Anmeldung und Abmeldung

UM-Meldung zur Abmeldung!
zum Thema:
Bundesmeldegesetz
MenschenrechtTV
Bielfeldtweg 26 in [D-21682] STADE
Telefon: 04141-6593100
[email protected]
01.11.2015
Drehbuch: Akademie Menschenrecht
2
Herzlich Willkommen bei MenschenrechtTV!
Wie bereits angekündigt und mitgeteilt, tritt am 01.11.2015 das neue Meldegesetz für die
weitere Personifikation auf Bundesebene in Kraft, in der die Menschen die
Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Gleichschaltung-EU-Konzern-Staatsangehörigkeit
zukünftig durchgesetzt wird.
Das Meldegesetz ist der Grund der Personifikation, denn natürliche Personen gibt es in der jP.
Bundesrepublik nicht. Die Behörden geben in der Zwischenzeit selbst zu, daß natürliche
Personen nur im Grundrecht existieren, doch für die jP. Bundesrepublik gilt das Grundgesetz.
Natürliche Personen existieren auch nicht und sind reine Fiktionen.
Im Grundgesetz können daher nach der Laizität die Grundrechte nicht erreicht werden, weil
zwischen Sein und sollen ein unüberbrückbarer Graben entstanden ist, daß in der
Öffentlichkeit Ethos und Recht nicht mehr existiert, weil Notstand, Notwehr und Selbsthilfe
erlaubt ist, wie der Papst im Bundestag am 22.09.2011 erklärt hat.
Es ist nur ein Scheingeschäft mit den Worten und dient nur dem einen Zweck:
Kontrolle der gewaltsamen Unterdrückung!
Aus diesem Grund wurde die Funktionsimmunität von Bediensteten zum 01.09.2013
aufgehoben, um den Gerichthof der Menschen zum 23.09.2013 völkerrechtlich in Art. 149
genfer Abkommen IV. zu ermöglichen.
Da die sonstigen Hardware-Systeme (RFD-Chip, HAARP) noch nicht so weit sind, um die
Menschen zu kontrollieren, wird die altbewährte Methode,
willst du nicht mein Freund sein, dann hau ich dir in die Fresse, praktiziert,
wozu das Meldegesetz dient.
Das Meldegesetz definiert im genfer Abkommen das haager Abkommen in Rubrum,
Rechtwahl und Gerichtstand und garantiert Menschenrechtverletzern über das wiener
Abkommen die Immunität zwischen den Staaten. Es geht also nur um das Abrichten von
Menschen, denn die Kontrollmaschinen sind noch nicht im vollen Einsatz.
Die juristischen Staaten haben sich durch das genfer, haager und wiener Abkommen in einen
Notzustand versetzt, indem sie die paradiesischen Menschen in ihren eigenen Kriegen
parasitär zu Privatpersonen degradiert haben, um die Nationalstaaten (Sprachstaaten) in
Privatkonzerne (Unternehmengemeinschaften)
 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken sowie
Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte im Felde und zur See
 über die Behandlung der Kriegsgefangenen und den Schutz von Zivilpersonen in
Kriegszeiten
 Schutz der Opfer internationaler und nicht internationaler bewaffneter Konflikte
umzuwandeln. Die bewaffneten Konflikte finden privat statt, da öffentliches Recht im
Notstand, Notwehr und Selbsthilfe nicht möglich ist.
3
Jeder Ausbruch des Menschen in die Freiheit wird mit Gewalt von den bewaffneten Kräften
Aufgrund des Meldegesetzes verhindert und dient dem Experiment, daß durch Universitäten
und Hochschulen in Recht- und Geisteswissenschaften inszeniert worden sind, weil sie in
einer unerlaubten Leistungs- und Eingreifsverwaltung die Botschaft des Propheten erwarten,
da sie vom rechten Weg abgekommen sind.
Diese Botschaft ist eine für Menschen Hilfe bringende, zukünftig zu erwartende globale (non
profit) Nichtregierungsorganisation, die natürlich völkerrechtlich gebührend akkreditiert
empfangen werden muß. Diese unabhängige Organisation hat die Aufgabe den Menschen für
die Menschheit in Eigenschaft
gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ
zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht des Menschen
nach dem Schöpferbund in Treue zum Glauben im Naturrecht
für Freiheit , Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit
und Respekt vor dem Schöpfer und der Schöpfung
zu Sein.
