Basic Science Meeting

Informationen zum Basic Science Meeting
Basic Science Meeting
im Rahmen der
2015 – Herbsttagung mit Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie
08.10.2015 • Maritim Hotel Berlin
Im Rahmen der Herbsttagung und Jahrestagung der
Arbeitsgruppe Rhythmologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung
(DGK) findet seit 2011 ein Basic Science Meeting
statt. Angesprochen werden junge Ärzte und Wissenschaftler sowie wissenschaftliche Gruppenleiter
unterschiedlicher Arbeitsgruppen der DGK.
Anknüpfend an die erfolgreichen Basic Science Meetings, der zurückliegenden Tagungen, mit zuletzt in
2014 190 Teilnehmern, soll dieses Konzept fortgeführt werden.
Am 08. Oktober 2015 findet daher im Rahmen der
2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie das 5. Basic Science Meeting
statt.
Die wissenschaftliche Organisation liegt bei
Herrn Prof. Dr. Wolfram-Hubertus Zimmermann
(Pharmakologie, Universitätsmedizin Göttingen)
und Herrn Prof. Dr. Christoph Maack
(Kardiologie, Universitätsklinik Saarland).
Neben der Vernetzung der Arbeitsgruppen und den
Inhalten der wissenschaftlichen Diskussion im Rahmen von Vorträgen und Postern der DGK-Mitglieder
ist es das Anliegen der Organisatoren technische
Neuentwicklungen, aber auch Karrierepfade mit
Industriepartnern zu diskutieren. Dafür wurde eine
sogenannte „Technologie Parade“ eingeführt, in
dessen Rahmen Vortragszeiten für bis zu sechs Industrievertreter reserviert werden, um wissenschaftliche
Aspekte (Was gibt es Neues? Warum ist das wichtig?
Wo ist der technologische Kniff?) und personalpolitische Fragestellungen (Welche Karrierepfade gibt es
in einem Industrieunternehmen für Ärzte und Wissenschaftler?) zu diskutieren.
Die Technologie Parade Session dauert 90 Minuten,
zehn Minuten sind als Vortragszeit vorgesehen, fünf
Minuten zur gemeinsamen Diskussion. Neben der
Vortragspräsentation haben Sie während der gesamten Veranstaltung die Möglichkeit, in unmittelbarer
Nähe des Sitzungssaals Ihre Produkte und Innovationen vorzustellen. Ihre Ausstellungsfläche steht
Ihnen für zwei Tage (08. und 09. Oktober 2015) zur
Verfügung, sodass Sie auch während des Nachwuchsförderprogramms „Grundlagen der Herz-KreislaufForschung“ am 09. Oktober präsent sind.
Wir hoffen sehr, Sie als Partner im Rahmen des 5. Basic Science Meetings in Berlin begrüßen zu dürfen. Zu
Ihrer inhaltlichen Orientierung dient das Programm
des 4. Basic Science Meetings 2014 in Düsseldorf.
Bitte entnehmen Sie Details zu Kosten und Leistungen dem Anmeldeformular auf Seite 23.
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Pressekonferenz – Anmeldeformular
2015 – Herbsttagung und Jahrestagung
der Arbeitsgruppe Rhythmologie
08.-10.10.2015 • Maritim Hotel Berlin
Bitte bis spätestens 30.06.2015 zurücksenden an:
m:con – mannheim:congress GmbH
Industrie-Services
Bettina Häcker
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland
Fax +49 (0)621 / 4106 - 80 105
[email protected]
Wirtschaftlicher Träger*/ Kongressorganisation
m:con – mannheim:congress GmbH
Geschäftsführer: Johann W. Wagner
Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen:
Firma / Organisation
Vor- und Zuname (Ansprechpartner)
Straße / Postfach
Telefon
PLZ / Ort
Fax
LandE-Mail
Anlässlich der 2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie, vom 08. bis 10. Oktober 2015 im Maritim
Hotel Berlin, möchten wir eine Pressekonferenz durchführen:
Firma
Datum
Uhrzeit
von bis
Thema
Vorsitzende
Referenten
Preis
€ 1.200,00 zzgl. MwSt. (für einen Zeitraum von 90 Minuten)
Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß erweiterter Transparenzvorgabe des
FSA-Kodex-Fachkreise (§ 20 Abs. 5) und stimmen der Offenlegung zu.
r ja
r nein
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen für Pressekonferenzen nicht alle Wünsche bzgl. Datum und Uhrzeit berücksichtigt werden können.
* Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V. hat die Rechte an der Durchführung der Veranstaltung an die m:con – mannheim:congress GmbH
abgetreten. Die m:con – mannheim:congress GmbH bestätigt, dass die Einnahmen ausschließlich zur Finanzierung der 2015 – Herbsttagung und
Jahrestagung der Arbeitsgruppe Rhythmologie verwendet werden.
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1. Titel der Veranstaltung
2015 – Herbsttagung und Jahrestagung der
Arbeitsgruppe Rhythmologie
08.-10. Oktober 2015
2. Veranstaltungsort
Maritim Hotel Berlin
Stauffenbergstraße 26
10785 Berlin
3. Wissenschaftlicher Träger
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.
Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf
4. Wirtschaftlicher Träger / Kongressorganisation
m:con – mannheim:congress GmbH • Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V. hat die m:con – mannheim:congress
GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen
Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Sponsoringvereinbarung ausschließlich zur Finanzierung der 2015 – Herbsttagung und Jahrestagung
der Arbeitsgruppe Rhythmologie verwendet werden.
5. Preis und Umfang der Sponsoringleistungen
Für die jeweilige Sponsoringleistung sowie weitere Beteiligungsmöglichkeiten gelten die auf der Vorderseite dieses Formulars aufgeführten Preise. Für den Umfang
der Sponsoringleistungen gelten Bedingungen der Vorderseite dieses Formulars
und die von m:con für die Veranstaltung herausgegebenen Aussteller- und Sponsorinformationen sowie diese Bedingungen
6. Zulassung und Vertragsschluss
Über die Zulassung des anmeldenden Sponsors entscheidet m:con nach eigenem
Ermessen. Insbesondere wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht
ausreichen oder ausgeschöpft sind, kann m:con einzelne angemeldete Sponsoren
nicht zur Teilnahme zulassen oder wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Anbietergruppen beschränken. Erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung durch m:con kommt
der Vertrag zustande.
In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch m:con.
7. Rücktritt
Nach Vertragsschluss hat der Vertragspartner den vertraglich vereinbarten Preis
der Sponsoringleistung in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn er absagt
oder nicht teilnimmt. m:con behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. m:con ist u.a. zum Rücktritt vom Vertrag und zur anderweitigen Vergabe der Sponsoringleistung berechtigt:
-im Falle der Nichtzahlung der Rechnung zu dem festgesetzten Termin und des
Verstreichens einer von m:con gesetzten Nachfrist
-wenn der Vertragspartner eine von m:con gesetzte Nachfrist für vertragliche
Pflichten verstreichen lässt.
8. Zahlungsbedingungen
Alle von m:con berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug zu dem auf der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Der Vertragspartner verliert unbeschadet
vom Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung den Anspruch auf die Gegenleistung der gebuchten Sponsoringleistung, wenn der Rechnungsbetrag trotz Nachfristsetzung von m:con nicht fristgemäß eingegangen ist.
Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet.
Der Vertragspartner ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten Sponsoringbetrags verpflichtet, wenn die m:con ihre vertraglich vereinbarten Leistungen deshalb nicht erfüllen kann, weil der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten
nicht fristgerecht nachgekommen ist.
9. Werbung
Werbung aller Art in Zusammenhang mit der Veranstaltung ist nur im Rahmen der
gebuchten Sponsoringleistung und nur für das Unternehmen des Vertragspartners
sowie nur für die von diesem hergestellten oder vertriebenen Produkte erlaubt. Alle
Werbemaßnahmen außerhalb dieses Rahmens müssen von m:con genehmigt werden.
