NEIN zur Inititative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller

NEIN zur Inititative „Zur Durchsetzung der
Ausschaffung krimineller Ausländer“
Was will die Initiative?
Die Initiative gibt vor, die Ausschaffungsinitiative konsequent umsetzen zu wollen, weil die
Initiant_innen mit der Umsetzung des Parlaments nicht zufrieden sind. De facto erweitert
sie aber den Katalog von Delikten, die zu einer Ausschaffung führen. Nun führen auch die
sogenannten Bagatelldelikte, zum Beispiel Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz,
zum automatischen Landesverweis. Zusätzlich wird die Härtefallklausel abgeschafft, die es
den Richter_innen in besonderen Fällen erlaubte, sich gegen eine Ausschaffung zu
entscheiden, sofern diese für die Person einen schweren persönlichen Härtefall darstellt
und das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung nicht überwiegt. Anstelle der
Härtefallklausel führen die Initiant_innen einen Automatismus ein, der bei bestimmten
Delikten sofort und bei anderen im Wiederholungsfall zur Ausschaffung führt.
Drei Gründe für ein NEIN
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Die Initiant_innen behaupten, sie wollten mit ihrer Initiative den Volkswillen
umsetzen – doch wenn dem so wäre, hätten sie gegen die Umsetzung der
Ausschaffungsinitiative das Referendum ergreifen können. Sie haben jedoch die
Durchsetzungsinitiative eingereicht, als die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative
erst im Gange war. Was die Initiant_innen eigentlich wollen, ist eine nochmalige
Verschärfung der Ausweisungspraxis, die die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat
massiv aushebelt: Sie verunmöglicht es den Richter_innen, sich mit dem einzelnen
Fall differenziert auseinanderzusetzen und sich zum Beispiel im Fall eines
Secondos, der seit seiner Geburt in der Schweiz lebt, gegen eine Ausschaffung zu
entscheiden.
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Die Initiative widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn
diese aufgrund der Annahme der Durchsetzungsinitiative gekündigt wird, sind die
Grundrechte und Freiheiten von uns allen bedroht. Hier zeigt sich auch die
versteckte Agenda der SVP: Sie wollen die Menschenrechte bekämpfen und
einschränken, denn die Menschenrechte schaden den Profit-Interessen der
Herrschenden. Zusammen mit der zurzeit in Sammlung befindlichen AntiMenschenrechts-Initiative („Schweizer Recht vor fremdem Recht“) stellt die
Durchsetzungsinitiative ein massiver SVP-Angriff auf die Menschenrechte dar.
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Die Initiative unterteilt die Menschen in zwei Klassen: Delikte, die für
Schweizer_innen lediglich zu einer Geldstrafe führen, führen für Menschen ohne
Schweizer Pass zu einer Ausschaffung. Damit ist die aktuelle SVP-Initiative faktisch
eine Apartheidsinitiative und eine Annahme wäre ein Rückschritt in längst
überwunden geglaubte Zeiten.