Deswegen ist das System total falsch angesetzt worden, denn Justiz, also justieren verlangt
einen Schuldigen und ist ein Beweis eines Notstandes. Wenn sich ein Mensch in einen Streit
mit einer Person einläßt, so folgt er dem Idioten und ist dann Sachpartei und streitet sich um
die Sache, nicht um Sein Recht. Der Mensch ist kategorisch im Recht. Die Jurisdiktion ist
also nicht für Menschen bestimmt, sondern ein Ausdruck des Systemmangel.
Beim Gerichthof der Menschen gibt es keine Parteien, sondern nur Gläubige und Schuldner.
Der Gerichthof der Menschen existiert seit dem 23.09.2013 natürlich völkerrechtlich.
Dort gibt es auch keine juristischen Richter, sondern da wird gerichtet, denn alle Staaten sind
vom rechten Weg abgekommen, weil sie die Personifikation eingeführt haben. Durch die
Personifikation wird Substanz und Substrat ohne einen Rechtnachfolger ständig verändert,
denn sie suchen in einer unerlaubten Leistungs- und Eingreifsverwaltung die Botschaft des
Propheten, denn sie sind irrig vom rechten Weg abhekommen.
Um wie bei einer Zitrone den Saft aus zu pressen, wird die Gewalt in Art, Dauer und
Intensität auf Menschen verstärkt, um die Botschaft des Propheten herauszupressen. In der
Zwischenzeit sind die Versuchsleiter in den Hochschulen und Universitäten der Länder in
Recht- und Geisteswissenschaften betriebsblind geworden, die das falsche an die bediensteten
Gewalttäter innerhalb der Jurisdiktion lehren, so daß sie auch die Botschaft nicht verstehen
würden, wenn der Prophet vor ihnen steht und schreit, weil in einer Leistungs- und
Eingreifsverwaltung nur das Chaos herrscht.
Dabei werden ganz viele Fehler neu produziert, da sie im Experiment Versuch und Irrtum
spielen, ohne dafür gegen das Naturgesetz von Motivation und Depression zu haften. Es
kommt zu keiner Erkenntnis.
Die Freiheit der Menschen wird in Art. 132 genfer Abkommen IV beschrieben, wenn die
Gründe der Internierung entfallen. Der Auszug aus diesen vom rechten Weg abgekommenen
Staaten für Menschen wird in Art. 132 genfer Abkommen festgelegt, wenn die Gründe der
Internierung entfallen.
4
In den völkerrechtlichen Abkommen werden die Menschen in Personen als geistlose Wesen
degradiert, die kein Volk, sondern eine Horde sind. Krieg bedeutet kriegen und Justiz
bedeutet justieren, da ein Mangel vorhanden ist. Dieser Mangel ist nicht im materiellen Sinn,
sondern im Recht gemeint, so daß das Recht im Mangel rationiert und portioniert, als
Zuteilung oder Einteilung justiert wird.
Kriegsopfer sind Menschen, die von der Verwaltung, Justiz und Polizei verletzt werden, da
sie im Mangel der Leistungs- und Eingreifsverwaltung gehalten werden.
