Gaststättengestattung beantragen Allgemeine Informationen Eine "Gestattung aus besonderen Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sprottunier, Sommerfest, Weihnachtsmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen. Zuständige Stelle die örtlich zuständige Gewerbebehörde Einheitlicher Ansprechpartner (Landesdirektion Leipzig) Verfahrensablauf Sie können den Antrag persönlich oder schriftlich stellen. Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO) (Versteigerergewerbe)" erhalten Sie bei der zuständigen Stelle; der Vordruck ist auch im Internet abrufbar: Erforderliche Unterlagen Folgende Dokumente sind im Orignal vorzulegen: Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG Ausweisdokument wenn der Antragsteller nicht Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist: o Aufenthaltstitel o Arbeitserlaubnis wenn es sich um einer Großveranstaltung handelt: o Flächennutzungsvertrag o Betriebshaftpflichtversicherung o Nachweis der sanitären Anlagen o Nachweis über sicherheitsdienstlicher Maßnahmen wenn öffentlicher Verkehrsraum genutzt wird: Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis Frist/Dauer Anträge auf eine Gaststättengestattung werden innerhalb von drei Monaten bearbeitet. Kosten Für eine Gaststättengestattung werden Gebühren in Höhe von mindestens 15,00 EUR und höchstens 750,00 EUR erhoben. In der Regel beträgt die Gebühr 15,00 EUR. Rechtsgrundlage § 12 Gaststättengesetz (GastG) Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung – GastVO) Nr. 42 Tarifstelle 9, Sächsisches Kostenverzeichnis
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