ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE – GANZHEITLICH DENKEN UND HANDELN - EINFÜHRUNG 34. Internationaler Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 30. Oktober 2015 Dr. Brigitte Hoffmann Ärztin für Arbeitsmedizin Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat III b 1 Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin E-Mail: [email protected] Ziele arbeitsmedizinischer Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und verhüten Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Beitrag zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes Ganzheitliche Vorsorge Rauch, Staub Lärm Zwangshaltungen Heben und Tragen Stress individuelle Aufklärung und Beratung über alle Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen Vorsorge bei grundsätzlich jeder Tätigkeit Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge gefährdende Tätigkeiten (Anhang ArbMedVV) Arbeitgeber muss anbieten Beschäftigte können annehmen oder ablehnen besonders gefährdende Tätigkeiten (Anhang ArbMedVV) Arbeitgeber muss veranlassen Beschäftigte müssen am Termin teilnehmen Wunschvorsorge grundsätzlich alle Tätigkeiten Arbeitgeber muss ermöglichen Beschäftigte müssen aktiv werden (Wunsch äußern)
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