Haben Sie den Durchblick im Dschungel Ihrer aktuellen

Daniel Derendinger
Dipl. Finanzberater IAF / Associate
Financial Planner AFP
Geschäftsführer – BTAG
Versicherungs-& Anlageberatung AG
3084 Wabern
Haben Sie den Durchblick im
Dschungel Ihrer aktuellen
Versicherungspolicen?
Aufgrund der häufigen Gesetzesänderungen und der Flut neuer
Produkte ist es für Kunden heute nur noch schwer möglich,
Versicherungsprodukte zu vergleichen. Aus diesem Grund nehmen
KMU vermehrt die Unterstützung neutraler Versicherungsbroker zur
Hilfe.
Empfehlung: Lassen Sie Ihre aktuelle
Pensionskassenlösung von einem neutralen
Spezialisten überprüfen. Erfahrungsgemäss
lassen sich – bei gleichwertigen Deckungen
und unveränderten Sicherheit - Einsparungen
im Bereich von bis zu 30% der Risiko- und
Verwaltungskosten erzielen.
In der täglichen Beratung ist oft festellbar, dass
Themen wie «Steuerplanung mittels der
Beruflichen Vorsorge BVG» oder «Erarbeitung
eines individuellen Versicherungskonzeptes»
häufig zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt
wird. Erstellt man jedoch für das KMU ein
massgeschneidertes Versicherungskonzept
und berücksichtigt dabei die möglichen
Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen
der Beruflichen Vorsorge BVG, können die
Auftraggeber rasch davon überzeugt werden,
dass diese Bereiche massives
Optimierungspotenzial in sich bergen. Dabei
kristallisieren sich sieben Praxistipps heraus.
2. Unfallversicherung – Kürzungen
vermeiden
Von Gesetzes wegen haben die Arbeitgeber
alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen
Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu
versichern. Mitarbeiter, welche mehr als acht
Stunden pro Woche im Betrieb tätig sind,
müssen zusätzlich obligatorisch gegen
Nichtberufsunfälle versichert werden. Diese
Abdeckungen erfolgen im Rahmen der
obligatorischen Unfallversicherung UVG.
1. Pensionskasse – die Wahl des richtigen
Anbieters
Im Bereich der Pensionskassen herrscht eine
wahre Angebotsvielfalt. Auf dem Markt treten
einerseits Vollversicherer und andererseits
halbautonome Pensionskassen auf. Doch
welches sind die Vor- und Nachteile dieser
beiden Vorsorgemodelle? Detailvergleich in
den Bereichen Sicherheit des Anbieters,
durchschnittliche Verzinsung der
Alterskapitalien, Rentenumwandlungssätze
und Konkurrenzfähigkeit der Risiko- und
Verwaltungskosten zeigen dem Kunden auf,
welcher Anbieter seine Bedürfnisse am besten
abdeckt.
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Grundsätzlich gehen die Arbeitgeber davon
aus, dass durch die Erfüllung der gesetzlichen
Versicherungspflicht eine lückenlose Deckung
gewährleistet ist. Leider ist dem nicht so. Die
Unfallversicherer haben die Möglichkeit, bei
Unfällen welche grobfahrlässig herbeigeführt
werden oder welche sich bei einem Wagnis
(z.B. Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 m)
ereignen, das Unfalltaggeld um 50% zu
kürzen. Im Rahmen einer Zusatzversicherung
zur obligatorischen Unfallversicherung haben
Arbeitgeber die Möglichkeit, sich abzusichern.
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Zusatzdeckung für den «Verzicht auf Einreden
bei Verlängerung der Garantiefristen» vor?
Fehlt diese Deckung bei Ihrer
Betriebshaftpflichtversicherung und sichern
Sie Ihren Kunden eine längere Garantie- und
Gewährleistungspflicht zu, müssen Sie nach
Ablauf der gesetzlichen Frist von zwei Jahren
den Schadenfall selber tragen.
Empfehlung: Fordern Sie von Ihrem UVGVersicherer eine unverbindliche Offerte für
diese Deckung an. Betriebe, welche bei der
Suva versichert sind, können für diese
zusätzliche Deckung den Versicherer frei
wählen. Der Arbeitgeber hat zudem die
Möglichkeit, die Prämien für diese
Versicherung zur 100% an die Arbeitnehmer
zu überwälzen. Dieser Versicherungsschutz
verschont KMU vor unliebsamen
Überraschungen im Schadenfall.
Empfehlung: Lassen Sie Ihre
Betriebshaftpflichtversicherung von einem
neutralen Spezialisten überprüfen und
insbesondere die Zusatzdeckungen erklären.
Erläutern Sie dabei dem Spezialisten, in
welchen Bereichen Ihr Unternehmen (neu)
tätig ist und wer Ihre Abnehmer sind.
Händigen Sie Ihrem Berater ein Exemplar Ihrer
Allgemeinen Vertragsbedingungen aus, damit
er auch überprüfen kann, ob die
Betriebshaftpflichtversicherung und die
Allgemeinen Vertragsbedingungen Ihres
Unternehmens miteinander korrespondieren.
3. Personenversicherungen – den richtigen
Anbieter wählen.
