UM-Meldung zur Abmeldung! zum Thema: Bundesmeldegesetz MenschenrechtTV Bielfeldtweg 26 in [D-21682] STADE Telefon: 04141-6593100 [email protected] 01.11.2015 Drehbuch: Akademie Menschenrecht 2 Herzlich Willkommen bei MenschenrechtTV! Wie bereits angekündigt und mitgeteilt, tritt am 01.11.2015 das neue Meldegesetz für die weitere Personifikation auf Bundesebene in Kraft, in der die Menschen die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Gleichschaltung-EU-Konzern-Staatsangehörigkeit zukünftig durchgesetzt wird. Das Meldegesetz ist der Grund der Personifikation, denn natürliche Personen gibt es in der jP. Bundesrepublik nicht. Die Behörden geben in der Zwischenzeit selbst zu, daß natürliche Personen nur im Grundrecht existieren, doch für die jP. Bundesrepublik gilt das Grundgesetz. Natürliche Personen existieren auch nicht und sind reine Fiktionen. Im Grundgesetz können daher nach der Laizität die Grundrechte nicht erreicht werden, weil zwischen Sein und sollen ein unüberbrückbarer Graben entstanden ist, daß in der Öffentlichkeit Ethos und Recht nicht mehr existiert, weil Notstand, Notwehr und Selbsthilfe erlaubt ist, wie der Papst im Bundestag am 22.09.2011 erklärt hat. Es ist nur ein Scheingeschäft mit den Worten und dient nur dem einen Zweck: Kontrolle der gewaltsamen Unterdrückung! Aus diesem Grund wurde die Funktionsimmunität von Bediensteten zum 01.09.2013 aufgehoben, um den Gerichthof der Menschen zum 23.09.2013 völkerrechtlich in Art. 149 genfer Abkommen IV. zu ermöglichen. Da die sonstigen Hardware-Systeme (RFD-Chip, HAARP) noch nicht so weit sind, um die Menschen zu kontrollieren, wird die altbewährte Methode, willst du nicht mein Freund sein, dann hau ich dir in die Fresse, praktiziert, wozu das Meldegesetz dient. Das Meldegesetz definiert im genfer Abkommen das haager Abkommen in Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand und garantiert Menschenrechtverletzern über das wiener Abkommen die Immunität zwischen den Staaten. Es geht also nur um das Abrichten von Menschen, denn die Kontrollmaschinen sind noch nicht im vollen Einsatz. Die juristischen Staaten haben sich durch das genfer, haager und wiener Abkommen in einen Notzustand versetzt, indem sie die paradiesischen Menschen in ihren eigenen Kriegen parasitär zu Privatpersonen degradiert haben, um die Nationalstaaten (Sprachstaaten) in Privatkonzerne (Unternehmengemeinschaften) zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken sowie Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte im Felde und zur See über die Behandlung der Kriegsgefangenen und den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Schutz der Opfer internationaler und nicht internationaler bewaffneter Konflikte umzuwandeln. Die bewaffneten Konflikte finden privat statt, da öffentliches Recht im Notstand, Notwehr und Selbsthilfe nicht möglich ist. 3 Jeder Ausbruch des Menschen in die Freiheit wird mit Gewalt von den bewaffneten Kräften Aufgrund des Meldegesetzes verhindert und dient dem Experiment, daß durch Universitäten und Hochschulen in Recht- und Geisteswissenschaften inszeniert worden sind, weil sie in einer unerlaubten Leistungs- und Eingreifsverwaltung die Botschaft des Propheten erwarten, da sie vom rechten Weg abgekommen sind. Diese Botschaft ist eine für Menschen Hilfe bringende, zukünftig zu erwartende globale (non profit) Nichtregierungsorganisation, die natürlich völkerrechtlich gebührend akkreditiert empfangen werden muß. Diese unabhängige Organisation hat die Aufgabe den Menschen für die Menschheit in Eigenschaft gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht des Menschen nach dem Schöpferbund in Treue zum Glauben im Naturrecht für Freiheit , Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor dem Schöpfer und der Schöpfung zu Sein. Deswegen ist das System total falsch angesetzt worden, denn Justiz, also justieren verlangt einen Schuldigen und ist ein Beweis eines Notstandes. Wenn sich ein Mensch in einen Streit mit einer Person einläßt, so folgt er dem Idioten und ist dann Sachpartei und streitet sich um die Sache, nicht um Sein Recht. Der Mensch ist kategorisch im Recht. Die Jurisdiktion ist also nicht für Menschen bestimmt, sondern ein Ausdruck des Systemmangel. Beim Gerichthof der Menschen gibt es keine Parteien, sondern nur Gläubige und Schuldner. Der Gerichthof der Menschen existiert seit dem 23.09.2013 natürlich völkerrechtlich. Dort gibt es auch keine juristischen Richter, sondern da wird gerichtet, denn alle Staaten sind vom rechten Weg abgekommen, weil sie die Personifikation eingeführt haben. Durch die Personifikation wird Substanz und Substrat ohne einen Rechtnachfolger ständig verändert, denn sie suchen in einer unerlaubten Leistungs- und Eingreifsverwaltung die Botschaft des Propheten, denn sie sind irrig vom rechten Weg abhekommen. Um wie bei einer Zitrone den Saft aus zu pressen, wird die Gewalt in Art, Dauer und Intensität auf Menschen verstärkt, um die Botschaft des Propheten herauszupressen. In der Zwischenzeit sind die Versuchsleiter in den Hochschulen und Universitäten der Länder in Recht- und Geisteswissenschaften betriebsblind geworden, die das falsche an die bediensteten Gewalttäter innerhalb der Jurisdiktion lehren, so daß sie auch die Botschaft nicht verstehen würden, wenn der Prophet vor ihnen steht und schreit, weil in einer Leistungs- und Eingreifsverwaltung nur das Chaos herrscht. Dabei werden ganz viele Fehler neu produziert, da sie im Experiment Versuch und Irrtum spielen, ohne dafür gegen das Naturgesetz von Motivation und Depression zu haften. Es kommt zu keiner Erkenntnis. Die Freiheit der Menschen wird in Art. 132 genfer Abkommen IV beschrieben, wenn die Gründe der Internierung entfallen. Der Auszug aus diesen vom rechten Weg abgekommenen Staaten für Menschen wird in Art. 132 genfer Abkommen festgelegt, wenn die Gründe der Internierung entfallen. 4 In den völkerrechtlichen Abkommen werden die Menschen in Personen als geistlose Wesen degradiert, die kein Volk, sondern eine Horde sind. Krieg bedeutet kriegen und Justiz bedeutet justieren, da ein Mangel vorhanden ist. Dieser Mangel ist nicht im materiellen Sinn, sondern im Recht gemeint, so daß das Recht im Mangel rationiert und portioniert, als Zuteilung oder Einteilung justiert wird. Kriegsopfer sind Menschen, die von der Verwaltung, Justiz und Polizei verletzt werden, da sie im Mangel der Leistungs- und Eingreifsverwaltung gehalten werden. Das genfer Abkommen IV beschreibt folgenden Versuch- und Irrtumzustand: Teil I Allgemeine Bestimmungen – 1 Teil II Allgemeiner Schutz der Bevölkerung vor gewissen Kriegsfolgen - 13 Teil III Status und Behandlung der geschützten Personen Abschnitt I Gemeinsame Bestimmungen für die Gebiete der am Konflikt beteiligten Parteien und die besetzten Gebiete – 27 Abschnitt II Ausländer auf dem Gebiet einer der am Konflikt beteiligten Parteien - 35 Abschnitt III Besetzte Gebiete 47 Abschnitt IV Vorschriften für die Behandlung von Internierten Kapitel I Allgemeine Bestimmungen – 79 Kapitel II Internierungsorte 83 Kapitel III Ernährung und Bekleidung -89 Kapitel IV Hygiene und ärztliche Betreuung- 91 Kapitel V