Das genfer Abkommen IV beschreibt folgenden Versuch- und Irrtumzustand:
Teil I
Allgemeine Bestimmungen – 1
Teil II
Allgemeiner Schutz der Bevölkerung vor gewissen Kriegsfolgen - 13
Teil III
Status und Behandlung der geschützten Personen
Abschnitt I
Gemeinsame Bestimmungen für die Gebiete der am Konflikt beteiligten
Parteien und die besetzten Gebiete – 27
Abschnitt II
Ausländer auf dem Gebiet einer der am Konflikt beteiligten Parteien - 35
Abschnitt III
Besetzte Gebiete 47
Abschnitt IV
Vorschriften für die Behandlung von Internierten
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen – 79
Kapitel II
Internierungsorte 83
Kapitel III
Ernährung und Bekleidung -89
Kapitel IV
Hygiene und ärztliche Betreuung- 91
Kapitel V
Religion, körperliche und geistige Betätigung – 93
Kapitel Vl
Persönliches Eigentum und Geldmittel – 97
Kapitel VII
Verwaltung und Disziplin – 99
5
Kapitel VIII
Beziehungen zur Außenwelt- 105
Kapitel IX
Straf- und Disziplinarmaßnahmen – 117
Kapitel X
Überführung von Internierten - 127
Kapitel XI
Todesfälle – 129
Kapitel XII
Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung in neutralen Ländern 132
Abschnitt V
Auskunftsbüros und zentrale Auskunftsstelle 136
Teil IV
Vollzug des Abkommens
Abschnitt I
Allgemeine Bedingungen- 142
Abschnitt II
Schlussbestimmungen - 150
Die Menschen werden unter Vorsatz dumm gehalten, damit das Experiment so lange wie
möglich vollzogen wird, um das Recht durch ein Handelssystem global zu ersetzten, bis
Botschaft und Botschafter der Prophetie eintritt und erscheint. Auf Grund der nicht
reduzierbaren Komplexität kommt es dann zu Menschenrechtverletzungen als Produkt dieses
Experimentes. Der Mensch wird in Körper, Seele und Geist fiktional von den Funktionen des
genfer, wiener und haager Abkommen in der nicht reduzierbaren Komplexität aus der
Ganzheitlichkeit gegen den Heiligen Auftrag zerstückelt.
Wer das genfer Abkommen bemerkt, gelesen und begriffen hat, kann sich aus der
Internierung befreien, denn jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat freigelassen
werden, sobald die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen.
Damit die Menschen von der Freiheit und der Wahrheit abgelenkt sind, werden politische
Programme in den Vordergrund geschoben und Nebelgranaten in Form von V-Leuten, Ratten,
Saboteuren, falschen Missionaren und falschen Propheten zu Sabotagezwecken gewaltsam
eingesetzt und die Menschen in der Irreführung nach dem haager Abkommen einjustiert.
Bei Fragen eines Menschen bezüglich seiner Freiheit werden Hausverbote ausgesprochen, die
Telefonate abgebrochen und schriftliche Anfragen nicht oder nicht vollständig oder fehlerhaft
beantwortet. Aus diesem Grund verstehen die irrig als Person gehalten Menschen in Folge
dessen Freiheit, Heimat und Frieden nicht, sondern gestalten irrig Frieden ohne Freiheit, das
im politischen marschieren, diskutieren und demonstrieren endet und Sein zum Schein wird.
Zum Schluß, für den Vollzug des völkerrechtlichen genfer Abkommens, ist eine für
Menschen Hilfe bringende, zukünftige zu erwartende globale (non profit)
Nichtregierungsorganisation, die gebührend akkreditiert empfangen werden muß, bestimmt,
denn Völkerrecht steht vor Bundes- und Landesgesetz.
6
Alleine können sich die Menschen ohne Organisation leider ohne die Botschaft und den
Botschafter, -ohne das Amt für Menschenrecht-, nicht befreien da dies nicht erlaubt ist, denn
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus der Unmündigkeit und der Personifikation!
Durch das neue Meldegesetz werden die Menschen zu Verbrauchern, die es nur im Mangel
geben kann, denn wenn etwas gebraucht wird, ist es da. Wenn etwas verbraucht ist, ist nichts
mehr da.
Nach dem Heimatrecht kann sich jeder Mensch nur dann Freiwählen, der über sein Vermögen
etwas zu verfügen fähig ist. Ein Mündel, eine Person kann sich ohne seinen Vormund, ein
Minderjähriger oder Verschwender (Verbraucher) ohne seinen Pfleger, niemals eine Heimat
frei wählen; ebenso ein der väterlichen Gewalt unterworfenes Kind ohne Bewilligung seines
Vaters nicht, denn nach dem römischen, -kanonisches Gesetz des ius cogens, Kanun nach
dem Kontrahierungszwang- kann ein Sklave niemals eine eigene Freiheit und Heimat haben
oder sich machen.