Im Bereich der Personenversicherungen (UVGVersicherung, UVG-Zusatzversicherung und
Krankentaggeldversicherung) unterbieten sich
die Anbieter derzeit gegenseitig. Bei Verträgen
mit geringer Schadenbelastung lassen sich die
Prämien in der Regel massiv reduzieren – dies
notabene bei identischen oder besseren
Deckungen. Vielen Arbeitgebern ist nicht
bewusst, dass insbesondere bei der
Krankentaggeldversicherung eine
Prämiensatzgarantie während der
Vertragslaufzeit vereinbart werden kann.
5. Vorsorge des Ehegatten/Lebenspartners
überprüfen
In der Praxis wird das Augenmerk sehr oft
ausschliesslich auf die Vorsorge des
Firmeninhabers gerichtet. Die Abdeckung des
Ehegatten/Lebenspartners wird in vielen
Fällen nur kurz angesprochen oder gar nicht
thematisiert. Was aber passiert, wenn zum
Beispiel die Ehegattin, welche die Kinder
betreut und den Haushalt meistert, plötzlich
unerwartet invalid wird? Diese Risiken
können oftmals mit sehr einfachen Mitteln
abgedeckt werden.
Empfehlung: Lassen Sie Ihre
Personenversicherungen von einem
unabhängigen Spezialisten überprüfen. Er
wird Ihnen anhand eines Vergleichs den für
Sie optimalen Anbieter aufzeigen. Aktuell
können – vorbehaltlich des jeweiligen
Schadenverlaufs – Prämienersparnisse im
Bereich von bis zu 30% erzielt werden. Fragen
Sie Ihren Berater zudem nach der erwähnten
Prämiengarantieklausel – diese zusätzliche
Vertragsbedingung wird von den meisten
Versicherern ohne Mehrprämie angeboten und
garantiert Ihnen die vertraglich festgelegten
Prämiensätze während der Vertragsdauer (in
der Regel drei Jahre).
Empfehlung: Prüfen Sie, in welchem Umfang
und unter Berücksichtigung der betrieblichen
Gegebenheiten Sie Ihrer
Ehegattin/Lebenspartnerin ein Gehalt
auszahlen können. Oftmals arbeiten diese in
der Administration mit. Ihr Gehalt muss
steuerrechtlich einem Drittvergleich Stand
halten. Durch die Auszahlung eines Gehaltes
ist sie – analog den Mitarbeitern Ihres
Betriebes – im Rahmen der obligatorischen
Unfallversicherung UVG wie auch der
Krankentaggeldversicherung mitversichert.
Oftmals macht es auch Sinn – das Gehalt
oberhalb der BVG-Eintrittsschwelle (Stand
2016: Fr. 21‘150) festzulegen. Dadurch entsteht
die Möglichkeit, dass auch für die Ehegattin
der Maximalbetrag (Stand 2016: Fr. 6‘768) in
die Säule 3a geleistet werden kann.
4. Betriebshaftpflichtversicherung – den
Deckungsbeschrieb prüfen
Oftmals sichern Unternehmer ihren
Abnehmern verlängerte Garantie- oder
Gewährleistungsfristen zu. Die gesetzliche
Garantie- und Gewährleistungspflicht endet
seit der Gesetzesanpassung per 1. Januar 2013
nach einem Ablauf von zwei Jahren. Haben Sie
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
dahingehend angepasst? Sieht Ihre
Betriebshaftpflichtversicherung eine
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6. Wer teilt, kriegt mehr…
Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende
können im Rahmen der gebundenen Vorsorge
3a folgender – steuerlich zum Abzug
zugelassener – Beiträge in die Säule 3a
einzahlen (Stand 2016):
•
•
Arbeitnehmer und
Selbstständigerwerbende mit
Anschluss an eine Pensionskasse:
6‘768 Fr.
Arbeitnehmer und
Selbstständigerwerbende ohne
Anschluss an eine Pensionskasse: 20%
des Nettoerwerbseinkommens
respektive des Reingewinns, maximal
33‘840 Fr.
Leisten Sie Ihre Einzahlungen auf
verschiedene Konten oder
Versicherungspolicen der Säule 3a.
Empfehlung: Gelder, welche sich bereits auf
einem 3a-Konto befinden, können – mit
Ausnahme eines Vorbezugs für
selbstbewohntes Wohneigentum – leider nicht
mehr aufgeteilt werden. Dennoch macht es
Sinn, für die zukünftigen Einzahlungen
mehrere Konten zu eröffnen. Durch den
gestaffelten Bezug der Vorsorgegelder (Bezug
über mehrere Jahre verteilt), können massive
Steuerersparnisse erzielt werden – und dies
ohne, dass Sie zusätzliche Risiken eingehen.
7. Bilden Sie Arbeitgeber-Beitragsreserven
Im Rahmen der Beruflichen Vorsorge BVG
sieht der Gesetzgeber vor, dass Betriebe eine
Arbeitgeber-Beitragsreserve in der Höhe des
maximal fünffachen Arbeitgeberbeitrages
bilden können (vorbehaltlich kantonaler
Unterschiede). Einzahlungen zugunsten der
Arbeitgeber-Beitragsreserven können als
Geschäftsaufwand geltend gemacht werden.
Somit haben Sie ein zusätzliches Instrument
zur Steuerung des Jahresgewinnes Ihrer
Unternehmung.
Empfehlung: Lassen Sie Ihre
Pensionskassenlösung von einem
unabhängigen Experten prüfen und lassen Sie
ein Konzept für die optimale Plangestaltung
innerhalb Ihres Unternehmens ausarbeiten.
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