Arbeitsmedizinische Vorsorge Beurteilung G37

AGU-Handbuch | 2. Arbeitsschutzdokumentation
Betriebsärztliche Angebotsuntersuchungen und Beratung zur Bildschirmarbeit
Herrn / Frau
wird eingestellt
für den Bereich:
Die Universität Kassel ist als Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern regelmäßige
arbeitsmedizinische
Vorsorge
für
Tätigkeiten
an
Bildschirmgeräten
anzubieten
(Angebotsvorsorge).
Die Vorsorge erfolgt durch den Betriebsarzt der „Medical Airport Service GmbH (MAS)“.
Die Vorsorge nach G37 umfasst nicht nur eine Untersuchung der Augen und Sehfähigkeit
sondern auch eine Beratung zur Arbeitsplatzergonomie und Gesundheitsförderung.
Bitte erklären Sie, ob Sie diese Untersuchung (alle drei Jahre) in Anspruch nehmen wollen:
Ja
Nein, ich verzichte auf die regelmäßige Beratung und Untersuchung zur Bildschirmarbeit.
Sollte ich diese Angebotsuntersuchung in Zukunft wahrnehmen möchten, werde ich die
Personalabteilung, III E 2, benachrichtigen.
Datum
Revision: 01 | 01.10.2016
Unterschrift
1/1