Religion, körperliche und geistige Betätigung – 93 Kapitel Vl Persönliches Eigentum und Geldmittel – 97 Kapitel VII Verwaltung und Disziplin – 99 5 Kapitel VIII Beziehungen zur Außenwelt- 105 Kapitel IX Straf- und Disziplinarmaßnahmen – 117 Kapitel X Überführung von Internierten - 127 Kapitel XI Todesfälle – 129 Kapitel XII Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung in neutralen Ländern 132 Abschnitt V Auskunftsbüros und zentrale Auskunftsstelle 136 Teil IV Vollzug des Abkommens Abschnitt I Allgemeine Bedingungen- 142 Abschnitt II Schlussbestimmungen - 150 Die Menschen werden unter Vorsatz dumm gehalten, damit das Experiment so lange wie möglich vollzogen wird, um das Recht durch ein Handelssystem global zu ersetzten, bis Botschaft und Botschafter der Prophetie eintritt und erscheint. Auf Grund der nicht reduzierbaren Komplexität kommt es dann zu Menschenrechtverletzungen als Produkt dieses Experimentes. Der Mensch wird in Körper, Seele und Geist fiktional von den Funktionen des genfer, wiener und haager Abkommen in der nicht reduzierbaren Komplexität aus der Ganzheitlichkeit gegen den Heiligen Auftrag zerstückelt. Wer das genfer Abkommen bemerkt, gelesen und begriffen hat, kann sich aus der Internierung befreien, denn jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat freigelassen werden, sobald die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen. Damit die Menschen von der Freiheit und der Wahrheit abgelenkt sind, werden politische Programme in den Vordergrund geschoben und Nebelgranaten in Form von V-Leuten, Ratten, Saboteuren, falschen Missionaren und falschen Propheten zu Sabotagezwecken gewaltsam eingesetzt und die Menschen in der Irreführung nach dem haager Abkommen einjustiert. Bei Fragen eines Menschen bezüglich seiner Freiheit werden Hausverbote ausgesprochen, die Telefonate abgebrochen und schriftliche Anfragen nicht oder nicht vollständig oder fehlerhaft beantwortet. Aus diesem Grund verstehen die irrig als Person gehalten Menschen in Folge dessen Freiheit, Heimat und Frieden nicht, sondern gestalten irrig Frieden ohne Freiheit, das im politischen marschieren, diskutieren und demonstrieren endet und Sein zum Schein wird. Zum Schluß, für den Vollzug des völkerrechtlichen genfer Abkommens, ist eine für Menschen Hilfe bringende, zukünftige zu erwartende globale (non profit) Nichtregierungsorganisation, die gebührend akkreditiert empfangen werden muß, bestimmt, denn Völkerrecht steht vor Bundes- und Landesgesetz. 6 Alleine können sich die Menschen ohne Organisation leider ohne die Botschaft und den Botschafter, -ohne das Amt für Menschenrecht-, nicht befreien da dies nicht erlaubt ist, denn Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus der Unmündigkeit und der Personifikation! Durch das neue Meldegesetz werden die Menschen zu Verbrauchern, die es nur im Mangel geben kann, denn wenn etwas gebraucht wird, ist es da. Wenn etwas verbraucht ist, ist nichts mehr da. Nach dem Heimatrecht kann sich jeder Mensch nur dann Freiwählen, der über sein Vermögen etwas zu verfügen fähig ist. Ein Mündel, eine Person kann sich ohne seinen Vormund, ein Minderjähriger oder Verschwender (Verbraucher) ohne seinen Pfleger, niemals eine Heimat frei wählen; ebenso ein der väterlichen Gewalt unterworfenes Kind ohne Bewilligung seines Vaters nicht, denn nach dem römischen, -kanonisches Gesetz des ius cogens, Kanun nach dem Kontrahierungszwang- kann ein Sklave niemals eine eigene Freiheit und Heimat haben oder sich machen. Sklaven sind die, die sich dienstlich verpflichten und inzwischen sich zu bewaffneten