Einführung

ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE –
GANZHEITLICH DENKEN UND HANDELN
- EINFÜHRUNG 34. Internationaler Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
30. Oktober 2015
Dr. Brigitte Hoffmann
Ärztin für Arbeitsmedizin
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat III b 1
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Ziele arbeitsmedizinischer Vorsorge
 arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und verhüten
 Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
 Beitrag zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Ganzheitliche Vorsorge
Rauch, Staub
Lärm
Zwangshaltungen
Heben und Tragen
Stress
individuelle Aufklärung und Beratung über alle
Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit
arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen
Vorsorge bei grundsätzlich jeder Tätigkeit
Pflichtvorsorge
Angebotsvorsorge
 gefährdende Tätigkeiten
(Anhang ArbMedVV)
 Arbeitgeber muss
anbieten
 Beschäftigte können
annehmen oder ablehnen
 besonders gefährdende
Tätigkeiten (Anhang
ArbMedVV)
 Arbeitgeber muss
veranlassen
 Beschäftigte müssen am
Termin teilnehmen
Wunschvorsorge
 grundsätzlich alle Tätigkeiten
 Arbeitgeber muss ermöglichen
 Beschäftigte müssen aktiv werden (Wunsch äußern)