Sklaven sind die, die sich dienstlich verpflichten und inzwischen sich zu bewaffneten
Scheingöttern machen. Das ganze System wird in landeseigenen Versuchslaboren der
Universitäten und Hochschulen der Recht- und Geisteswissenschaften gesteuert. Die
Steuerelemente sind Scheinverwaltung, Scheinpolizei und Scheinjustiz, um die Menschen in
der Personifikation unmündig zu machen und gewaltsam dumm zu halten. Wer sich im
Labyrinth des wahnsinnigen Irrsinns durch die Sinnesflut von Meinungen und Interessen in
Scheingemeinschaften verirrt, kommt nicht raus. Alle Staaten und Länder sind
Versuchsfelder, daher zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken sowie
Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte im Felde und zur See, womit die Personifikation vom
Rechtstaat zum Scheinstaat vorsätzlich angefangen hat. Das Meldegesetz oder der
Meldeschein.
Die vom rechten Weg abgekommenen jP. Staaten sollen den natürlich völkerrechtlichen
gebührend akkreditierten Delegierten alle notwendigen Erleichterungen gewähren. Die
Organisationen können auf dem Gebiete des Gewahrsamsstaates oder in einem andern Land
gegründet werden oder aber internationalen Charakter haben. Der Gewahrsamsstaat kann die
Anzahl der Gesellschaften und Organisationen, deren Delegierte ermächtigt sind, ihre
Tätigkeit auf seinem Gebiet und unter seiner Aufsicht auszuüben, begrenzen; durch eine
solche Begrenzung darf jedoch die wirksame und ausreichende Hilfeleistung an alle
geschützten Personen nicht behindert werden. Die Vertreter oder Delegierten der
Schutzmächte sind ermächtigt, sich an alle Orte zu begeben, wo sich geschützte Personen
befinden, namentlich an alle Internierungs-, Gefangenhaltungs- und Arbeitsorte.
Da Wir nicht alle Abkommen in Kürze erklären können, beschränken Wir Uns auf das
Wesentliche.Nach dem Grundsatz von Notwehr, Notstand und Selbsthilfe ist kein Mensch
schuldig, da der Mensch nicht gut oder böse geboren wird, sondern durch das System der
Leistung- und Eingreifsverwaltung zu Gut und Böse fingiert und gemacht wird.
Der Mensch sucht im Mangel Seine Freiheit.
Das Ziel ist die Lösung, und die Lösung ist das Problem.
Das Problem des 21. Jahrhunderts ist nicht das Schreiben und Lesen, sondern das Ge-Wissen.
Den Menschen wird das Falsche gelehrt, auf das Falsche sie konditioniert worden sind und
solche Menschen sind in der Eigenschaft entweder zu bequem, faul oder nicht offen für das
Richtige.
7
Nichtwollen, Nichtkönnen, Nichtmüssen zum Nichtwissen
kann im Gefahrenbereich der Beweislast nicht wirksam in den Behörden organisiert werden.
Die Freiheit ist aber in der Welt des SATANS, im Vertrag der Scheinschatten nicht möglich,
sondern auf Erden unter freiem Himmel (Höhlengleichnis von Platon). Deswegen müssen
Heimatgesellschaften begründet werden, um die Menschen aufzunehmen. Das ist nur dem
Amt für Menschenrecht erlaubt.
In Art. 132 genfer Abkommen IV ist die Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung in
neutralen Ländern so unscheinbar beschrieben, daß diese Abhandlung von den Menschen
nicht sofort bemerkt wird, da sie im Irrtum gehalten werden, denn die Sintflut ist die
Sinnesflut durch die Medien.
Jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat in die Heimat freigelassen werden, sobald
die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen, die nach
Beendigung der Feindseligkeit zu organisieren ist.
