Die Durchsetzungsinitiative ist nicht nötig

Ruedi Noser, Ständerat und Unternehmer
Die Durchsetzungsinitiative ist nicht nötig
29.01.2016
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Damen und Herren Medienschaffende
Vor fünf Jahren hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Ausschaffungsinitiative angenommen. Noch
bevor das Parlament den Umsetzungsvorschlag fristgerecht verabschieden konnte, hat die SVP aber
die Durchsetzungsinitiative gestartet. Vordergründig soll damit die Ausschaffungsinitiative und damit
der Volkswille umgesetzt werden. Die Durchsetzungs-Initiative geht aber weit über den Wortlaut der
Ausschaffungs-Initiative hinaus. Selbst gewisse Bagatelldelikte führen zur sofortigen Ausschaffung –
rücksichtslos und unverhältnismässig. Ob Vergewaltigung oder zweimaliges Fahren mit 50
Stundenkilometern in einer 30er-Zone: Mit der Annahme der Durchsetzungsinitiative wird kein
Unterschied gemacht.
Das Parlament hat die Anliegen der Ausschaffungsinitiative erfüllt – knallhart aber fair. Das Gesetz
setzt die Ausschaffungsinitiative wortgetreu um – mehr noch, es geht sogar über die Forderungen
hinaus. Der Automatismus zur Ausschaffung von schwerkriminellen Ausländern wird mit dem
Umsetzungsgesetz eingeführt – damit wird der Volkswille respektiert. Respektiert werden aber auch
die Menschenrechte, unsere Verfassung und unsere internationalen Verpflichtungen. Denn das
Umsetzungsgesetz beinhaltet auch eine Härtefallklausel. Diese ist eng und restriktiv formuliert. Eine
Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Betroffene in eine schwere persönliche Notsituation
käme und zudem die öffentlichen Interessen am der Landesverweisung nicht grösser wären.
Dass das Gesetz noch nicht in Kraft ist, daran ist die SVP schuld. Mit ihrer unnötigen DurchsetzungsInitiative hat sie die Inkraftsetzung des Ausschaffungsgesetzes erheblich verzögert.
Die Durchsetzungsinitiative hebelt die Grundsätze eines demokratischen Rechtsstaats aus. Dieser
basiert auf dem Prinzip der Gewaltentrennung mit Parlament, Bundesrat und Gerichten. Nun will diese
Initiative den Richtern verbieten, ihre ureigene Funktion auszuüben. Der gerichtliche Schutz des
Menschen gehört untrennbar zu unserem Selbstverständnis eines Rechtstaats. Es ist höchst
unschweizerisch, dieses Grundrecht in Frage zu stellen.
Als Parlamentarier aber auch als Unternehmer wehre ich mit aller Vehemenz gegen diese unnötige
Vorlage. Sie ist eine Desavouierung der politischen Arbeit, die wir alle – inklusive SVP-Vertreterinnen
und – Vertreter – in Bundesbern leisten. Sie ist eine unnütze Zwängerei und eine populistische
Wahlkampfmaschine auf dem Buckel deren, die sich am wenigsten wehren können. Und sie ist ein
direkter Angriff auf unser Erfolgsmodell. Deshalb hat sich succèSuisse als Unternehmerbewegung
bereits im November entschieden, sich gegen diese unnötige Initiative engagieren. Die Stimme
Wirtschaft ist wichtig und ich bin sehr froh, dass wir heute mit einer Stimme vor Ihnen stehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.