleib Großbritanniens in der EU
zeigen wird, dürften sich aus unserer Sicht
selbst im Falle eines Brexits die wirtschaftlichen Auswirkungen für Deutschland in
sehr engen Grenzen halten. Dies gilt aber
nur unter der Voraussetzung, dass beide
Seiten willens und fähig sind, auch im Falle
des EU-Austritts eine weiterhin enge Anbindung Großbritanniens an die EU sicherzustellen, was insbesondere im Interesse
der Briten sein dürfte.
Dr. Lucas Kramer
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Quelle: Europäische Union
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