Ruedi Noser, Ständerat und Unternehmer Die Durchsetzungsinitiative ist nicht nötig 29.01.2016 Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Medienschaffende Vor fünf Jahren hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Ausschaffungsinitiative angenommen. Noch bevor das Parlament den Umsetzungsvorschlag fristgerecht verabschieden konnte, hat die SVP aber die Durchsetzungsinitiative gestartet. Vordergründig soll damit die Ausschaffungsinitiative und damit der Volkswille umgesetzt werden. Die Durchsetzungs-Initiative geht aber weit über den Wortlaut der Ausschaffungs-Initiative hinaus. Selbst gewisse Bagatelldelikte führen zur sofortigen Ausschaffung – rücksichtslos und unverhältnismässig. Ob Vergewaltigung oder zweimaliges Fahren mit 50 Stundenkilometern in einer 30er-Zone: Mit der Annahme der Durchsetzungsinitiative wird kein Unterschied gemacht. Das Parlament hat die Anliegen der Ausschaffungsinitiative erfüllt – knallhart aber fair. Das Gesetz setzt die Ausschaffungsinitiative wortgetreu um – mehr noch, es geht sogar über die Forderungen hinaus. Der Automatismus zur Ausschaffung von schwerkriminellen Ausländern wird mit dem Umsetzungsgesetz eingeführt – damit wird der Volkswille respektiert. Respektiert werden aber auch die Menschenrechte, unsere Verfassung und unsere internationalen Verpflichtungen. Denn das Umsetzungsgesetz beinhaltet auch eine Härtefallklausel. Diese ist eng und restriktiv formuliert. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Betroffene in eine schwere persönliche Notsituation käme und zudem die öffentlichen Interessen am der Landesverweisung nicht grösser wären. Dass das Gesetz noch nicht in Kraft ist, daran ist die SVP schuld. Mit ihrer unnötigen DurchsetzungsInitiative hat sie die Inkraftsetzung des Ausschaffungsgesetzes erheblich verzögert. Die Durchsetzungsinitiative hebelt die Grundsätze eines demokratischen Rechtsstaats aus. Dieser basiert auf dem Prinzip der Gewaltentrennung mit Parlament, Bundesrat und Gerichten. Nun will diese Initiative den Richtern verbieten, ihre ureigene Funktion auszuüben. Der gerichtliche Schutz des Menschen gehört untrennbar zu unserem Selbstverständnis eines Rechtstaats. Es ist höchst unschweizerisch, dieses Grundrecht in Frage zu stellen. Als Parlamentarier aber auch als Unternehmer wehre ich mit aller Vehemenz gegen diese unnötige Vorlage. Sie ist eine Desavouierung der politischen Arbeit, die wir alle – inklusive SVP-Vertreterinnen und – Vertreter – in Bundesbern leisten. Sie ist eine unnütze Zwängerei und eine populistische Wahlkampfmaschine auf dem Buckel deren, die sich am wenigsten wehren können. Und sie ist ein direkter Angriff auf unser Erfolgsmodell. Deshalb hat sich succèSuisse als Unternehmerbewegung bereits im November entschieden, sich gegen diese unnötige Initiative engagieren. Die Stimme Wirtschaft ist wichtig und ich bin sehr froh, dass wir heute mit einer Stimme vor Ihnen stehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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