"Gestattung aus besonderen Anlass" wird benötigt, um

Gaststättengestattung beantragen
Allgemeine Informationen
Eine "Gestattung aus besonderen Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sprottunier,
Sommerfest, Weihnachtsmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke
ausschenken zu dürfen.
Zuständige Stelle
die örtlich zuständige Gewerbebehörde
Einheitlicher Ansprechpartner (Landesdirektion Leipzig)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich oder schriftlich stellen.
Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO)
(Versteigerergewerbe)" erhalten Sie bei der zuständigen Stelle; der Vordruck ist auch im Internet
abrufbar:
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente sind im Orignal vorzulegen:
Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG
Ausweisdokument
wenn der Antragsteller nicht Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist:
o Aufenthaltstitel
o Arbeitserlaubnis
wenn es sich um einer Großveranstaltung handelt:
o Flächennutzungsvertrag
o Betriebshaftpflichtversicherung
o Nachweis der sanitären Anlagen
o Nachweis über sicherheitsdienstlicher Maßnahmen
wenn öffentlicher Verkehrsraum genutzt wird: Straßenverkehrsrechtliche
Sondernutzungserlaubnis
Frist/Dauer
Anträge auf eine Gaststättengestattung werden innerhalb von drei Monaten bearbeitet.
Kosten
Für eine Gaststättengestattung werden Gebühren in Höhe von mindestens 15,00 EUR und höchstens
750,00 EUR erhoben. In der Regel beträgt die Gebühr 15,00 EUR.
Rechtsgrundlage
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung –
GastVO)
Nr. 42 Tarifstelle 9, Sächsisches Kostenverzeichnis