Das Heimatrecht ist im natürlichen Völkerrecht ganz einfach zu befolgen. Internierte
Personen haben zwar an dem Ort ihrer Wohnung immer ein Heim, aber sie dürfen es niemals
ohne die Bewilligung der Meldebehörde, für die sie Steuern (als Schenkung eines
Aberglaubens „Demokratie“) entrichten müssen, immer gewaltsam bezahlen, weil sie nicht an
Sich glauben und keine Alternative erkennen, da sie Faul und Feige sind. Nur wenn sich die
Menschen wegen dem Glauben sich von der Person verrücken möchten, sind die Behörden an
das Recht des Menschen gebunden, ihren Abzug gegen Ablösung durch eine andere
Meldebehörde geschehen zu lassen. Die geistiglebendiGenen Menschen wegen Ihrem Glaube
„Bürge“.
Andere Personen können nach der Regel ihren Wohnplatz nach belieben demokratisch
verändern, nur können sie wegen dem Aberglauben das Recht als „Bürge“ nicht benutzen,
nicht amtlich handeln und müssen ein Teil ihres Vermögen als Steuern für die Heimat
bezahlen. Allein niemals dürfen Menschen, welche wegen Mangel des Glaube sich von der
Personifikation befreien wollen und sich davon distanzieren, vom Meldesystem eingeschränkt
werden. In dem neuen Bundesmeldegesetz ist die Befreiung von der Meldepflicht in § 26 (2)
BMG bestimmt.
Durch Verordnung, also Verschreibung an die irrigen Personen, an die Kranken, wird das
Meldegesetz in §§ 8,9 BKA-Gesetz bestimmt.
... Seit Anbeginn ist insoweit anerkannt, dass die hierbei gewonnenen erkennungsdienstlichen
Daten auch zumindest bis zur Feststellung der Identität gespeichert werden dürfen. Letztlich
könnten die Behörden des Gewahrsamsstaates ohne Speicherung der Identitätsdaten von
Kriegsgefangenen nicht ihre Auskunftsverpflichtungen nach Artikel 122 Absatz 3 III. GK
erfüllen. Zu diesem Zweck sind Auskunftsbüros der Konfliktparteien und eine zentrale
Auskunftsstelle in einem neutralen Land einzurichten (Artikel 123 III. GK). Die
Auskunftsbüros dürfen Identitätsdaten besitzen (vgl. Artikel 122 Absatz 4 Satz 2 III. GK), die
Auskunftsstelle hat alle verfügbaren Informationen über Kriegsgefangene zu sammeln (vgl.
Artikel 123 Absatz 2 Satz 1 III. GK). Daher ergibt sich aus diesen beiden Bestimmungen
i.V.m. Artikel 17 und 18 III. GK eine Speicherungsbefugnis für Fingerabdrücke.
Quelle: http://menschenrecht-amt.de/index.php/component/seoglossary/4-amt-fur-dasrecht-des-menschen/132-datenspeicherung-bka.html
8
Das Meldesystem dient der Feststellung des Recht zu Recht, denn nach dem römischen, kanonisches Gesetz des ius cogens, Kanun nach dem Kontrahierungszwang- des haager
Abkommen gilt für die öffentliche Ordnung – ordere public in Art. 6 EGBGB.
Ein Gesetz, eine Recht(s)norm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre
Anwendung zu einem Ergebnis führt, daß mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen
Recht(s) offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die
Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.
Der Vertrag, bei dem die Menschen alle ihre Rechte, ihre Grundrechte verlieren, entsteht
durch das Meldegesetz, da sie nach dem potsdamer Abkommen von Deutschland auf die
Bundesrepublik umverpflanzt wurden. Die Menschen sind durch die Personifikation
geistesabwende Tiere der Art und Sorte Mensch und nicht ganzheitlich.
Jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat in die Heimat freigelassen werden, sobald
die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen, die nach
Beendigung der Feindseligkeit zu organisieren ist. Die Vertragsparteien sind verpflichtet die
Menschen frei zu lassen, doch die Vertrag(s)bedingungen müssen eingehalten und vom Amt
für Menschenrecht organisiert werden (Art. 132-142 genfer Abkommen IV).
Die Personen können keine Selbstverwaltung erreichen, sondern können nur durch
Ummeldung sich von der Personifikation von der Verwaltung des Bundes-Meldegsetz
befreien. § 112 BPersVG besagt über das Amt für Menschenrecht,
das
Bundespersonlvertretungsgesetz
findet
keine
Anwendung
auf
den
Glaubenbekenntnisbund für das Amt für Menschenrecht, die Heimatgesellschaften und ihre
karitativen und erzieherischen Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Recht(s)form, denn Uns
bleibt die selbständige Ordnung eines Personalvertretungsrechtes überlassen.
Da sich das Amt für Menschenrecht von dem Personalvertretungsrecht distanziert, sind die
Menschen Grundrecht berechtigt nach Art. 5-6 EGBGB.
Gleiches gilt in § 2 VwVfG über die Ausnahme vom Anwendungsbereich, daß das
Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für die Tätigkeit den Glaubenbekenntnisbund für das Amt
für Menschenrecht, die Heimatgesellschaften sowie Unserer Verbände und Einrichtungen gilt,
sowie § 2 AO für die Befreiung von der Steuerpflicht ......
Die Rechtgewährung zur Rechdurchsetzung kann gegenüber der Leistungs- und
Eingreifsverwaltung nach dem öffentlichen Recht, ordere publik in Art. 6 EGBGB unter
Beachtung der Grundrecht nur beim Gerichthof der Menschen erfolgen, da durch die
Übernahme des Menschen in Unser Meldesystem Genesis Rubrum, Rechtwahl und
Gerichtstand nach §§ 18-20 GVG bestimmt und nach dem haager Abkommen erkannt ist.
Quelle: http://d-nb.info/104526282X
Nach Übertragung der UM-Meldung können die Menschen ihre Ansprüche an die Verwaltung
stellen und diese über den Gerichthof der Menschen durchsetzen (Art. 132-149 genfer
Abkommen IV).
9
Grundlagen: Amt für Menschenrecht
gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ
zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht des Menschen
nach dem Schöpferbund in Treue zum Glauben im Naturrecht
für Freiheit , Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit
und Respekt vor dem Schöpfer und der Schöpfung
Das Amt für Menschenrecht ist aus dem Internationalen Zentrum für Menschenrechte und
dem Zentralrat Europäischer Bürger vom 22.11.2009 hervorgegangen.
Die Diplomatik (Urkundenlehre, von altgriechisch diploma „Gefaltetes“, aus diplóos
„doppelt“) ist eine grundlegende Disziplin der historischen Hilfwissenschaft der
Anerkennung. Sie beschäftigt sich mit der Einteilung, den Merkmalen, der Ausstellung, der
Überlieferung, der Echtheit und dem historischen Wert von Rechturkunden. Durch Vertrag
StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918 ist das



Internationale Zentrum für Menschenrechte am 22.11.2009
Zentralrat Europäischer Bürger am 22.11.2009
Gerichthof der Menschen am 27.09.2013
gemäß § 2 BeurkG als Globalrechtbund öffentlich-rechtlich zum Schutz des Menschen nach
Art. 25, 140 GG, Art. 73 UN-Charta, Art. 142-149 genfer Konvention zum Schutz vor der
Zivilperson unmittelbar und rechtmäßig in Kraft getreten.
Beweisurkunden:
Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 15 /2014
Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 – ZEB
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 16 /2014
Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2013
Die globale Nichtregierungorganisation der Menschen ist legitim und legal, denn die
Grundlage der Anerkennung im Völkerrecht liegt durch öffentliche Urkunden vor (StGBl. Nr.
139/1918 vom 19.12.1918) und steht nicht im Widerspruch zur ordnung(s)gemäßer
Verfassungordnung und ist bereits in den Verfassungen des Internationalen Zentrum für
Menschenrechte und des Zentralrat Europäischer Bürger vom 22.11.2009, die zur allseitiger
Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben nach BVerwGE 123, 49
(54), -Vergleich Definition in Urteil vom 15.06.1995 - BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99-,
ausdrücklich bestimmt sind.
