Zentrum für Lehrerinnenund Lehrerbildung (ZfL) Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse Studierende können einen Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse stellen. Sie erhalten im Falle einer Anerkennung bevorzugt einen Praktikumsplatz an ihrem Wunschort und werden vorrangig zugewiesen. Voraussetzung für die Anerkennung ist das Erbringen eines entsprechenden Nachweises mit der Anmeldung zum Praktikum. Antrag1 auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse für die Anmeldung zum Assistenzlehrer*innenpraktikum (ALP) Fachpraktikum (FAP) Praxissemester Name, Vorname Matrikelnummer Fächer Emailadresse (nur Uni-Adresse) Datum Ich stelle einen Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse, weil (Zutreffendes bitte ankreuzen): schwerwiegende Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung vorliegen. Es muss eine längerfristige Beeinträchtigung nachgewiesen werden, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Nachweis: Ärztliche Bescheinigung. Bei einer Behinderung ab Grad der Behinderung 50 (GdB 50) ist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich, sondern nur eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises. ein/mehrere Kind/er bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt betreut wird/werden. Damit sind leibliche Kinder, Pflegekinder sowie in den Haushalt aufgenommene Kinder eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners oder in den Haushalt aufgenommene Enkel gemeint. Nachweis: Kopie der Geburts‐ oder Abstammungsurkunde des Kindes bzw. des Kinderreisepasses. ein naher Angehöriger / eine nahe Angehörige gepflegt wird. Als pflegebedürftige nahe Angehörige gelten Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Adoptiv‐ und Pflegekinder mit anerkannter Pflegestufe. Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche Betreuung eines Angehörigen mit anerkannter Pflegestufe. Ich möchte in den Kreis__________________________________________ vermittelt werden, wenn möglich an eine der folgenden Schulen: ____________________________________________________________________________________________________________ Genehmigt: Gabi Asmussen Leiterin der Schulpraktischen Studien 1 Falsch oder unvollständig gestellte Anträge und Anträge ohne gültige Belege können nicht bearbeitet werden. Die Anträge müssen mit sämtlichen Belegen in PAPIERFORM bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Anmeldefrist des jeweiligen Praktikums im Praktikumsbüro vorliegen. (Mai 2015)
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