Informationen zum Basic Science Meeting Basic Science Meeting im Rahmen der 2015 – Herbsttagung mit Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie 08.10.2015 • Maritim Hotel Berlin Im Rahmen der Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) findet seit 2011 ein Basic Science Meeting statt. Angesprochen werden junge Ärzte und Wissenschaftler sowie wissenschaftliche Gruppenleiter unterschiedlicher Arbeitsgruppen der DGK. Anknüpfend an die erfolgreichen Basic Science Meetings, der zurückliegenden Tagungen, mit zuletzt in 2014 190 Teilnehmern, soll dieses Konzept fortgeführt werden. Am 08. Oktober 2015 findet daher im Rahmen der 2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie das 5. Basic Science Meeting statt. Die wissenschaftliche Organisation liegt bei Herrn Prof. Dr. Wolfram-Hubertus Zimmermann (Pharmakologie, Universitätsmedizin Göttingen) und Herrn Prof. Dr. Christoph Maack (Kardiologie, Universitätsklinik Saarland). Neben der Vernetzung der Arbeitsgruppen und den Inhalten der wissenschaftlichen Diskussion im Rahmen von Vorträgen und Postern der DGK-Mitglieder ist es das Anliegen der Organisatoren technische Neuentwicklungen, aber auch Karrierepfade mit Industriepartnern zu diskutieren. Dafür wurde eine sogenannte „Technologie Parade“ eingeführt, in dessen Rahmen Vortragszeiten für bis zu sechs Industrievertreter reserviert werden, um wissenschaftliche Aspekte (Was gibt es Neues? Warum ist das wichtig? Wo ist der technologische Kniff?) und personalpolitische Fragestellungen (Welche Karrierepfade gibt es in einem Industrieunternehmen für Ärzte und Wissenschaftler?) zu diskutieren. Die Technologie Parade Session dauert 90 Minuten, zehn Minuten sind als Vortragszeit vorgesehen, fünf Minuten zur gemeinsamen Diskussion. Neben der Vortragspräsentation haben Sie während der gesamten Veranstaltung die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe des Sitzungssaals Ihre Produkte und Innovationen vorzustellen. Ihre Ausstellungsfläche steht Ihnen für zwei Tage (08. und 09. Oktober 2015) zur Verfügung, sodass Sie auch während des Nachwuchsförderprogramms „Grundlagen der Herz-KreislaufForschung“ am 09. Oktober präsent sind. Wir hoffen sehr, Sie als Partner im Rahmen des 5. Basic Science Meetings in Berlin begrüßen zu dürfen. Zu Ihrer inhaltlichen Orientierung dient das Programm des 4. Basic Science Meetings 2014 in Düsseldorf. Bitte entnehmen Sie Details zu Kosten und Leistungen dem Anmeldeformular auf Seite 23. 11 Pressekonferenz – Anmeldeformular 2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie 08.-10.10.2015 • Maritim Hotel Berlin Bitte bis spätestens 30.06.2015 zurücksenden an: m:con – mannheim:congress GmbH Industrie-Services Bettina Häcker Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland Fax +49 (0)621 / 4106 - 80 105 [email protected] Wirtschaftlicher Träger*/ Kongressorganisation m:con – mannheim:congress GmbH Geschäftsführer: Johann W. Wagner Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen: Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Straße / Postfach Telefon PLZ / Ort Fax LandE-Mail Anlässlich der 2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie, vom 08. bis 10. Oktober 2015 im Maritim Hotel Berlin, möchten wir eine Pressekonferenz durchführen: Firma Datum Uhrzeit von bis Thema Vorsitzende Referenten Preis € 1.200,00 zzgl. MwSt. (für einen Zeitraum von 90 Minuten) Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß erweiterter Transparenzvorgabe des FSA-Kodex-Fachkreise (§ 20 Abs. 5) und stimmen der Offenlegung zu. r ja r nein Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen für Pressekonferenzen nicht alle Wünsche bzgl. Datum und Uhrzeit berücksichtigt werden können. * Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V. hat die Rechte an der Durchführung der Veranstaltung an die m:con – mannheim:congress GmbH abgetreten. Die m:con – mannheim:congress GmbH bestätigt, dass die Einnahmen ausschließlich zur Finanzierung der 2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie verwendet werden. 24 1. Titel der Veranstaltung 2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie 08.-10. Oktober 2015 2. Veranstaltungsort Maritim Hotel Berlin Stauffenbergstraße 26 10785 Berlin 3. Wissenschaftlicher Träger Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf 4. Wirtschaftlicher Träger / Kongressorganisation m:con – mannheim:congress GmbH • Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V. hat die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Sponsoringvereinbarung ausschließlich zur Finanzierung der 2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie verwendet werden. 5. Preis und Umfang der Sponsoringleistungen Für die jeweilige Sponsoringleistung sowie weitere Beteiligungsmöglichkeiten gelten die auf der Vorderseite dieses Formulars aufgeführten Preise. Für den Umfang der Sponsoringleistungen gelten Bedingungen der Vorderseite dieses Formulars und die von m:con für die Veranstaltung herausgegebenen Aussteller- und Sponsorinformationen sowie diese Bedingungen 6. Zulassung und Vertragsschluss Über die Zulassung des anmeldenden Sponsors entscheidet m:con nach eigenem Ermessen. Insbesondere wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen oder ausgeschöpft sind, kann m:con einzelne angemeldete Sponsoren nicht zur Teilnahme zulassen oder wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Anbietergruppen beschränken. Erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung durch m:con kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch m:con. 7. Rücktritt Nach Vertragsschluss hat der Vertragspartner den vertraglich vereinbarten Preis der Sponsoringleistung in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. m:con behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. m:con ist u.a. zum Rücktritt vom Vertrag und zur anderweitigen Vergabe der Sponsoringleistung berechtigt: -im Falle der Nichtzahlung der Rechnung zu dem festgesetzten Termin und des Verstreichens einer von m:con gesetzten Nachfrist -wenn der Vertragspartner eine von m:con gesetzte Nachfrist für vertragliche Pflichten verstreichen lässt. 8. Zahlungsbedingungen Alle von m:con berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug zu dem auf der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Der Vertragspartner verliert unbeschadet vom Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung den Anspruch auf die Gegenleistung der gebuchten Sponsoringleistung, wenn der Rechnungsbetrag trotz Nachfristsetzung von m:con nicht fristgemäß eingegangen ist. Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet. Der Vertragspartner ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten Sponsoringbetrags verpflichtet, wenn die m:con ihre vertraglich vereinbarten Leistungen deshalb nicht erfüllen kann, weil der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nachgekommen ist. 9. Werbung Werbung aller Art in Zusammenhang mit der Veranstaltung ist nur im Rahmen der gebuchten Sponsoringleistung und nur für das Unternehmen des Vertragspartners sowie nur für die von diesem hergestellten oder vertriebenen Produkte erlaubt. Alle Werbemaßnahmen außerhalb dieses Rahmens müssen von m:con genehmigt werden. 10. Versicherung Der Vertragspartner haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der im Rahmen seiner Aktivitäten entsteht. Es wird dem Vertragspartner empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für Gegenstände, die in den Veranstaltungsort eingebracht werden, wird seitens der m:con und des Veranstalters sowie der Betreibergesellschaft keine Haftung übernommen. 11. Veränderungen m:con behält sich in Abstimmung mit dem Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern. Hieraus ergibt sich für den Vertragspartner nicht das Recht, Ersatzansprüche gegenüber m:con und dem Veranstalter geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kann die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, so ist m:con dem Vertragspartner zur Rückgewähr der gezahlten Vergütung verpflichtet, es sei denn, die Veranstaltung kann in vergleichbarem Rahmen nachgeholt werden. 12.Raumnutzung Der Vertragspartner verpflichtet sich, den für ihn vorbereiteten Raum so zu übergeben, wie er ihn vorgefunden hat. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, den Raum zur vereinbarten Zeit wieder freizugeben, um den weiteren Verlauf der Veranstaltung nicht zu stören. m:con ist berechtigt, das Symposium bei Zeitüberschreitung trotz Fristsetzung abzubrechen. Etwaige Schadenersatzansprüche der m:con wegen der Zeitüberschreitung und Reinigung/Aufräumen bleiben unberührt. 13.Sponsorenverzeichnis Anlässlich der Veranstaltung kann ein Sponsorenverzeichnis zur Veranstaltung veröffentlicht werden. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Ausführungen, Druckfehler etc. übernimmt m:con und der Veranstalter keine Haftung. 14.Industriegesponserte Veranstaltungen Unmittelbar vor, während oder direkt nach dem Kongress dürfen keine von dem Vertragspartner gesponserten Veranstaltungen ohne vorherige Absprache mit m:con durchgeführt werden. 15.Gastronomie Speisen und Getränke für die Bewirtung erhält der Vertragspartner durch den Servicepartner des Veranstaltungsorts: MARITIM Hotel Berlin, Ansprechpartner: Sandra Krieg, Tel. +49 (0)30 2065-1429 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Bestellung von Speisen oder Getränken ausschließlich über diesen konzessionierten Gastronomen als Servicepartner vorzunehmen. Eine Belieferung durch einen anderen Dienstleister oder das Mitbringen eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit der m:con. In beiden Fällen ist der Servicepartner berechtigt für die Abtretung seiner Gastronomierechte eine Ablösezahlung zu verlangen. Die Kosten für das Catering sind vom Vertragspartner zu tragen. 16.Haftung der m:con Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die m:con auch für leichte Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung der m:con auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (Schaden, den m:con bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der m:con bekannt waren oder die die m:con hätte kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der m:con. 17.Abtretungsvertretungsverbot Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne die Zustimmung von m:con Rechte aus diesem Vertrag abzutreten. 18. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mannheim. 19.Datenschutz 19.1. Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung Zur Organisation, Planung und Durchführung aller Arten von Veranstaltungen ist die m:con berechtigt personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten, Partnern, Event-Teilnehmern und weiteren beteiligten Personen zu erheben und die so erhobenen Daten im Verlauf der Veranstaltung zu ergänzen und bearbeiten sowie automatisiert zu verarbeiten. Zu Zwecken des Reklamations- und Qualitätsmanagements ist m:con berechtigt, diese Daten dauerhaft zu speichern Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt streng nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes. 19.2. Datenweitergabe Die m:con arbeitet zum aktiven Vertrieb und zum Bekanntmachen einer Veranstaltung mit diversen Marketing-Partnern zusammen. Die m:con ist berechtigt, die unter 19.1. erhobenen Daten an diese Unternehmen weiterzugeben. Die Weitergabe dieser Daten erfolgt streng nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sofern eine Weitergabe der Daten erfolgt, verpflichtet m:con den Empfänger der Daten auf die Datenschutzbestimmungen der m:con. Dies erfolgt durch Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages.
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