10
Die globale Nichtregierungorganisation der Menschen wird gemäß dem Unterlassung- und
Gewaltenschutzprinzip und nach der objektiven Lehre für das bürgerliche Recht des treugläubigen Deutschen Volk gegen Verantwortliche der juristischen Personen tätig, weil
Menschenrechtverletzungen können nur durch Verantwortliche der Regierungsorganisationen
begangen werden, um
1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),
2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses recht(s)widrige Verhalten fort zu setzen
(Spezialprävention) und
3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).
Die globale Nichtregierungorganisation der Menschen ist nach der Verfassung(s)ordnung mit
den notwendigen originären und originären überpositiven Rechten ausgestattet und
untersteht keiner staatlichen Aufsicht und
keiner staatlichen Gericht(s)barkeit unter eigener Immunität,
ordnet und verwaltet unter eigenem Recht und Gesetz,
vergibt Ämter und Aufgaben selbstständig,
darf Steuern erheben
und besteht aus folgenden Organisationen:
dem Vorstand / Rat
dem Rat der Weisen
den aktiven und passiven Mitgliedern
der Rechtabteilung und dem Notariat für Menschenrechte
der Verwaltung
dem Hochkommissariat für Menschenrechte
der Akademie und Öffentlichkeit(s)arbeit für
Menschenrechte
dem Gerichthof für Menschenrechte
dem United Human-Rights-Forces als Exekutive
und Hilfs- und Vollstreckung(s)beamte.
11
Begründung des Meldegesetzes
für die Rechtspaltung der Laizität:
Der Glaube an eine kommende Welt bedeutet nicht, daß Menschen, die nie vom Vertrag
Gottes mit dem Menschen (Noach) gehört haben, böse oder sonst minderwertige Menschen
sind. Die geistiglebendiGene Menschheit bekennt sich im Bewußtsein und im Glaube, daß
alle Menschen mit Gott verbunden sind. Es gibt keinen Grund zu missionieren, weil alle
Menschen sich darin gleichen, daß sie weder prinzipiell gut noch böse sind, sondern eine
Neigung zum Guten wie zum Bösen haben. Und während des irdischen Lebens sollte sich der
Mensch immer wieder für das Gute entscheiden.
Der geistiglebendiGene Gesellschaft-Vertrag des Menschen fordert, daß jeder Mensch ein
Mindestmaß an rechtlichen Regeln zu beachten hat. Von den wenigen Geboten für alle
Menschen ausgehend, wurden drei Kategorien, Sorten und Arten bestimmt:
 Kategorie Menschsein: der Ben Noach, hält die noachidischen Gebote ein
 Sorte Menschwerden: der Ger Toschaw, hat vor einem öffentlichen Gericht(s)hof
erklärt, dass er die Noachidischen Gebote einhalten wird. Er durfte als Fremder
im Heiligen Land wohnen.
 Art Menschschein: der Nochri, hält die noachidischen Gebote nicht ein
Im Vertrag (Sanhedrin 56a/b) werden die folgenden sieben noachidischen Gebote definiert:
 Verbot von Mord
 Verbot von Diebstahl
 Verbot von Götzenanbetung
 Verbot von Ehebruch
 Verbot der Brutalität gegen Tiere
 Verbot von Gotteslästerung
 Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtprinzips
Im Glaube wird jeder, der diese sieben Noachidischen Gebote akzeptiert und sich an sie hält,
als Zaddik (Gerechter/Rechtschaffener) angesehen – es bedarf dazu keines besonderen Rituals
oder einer Form der Norm. Die Organisation von Menschen, die diesen Weg bewusst gewählt
haben, bezeichnet sich selbst als B'nei Noach „Kinder Noachs“.
In der biblischen Flutgeschichte wird erstmals von einem Bund gesprochen, den Gott noach
vor der Flut verheißt (Gen 6,18 EU) und nach der Flut erfüllt (Gen 9,9 EU). Dieser Bund faßt
die sieben „noachidischen Gebote“ Gottes in den Rahmen einer rechtlichen Beziehung
zwischen Gott (Geist) und den Menschen (Körper und Seele).
Die Lehre geht davon aus, daß die sieben Gebote des Bundes auch für die Kinder noachs
galten und damit für die ganze Menschheit (Gen 9,19 EU). Innerhalb dieses vertraglich
„geschnittenen“ Bundes kann nun erst von Geboten (öffentliches Recht – Art. 1-19
Grundrecht) gesprochen werden, die keine Gesetze (Art. 20-146 GG) privat sind.
