AGU-Handbuch | 2. Arbeitsschutzdokumentation Betriebsärztliche Angebotsuntersuchungen und Beratung zur Bildschirmarbeit Herrn / Frau wird eingestellt für den Bereich: Die Universität Kassel ist als Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten anzubieten (Angebotsvorsorge). Die Vorsorge erfolgt durch den Betriebsarzt der „Medical Airport Service GmbH (MAS)“. Die Vorsorge nach G37 umfasst nicht nur eine Untersuchung der Augen und Sehfähigkeit sondern auch eine Beratung zur Arbeitsplatzergonomie und Gesundheitsförderung. Bitte erklären Sie, ob Sie diese Untersuchung (alle drei Jahre) in Anspruch nehmen wollen: Ja Nein, ich verzichte auf die regelmäßige Beratung und Untersuchung zur Bildschirmarbeit. Sollte ich diese Angebotsuntersuchung in Zukunft wahrnehmen möchten, werde ich die Personalabteilung, III E 2, benachrichtigen. Datum Revision: 01 | 01.10.2016 Unterschrift 1/1
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