Nein zur Durchsetzungsinitiative - Kurzargumentarium Darum geht es: Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 28. Februar 2016 über die Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“ ab. Die Initiative geht dabei weit über die „Durchsetzung“ der Ausschaffungsinitiative hinaus. Ausländische Staatsangehörige, die sich wegen bestimmter Delikte strafbar gemacht haben, sollen des Landes verwiesen werden und mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren belegt werden (im Wiederholungsfall 20 Jahre). Das Schweizer Parlament hat die angenommene Ausschaffungsinitiative fristgerecht und vollständig umgesetzt, z.T. sogar verschärft. Im Gegensatz zur Durchsetzungsinitiative wurde bei dieser Umsetzung aber mit der Härtefallklausel ein rechtsstaatliches Minimum berücksichtigt. Nein, weil die Initiative der Schweizer Wirtschaft schadet. Die Initiative schafft Rechtsunsicherheit. Das Vertrauen in die Schweiz sinkt und die politische Instabilität verunsichert. Das ist Gift für unsere Wirtschaft. Die Unternehmen kehren der Schweiz den Rücken, Investitionen werden nicht mehr in der Schweiz getätigt. Weitere Arbeitsplätze gehen verloren. Nein, weil die Initiative die Schweiz international isoliert. Internationale Partnerschaften gewährleisten der Schweiz Sicherheit und Wohlstand. Die Durchsetzungsinitiative steht im Konflikt zu entsprechenden Verträgen. Sie verstösst z.B. gegen das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU. Damit steht die Schweiz gegenüber ihrem wichtigsten Partner noch mehr im Abseits. Das schwächt unsere Wirtschaft in schwierigen Zeiten zusätzlich und ist völlig unnötig. Nein, weil die Initiative unschweizerisch ist und unsere Demokratie missbraucht. Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative bereits sehr streng umgesetzt. Mit der Durchsetzungsinitiative übergeht die SVP das Schweizerische Parlament und zwingt der Schweiz ihre eigene Gesetzesvorlage auf. Damit missbraucht sie in unschweizerischer Art das Instrument der Volksinitiative. Nein, weil die Initiative den Bogen überspannt und unsere Verfassung verletzt. Der Ausschaffungs-Automatismus in der Durchsetzungsinitiative missachtet die Richter und ihre Arbeit. Sie werden überflüssig. Mildernde Umstände gibt es keine mehr. Eine Härtefallklausel für Menschen, denen bei einer Ausschaffung schwere Folgen drohen, fällt ebenfalls weg. Sture Automatismen sind unverhältnismässig: es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Nein, weil die Initiative die Menschenrechte verletzt. Die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz sind durch die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Die Durchsetzungsinitiative verletzt die Menschenrechte bewusst und systematisch. Damit riskieren wir, dass die Schweiz aus der Konvention austreten muss. Der langfristige Schutz der Menschenrechte in der Schweiz wird so leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Nein, weil die Initiative die Falschen trifft. Die Durchsetzungsinitiative schafft ein separates Rechtssystem für Ausländer in der Schweiz. Auch als Secondos können sie automatisch und ohne Rücksicht auf ihre Integration und ihre persönlichen Umstände bei kleinsten Vergehen ausgeschafft werden. 1
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