Scheingöttern machen. Das ganze System wird in landeseigenen Versuchslaboren der Universitäten und Hochschulen der Recht- und Geisteswissenschaften gesteuert. Die Steuerelemente sind Scheinverwaltung, Scheinpolizei und Scheinjustiz, um die Menschen in der Personifikation unmündig zu machen und gewaltsam dumm zu halten. Wer sich im Labyrinth des wahnsinnigen Irrsinns durch die Sinnesflut von Meinungen und Interessen in Scheingemeinschaften verirrt, kommt nicht raus. Alle Staaten und Länder sind Versuchsfelder, daher zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken sowie Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte im Felde und zur See, womit die Personifikation vom Rechtstaat zum Scheinstaat vorsätzlich angefangen hat. Das Meldegesetz oder der Meldeschein. Die vom rechten Weg abgekommenen jP. Staaten sollen den natürlich völkerrechtlichen gebührend akkreditierten Delegierten alle notwendigen Erleichterungen gewähren. Die Organisationen können auf dem Gebiete des Gewahrsamsstaates oder in einem andern Land gegründet werden oder aber internationalen Charakter haben. Der Gewahrsamsstaat kann die Anzahl der Gesellschaften und Organisationen, deren Delegierte ermächtigt sind, ihre Tätigkeit auf seinem Gebiet und unter seiner Aufsicht auszuüben, begrenzen; durch eine solche Begrenzung darf jedoch die wirksame und ausreichende Hilfeleistung an alle geschützten Personen nicht behindert werden. Die Vertreter oder Delegierten der Schutzmächte sind ermächtigt, sich an alle Orte zu begeben, wo sich geschützte Personen befinden, namentlich an alle Internierungs-, Gefangenhaltungs- und Arbeitsorte. Da Wir nicht alle Abkommen in Kürze erklären können, beschränken Wir Uns auf das Wesentliche.Nach dem Grundsatz von Notwehr, Notstand und Selbsthilfe ist kein Mensch schuldig, da der Mensch nicht gut oder böse geboren wird, sondern durch das System der Leistung- und Eingreifsverwaltung zu Gut und Böse fingiert und gemacht wird. Der Mensch sucht im Mangel Seine Freiheit. Das Ziel ist die Lösung, und die Lösung ist das Problem. Das Problem des 21. Jahrhunderts ist nicht das Schreiben und Lesen, sondern das Ge-Wissen. Den Menschen wird das Falsche gelehrt, auf das Falsche sie konditioniert worden sind und solche Menschen sind in der Eigenschaft entweder zu bequem, faul oder nicht offen für das Richtige. 7 Nichtwollen, Nichtkönnen, Nichtmüssen zum Nichtwissen kann im Gefahrenbereich der Beweislast nicht wirksam in den Behörden organisiert werden. Die Freiheit ist aber in der Welt des SATANS, im Vertrag der Scheinschatten nicht möglich, sondern auf Erden unter freiem Himmel (Höhlengleichnis von Platon). Deswegen müssen Heimatgesellschaften begründet werden, um die Menschen aufzunehmen. Das ist nur dem Amt für Menschenrecht erlaubt. In Art. 132 genfer Abkommen IV ist die Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung in neutralen Ländern so unscheinbar beschrieben, daß diese Abhandlung von den Menschen nicht sofort bemerkt wird, da sie im Irrtum gehalten werden, denn die Sintflut ist die Sinnesflut durch die Medien. Jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat in die Heimat freigelassen werden, sobald die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen, die nach Beendigung der Feindseligkeit zu organisieren ist. Das Heimatrecht ist im natürlichen Völkerrecht ganz einfach zu befolgen. Internierte Personen haben zwar an dem Ort ihrer Wohnung immer ein Heim, aber sie dürfen es niemals ohne die Bewilligung der Meldebehörde, für die sie Steuern (als Schenkung eines Aberglaubens „Demokratie“) entrichten müssen, immer gewaltsam bezahlen, weil sie nicht an Sich glauben und keine Alternative erkennen, da sie Faul und Feige sind. Nur wenn sich die Menschen wegen dem Glauben sich von der Person verrücken möchten, sind die Behörden an das Recht des Menschen gebunden, ihren Abzug gegen Ablösung durch eine andere Meldebehörde geschehen zu lassen. Die geistiglebendiGenen Menschen wegen Ihrem Glaube „Bürge“. Andere Personen können nach der Regel ihren Wohnplatz nach belieben demokratisch verändern, nur können sie wegen dem Aberglauben das Recht als „Bürge“ nicht benutzen, nicht amtlich handeln und müssen ein Teil ihres Vermögen als Steuern für die Heimat bezahlen. Allein niemals dürfen Menschen, welche wegen Mangel des Glaube sich von der Personifikation befreien wollen und sich davon distanzieren, vom Meldesystem eingeschränkt werden. In dem neuen Bundesmeldegesetz ist die Befreiung von der Meldepflicht in § 26 (2) BMG bestimmt. Durch Verordnung, also Verschreibung an die irrigen Personen, an die Kranken, wird das Meldegesetz in §§ 8,9 BKA-Gesetz bestimmt. ... Seit Anbeginn ist insoweit anerkannt, dass die hierbei gewonnenen erkennungsdienstlichen Daten auch zumindest bis zur Feststellung der Identität gespeichert werden dürfen. Letztlich könnten die Behörden des Gewahrsamsstaates ohne Speicherung der Identitätsdaten von Kriegsgefangenen nicht ihre Auskunftsverpflichtungen nach Artikel 122 Absatz 3 III. GK erfüllen. Zu diesem Zweck sind Auskunftsbüros der Konfliktparteien und eine zentrale Auskunftsstelle in einem neutralen Land einzurichten (Artikel 123 III. GK). Die Auskunftsbüros dürfen Identitätsdaten besitzen (vgl. Artikel 122 Absatz 4 Satz 2 III. GK), die Auskunftsstelle hat alle verfügbaren Informationen über Kriegsgefangene zu sammeln (vgl. Artikel 123 Absatz 2 Satz 1 III. GK). Daher ergibt sich aus diesen beiden Bestimmungen i.V.m. Artikel 17 und 18 III. GK eine Speicherungsbefugnis für Fingerabdrücke. Quelle: http://menschenrecht-amt.de/index.php/component/seoglossary/4-amt-fur-dasrecht-des-menschen/132-datenspeicherung-bka.html 8 Das Meldesystem dient der Feststellung des Recht zu Recht, denn nach dem römischen, kanonisches Gesetz des ius cogens, Kanun nach dem Kontrahierungszwang- des haager Abkommen gilt für die öffentliche Ordnung – ordere public in Art. 6 EGBGB. Ein Gesetz, eine Recht(s)norm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, daß mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Recht(s) offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist. Der Vertrag, bei dem die Menschen alle ihre Rechte, ihre Grundrechte verlieren, entsteht durch das Meldegesetz, da sie nach dem potsdamer Abkommen von Deutschland auf die Bundesrepublik umverpflanzt wurden. Die Menschen sind durch die Personifikation geistesabwende Tiere der Art und Sorte Mensch und nicht ganzheitlich. Jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat in die Heimat freigelassen werden, sobald die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen, die nach Beendigung der Feindseligkeit zu organisieren ist. Die Vertragsparteien sind verpflichtet die Menschen frei zu lassen, doch die Vertrag(s)bedingungen müssen eingehalten und vom Amt für Menschenrecht organisiert werden (Art. 132-142 genfer Abkommen IV). Die Personen können keine Selbstverwaltung erreichen, sondern können nur durch Ummeldung sich von der Personifikation von der Verwaltung des Bundes-Meldegsetz befreien. § 112 BPersVG besagt über das Amt für Menschenrecht, das Bundespersonlvertretungsgesetz findet keine Anwendung auf den