Soll die Schweiz notfalls die Personenfreizügigkeit kündigen ? ZIEL Der Bundesrat muss die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» umsetzen. Notfalls soll er dafür die Personenfreizügigkeit kündigen. AUSGANGSLAGE Die «Bilateralen Abkommen I» sind ein Paket von Verträgen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz. Ein Paket von Verträgen bedeutet: Falls ein Vertrag gekündigt wird, werden alle anderen Verträge der «Bilateralen Abkommen I» automatisch auch gekündigt. Die «Bilateralen Abkommen I» gelten seit 2002. Ein Vertrag der «Bilateralen Abkommen I» ist die Personenfreizügigkeit. Die Personenfreizügigkeit wird zwischen Ländern in Europa abgeschlossen. Sie gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Personen aus diesen Ländern. Durch die Personenfreizügigkeit ist es möglich, den Arbeits- und Wohnort innerhalb dieser Staaten frei zu wählen. 2014 hat die Schweizer Bevölkerung die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Durch die Annahme der Initiative muss der Bundesrat Höchstzahlen (Kontingente) für alle Personen festlegen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten wollen, jedoch nicht SchweizerInnen sind. Der Bundesrat arbeitet momentan einen Vorschlag zu den Kontingenten aus. Es ist nicht klar, ob Kontingente mit der Personenfreizügigkeit vereinbar sind. Sind die Kontingente nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar und findet die Schweiz keine Lösung mit der EU, wird die Personenfreizügigkeit gekündigt. Kündigt die Schweiz oder die EU die Personenfreizügigkeit, werden die restlichen Verträge der «Bilateralen Abkommen I» automatisch auch gekündigt. PRO-ARGUMENTE Das Volk hat die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Das Wichtigste ist nun, dass der Bundesrat den Volkswillen umsetzt und die Kontingente einführt. Die EU hat grosses Interesse an den «Bilateralen Abkommen I» mit der Schweiz. Auch wenn die Schweiz Kontingente einführt, wird die EU die Personenfreizügigkeit nicht kündigen. Es ist kein Problem, wenn die Personenfreizügigkeit gekündigt wird. Die Schweiz wird neue Verhandlungen aufnehmen. KONTRA-ARGUMENTE Die EU will keine Abweichungen von der Personenfreizügigkeit. Legt die Schweiz Kontingente fest, wird die EU keine Kompromisse eingehen und die «Bilateralen Abkommen I» kündigen. Die «Bilateralen Abkommen I» kommen der Schweiz sehr entgegen. Bei Neuverhandlungen wird die Schweiz nicht mehr so gute Verträge aushandeln können. Kündigt die EU die Personenfreizügigkeit, isoliert sich die Schweiz. Damit wird unsere Wirtschaft geschwächt. mit Texten von avec des textes de con i testi di
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