NEIN zur Inititative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer“ Was will die Initiative? Die Initiative gibt vor, die Ausschaffungsinitiative konsequent umsetzen zu wollen, weil die Initiant_innen mit der Umsetzung des Parlaments nicht zufrieden sind. De facto erweitert sie aber den Katalog von Delikten, die zu einer Ausschaffung führen. Nun führen auch die sogenannten Bagatelldelikte, zum Beispiel Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, zum automatischen Landesverweis. Zusätzlich wird die Härtefallklausel abgeschafft, die es den Richter_innen in besonderen Fällen erlaubte, sich gegen eine Ausschaffung zu entscheiden, sofern diese für die Person einen schweren persönlichen Härtefall darstellt und das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung nicht überwiegt. Anstelle der Härtefallklausel führen die Initiant_innen einen Automatismus ein, der bei bestimmten Delikten sofort und bei anderen im Wiederholungsfall zur Ausschaffung führt. Drei Gründe für ein NEIN - Die Initiant_innen behaupten, sie wollten mit ihrer Initiative den Volkswillen umsetzen – doch wenn dem so wäre, hätten sie gegen die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative das Referendum ergreifen können. Sie haben jedoch die Durchsetzungsinitiative eingereicht, als die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative erst im Gange war. Was die Initiant_innen eigentlich wollen, ist eine nochmalige Verschärfung der Ausweisungspraxis, die die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat massiv aushebelt: Sie verunmöglicht es den Richter_innen, sich mit dem einzelnen Fall differenziert auseinanderzusetzen und sich zum Beispiel im Fall eines Secondos, der seit seiner Geburt in der Schweiz lebt, gegen eine Ausschaffung zu entscheiden. - Die Initiative widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn diese aufgrund der Annahme der Durchsetzungsinitiative gekündigt wird, sind die Grundrechte und Freiheiten von uns allen bedroht. Hier zeigt sich auch die versteckte Agenda der SVP: Sie wollen die Menschenrechte bekämpfen und einschränken, denn die Menschenrechte schaden den Profit-Interessen der Herrschenden. Zusammen mit der zurzeit in Sammlung befindlichen AntiMenschenrechts-Initiative („Schweizer Recht vor fremdem Recht“) stellt die Durchsetzungsinitiative ein massiver SVP-Angriff auf die Menschenrechte dar. - Die Initiative unterteilt die Menschen in zwei Klassen: Delikte, die für Schweizer_innen lediglich zu einer Geldstrafe führen, führen für Menschen ohne Schweizer Pass zu einer Ausschaffung. Damit ist die aktuelle SVP-Initiative faktisch eine Apartheidsinitiative und eine Annahme wäre ein Rückschritt in längst überwunden geglaubte Zeiten.
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