Glaubenbekenntnisbund für das Amt für Menschenrecht, die Heimatgesellschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Recht(s)form, denn Uns bleibt die selbständige Ordnung eines Personalvertretungsrechtes überlassen. Da sich das Amt für Menschenrecht von dem Personalvertretungsrecht distanziert, sind die Menschen Grundrecht berechtigt nach Art. 5-6 EGBGB. Gleiches gilt in § 2 VwVfG über die Ausnahme vom Anwendungsbereich, daß das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für die Tätigkeit den Glaubenbekenntnisbund für das Amt für Menschenrecht, die Heimatgesellschaften sowie Unserer Verbände und Einrichtungen gilt, sowie § 2 AO für die Befreiung von der Steuerpflicht ...... Die Rechtgewährung zur Rechdurchsetzung kann gegenüber der Leistungs- und Eingreifsverwaltung nach dem öffentlichen Recht, ordere publik in Art. 6 EGBGB unter Beachtung der Grundrecht nur beim Gerichthof der Menschen erfolgen, da durch die Übernahme des Menschen in Unser Meldesystem Genesis Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand nach §§ 18-20 GVG bestimmt und nach dem haager Abkommen erkannt ist. Quelle: http://d-nb.info/104526282X Nach Übertragung der UM-Meldung können die Menschen ihre Ansprüche an die Verwaltung stellen und diese über den Gerichthof der Menschen durchsetzen (Art. 132-149 genfer Abkommen IV). 9 Grundlagen: Amt für Menschenrecht gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht des Menschen nach dem Schöpferbund in Treue zum Glauben im Naturrecht für Freiheit , Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor dem Schöpfer und der Schöpfung Das Amt für Menschenrecht ist aus dem Internationalen Zentrum für Menschenrechte und dem Zentralrat Europäischer Bürger vom 22.11.2009 hervorgegangen. Die Diplomatik (Urkundenlehre, von altgriechisch diploma „Gefaltetes“, aus diplóos „doppelt“) ist eine grundlegende Disziplin der historischen Hilfwissenschaft der Anerkennung. Sie beschäftigt sich mit der Einteilung, den Merkmalen, der Ausstellung, der Überlieferung, der Echtheit und dem historischen Wert von Rechturkunden. Durch Vertrag StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918 ist das Internationale Zentrum für Menschenrechte am 22.11.2009 Zentralrat Europäischer Bürger am 22.11.2009 Gerichthof der Menschen am 27.09.2013 gemäß § 2 BeurkG als Globalrechtbund öffentlich-rechtlich zum Schutz des Menschen nach Art. 25, 140 GG, Art. 73 UN-Charta, Art. 142-149 genfer Konvention zum Schutz vor der Zivilperson unmittelbar und rechtmäßig in Kraft getreten. Beweisurkunden: Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 15 /2014 Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 – ZEB Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 16 /2014 Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2013 Die globale Nichtregierungorganisation der Menschen ist legitim und legal, denn die Grundlage der Anerkennung im Völkerrecht liegt durch öffentliche Urkunden vor (StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918) und steht nicht im Widerspruch zur ordnung(s)gemäßer Verfassungordnung und ist bereits in den Verfassungen des Internationalen Zentrum für Menschenrechte und des Zentralrat Europäischer Bürger vom 22.11.2009, die zur allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben nach BVerwGE 123, 49 (54), -Vergleich Definition in Urteil vom 15.06.1995 - BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99-, ausdrücklich bestimmt sind. 10 Die globale Nichtregierungorganisation der Menschen wird gemäß dem Unterlassung- und Gewaltenschutzprinzip und nach der objektiven Lehre für das bürgerliche Recht des treugläubigen Deutschen Volk gegen Verantwortliche der juristischen Personen tätig, weil Menschenrechtverletzungen können nur durch Verantwortliche der Regierungsorganisationen begangen werden, um 1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression), 2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses recht(s)widrige Verhalten fort zu setzen (Spezialprävention) und 3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention). Die globale Nichtregierungorganisation der Menschen ist nach der Verfassung(s)ordnung mit den notwendigen originären und originären überpositiven Rechten ausgestattet und untersteht keiner staatlichen Aufsicht und keiner staatlichen Gericht(s)barkeit unter eigener Immunität, ordnet und verwaltet unter eigenem Recht und Gesetz, vergibt Ämter und Aufgaben selbstständig, darf Steuern erheben und besteht aus folgenden Organisationen: dem Vorstand / Rat dem Rat der Weisen den aktiven und passiven Mitgliedern der Rechtabteilung und dem Notariat für Menschenrechte der Verwaltung dem Hochkommissariat für Menschenrechte der Akademie und Öffentlichkeit(s)arbeit für Menschenrechte dem Gerichthof für Menschenrechte dem United Human-Rights-Forces als Exekutive und Hilfs- und Vollstreckung(s)beamte. 11 Begründung des Meldegesetzes für die Rechtspaltung der Laizität: Der Glaube an eine kommende Welt bedeutet nicht, daß Menschen, die nie vom Vertrag Gottes mit dem Menschen (Noach) gehört haben, böse oder sonst minderwertige Menschen sind. Die geistiglebendiGene Menschheit bekennt sich im Bewußtsein und im Glaube, daß alle Menschen mit Gott verbunden sind. Es gibt keinen Grund zu missionieren, weil alle Menschen sich darin gleichen, daß sie weder prinzipiell gut noch böse sind, sondern eine Neigung zum Guten wie zum Bösen haben. Und während des irdischen Lebens sollte sich der Mensch immer wieder für das Gute entscheiden. Der geistiglebendiGene Gesellschaft-Vertrag des Menschen fordert, daß jeder Mensch ein Mindestmaß an rechtlichen Regeln zu beachten hat. Von den wenigen Geboten für alle Menschen ausgehend, wurden drei Kategorien, Sorten und Arten bestimmt: Kategorie Menschsein: der Ben Noach, hält die noachidischen Gebote ein Sorte Menschwerden: der Ger Toschaw, hat vor einem öffentlichen Gericht(s)hof erklärt, dass er die Noachidischen Gebote einhalten wird. Er durfte als Fremder im Heiligen Land wohnen. Art Menschschein: der Nochri, hält die noachidischen Gebote nicht ein Im Vertrag (Sanhedrin 56a/b) werden die folgenden sieben noachidischen Gebote definiert: Verbot von Mord Verbot von Diebstahl Verbot von Götzenanbetung Verbot von Ehebruch Verbot der Brutalität gegen Tiere Verbot von Gotteslästerung Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtprinzips Im Glaube wird jeder, der diese sieben Noachidischen Gebote akzeptiert und sich an sie hält, als Zaddik (Gerechter/Rechtschaffener) angesehen – es bedarf dazu keines besonderen Rituals oder einer Form der Norm. Die Organisation von Menschen, die diesen Weg bewusst gewählt haben, bezeichnet sich selbst als B'nei Noach „Kinder Noachs“. In der biblischen Flutgeschichte wird erstmals von einem Bund gesprochen, den Gott noach vor der Flut verheißt (Gen 6,18 EU) und nach der Flut erfüllt (Gen 9,9 EU). Dieser Bund faßt die sieben „noachidischen Gebote“ Gottes in den Rahmen einer rechtlichen Beziehung zwischen Gott (Geist) und den Menschen (Körper und Seele). Die Lehre geht davon aus, daß die sieben Gebote des Bundes auch für die Kinder noachs galten und damit für die ganze Menschheit (Gen 9,19 EU). Innerhalb dieses vertraglich „geschnittenen“ Bundes kann nun erst von Geboten (öffentliches Recht – Art. 1-19 Grundrecht) gesprochen werden, die keine Gesetze (Art. 20-146 GG) privat sind. 12 Deshalb wurden die sieben Gebote die „noachidischen Gebote“ genannt, obwohl sechs davon schon seit Adam, vor der Flutgeschichte, bekannt waren. Es ist der Gerichthof der Menschen. Nach der Lehrerzählung Midrasch hat Gott seinen Vertrag einmal allen Völkern angeboten. Zur Belohnung sollte das annehmende Volk sein „besonderes Eigentum“ und „heiliges Volk“ (Ex 19,5 LUT) sein. Alle Völker lehnten wegen der in dem Vertrag formulierten Forderungen dieses Ansinnen als zu „unmenschlich“, zu „anstrengend“ und „unerfüllbar“ ab. Als Gott zum geistigen Volk kam, sagte dieses sofort zu – aus Liebe und Ehrfurcht vor Gott. Den übrigen Völkern wurden daher lediglich die noachidischen Gebote auferlegt, während das geistiglebendiGene Volk das weitergehende „Joch der Mitzwot“ (hebr. Mitzwa ‚Gebot‘) auf sich nahm. Dieses Volk ist das Deutsche Volk mit der deutschen Sprache, denn das Deutsche Volk muß sich zu den Menschenrechten in Präambel und Grundrecht im Bewußtsein bekennen. Quelle: Präambel, Art. 1 Grundrecht, Art. 53, 73, 107 UN-Charta, Art. 25, 79 (3), 139 GG Vollzug des völkerrechtlichen Abkommens - genfer Konvention für die Exekutive UN-RES A/66/462/Add.2, UN-RES 43/225, UN-A/RES/66/164, UN-Res A/ 66/462/ Add. 2 UN-A/RES/53/144, UN-A/RES/53/625/Add. 2, UN-DOC A/C.5/43/18 sowie UN-Resolution A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III) 56/83 zu ILC gemäß Art. 73 UN-Charta Art. 1, 125, 127 genfer Konvention zum Schutz der Kriegsopfer : Vertrag 0.518.42 Art. 1, 142, 144 genfer Konvention zum Schutz der Zivilperson : Vertrag 0.518.51 Die Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen, sie sollen den religiösen Organisationen, Hilfsgesellschaften oder jeder andern, den geschützten Personen Hilfe bringenden Körperschaften die beste Aufnahme gewähren. Sie sollen ihnen wie auch ihren gebührend akkreditierten Delegierten alle notwendigen Erleichterungen gewähren. Die genannten Gesellschaften oder Organisationen können auf dem Gebiete des Gewahrsamstaates oder in einem andern Land gegründet werden oder aber internationalen Charakter haben, weil Recht auf Erden nicht partikular erfaßbar ist. Der Gewahrsamstaat kann die Anzahl der Gesellschaften und Organisationen beschränken, darf jedoch die wirksame und ausreichende Hilfeleistung an allen geschützten Personen nicht behindert werden. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommen in ihren Ländern im weitest möglichen Ausmaß zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine Grundsätze kennen lernen kann. Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder anderen Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in Bezug auf geschützte Personen übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommen besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden. Jeder Bedienstete in jeder Behörde ist verpflichtet neben seinen Dienstausweis das genfer Abkommen bei sich zu tragen und dessen Inhalt zu wissen. 13 Nichtwollen, Nichtkönnen, Nichtmüssen zum Nichtwissen kann im Gefahrenbereich der Beweislast nicht wirksam in den Behörden organisiert werden. ACHTUNG: Wer sich dem Gerichthof der Menschen unterstellt, kann weltweit partitionsfrei den Gerichthof bei Menschenrechtverletzungen berufen. Die noachidischen Gebote sind beachten. Kontinente, Staaten und Länder sind ohne Belange bei globalem Recht.
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