12
Deshalb wurden die sieben Gebote die „noachidischen Gebote“ genannt, obwohl sechs davon
schon seit Adam, vor der Flutgeschichte, bekannt waren. Es ist der Gerichthof der Menschen.
Nach der Lehrerzählung Midrasch hat Gott seinen Vertrag einmal allen Völkern angeboten.
Zur Belohnung sollte das annehmende Volk sein „besonderes Eigentum“ und „heiliges Volk“
(Ex 19,5 LUT) sein. Alle Völker lehnten wegen der in dem Vertrag formulierten Forderungen
dieses Ansinnen als zu „unmenschlich“, zu „anstrengend“ und „unerfüllbar“ ab.
Als Gott zum geistigen Volk kam, sagte dieses sofort zu – aus Liebe und Ehrfurcht vor Gott.
Den übrigen Völkern wurden daher lediglich die noachidischen Gebote auferlegt, während
das geistiglebendiGene Volk das weitergehende „Joch der Mitzwot“ (hebr. Mitzwa ‚Gebot‘)
auf sich nahm. Dieses Volk ist das Deutsche Volk mit der deutschen Sprache, denn das
Deutsche Volk muß sich zu den Menschenrechten in Präambel und Grundrecht im
Bewußtsein bekennen.
Quelle: Präambel, Art. 1 Grundrecht, Art. 53, 73, 107 UN-Charta, Art. 25, 79 (3), 139 GG
Vollzug des völkerrechtlichen Abkommens - genfer Konvention für die Exekutive
UN-RES A/66/462/Add.2, UN-RES 43/225, UN-A/RES/66/164, UN-Res A/ 66/462/ Add. 2
UN-A/RES/53/144, UN-A/RES/53/625/Add. 2, UN-DOC A/C.5/43/18 sowie
UN-Resolution A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III) 56/83 zu ILC gemäß Art. 73 UN-Charta
Art. 1, 125, 127 genfer Konvention zum Schutz der Kriegsopfer : Vertrag 0.518.42
Art. 1, 142, 144 genfer Konvention zum Schutz der Zivilperson : Vertrag 0.518.51
Die Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen
Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen,
sie sollen den religiösen Organisationen, Hilfsgesellschaften oder jeder andern, den
geschützten Personen Hilfe bringenden Körperschaften die beste Aufnahme gewähren. Sie
sollen ihnen wie auch ihren gebührend akkreditierten Delegierten alle notwendigen
Erleichterungen gewähren. Die genannten Gesellschaften oder Organisationen können auf
dem Gebiete des Gewahrsamstaates oder in einem andern Land gegründet werden oder aber
internationalen Charakter haben, weil Recht auf Erden nicht partikular erfaßbar ist. Der
Gewahrsamstaat kann die Anzahl der Gesellschaften und Organisationen beschränken, darf
jedoch die wirksame und ausreichende Hilfeleistung an allen geschützten Personen nicht
behindert werden.
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut
des vorliegenden Abkommen in ihren Ländern im weitest möglichen Ausmaß zu verbreiten
und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen
Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine
Grundsätze kennen lernen kann. Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder anderen
Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in Bezug auf geschützte Personen
übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommen besitzen und über dessen Bestimmungen
besonders unterrichtet werden.
Jeder Bedienstete in jeder Behörde ist verpflichtet neben seinen Dienstausweis
das genfer Abkommen bei sich zu tragen und dessen Inhalt zu wissen.
13
Nichtwollen, Nichtkönnen, Nichtmüssen zum Nichtwissen
kann im Gefahrenbereich der Beweislast nicht wirksam in den Behörden organisiert werden.
ACHTUNG:
Wer sich dem Gerichthof der Menschen unterstellt,
kann weltweit partitionsfrei den Gerichthof bei Menschenrechtverletzungen berufen.
Die noachidischen Gebote sind beachten.
Kontinente, Staaten und Länder sind ohne Belange bei globalem Recht.