Wie blockt man einen Blogger?

Prof. Dr. Frédéric Krauskopf
Herbstsemester 2015
PRIVATRECHTLICHE ÜBUNGEN
FALL 11
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„Wie blockt man einen Blogger?“*
Die Gesellschaft M. ist Herausgeberin einer Genfer Tageszeitung und führt eine Website,
auf welcher eine verkürzte Online-Ausgabe der Tageszeitung zu finden ist und von welcher
aus Leserblogs direkt erreicht werden können. Diese Leserblogs sind ebenfalls auf dem
Server der Gesellschaft M. untergebracht. B., ein Genfer Politiker, betreibt einen solchen
Blog. Im August 2015 verfasst B. einen Eintrag in seinem Blog, in welchem er A., ehemaliges Direktionsmitglied der Genfer Kantonalbank, beschuldigt, für die Finanzkrise der Genfer
Kantonalbank seit dem Jahr 2000 und für den Konkurs verschiedener Gesellschaften mitverantwortlich zu sein.
A. fordert von der Gesellschaft M., dass diese den fraglichen Blogeintrag entfernt. Von B.
verlangt er, dass dieser die Publikationen des Eintrags künftig unterlässt. Ausserdem fordert
A. von M. und B. eine Genugtuung in der Höhe von CHF 10‘000. Sowohl die Gesellschaft
M. als auch B. weigern sich, die Forderungen von A. zu erfüllen.
Frage: Wie ist die Rechtslage und was kann A. unternehmen, um seine zivilrechtlichen Interessen zu wahren?
Besprechung am 25./26. November 2015
*
Der Fall beruht auf einem wahren Sachverhalt. Einzelheiten (z.B. Daten) wurden zu Übungszwecken modifiziert.