10. Versicherung
Der Vertragspartner haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der im Rahmen
seiner Aktivitäten entsteht. Es wird dem Vertragspartner empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für Gegenstände, die in den Veranstaltungsort eingebracht werden, wird seitens der m:con und des Veranstalters sowie
der Betreibergesellschaft keine Haftung übernommen.
11. Veränderungen
m:con behält sich in Abstimmung mit dem Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern.
Hieraus ergibt sich für den Vertragspartner nicht das Recht, Ersatzansprüche gegenüber m:con und dem Veranstalter geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Kann die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, so ist
m:con dem Vertragspartner zur Rückgewähr der gezahlten Vergütung verpflichtet, es sei denn, die Veranstaltung kann in vergleichbarem Rahmen nachgeholt
werden.
12.Raumnutzung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, den für ihn vorbereiteten Raum so zu übergeben, wie er ihn vorgefunden hat. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner,
den Raum zur vereinbarten Zeit wieder freizugeben, um den weiteren Verlauf der
Veranstaltung nicht zu stören. m:con ist berechtigt, das Symposium bei Zeitüberschreitung trotz Fristsetzung abzubrechen. Etwaige Schadenersatzansprüche der
m:con wegen der Zeitüberschreitung und Reinigung/Aufräumen bleiben unberührt.
13.Sponsorenverzeichnis
Anlässlich der Veranstaltung kann ein Sponsorenverzeichnis zur Veranstaltung
veröffentlicht werden. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte
Ausführungen, Druckfehler etc. übernimmt m:con und der Veranstalter keine Haftung.
14.Industriegesponserte Veranstaltungen
Unmittelbar vor, während oder direkt nach dem Kongress dürfen keine von dem
Vertragspartner gesponserten Veranstaltungen ohne vorherige Absprache mit
m:con durchgeführt werden.
15.Gastronomie
Speisen und Getränke für die Bewirtung erhält der Vertragspartner durch den Servicepartner des Veranstaltungsorts:
MARITIM Hotel Berlin, Ansprechpartner: Sandra Krieg, Tel. +49 (0)30 2065-1429
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Bestellung von Speisen oder Getränken
ausschließlich über diesen konzessionierten Gastronomen als Servicepartner vorzunehmen. Eine Belieferung durch einen anderen Dienstleister oder das Mitbringen
eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit der m:con. In beiden Fällen ist der Servicepartner berechtigt für die
Abtretung seiner Gastronomierechte eine Ablösezahlung zu verlangen. Die Kosten
für das Catering sind vom Vertragspartner zu tragen.
16.Haftung der m:con
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Verpflichtungen, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die m:con auch für leichte Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die
Haftung der m:con auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (Schaden, den
m:con bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der m:con bekannt waren
oder die die m:con hätte kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher
Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der m:con.
17.Abtretungsvertretungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne die Zustimmung von m:con Rechte
aus diesem Vertrag abzutreten.
18. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mannheim.
19.Datenschutz
19.1. Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung
Zur Organisation, Planung und Durchführung aller Arten von Veranstaltungen ist
die m:con berechtigt personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten, Partnern, Event-Teilnehmern und weiteren beteiligten Personen zu erheben und die
so erhobenen Daten im Verlauf der Veranstaltung zu ergänzen und bearbeiten
sowie automatisiert zu verarbeiten.
Zu Zwecken des Reklamations- und Qualitätsmanagements ist m:con berechtigt,
diese Daten dauerhaft zu speichern
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt streng nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes.
19.2. Datenweitergabe
Die m:con arbeitet zum aktiven Vertrieb und zum Bekanntmachen einer Veranstaltung mit diversen Marketing-Partnern zusammen.
Die m:con ist berechtigt, die unter 19.1. erhobenen Daten an diese Unternehmen
weiterzugeben.
Die Weitergabe dieser Daten erfolgt streng nach den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes.
Sofern eine Weitergabe der Daten erfolgt, verpflichtet m:con den Empfänger der
Daten auf die Datenschutzbestimmungen der m:con. Dies erfolgt durch Abschluss
eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages.